Argentinien | Nummer 451 - Januar 2012

Daimler muss doch vor Gericht

US-Gericht lässt Klage gegen den deutschen Konzern wegen der während der Militärdiktatur in Argentinien verschwundenen Betriebsräte zu

Im November hat der Neunte Senat (Circuit) des Berufungsgerichtes in San Francisco endgültig entschieden, das Verfahren gegen die Daimler AG in Kalifornien zu eröffnen. Auch der letzte Einspruch des Stuttgarter Autobauers ist damit vom Tisch. Schon bald kann der Zivilprozess losgehen, den die Angehörigen der in Argentinien verschwundenen Betriebsräte von Mercedes-Benz angestrengt haben. Mit der Entscheidung wurde die schwierig­ste juristische Hürde genommen, nämlich die geo­grafische Zuständigkeit – ­eine Ohrfeige für den Konzern.

Gaby Weber

„Jetzt muss das deutsche Unternehmen für das Geschehene Rede und Antwort stehen“, zeigte sich der US-Opferanwalt Terry Collingsworth im November in San Francisco zufrieden. Die Hinterbliebenen hatten bereits 2004 Klage gegen die DaimlerChrysler AG in den USA eingereicht. Sie stützen sich auf das Alien Tort Claims Act, ein Gesetz aus dem Jahr 1789 – ein guter Jahrgang also. Das ATCA war damals gegen die Pirat_innen erlassen worden, die in der Karibik ihr Unwesen trieben. Es erlaubte bei Gewaltverbrechen, die in internationalen Gewässern von Ausländer_innen verübt worden waren, die US-Gerichte anzurufen – da die Tribunale der Bahamas oder der Cayman Islands, wo die Pirat_innen beheimatet waren, kaum diese Delikte aburteilen würden. In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gruben Menschenrechtler_innen diese Vorschrift wieder aus, um südamerikanische Folterer in den USA anzuzeigen. Auf dem Subkontinent verhinderten Amnestiegesetze die Strafverfolgung.
Bei dem kommenden Verfahren geht es um Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht verjähren, es geht um Beihilfe zum Mord an vierzehn Betriebsräten in den Jahren 1976 und 1977, als in Argentinien eine Militärdiktatur herrschte. Zeug_innen haben ausgesagt, dass die Firmenleitung Hand in Hand mit den Militärs zusammen gearbeitet hatte. So hat etwa Héctor Ratto bei seiner Verhaftung mit angehört, wie der Mercedes-Manager Juan Ronaldo Tasselkraut die Adresse seines Kollegen Diego Núnez den Polizist_innen überreichte. In derselben Nacht wurde Núnez verschleppt, noch einmal im Folterzentrum Campo de Mayo gesehen und ist danach nie mehr aufgetaucht. Einer der tausenden Verschwundenen der Militärdiktatur.
Insgesamt sind während der Diktatur in der argentinischen Niederlassung von Mercedes-Benz siebzehn Betriebsräte verschleppt und gefoltert worden, nur drei von ihnen haben überlebt und sind heute nicht nur wichtige Zeugen, sondern auch Kläger in dem Verfahren in San Francisco. Zu den Kläger_innen werden auch zwei Frauen stoßen: Paula Logares und Elsa Pavón. Elsas Tochter Mónica war 1978 im Rahmen der Operation Kondor im Exil in Montevideo verhaftet worden, zusammen mit ihrem Mann und ihrer anderthalb Jahre alten Tochter Paula. Umgehend wurden sie nach Buenos Aires verfrachtet und landeten im Kommissariat San Justo, ganz in der Nähe der Mercedes-Fabrik in González Catan. In diesem berüchtigten Kommissariat waren mehrere Mercedes-Arbeiter gefoltert worden. Mónica und ihr Mann sind bis heute verschwunden, ihre Tochter griff sich der Kommissariats-Leiter Rubén Lavallen, einer der übelsten Folterer, und trug sie als seine leibliche Tochter ein. Wenige Tage später quittierte er seinen Dienst – und startete bei Mercedes-Benz eine Karriere als Sicherheitschef. Elsa Pavón suchte nicht nur nach ihrer Tochter, sondern auch nach ihrer Enkelin, sie ist eine der Großmütter der Plaza de Mayo der ersten Stunde. Paula war das erste Kind, das 1983 wiedergefunden wurde.
Lavallen wurde vor Gericht gestellt und nach einem Gentest verurteilt. Er verbüßte zwei Jahre im Gefängnis. Mercedes-Benz löste das Arbeitsverhältnis auf, zahlte ihm aber noch eine großzügige Abfindung für geleistete Dienste. Das Unternehmen aus Untertürkheim hatte, der vereidigten Aussage seines Justiziars zufolge, auch die Folterkammern der Generäle mit Brutkästen ausgestattet – und die Manager sollen sich Babies der ermordeten Regimegegner_innen widerrechtlich angeeignet haben. In der Familie Tasselkraut sind drei Kinder als leibliche Kinder eingetragen, die wahrscheinlich aus den Folterzentren stammen. Eine Genanalyse ist seit langem beantragt, aber die argentinische Justiz tut sich schwer, gegen die Firmen vorzugehen. Das Unternehmen wurde 1951 von Jorge Antonio, der rechten Hand von General Juan Domingo Perón, gegründet – Nazigeld wurde dort in großem Umfang gewaschen, kam nach der Beschlagnahmung der Firma 1955 heraus.
Strafrechtlich sind die Verantwortlichen für diese Verbrechen bis heute nicht zur Verantwortung gezogen worden. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck erstattete in Deutschland Anzeige, aber die Staatsanwaltschaft in Nürnberg stellte das Verfahren ein, weil – so die Begründung – nicht nachgewiesen wurde, daß die verschwundenen Arbeiter nicht irgendwann wieder auftauchen würden. In Argentinien, wo 2003 die Amnestiegesetze aufgehoben wurden, kamen die Ermittlungen ebenfalls nicht voran. Die Staatsanwaltschaft von Buenos Aires gab das Verfahren an ein Provinzgericht ab, und dort schläft es seitdem sanft.
2004 reichten die Hinterbliebenen von Mercedes-Benz dann Klage in den USA ein – ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, so kurz nach der Annullierung der Amnestie-Gesetze durch Präsident Néstor Kirchner, der sich selbst vor der UNO zum „Sohn der Maiplatz-Mütter“ erklärte. Und in den USA ließ George W. Bush die Folterkammern in Guantánamo und anderen Orten auf Volltouren laufen. 2003 hatte gerade erst der Supreme Court entschieden, dass nach dem ATCA nur noch Verfahren eröffnet werden sollten, für die es keinen anderen, besseren Gerichtsstand gäbe. So wollte Corporate America verhindern, für seine Untaten in der Dritten Welt zu Hause haftbar gemacht zu werden.
Daimler wiegte sich in Sicherheit, konnte sogar die Zustellung der US-Klage in Stuttgart verhindern, weil es das Oberlandesgericht Karlsruhe davon „überzeugen“ konnte, daß das US-Verfahren die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden würde.
Noch unter Bush verloren die Kläger_innen die erste Instanz, die Hinterbliebenen sollten in Deutschland oder in Argentinien klagen, meinte der Richter. Dann gewann Barack Obama die Wahlen und die Stimmung kippte. Trotzdem urteilte im August 2009 der District Court in San Francisco gegen die Zuständigkeit, die deutsche Bundeskanzlerin persönlich soll Bedenken vorgetragen haben. Auf Nachfrage behauptete das Bundeskanzleramt, dass „hierüber keine Unterlagen im Bundeskanzleramt vorliegen“. Es dementierte jedoch nicht, dass Einwände erhoben worden waren. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete das Kanzleramt: „Die Bundeskanzlerin hat anlässlich ihres Besuchs in den USA im November 2009 das von Ihnen genannte Zivilverfahren nicht angesprochen“. Bei dem Besuch im November bestimmt nicht, gefragt worden war nach der versuchten Einflußnahme vor dem Urteil.
Von den drei Richtern schrieb 2009 einer, Stephen Reinhardt, im Urteil seine dissidente Meinung fest: Daimler erziele „45 Prozent ihres jährlichen Gewinnes aus den Verkäufen in den USA, 2,4 Prozent seines Gesamtumsatzes wurden (2004) in Kalifornien gemacht.“ Daimler habe sich selbst dem Risiko einer gerichtlichen Überprüfung in den USA ausgesetzt, als die Firma beschlossen habe, „über ihre Niederlassung in den USA hohe Gewinne zu erwirtschaften. Wir verletzen nicht die deutsche Souveränität, wenn unsere Gerichte diese Sache verhandeln“, stellte Reinhardt fest. Ausländische Konzerne, die auf dem US-Markt hohe Profite einfahren, müssen sich also auch der US-Gerichtsbarkeit stellen. Das Stuttgarter Unternehmen sei alleiniger Inhaber des Aktienkapitals von Mercedes-Benz USA, und die Niederlassung müsse alle Werbekampagnen und die Besetzung von Chefposten absegnen lassen. Doch Reinhardt wurde 2009 überstimmt.
Der Anwalt Terry Collingsworth beantragte zwar noch die Einberufung des Großen Senats zu diesem Fall, aber den Weg zum Obersten Gerichtshof wollte er nicht beschreiten, um einen negativen Präzedenzfall zu vermeiden. Damit schien der Rechtsweg in den USA ausgeschöpft.
Überraschenderweise hoben dieselben drei Richter nun im November dieses Jahres ihr eigenes Urteil auf. Warum, das geht aus den Akten nicht hervor. So wurde auch der letzte Einspruch Daimlers abgewiesen.
Eigentlich könnte das Verfahren damit sofort beginnen, Zeug_innen gehört, Beweismaterial gesichtet werden. Doch nun hat Daimler beantragt, das Verfahren auszusetzen, solange nicht der Supreme Court entschieden habe. Die Argumentation ist nun eine ganz andere: Das Unternehmen behauptet nicht mehr, dass es einen besseren Gerichtsstand gebe – Argentinien oder Deutschland. Es will jetzt durchsetzen, dass ATCA nur für Individuen und nicht für Firmen gelten soll. So wollen sich auch andere Konzerne, die nach dem ATCA in den USA wegen Verbrechen gegen die Menschheit verklagt worden sind, aus der Schlinge ziehen. Zum Beispiel bei der Klage wegen der Unterstützung des Apartheidregimes in Südafrika, unter anderem gegen Daimler und Rheinmetall. Ende 2010 hatte ein New Yorker Berufungsgericht in einem Verfahren gegen Shell, wegen dessen Verstrickungen in Nigeria, zu Gunsten des Ölmultis geurteilt. Menschenrechtsorganisationen haben daraufhin den Obersten Gerichtshof angerufen.
Daimler spielt auf Zeit und hofft, ein paar Monate zu gewinnen. Warum, fragen sich Beobachter_innen, hat das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht, auf andere Weise Verantwortung für die Geschehnisse zu übernehmen? Ein Zivilprozess bedeutet mit Sicherheit einen erheblichen Imageschaden und birgt das Risiko einer astronomischen Geldstrafe. Seit 1999 ist der Komplex Mercedes-Benz Argentina vor verschiedenen Gerichten anhängig, in drei Kontinenten. Auch wenn die anzeigenabhängige Presse dazu vornehm schweigt, die Vorwürfe sind der interessierten Öffentlichkeit bekannt, wurden mehrfach auf den Aktionärsversammlungen dargelegt. Ein britischer oder ein US-Konzern hätte in einer solchen Situation vermutlich einen externen Krisenberater hinzugezogen. Und der hätte geraten: „Holt die Kuh vom Eis und entschuldigt Euch mit schönen Worten!“ Doch Schrempp, Zetsche und die Aufsichtsräte rührten keinen Finger. Ihnen fiel nichts besseres ein, als nur auf Zeit zu spielen – nach dem Motto: Soll es doch mein Nachfolger richten. Doch spätestens mit dem Urteil ist das Eis gebrochen. Es wird ernst für die Daimler AG. Jetzt hat sie es nicht mehr mit einer Handvoll Menschenrechtsbewegter zu tun, sondern mit der US-Justiz – und das kann sehr teuer werden.

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