Guatemala | Nummer 319 - Januar 2001

„Die Gesellschaft hat in ihr Spiegelbild geschaut“

Interview mit Christian Tomuschat, dem Koordinator der Wahrheitskommission für Guatemala

Niels Müllensiefen

Im Juli letzten Jahres veröffentlichten Sie einen Zeitungsartikel mit dem Titel „Eine Wahrheitskommission – und was dann?“. An dessen Ende resümierten Sie, es bleibe offen, ob die von Ihnen geleitete Kommission ihr wichtigstes Ziel, nämlich zur nationalen Aussöhnung Guatemalas beizutragen, erreicht habe. Halten Sie die Arbeit der Kommission dennoch für erfolgreich?

Ich denke schon, dass die Arbeit der Kommission fruchtbar gewesen ist. Allein die Aufklärung der geschichtlichen Vorgänge wird für Guatemala insgesamt von großem Nutzen sein. Denn es bestand ja nach dem Ende des Konfliktes überhaupt Unklarheit darüber, was nun eigentlich vorgefallen war, wie viele Menschen umgekommen waren, ob es etwa Völkermord gegeben hatte. Diese Fragen sind beantwortet worden, und das ist ein Gewinn. Man weiß nun, wie die eigene Vergangenheit aussieht. Was man damit anfängt, wie eine Gesellschaft sich darauf einlässt, das ist natürlich eine andere Frage. Die kann eine Kommission nicht beantworten, sie kann auch der Gesellschaft nichts vorschreiben. Aber ich denke schon, dass die guatemaltekische Gesellschaft langfristig daraus Nutzen ziehen wird, dass sie in ihr eigenes Spiegelbild geschaut hat.
Natürlich kommt dann eine zweite Phase, in der es darum geht, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Das ist der schwierige Abschnitt, in dem sich die Gesellschaft heute befindet. Wenn man im Augenblick etwa über das Internet die guatemaltekischen Zeitungen liest, dann stellt man fest, dass der Kommissionsbericht in der gegenwärtigen Diskussion nur eine geringe Rolle, ja fast gar keine Rolle spielt. Aber dennoch meine ich, dass er nicht völlig in Vergessenheit geraten ist.

Das der Kommission zugrunde liegende Osloer Abkommen von 1994 legte fest, dass, anders als in anderen Wahrheitskommissionen die Verantwortlichkeiten in Guatemala nicht „individualisiert“ werden sollten. Waren Sie mit diesem beschränkten Mandat einverstanden?

Wir haben lange darüber nachgedacht und haben viele interne Diskussionen gehabt. Doch letztlich waren wir froh darüber, dass sich unsere Aufgabe darauf beschränkte, institutionelle Verantwortlichkeiten festzustellen. Wir wären gar nicht in der Lage gewesen, Täter zu ermitteln. Das hätte wirklich unsere Kräfte überstiegen, wir hatten ja nur einen sehr begrenzten Zeitraum. Und es hat sich im Laufe der Ermittlungen auch herausgestellt, dass man auf dem Lande tatsächlich häufig nicht wusste, ob eine bestimmte Gewalttat von Angehörigen der Armee oder der Guerilla begangen worden war. Dann zu klären, wem man im Einzelnen die Verantwortung zuschreiben muss, wäre überhaupt nicht möglich gewesen.
Es ist uns auch nicht gelungen, im Einzelnen zu klären, wer innerhalb des Regierungsapparates die „Spinne im Netz“ war, von der die Befehle ausgegangen sind. Bei unseren Gesprächen mit Guatemalteken, auch hochgestellten Persönlichkeiten und ehemaligen Ministern, hat sich herausgestellt, dass sie selbst häufig gar nicht wussten, was vor sich ging. Es hat wohl verschiedene Zentren der Macht gegeben, vielleicht ähnlich wie im Hitlerreich, wo ja teilweise die Dienststellen auch gegeneinander gearbeitet haben und man gar nicht recht wusste, wer für bestimmte Dinge verantwortlich ist. In einer Diktatur, in der es Recht und Gesetz nicht gibt, können sich natürlich einzelne verbrecherische Elemente selbständig machen.

Gab es für Sie ein Spannungsverhältnis zwischen dem Kommissionsziel der nationalen Versöhnung und der Empfehlung im abschließenden Kommissionsbericht vom Februar 1999, in Guatemala eine strafrechtliche Aufarbeitung zu beginnen?

Nein. Wir haben in dem Bericht ja keine eigenständige Empfehlung ausgesprochen, sondern nur festgestellt, dass der nationale Gesetzgeber in Guatemala im „Gesetz über die nationale Aussöhnung“ eine bestimmte Entscheidung getroffen hatte. Und diese Entscheidung hielten wir auch für richtig, und haben uns ihr daher angeschlossen.

Im März dieses Jahres eröffnete ein spanisches Gericht, die Audiencia Nacional, Ermittlungsverfahren wegen Völkermordes gegen acht politische Führungspersönlichkeiten Guatemalas, unter anderem die früheren Staatspräsidenten Romeo Lucas García und Ríos Montt. Es drängt sich eine Parallele zum Fall Pinochet auf. Doch können im Fall von Guatemala tatsächlich strafrechtliche Bemühungen von außen den Anstoß geben zu einer wirksamen Strafverfolgung durch die noch derart zerrüttete guatemaltekische Justiz?

Das ist die Frage. Ich muss leider sagen, dass ich kein großes Vertrauen in die guatemaltekische Justiz setze. Ich habe in Guatemala eine ganze Reihe von Strafverfahren über die Jahre verfolgt: das Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Mörder von Myrna Mack, dasjenige gegen die mutmaßlichen Mörder des Bischofs Gerardi. Und ich weiß, dass jedes Gerichtsverfahren, das irgendeinen politischen Hintergrund hat, außerordentlichen Schwierigkeiten begegnet. Ich gebe mich keinerlei Illusionen hin, dass nun die Justiz – die Staatsanwaltschaft insbesondere – irgendwann beginnen könnte, Ermittlungen wegen Völkermordes einzuleiten. Ich glaube, dafür ist sie einfach zu schwach und hat nicht das notwendige rechtstaatliche Profil. Sie steht zu stark unter politischem Druck, das ist leider ein ungutes Erbe der Vergangenheit in Guatemala. Dennoch hat es immer wieder einzelne sehr mutige Richter gegeben. Es ist nicht so, dass ich das Justizwesen insgesamt verdamme – ihr allerschwächster Punkt ist die Staatsanwaltschaft.

Was erhoffen Sie sich über den südamerikanischen Kontext hinaus von der Internationalisierung des Strafrechts, insbesondere von einem Funktionieren des 1998 in Rom geschaffenen Internationalen Strafgerichtshofes?

Vor allem eine gewisse Präventivwirkung. Man kann ja gegenwärtig wieder feststellen, dass die Strafverfolgung im Lande der Täter selbst in der Regel nicht effektiv ist. Man sieht das am heutigen Jugoslawien, wo noch nicht einmal ein Mann wie Mladic, der ein vielfacher Massenmörder ist, vor Gericht gestellt wird. Da braucht es eine internationale Gerichtsbarkeit.
Man muss natürlich dieses Instrument der internationalen Strafgerichtsbarkeit mit Augenmaß handhaben, man kann niemals ein ganzes Volk aburteilen. Es wird immer nur darum gehen, die Rädelsführer anzuklagen. Aber die sollten nun wirklich auch vor einen Richter kommen. Anderenfalls bleibt der Verdacht einer Kollektivschuld an einem gesamten Volk hängen. In der Strafverfolgung liegt die große Chance, dass die Verantwortlichkeiten klar festgestellt werden.

Die ehemalige Regierung Arzú wie auch die Streitkräfte hatten Ihrer Kommission gegenüber eine hartnäckige Verweigerungshaltung eingenommen, sie gar in ihrer Arbeit behindert. Glauben Sie, dass der seit Januar 2000 amtierende neue Präsident Portillo sein Versprechen den Empfehlungen der Komission Folge zu leisten einlösen wird?

Ich kann dazu nur feststellen, dass offenbar die Abnutzung der Macht schon weit vorangeschritten ist, also die Regierung Portillo im Laufe ihrer Amtsführung schon stark an Prestige eingebüßt hat. Portillo wird daher aller Voraussicht nach nicht in der Lage sein, die von ihm gegebenen Versprechungen einzulösen. Das ist wohl etwas, an dem man nicht mehr vorbeisehen kann.

Welche der von Ihrer Kommission vorgeschlagenen Entschädigungs- beziehungsweise Wiedergutmachungsmaßnahmen wurden denn bisher umgesetzt?

Soweit ich es zu beurteilen vermag, ist bisher nichts geschehen. Das gesamte Programm, das die Kommission – durchaus mit einer gewissen Zurückhaltung – ausgearbeitet hat, harrt noch der Verwirklichung. Und je größer die zeitliche Entfernung zu den Geschehnissen wird, umso geringer wird die Chance, dass man tatsächlich einmal damit beginnt, die Vergangenheit aufzuarbeiten.
Guatemala ist im übrigen auch ein Land, in dem die Alltagsprobleme, insbesondere die permanente wirtschaftliche Krise, so drängend sind, dass man kaum Zeit hat, sich zurückzulehnen und einmal auf die Vergangenheit zu schauen. Die große Mehrheit der Bevölkerung lebt daher ohne viel geschichtliches Bewusstsein.

Hielten Sie es für sinnvoll, die Entwicklungshilfe von Geberländern wie Deutschland stärker zu konditionieren, etwa Hilfen einzufrieren im Fall der dauerhaften Nichtumsetzung der Empfehlungen der Wahrheitskommission? Wäre dies ein Weg, wirksam Druck auf die Regierung Portillo auszuüben?

Ich bin keineswegs dagegen, dass man von außen Druck ausübt; in vielen Ländern erweist sich ein solcher Druck auch als durchaus fruchtbar. Bloß fragt sich eben, in welcher Form man dies macht. Maßnahmen des Auslands sollen wirklich zum Erfolg führen und nicht zu Verhärtungen. Sie sollen den Opfern nutzen. Da braucht man eine sehr geschickte Hand. Mit dem Knüppel draufzuhauen bringt im Allgemeinen keine Ergebnisse.

Welche konkreten Wiedergutmachungsmaßnahmen finanzieller wie auch moralischer Art sollten denn ihrer Ansicht nach in Guatemala ergriffen werden?

Wichtig wäre etwa, dass der Staat sich daran beteiligt, die illegalen Massengräber aufzuspüren. Den Menschen liegt sehr viel daran, dass ihre Angehörigen eine angemessene religiöse Bestattung erhalten. Dann denke ich auch, dass es eine Gruppe von Menschen gibt, die in größte Not geraten sind und denen man eine Entschädigung gewähren sollte. Das sind etwa Witwen, das sind ältere Personen, die ihre Kinder verloren haben und die nun völlig ohne jede Alterssicherung dastehen. Ich bin mir bewusst, dass Guatemala kein reiches Land ist und dass man nicht erwarten kann, dass jeder Schaden ausgeglichen wird, der durch den Konflikt verursacht worden ist. Doch den am schlimmsten Betroffenen sollte man einen Ausgleich gewähren.

Welche Bedeutung hat für Sie insofern die Nichtumsetzung der Empfehlung der Kommission, die Opfer zu entschädigen?

Dies ist natürlich sehr betrüblich. Doch würde ich den Erfolg der Kommission nicht allein daran messen. Da gibt es eine formelle Seite, auf der die Bilanz der Kommissionsarbeit sehr ungünstig aussehen würde. Es gibt da aber auch die informelle Seite, den ganzen Aspekt der Aufklärung. Wie ich schon eingangs sagte: dass Guatemala in sein Spiegelbild geschaut hat, ist ein bleibender Gewinn für das Land.

In den letzten Monaten ist die politisch motivierte Gewalt in Guatemala wieder gewachsen: es wurden mehrere Campesino-Aktivisten und Gewerkschafter ermordet und Drohungen gegen JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und ZeugInnen in Gerichtsverfahren gegen die Militärangehörigen ausgesprochen. Wie beurteilen Sie diese negative Entwicklung?

Es ist klar, dass in Guatemala ein Zustand innerer Befriedung schwer zu erreichen ist. Ich habe kürzlich noch gelesen, dass ein Anwalt den Antrag gestellt hat, die mutmaßlichen Mörder von Bischof Gerardi aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das ist eine weitere Facette in diesem etwas düsteren Bild.
Es wäre Guatemala wirklich sehr zu wünschen, dass das Land zu einer gewissen Ruhe und damit in die Lage kommt, seine Probleme zu lösen, die natürlich auch wirtschaftliche und soziale Ursachen haben. Es ist wirklich sozialer Sprengstoff vorhanden, das darf man nicht übersehen. Aber zu einem nicht unbeträchtlichen Teil ist das wiederum auf das Versagen des Staates zurückzuführen: dass das Erziehungssystem so schlecht ist, dass es nach wie vor so viele Analphabeten gibt. Ich denke, der Kampf gegen den Analphabetismus muss in Guatemala Priorität haben, um jedermann eine echte Möglichkeit der Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer komplexer gewordenen Umwelt zu geben.

Wie sehr sahen Sie sich selbst in Gefahr Opfer von Gewalt zu werden, insbesondere nach ihrer Rede im Nationaltheater von Guatemala am 25. Februar 1999, in der Sie so deutlich – wenn auch ohne Namen zu nennen – die Verantwortlichkeiten für die Menschenrechtsverletzungen während des über drei Jahrzehnte dauernden Konflikts herausstellten?

Ich habe damals zwei Tage später das Land verlassen. Aber ich war auch in diesem Jahr wieder für eine Woche in Guatemala, ohne dass ich mich in Gefahr gefühlt hätte. Man weiß das allerdings nie genau. Die Zeit der Tätigkeit in dem Lande war wohl insgesamt nicht ungefährlich für mich, auch wenn man das nicht dramatisieren sollte.

Welche Kriterien sollten Ihren Erfahrungen zufolge grundsätzlich bei der Schaffung und Durchführung einer Wahrheitskommission beachtet werden, etwa bei der nun geplanten Kommission für Ex-Jugoslawien?

Das hängt immer sehr von den konkreten Umständen ab. In einem Lande, wo die Militärs noch an den Hebeln der Macht sitzen, kann man natürlich nicht mit der gleichen Direktheit und Offenheit vorgehen wie in einem Lande, in dem sich demokratische Verhältnisse schon durchgesetzt haben. Ich glaube deswegen auch nicht, dass man verallgemeinerungsfähige Regeln für alle Wahrheitskommissionen aufstellen kann. So fragt sich zum Beispiel im Hinblick auf das Problem der Amnestien, ob es solche Amnestien geben soll, in welchem Umfang, bis zu welcher Stufe der Verantwortlichkeit? All dies sind sehr schwierige Fragen, die sich nicht allgemein beantworten lassen.

Interview: Niels Müllensiefen

KASTEN:
Im Februar 1997 wurde der Berliner Staats- und Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zum Koordinator der „Kommission zur Aufklärung der Vergangenheit“ für Guatemala (CEH) ernannt. Erstmals in der noch jungen Geschichte der Wahrheitskommissionen war eine gemischte Zusammensetzung vorgesehen: mit einem ausländischen Kommissionsleiter und zwei guatemaltekischen Mitgliedern. Der heute 64 jährige Tomuschat rief den Anwalt Alfredo Balsells und die Pädagogin Otilia Lux de Cotí an seine Seite. Zunächst geriet die Kommission aufgrund ihres begrenzten Mandats – Verantwortlichkeiten sollten nicht „individualisiert“ werden – in die Kritik. Doch bei der abschließenden Übergabe des Kommissionsberichts am 25. Februar 1999 hielt Tomuschat eine vielbeachtete, als historisch bezeichnete Rede, in der er mit Direktheit, ohne nur einen Namen zu nennen, die Verantwortlichen für die jahrzehntelange Repression in Guatemala „benannte“ (vgl. LN 297). 93 Prozent der Menschenrechtsverletzungen seien von staatlichen oder vom Staat kontrollierten Kräften verübt worden. Tomuschat forderte die damalige Regierung Arzú auf, sich gegenüber der guatemaltekischen Gesellschaft für die kriminellen Handlungen ihrer Vorgänger zu entschuldigen.

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