Erinnerung | Nummer 343 - Januar 2003

„Die Person glaubt dann, wieder in der Folterkammer zu sein“

Interview mit Mechthild Wenk-Ansohn vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin

Mechthild Wenk-Ansohn ist Ärztin und Psychotherapeutin beim Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin (BZFO). Die Lateinamerika Nachrichten sprachen mit ihr über die Folgen von Folter und die Auswirkung von Folter auf Asylverfahren.

Interview: Thilo Papacek

In welcher Art ist ein Folteropfer in seinem/ihrem alltäglichen Leben beeinträchtigt?

Häufig sind körperliche Folgen gemischt mit psychosomatischen Schmerzen. Zum Beispiel haben viele PatientInnen, die durch Aufhängung Verletzungen erlitten haben, Schmerzen in den Schultern. Gleichzeitig verursacht die tiefe Angst, die in ihnen steckt, eine Anspannung gerade dieser Muskelpartien, so dass die Schmerzen verstärkt werden. Die meisten klagen über körperliche Beschwerden, die die Erinnerungen an die Folterung wieder wachrufen. Die PatientInnen können nicht den nötigen Abstand zu der Traumatisierung finden.
Die psychischen Beschwerden sind oft sehr langwierig und sehr tief gehend. Das Erlebte tritt immer wieder überfallartig ins Bewusstsein, in Form von Bildern, emotionalen Zuständen und Ängsten. Meistens leiden die Betroffenen unter Schlafstörungen, sie wachen zum Beispiel schreiend aus Alpträumen auf. Sie können sich dann gar nicht in ihrer Umgebung orientieren, weil sie so von ihren Erinnerungen gefangen sind.
Das kann auch tagsüber durch Erinnerungsschübe, die so genannten Intrusionen, passieren. Zum Beispiel weil eine Ruhephase oder ein Geräusch, ein Geruch, die plötzliche Konfrontation mit einem Uniformierten oder eine zwischenmenschliche Situation, an die Traumatisierung erinnert. Dann treten die Erinnerungen wieder in das Bewusstsein und zwar teilweise so schlimm, dass es regelrechte Flashbacks sind. Die Person glaubt dann, wieder in der Folterkammer zu sein.

Viele Betroffene sind von Sicherheitskräften verhört worden. Können die Asylanhörungsverfahren, in welchen die Flüchtlinge intensiv befragt werden, solche Intrusionen hervorrufen?

Ja, eine intensive Asylbefragung kann zu solchen Erinnerungsschüben führen, ebenso kann bei einer ärztlichen Anamnese eine assoziative Verknüpfung mit der Verhörsituation entstehen. Wenn bei einer solchen Befragung noch eine Stresssituation hinzukommt, dann kann es zu Flashbacks kommen, oder aber zumindest zu einer Reaktualisierung der traumatischen Inhalte. Die Befragten nehmen zwar dann noch die Realität als solche wahr, sind aber noch lange innerlich intensiv mit der traumatisierenden Situation beschäftigt. Sie reagieren dann dementsprechend, indem sie sich wie in einer „Verhörsituation“ verschließen, denn das mussten sie während der Foltersituation ja auch tun.
Das heißt, dass sie dann nicht das vermitteln können, was sie vermitteln müssen, um ihren Asylantrag zu begründen.

Wird denn bei den Asylbefragungen differenziert zwischen Flüchtlingen, die gefoltert und solchen, die nicht gefoltert wurden?´

Das Problem der Reaktualisierung und der Retraumatisierungsgefahr während der Befragungen ist inzwischen bekannt und es hat sich diesbezüglich auch einiges in den letzten Jahren verändert. In vielen Fällen werden die Anhörungen sensibler vollzogen, aber es gibt trotzdem viele Fälle, in denen es zum Beispiel vorkommt, dass die Anhörung sehr lang ist oder mehrfache Rückfragen verunsichernd wirken. Solche Anhörungen werden von den Betroffenen als sehr belastend wahrgenommen, so dass sie häufig bei der Rückübersetzung gar nicht mehr konzentrationsfähig sind, um das Aufgezeichnete zu überprüfen. In solchen Fällen haben wir große Probleme, die belastenden Befragungen therapeutisch nachzubereiten. Auch wird die traumabedingte Einschränkung des Aussagevermögens in der Entscheidungsfindung oftmals nicht berücksichtigt und Glaubhaftigkeitskriterien zu Grunde gelegt, denen gerade Traumatisierte, das heißt in besonderem Maße Schutzbedürftige, oftmals nicht gerecht werden können. Wir haben diese Probleme in den letzten Jahren immer wieder publik gemacht. Es gibt inzwischen schon einige AnhörerInnen beim Bundesamt und RichterInnen, die speziell für Traumatisierte eine Weiterbildung gemacht haben. Solche Weiterbildungen über Traumafolgen und kulturspezifische Besonderheiten werden von uns und einigen anderen Einrichtungen angeboten.
Doch auch wenn es geschultes Personal gibt, treten immer wieder Schwierigkeiten auf. Wenn zum Beispiel eine Frau sexuell gefoltert wurde, so sagt sie das meistens nicht von sich aus und häufig auch nicht auf Nachfrage. Deshalb kommt sie dann nicht unbedingt zu einer weiblichen Person, die speziell für Traumatisierte geschult ist. Das liegt unter anderem daran, dass viele Flüchtlinge vor der Anhörung gar keine Rechtsberatung hatten, und deshalb gar nicht wissen, was sie aussagen müssen und was wichtig ist.

Welche weiteren Beeinträchtigungen haben Folteropfer im Asylverfahren gegenüber anderen Flüchtlingen?

Häufig treten Konzentrationsschwierigkeiten und Erinnerungsstörungen auf, besonders in Stresssituationen. Viele haben auch Vermeidungssymptome, das heißt, dass die Betroffenen dem schmerzhaften Wiedererleben auszuweichen versuchen und zum Teil ganze Haftperioden verschweigen. Das führt dann zu Widersprüchen in der Aussage des Flüchtlings, was zur Ablehnung des Asylantrags führen kann.
Folter wird ja nicht registriert und findet oft im Rahmen von kürzeren Verhaftungen zu Verhören statt. Die Opfer können keine dokumentierte Verurteilung vorweisen. Sie sind darauf angewiesen, im Asylverfahren detailliert und plausibel darzustellen, was ihnen widerfahren ist. Aber gerade in diesem Punkt, ihrer Fähigkeit, Aussagen zu den traumatischen Abläufen zu machen, sind sie häufig eingeschränkt.
Auf Grund dieser traumabedingten Behinderung schreiben wir häufig Stellungnahmen zu den Asylverfahren unserer PatientInnen, da wir hier das fachliche Wissen haben und uns auch mehr Zeit nehmen, um auf bestimmte Themen einzugehen, die ansonsten, auch aus Gründen der Scham der Opfer, im Verfahren nicht zur Sprache kommen würden.

Wie schätzen die Flüchtlinge selbst ihre Misshandlung ein?

Diese Sichtweise ändert sich sehr stark mit der Therapie. Wenn die PatientInnen zu uns kommen, schämen sie sich häufig und fühlen sich fast mitschuldig, dass sie gefoltert wurden. Hinzu kommt, dass häufig das ganze politische Gerüst dieser Personen zerstört ist, weil sie verraten wurden, oder zum Verrat gezwungen wurden.
Ein ganz zentraler Punkt der Therapie ist, dass gewürdigt wird, dass diese Misshandlungen unrecht waren, dass die Betroffenen Opfer von Menschenrechtsverletzungen waren. Denn dadurch ist es den PatientInnen auch möglich, die Schuld von sich zu weisen und das Geschehene ein Stück hinter sich zu lassen.

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