Chile | Nummer 295 - Januar 1999

„Die treibende Kraft sind die Opfer“

Interview mit dem Madrider Anwalt Carlos Slepoy

Carlos Slepoy, gebürtiger Argentinier, ist als Anwalt in Madrid tätig und engagiert sich im Kampf gegen die Straflosigkeit in Lateinamerika. Im seit 1996 laufenden spanischen Verfahren gegen argentinische Militärs vertritt er einen der Kläger. In Berlin sprach Slepoy auf einem Symposium des Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile/Lateinamerika (FDCL) zur Frage „Juristische Vergangenheitsbewältigung als Vorbedingung für gesellschaftliche Erneuerung in Lateinamerika?“

Harald Neuber

Im März 1996 wurde auf Initiative der spanischen „Unión progresista de fiscales“ (Union der fortschrittlichen Anwälte) das Verfahren gegen argentinische Militärangehörige eröffnet. Welchen juristischen Problemen sahen Sie sich zu diesem Zeitpunkt gegenüber?

Wir mußten uns einer Reihe von Problemen stellen. Insbesondere gab es die Hürde, daß das spanische Strafrecht, im Gegensatz zum deutschen, französischen oder italienischen die Möglichkeit ausklammert, Verbrechen, die an spanischen StaatsbürgerInnen außerhalb der Staatsgrenzen verübt wurden, zu verfolgen. Daher ging es in den Prozessen von Beginn an auch gar nicht primär darum, diese einzelnen Verbrechen an spanischen BürgerInnen zu verurteilen. Vielmehr stützte sich die Anklage auf eine spanische Gesetzesnorm von 1985, die die universelle Verfolgung von Völkermord und Terrorismus ermöglicht. Ich glaube, daß den Abgeordneten, die seinerzeit dieses Gesetz verabschiedeten, gar nicht klar war, welche Tragweite es im Grunde hat. Wir mußten uns also sehr gut vorbereiten, um juristisch zu belegen, daß das, was in Chile und Argentinien geschehen ist, tatsächlich unter den Tatbestand des Völkermordes fällt. Juristisch ist dies eine sehr komplexe Frage, zu deren Klärung die Völkermordkonvention von 1948 heranzuziehen ist. Wir sind davon überzeugt, daß, wenn wir uns von Anfang an auf die Diskussion um die Völkermorddefinition eingelassen hätten, die Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof) die Klage abgewiesen hätte. Wir mußten ihr vorerst mit einer unwiderlegbaren Definition des Geschehenen entgegentreten. Das war die erste Hürde. Zum Zweiten war uns klar, daß wir die Prozesse in ihrer – auch historischen – Tragweite nicht alleine bestreiten konnten. Als treibende Kraft, vor allem der Öffentlichkeit gegenüber, mußten die Opfer und deren Hinterbliebene die Prozesse voranbringen.

Warum wurden das argentinische und chilenische Verfahren nach der Festnahme Pinochets zusammen verhandelt?

Beide Verfahren verbindet die Koordinierung der Repression der beiden Diktaturen, der „Plan Condor“. Dieser hatte seine organisatorische und ideologische Basis im Training zehntausender Soldaten beider Militärmächte in der „Escuela de las Américas“, einem Militärausbildungslager in Panama, das von den USA betrieben wurde. Die argentinische Militärdiktatur entstand drei Jahre später als die chilenische, und daher fanden mehr Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen des „Plan Condor“ von Sicherheitskräften und Geheimdiensten begangen wurden, auf argentinischen Boden statt. Dies hatte zur Folge, daß im argentinischem Verfahren viele chilenische Zeugen vernommen wurden, so zum Beispiel Gladys Marín, die Vorsitzende der Kommunistischen Partei Chiles. Die Koordination der lateinamerikanischen Militärjuntas wurde so klar nachgewiesen. Der „Plan Condor“ belegt, daß hier nicht zwei isolierte und autonome Diktaturen handelten, sondern ein von langer Hand geplanter Völkermord in ganz Lateinamerika angestrebt war, der – territorial begrenzt – auch ausgeführt wurde.

Können Sie uns die Hintergründe der Festnahme Augusto Pinochets schildern?

Als Pinochet nach London reiste, fragte der Untersuchungsrichter im chilenischen Verfahren, Manuel García Castellón, lediglich bei der britischen Regierung an, ob und wo sich der ehemalige Diktator aufhält. Baltasar Garzón, der Ermittlungsrichter im argentinischen Verfahren, konnte dann aber aufgrund der Verwicklung Pinochets in den „Plan Condor“ Haftbefehl erlassen. Dies allerdings nicht für Verbrechen, die in Chile selbst stattgefunden haben, sondern für die auf argentinischem Staatsgebiet. Der Haftbefehl, der gegen Pinochet auf dieser Grundlage gestellt wurde, stützte sich auf eine Liste der chilenischen „Kommission für Wahrheit und Versöhnung“ mit den Namen von 94 Opfern, die in Argentinien von chilenischen Militärs ermordet wurden. Die spätere Zusammenlegung der Verfahren unter alleiniger Ermittlung durch Garzón ermöglichte, daß die juristische Verfolgung auf die über 3000 Fälle von Opfern des Pinochet-Regimes erweitert werden konnte, die auf chilenischem Staatsgebiet umgebracht wurden.

Der peruanische Schriftsteller Mario Vargas Llosa forderte nach der Festnahme Pinochets, daß nun auch der „Diktator“ Fidel Castro festgenommen und verurteilt werden müsse. Besteht für Sie die Gefahr, daß nun eine undifferenzierte Jagd auf vermeintliche Verbrecher zugunsten der herrschenden Mächte beginnt?

Darum ist die Frage eines internationalen unabhängigen Strafgerichtshofes von so enormer Bedeutung. Nach den Prozessen von Nürnberg und Tokio im Gefolge des II. Weltkrieges wurden in jüngerer Zeit zwei internationale Ad-hoc-Straftribunale durch UN-Resolutionen ins Leben gerufen, die sich mit den Menschenrechtsverletzungen in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien beschäftigten. Es ist aber niemandem eingefallen, die Jahrzehnte zuvor in Lateinamerika begangenen Verbrechen mit solchen Ad-hoc-Gerichten zu verhandeln. Hier stellt sich die Frage: Geht es darum, Gerechtigkeit walten zu lassen oder darum, die Interessen einiger weniger Staaten durchzusetzen? Der Internationale Strafgerichtshof, der sich an der Idee einer universellen Verfolgung von Straftätern orientiert, müßte sicherstellen, daß keiner der Menschenrechtsverbrecher seiner Strafe entkommt. Die Verabschiedung des Statuts des Gerichtshofes im Sommer 1998 in Rom ist im Endeffekt auch auf Druck unzähliger Nichtregierungsorganisationen zustande gekommen. Wichtig wäre es, daß sich diese nichtstaatlichen Stellen an den Gerichtshof wenden können. Wenn man es nur den Regierungen zugesteht, Klagen einzureichen, würde das bedeuten, daß nur die herrschenden Mächte die Freiheit hätten, zu bestimmen, über wen geurteilt wird und über wen nicht. Dem Wesen dieses Gerichtes widerspricht auch die bisherige Regelung im Statut, daß Staatsangehörige der Länder, die das Statut nicht unterzeichnet haben, von diesem Gremium auch nicht verurteilt werden können. Damit hätten die größten Unterdrückerstaaten die Möglichkeit, die Handlungsfreiheit des Straftribunals massiv zu beschränken. Es ist absolut inakzeptabel, daß Täter, die sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben, nicht verfolgt werden können, weil sie einen bestimmten Paß haben. Hervorheben möchte ich noch, daß es bei der Einrichtung des Gerichtshofes nicht lediglich um die Bestrafung von Menschenrechtsverbrechen geht, sondern – und das erachte ich für noch viel wichtiger – um eine präventive Arbeit unter dem Schutz der UNO. Das dabei natürlich nicht nur juristische, sondern auch politische, wirtschaftliche und ideologische Interessen beachtet werden müssen, ist ein hemmendes, aber zu bewältigendes Moment. Das alles hat, um noch einmal auf diesen immer wieder vorgebrachten Vorwurf einzugehen, nichts mit imperialistischer Aburteilung zu tun, sondern hier soll der Gerechtigkeit gedient werden. Es geht auch nicht um staatliche Integrität, sondern um menschliche Schicksale. Nicht für Staaten oder Regierungen wird der Internationale Strafgerichtshof geschaffen, sondern für die Opfer der Repressionen. Die treibende Kraft der Verfahren und der weiteren Entwicklung sind die Zeugenaussagen der Opfer und deren Angehöriger sowie die Menschen, die sie dokumentieren und archivieren.

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