Migration | Nummer 344 - Februar 2003

“Das Mutterland darf seine Kinder nicht vertreiben”

Die Novellierung des spanischen Staatsbürgerschaftsrechtes soll die Einbürgerung vereinfachen

Spanien versucht durch eine restriktive Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes neu zu definieren, wer Spanier ist und wer nicht. Dabei können sich rund eine Million LateinamerikanerInnen Hoffnung machen, irgendwann eingebürgert zu werden. Ein Ansturm auf die Konsulate wird befürchtet. Allein 400.000 ArgentinierInnen kommen nach Berechnung der spanischen Regierung gemäß der Reform hierfür in Frage.

Gianni Bisaccia

In Lateinamerika im Allgemeinen und Argentinien im Besonderen versuchen immer mehr Menschen, nach Europa auszuwandern. Die anhaltende soziale Ungleichheit in vielen lateinamerikanischen Ländern führt zu einer stärker werdenden Migrationsbewegung gen Europa. Besonders Spanien ist dabei als ehemalige Kolonialmacht Lateinamerikas das erste Ziel vieler LateinamerikanerInnen. Dem Druck vieler Menschenrechts- und Migrationsgruppen nach einer geregelten Einwanderung ist jetzt ein Teilerfolg zu verdanken. Am 9.Oktober 2002 war es so weit: Die konservative PP-Regierung in Madrid veröffentlichte im offiziellen Bulletin die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts im BGB. Die am 10.Januar 2003 in Kraft getretene Reform richtet sich prinzipiell an die Nachkommen spanischer Auswanderer, insbesondere in Lateinamerika. Dabei wird zwischen Herkunft und Aufenthalt unterschieden. Demnach dürfen Menschen aus Lateinamerika, deren Eltern in Spanien geboren wurden, die spanische Staatsbürgerschaft direkt beantragen. Dabei ist es unerheblich, dass viele Eltern zu Zeiten ihrer Auswanderung nach Lateinamerika ihren alten Pass aufgaben, um die Staatsbürgerschaft der neuen Heimat zu erhalten. Diese Kinder gelten demnach als „Herkunftsspanier“ (españoles de orígen). Die Enkel spanischer Auswanderer können sich nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien einbürgern lassen. Sie gelten dann als „Aufenthaltsspanier“ (españoles de residencia).

Ansturm aus Lateinamerika erwartet

Diese Reform eröffnet nun vielen die Möglichkeit, auf „legalem“ Weg nach Spanien zu gelangen. Bisher verschuldeten sich viele, um mit Touristenvisa in Spanien einzureisen und dort nach Arbeit zu suchen. Auf diese Weise befinden sich allein 200.000 Menschen aus Ecuador in Spanien. Das spanische Außenministerium schätzt die Zahl von potenziellen Einbürgerungen auf rund eine Million ein. Das Personal der spanischen Konsulate in Caracas, Montevideo, Havanna und Mexiko-Stadt soll aufgestockt werden, da mit einer Vielzahl von Anfragen gerechnet wird. Buenos Aires wird als Sonderfall gewertet. In dem von einer anhaltenden Rezession geschüttelten Land wird der ohnehin große Andrang auf die spanischen Konsulate weiter zunehmen.
Etwa 400.000 ArgentinierInnen könnten Spanier werden. José Pedro Sebastián Erice, Staatssekretär des spanischen Außenministeriums, stattete Buenos Aires im vergangenen Oktober einen Besuch ab. Dort kündigte er an, die Konsulate in Rosario, Mendoza, Córdoba und Bahía Blanca und die Botschaft in Buenos Aires mit mehr Personal zu besetzen, um der Nachfrage annähernd gerecht werden zu können.

Menschenrechtsorganisation äußert Kritik

Der permanente Druck auf eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts hin hat zwar zu einer Novellierung des BGB in Spanien beigetragen, der konservative Charakter der Reform sei jedoch unverkennbar, so die Menschenrechtsorganisation conpapeles. So wird kritisiert, dass die Kinder von ausgewanderten Spaniern, die jedoch nicht in Spanien geboren sind, sich nicht ohne weiteres einbürgern lassen können. Wenn der Geburtsort eine Rolle spiele, so Conpapeles, werde gegen die Verfassung von 1978 verstoßen, die sich bei der Staatsbürgerschaft am Blutsrecht orientiert. Jetzt werde der Ort als Kriterium ins Spiel gebracht, um der Einwanderung nach Spanien engere Grenzen zu setzen. Auch für die Nachfahren in der dritten Generation ist die Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes im BGB von der spanischen Regierung enttäuschend. Sie müssen erst ein Jahr in Spanien leben, bevor sie die spanische Staatsbürgerschaft annehmen können. Dann erhalten sie die Staatsbürgerschaft aus Aufenthaltsgründen. Dieser Eiertanz zwischen nacionalidad española de orígen und de residencia entbehrt jeder Logik. Organisationen wie todolegal oder conpapeles haben angekündigt, die Reform als nicht mit der Verfassung vereinbar anzufechten.

Festung Spanien

Der Ansatz von Regierungschef Aznar ist der hilflose Versuch, durch diese restriktive Reform die Migration aus Lateinamerika langfristig eindämmen zu können. Oppositionschef José Luis Zapatero von den Sozialisten sagte, dass Spanien Zuwanderung brauche, den Zuwanderern aber Rechte vorenthalte und den Zugang zur spanischen Staatsbürgerschaft durch strenge Kriterien verbaue. Man wolle MigrantInnen für die Landwirtschaft, halte sie jedoch in einem illegalen Schwebezustand, in dem sie weder an sozialen Leistungen noch am politischen Leben teilhaben könnten. Die Integration werde auf diese Weise erheblich behindert.
Schon als es vor zwei Jahren im Zuge der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes zu zahlreichen Besetzungen von Kirchen, Unigebäuden und Demos durch „illegal“ Eingewanderte gab, war absehbar, dass die Regierung das Staatsbürgerschaftsrecht reformieren musste, um denen, die das Land für arbeitsintensive Jobs braucht, ein Mindestmaß an Legalität geben zu können. Während der Sonderbeauftragte für Einwanderung Enrique Fernández Miranda für die spanische Regierung zu jener Zeit mit Ecuador ein bilaterales Abkommen über die Zuwanderung abschließen wollte, demonstrierten Angehörige von in Spanien lebenden EcuadorianerInnen in Quito. Auf Spruchbändern war zu lesen: das Mutterland darf seine Kinder nicht vertreiben.

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