Mexiko | Nummer 238 - April 1994

Eine Antwort, kein Friedensver­trag

Das Regierungsangebot von Chiapas

34 Punkte hatte die Zapatista-Guerilla in ihren Forderungskatalog geschrieben, 34 Antworten gab es von der Regierung, nachdem die Delegationen zehn Tage lang in der “Friedenskathedrale” von San Cristóbal diskutiert hatten. Es han­delt sich dabei nicht um ein Abkommen. Das Papier vom 2. März, das wir im folgenden auszugsweise dokumentieren, ist lediglich ein Angebot der Regie­rung, mit dem die Zapatistas meinten, vor ihre eigene Basis treten zu können. Sicherlich ist der Begriff der “Einigung” dabei für viele Punkte zutref­fend. Ob das ganze aber Vertragscharakter bekommt, hängt davon ab, ob die indianische Basis der Zapatistas zustimmt, und ob auch die weitergehenden Forderungen so geregelt werden können, daß sich die EZLN zur Abgabe ihrer Waffen bereit finden kann, ohne über den Tisch gezogen zu werden. Angesichts der teilweise – und nicht nur in unserer Schnellübersetzung (!) – sehr komplizierten Sprachre­gelungen des Textes ist es verständlich, daß die Konsultationen der Zapatistas mit ihrer Basis einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Punkte eins und zwei des Forderungskataloges waren: Rücktritt des Präsi­denten Salinas, Bildung einer Übergangsregierung bis zu den Neuwahlen, Re­form des Wahlrechts. Über den Rücktritt seines direkten Vorgesetzten mochte Unterhändler Camacho nicht verhandeln. So blieben die Erklärungen hierzu allgemein und dennoch bedeutsam.*

*Wir haben das Dokument stark gekürzt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir darauf verzichtet, die Kürzungen zu markieren. Leider lagen uns bei der Bear­beitung die Originalforderungen der EZLN nicht vor. Was in eckigen Klammern steht, ist von uns zusammengefaßt.

Übersetzung: Bettina Bremme, Bernd Pickert

Manuel Camacho Solis:
1. und 2. Von den 34 Punkten des Forderungskata­loges sind die beiden, die sich auf die Demokratie auf nationaler Ebene bezie­hen, nicht Teil der Verhand­lungen, sind aber klar beantwortet wor­den. Statt die Konfrontation an einen Punkt voranzu­treiben, von wo aus es kei­nen Ausweg mehr gibt, sollten wir alle Teil eines Pro­zesses der institutionellen politischen Ver­änderungen sein, die in­nerhalb der Instan­zen der zivilen Gesell­schaft ausgehandelt werden müssen: in den politischen Par­teien, in den Organen des Zentralstaates und in der öf­fentlichen Meinung. Die Ankündigung, daß es mit Zustim­mung aller Parteien eine außeror­dentliche Kongreßperiode geben soll, um Reformen zu entwickeln, die die Unpar­teilichkeit der Wahlbehörden ga­rantieren und die Betei­ligung der Bürger, ist ein wichtiger Schritt auf einen demo­kratischen Wandel hin, der zum Frieden in Chiapas beiträgt.
3. Der Geist der politischen Verpflichtung für einen würdigen Frieden und die kon­krete Friedensübereinkunft in Chiapas ge­ben der EZLN volle Garantien und ge­währleisten denjenigen eine würdige und respektvolle Behandlung, die sich in die­sen Prozeß integrieren. Es wird bei der EZLN liegen, über die Art und Weise ih­rer zukünftigen sozialen und politischen Beteiligung zu entscheiden. Wenn man davon ausgeht, daß diese im Respekt ge­genüber der Verfassung der Republik er­folgt, wird die Regierung jede Form der legalen Registrierung erleichtern, die von der EZLN oder ihren Mitgliedern bean­tragt wird.
4. Den Forderungen der Gemeinden, die die politisch, wirtschaftlich und kulturell au­tonomen indianischen Kommunen bil­den werden, soll mit der Einsetzung eines “Allgemeinen Gesetzes über die Rechte der indianischen Gemeinden” entsprochen werden. Die Gesetzesinitiative wird die traditionellen Institutionen, Autoritäten und Organisationen der indianischen Ge­meinden und ihre Kontrollfunktion als gültig im Sinne der Rechtssprechung an­erkennen. Das gleiche gilt für die Schritte auf dem Weg zur Annahme dieses Geset­zes, wenn es um indigene Gewohnheits­rechte, Bräuche und Traditionen, familiäre und gesellschaftliche Beziehungen, den inneren Handel, die Sanktion von Fehl­verhalten, Fragen des Grundbesitzes und der landwirtschaftlichen Nutzung ihrer Güter geht. Dies gilt auch für die Gestal­tung der traditionellen Organe selbst, so­fern sie nicht gegen die fundamentalen Rechte ihrer Mitglieder oder die öffentli­che Ordnung verstoßen. Auch müssen sie mit den Festlegungen der Verfassung, der Erklärung der Universellen Menschen­rechte und der Internationalen Konvention über indigene Völker und Stämme über­einstimmen. Letzere wurde in Genf be­schlossen und von Mexiko im August 1990 unterzeichnet.
Das neue Gesetz wird das Recht auf den Gebrauch der eigenen Sprache anerken­nen, sowohl im Bereich von Amtshandlun­gen, in Bildung, Kommuni­kation und in den Beziehungen zu Dritten. Beim Kon­takt mit kommunalen bundes­staatlichen oder regionalen Autoritäten muß Indí­genas ein Übersetzer zur Verfü­gung ge­stellt werden.
5. Im Bundesstaat Chiapas werden allge­meine Wahlen abgehalten, an denen alle politischen Kräfte der Region legal teil­nehmen können. Um die Transparenz die­ses Prozesses zu gewährleisten, wird ein neues Wahlgesetz geschaffen, das die er­forderlichen Maßnahmen enthält, um die Unparteilichkeit des Wahlprozesses zu ga­rantieren. Um die gleichmäßige Reprä­sentanz der Ethnien im Kongreß von Chiapas zu gewährleisten, werden die Wahlbezirke neu eingeteilt.
Sowohl die Verfassung des Bundesstaates Chiapas als auch das Gesetz über die kommunalen Organe werden reformiert, um auf dem gegenwärtigen Territorium von Ocosingo und Las Margaritas neue Kommunen zu bilden. Hiermit soll eine bessere Vertretung der Bevölkerung und eine größere Nähe zwischen den Autori­täten und dem Volk ermöglicht werden.
6. Die Programme zur Elektrifizierung der ländlichen Gemeinden sollen dop­pelt so schnell vorangehen wie bisher.
7. Binnen 90 Tagen wird eine sorgfältige Erhebung über die verschie­denen produk­tiven Aktivitäten in Chiapas vorliegen, insbesondere in Bezug auf die indiani­schen Kommunen. Von dieser Un­tersuchung ausgehend, werden unter Mit­wirkung der Kommunen Konzepte zur be­ruflichen Weiterbildung entwickelt, die produktive Aktivitäten und Beschäftigun­gen, Anpassungsprozesse und neue For­men der Vermarktung betreffen.
8. In Chiapas wurde der Prozeß der Agrarre­form der Mexikanischen Revolu­tion nicht voll realisiert. Es ist notwendig, eine Lö­sung für die zahlreichen Agrarkon­flikte zu finden, indem den Kleineigentü­mern Ga­rantien gegeben werden. Der Pro­zeß, um dies zu erreichen, ist mit der Dis­kussion, Verabschiedung und Bekannt­gabe des “Allgemeinen Gesetzes über die Rechte der indianischen Gemeinschaften” ver­bunden – einem Gesetz, das ausgehend von den Forderungen, Meinungen, Sorgen und der Zustimmung der indianischen Kommunen in Chiapas und anderen Tei­len des Landes, vorbereitet wird.
Dieses Gesetz wird beinhalten:
– Die Etablierung geeigneter Maßnah­men, Bräuche, Bestände und Bestim­mungen in Bezug auf Ländereien, Was­ser und Wälder.
– Die notwendigen Vorgänge für eine Aufteilung der Latifundien.
– Die Festlegung von Fällen, in denen die Enteignung und Besetzung von Privat­eigentum von öffentlichem Nutzen ist.
– Der Schutz des Eigentums und des Zu­sammenhaltes der gemeinschaftlichen Ländereien der indigenen Kommunen.
– Die Rückerstattung von Land mit Hilfe einer objektiven Schätzung, die sich der Ausplünderung von Ländereien und Gewässern entgegensetzt, welche den indianischen Völkern oder Kommunen zugesprochen werden sollen.
Dieser Prozeß soll in einem ständigen und direkten Dialog mit der EZLN und ande­ren sozialen Organisationen in Chiapas er­folgen.
Es wird eine Initiative für ein “Landwirtschaftliches Gesetz im Staat Chiapas” vorbereitet, das drei Haupt­aspekte enthalten soll:
Bei den Anstrengungen für eine Diversifi­zierung der Produktion werden die Maß­nahmen im Bereich der Infrastruktur und die langfristigen Finanzplanungen von be­sonderer Wichtigkeit sein, um die Kapita­lisierung der Kommunen und ejidos zu fördern.
9. Um die Probleme im Gesundheitsbe­reich zu bekämpfen, sollen da, wo Krankenhäu­ser vorhanden sind, diese so schnell wie möglich instandgesetzt und mit komplet­ten chirurgischen Abteilungen ausgestattet werden. In den Orten, wo keine Hospitäler oder Kliniken existieren, sollen Investitio­nen getätigt werden, die das Basisversor­gungsnetz stärken.
Im Zuge einer vollständigen Reorganisa­tion des Gesundheitssystems in Chiapas soll ein Notprogramm vorangetrieben werden. Die Gesundheitskampagnen sol­len neu organisiert werden, um die Be­treuung aller Kinder zu gewährleisten, in­klusive derjenigen, die in den entlegensten Teilen des Landes leben. Im März werden Kampagnen zur Bekämpfung von Mala­ria, Cholera und Infektionskrankheiten ge­startet.
10. Es wird die Erlaubnis erteilt, einen von der Regierung unabhängigen indigenen Sender einzurichten.
11. Es wird ein Spezial­programm gestar­tet, um den Bau und die Verbesserung von Wohnungen in den in­digenen Kommunen zu fördern, ebenso wie die Einrichtung ei­ner Basis­versorgung mit Elektrizität, Trinkwasser, Straßen und Kontrollstatio­nen im Umwelt­bereich. In diesem Pro­gramm werden ebenfalls Un­terstützungsmaßnahmen für Sport und Kultur enthalten sein.
12. Es soll eine unmittelbare Übereinkunft zwischen den Lehrern der verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und ihren ge­werkschaftlichen Sektionen erreicht wer­den, um ein Programm zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildung in der Region zu schaffen. Die Entwicklung zweispra­chiger Bildungsmöglichkeiten im mittle­ren und höheren Bereich soll unter­stützt werden. Das gleiche gilt für den Bau von Grundschulen, Mittelschulen und techni­schen Schulen oder Vorbereitungs­kursen in den indigenen Kommunen.
Um den Zugang der Indí­genas zur mittle­ren und höheren Bildung zu erleichtern, wird ein System staatlicher Stipendien ge­schaffen, die aus öffentlichen und privaten Quellen finan­ziert werden. Dies beinhaltet auch die Unterstützung künstlerischen Schaffens und der wissenschaftlichen Entwicklung junger Talente in den indige­nen Kommunen.
13. Die zweisprachige Erziehung in den indi­genen Gemeinschaften wird in dem “Allgemeinen Gesetz über die Rechte der indigenen Gemeinschaften” verankert, in den staatlichen Gesetzen und im Erzie­hungs- und Bildungsprogramm des Bun­desstaates Chiapas.
14. Die Forderung nach einer Respektie­rung der Kultur und Tradition, der Rechte und der Würde der indigenen Völker ist das Rückgrat des “Allgemeinen Gesetzes über die Rechte der indigenen Gemeinschaf­ten”, und wird seinen kon­kreten Nieder­schlag in den verschiedenen Bereichen von Regierung, Verwaltung, Justiz und Kultur finden.
15. Um die Diskriminierung und Verach­tung der indigenen Völker zu vermeiden, ist der beste Weg eine Veränderung der Wertvorstellungen von Kindern und Ju­gendlichen. Daher mußder Erziehung in diesem Bereich eine besondere Aufmerk­samkeit geschenkt werden.
Es wird eine Gesetzesinitiative vorbe­reitet, um in unserem Rechtssystem erst­mals die Diskriminierung von Privatper­sonen gegenüber Indígenas unter Strafe zu stellen, und um die staatlichen Institutio­nen zu verpflichten, die gesetzliche Gleichheit effek­tiv umzusetzen. Dies be­inhaltet auch die Schaffung einer Staats­anwaltschaft zur Verteidigung der Rechte der Indígenas.
16. Dieser Punkt wird mit dem Allgemei­nen Gesetz über die Rechte der indiani­schen Kommunen, mit der Verfassungsre­form des Bundesstaates Chiapas, mit der neuen Wahlkreisaufteilung, mit den diver­sen Refor­men der Justizverwaltung, mit der Steuer­übereinkunft zwischen der Regie­rung und den Kommunen in Chiapas und mit der Schaffung neuer Gemeinden in­nerhalb der jetzigen Landkreise Oco­singo und Marga­ritas beantwortet.
17. Es werden Reformen der Verfassung von Chiapas vorangetrieben werden, Refor­men des Gesetzes, das die Organe der Rechtsprechung in Chiapas regelt, Refor­men der Landespolizei in Chiapas und an­dere Verordnungen mit dem Ziel:
– Gerichtsstandorte festzulegen, die mit der Gebietsaufteilung der indigenen Kommunen zusammenfallen. Ziel ist, daß die örtlichen Richter auf Vorschlag der Gemeinden selbst ausgewählt wer­den. Dadurch soll garantiert wer­den, daß die Richter Indígenas sein können, oder von ihnen respektierte Ju­risten, die die Gesetze und gleichzeitig die Ge­wohnheiten und Ge­bräuche kennen und diese bei ihrer Entscheidung mit einbe­ziehen.
– [Paralleles auch für öffentliche Dienste und Arbeitsgesetzebung]
– Es wird eine Verwaltung zur Verteidi­gung der Indígenas geben. [Indígena-Beauftragter] Deren Leitungsgremien müssen zweisprachig sein und die indi­genen Rechte genau kennen. Der Be­auftragte wird durch das Landesparla­ment von Chiapas auf Vorschlag der indigenen Kommunen gewählt.
– Es wird eine vollständige Überprü­fung der rechtlichen Situation jener Personen geben, die als Ergebnis sozi­aler Kon­flikte im Gefängnis einsitzen, ebenso in allen Fällen von Indígenas, deren rechtliche Situation eine baldige Frei­lassung ermöglicht.
18. Die Existenz würdiger Arbeitsplätze und gerechter Löhne hängt von der Verbesse­rung der Ausbildung ab, von den Investi­tionen zur Steigerung der Produkti­vität, der verbesserten Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer.
Ein ebenso wichtiger Faktor ist eine ver­besserte Organisation und Verteidigung der legitimen Rechte der Landarbeiter.
19. Es werden Entscheidungen getroffen, wie in den indigenen Kommunen teil­weise die Auswirkungen plötzlicher Ver­änderungen des Weltmarktpreises für landwirtschaftliche Produkte ausgeglichen werden können.
Dazu werden, ausgehend von den beste­henden Erfahrungen, Projekte nationaler und internationaler Vermarktung geför­dert, die den Zwischenhandel aus­schalten und in Form von Genossen­schaften die Vermarktung der chiapaneki­schen Agrar­produkte organisieren.
20. Für Chiapas, für Mexiko und für die inter­nationale Gemeinschaft ist die Verpflich­tung zum Schutz der natürlichen Ressour­cen der Region sehr bedeutsam.
Auf diese Pflicht werden die Bundesregie­rung und die internationalen Institutionen, Stiftungen und Ökologie-Gruppen mit ei­ner koordinierten Hilfsaktion zum Tech­nologie-Transfer, Projekten der nachhalti­gen Entwicklung und der Finanzierung des Umweltschutzes reagieren. Ausgangs­punkt ist die Pflege der Umwelt durch die indigenen Kommunen.
21. [Der Punkt ist nicht genau zu verstehen, ohne den Wortlaut der zapati­stischen For­derung Nr. 21 zu kennen. Es geht noch einmal um die Sicherung der Ar­beitsplätze, d.Ü.]
22. Zusammen mit den sozialen Organisatio­nen, den Gemeinden und der Regierung wird ein Programm durchge­führt werden, daß die Ernährungslage von Kindern bis sechs Jahren mit deutlichen Mangeler­scheinungen verbessert. Grund­lage ist die lokale Landwirtschaft. Mit der Verbesse­rung der Infrastruktur und des Transports von Waren durch die indige­nen Gemein­den selbst soll die Versorgung verbessert werden. Gemeinschaftliche Einkaufslä­den, die die Zwischenhan­delsmargen minimieren und daher ge­rechtere Preise anbieten können, werden gefördert.
23. Am Tage nach der Unterzeichnung ei­nes Friedensabkommens wird das Amnestie­gesetz in Kraft treten. Darunter fallen alle Personen, gegen die aufgrund des Kon­fliktes in Chiapas ein Strafverfah­ren er­öffnet wurde. Es werden alle not­wendigen Maßnahmen getroffen, um die betroffenen Personen innerhalb einer Wo­che nach In­krafttreten des Gesetzes auf freien Fuß zu setzen.
Des weiteren wird eine Kommission eine vollständige Überprüfung der Fälle aller Indígenas und Bauernführer vornehmen, die sich in Haft befinden und nicht unter das Amnestiegesetz fallen. Sie wird die rechtlichen Schritte empfehlen, um die Fälle zu lösen, deren rechtliche Situation eine baldige Freilassung erlaubt.
24. [Bezugnahme auf vorangegangene Punkte zur Durchsetzung allgemeiner Rechte der Indígenas]
25. Als Teil der Friedensvereinbarungen wer­den die Opfer, die Witwen und Wai­sen, die der Konflikt hinterlassen hat, finan­zielle Unterstützung erhalten.
26. [Hierzu sagt Camacho nur, die Forde­rung Nr. 26 sei durch alle anderen angespro­chenen Punkte erledigt, d.Ü.]
27. Der derzeitige Strafkatalog des Bundes­staates Chiapas wird aufgehoben. Es wird ein neuer ausgearbeitet, dessen Zielset­zung der Respekt vor den individu­ellen und politischen Rechten ist, und der zu ih­rer Ausübung volle Rechtssicherheit bie­tet.
28. In das neue Strafrecht wird die Vertrei­bung von Indígenas aus ihren Ge­meinden aufgenommen werden. Durch schnellen und effektiven Dialog oder durch die An­wendung des Rechtes werden neue Ver­treibungen verhindert werden.
29. Eine der wichtigsten Impulse, die heute aus Chiapas kommen, ist, die Situa­tion der Bäuerinnen und Indígena-Frauen zu verbessern. Von der Situation in der Familie und bei der Arbeit bis zur Be­teiligung an der Gemeinschaft und der kulturellen Entwicklung.
A Kliniken im Rahmen des schon vorge­stellten Gesundheitsprogrammes
B Mit den Kommunen zusammen werden Kindergrippen aufgebaut werden.
C [Lebensmittelprogramm]
D [Einrichtung von Volksküchen]
E [Aufbau von Mühlen und Backöfen]
F [Förderung der Kleintierzucht]
G [Kleine Bäckereien]
H [Förderung des Kunsthandwerks]
I [Technische Ausbildung der Indígena-Frauen]
J [Bau von Vorschulen]
K [Förderung des Transportwesens und damit der Selbstorganisation der Frauen]
30. Mit diesen Übereinkünften sollen die ent­standenen Spannungen überwunden wer­den. Der Geist des Friedens und der Ver­ständigung soll alle Chiapaneken bei der Lösung politischer Fragen einbezie­hen.
31. Mit dem Friedensabkommen, den in die­sem Angebot enthaltenen Entscheidun­gen und dem Amnestiegesetz wird nicht nur das Leben der Mitglieder der EZLN re­spektiert, sondern es wird auch garan­tiert, daß es keine Strafprozesse oder repressi­ven Aktionen gegen EZLN-Mit­glieder, Kämpfer, Sympathisanten oder Kollabo­rateure geben wird.
32. [Betrifft die Menschenrechte:] Es ist meine Meinung, daß die Bildung der Na­tionalen Menschenrechtskommission (CNDH) in der Art, wie die Verfassung und die Gesetze sie vorsehen, ein wichti­ges Instrument für die Verteidigung der Rechte gewesen ist.
Weitergehende Fortschritte bei der Einbe­ziehung der Zivilgesellschaft in der CNDH oder in anderen Modalitäten zum Schutz der Menschenrechte werden Teil eines gesellschaftlichen und politischen Prozesses ab Dezember 1994 sein.
33. Unter noch festzulegenden Bedingun­gen wird die Regierung die Bildung einer “Nationalen Kommission für einen ge­rechten und würdigen Frieden” unterstüt­zen. Diese Kommission wird eine Schlüs­selrolle spielen und die Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen.
34. Humanitäre Hilfe für die Opfer des Kon­fliktes wird über die Vertreter der indige­nen Kommunen verteilt werden.

Nachtrag:
A: Zur Bearbeitung ähnlicher Forderun­gen aus anderen indigenen Regionen des Landes wird die “Nationale Kommission für die integrale Entwicklung und die so­ziale Gerechtigkeit der Indigenen Völker” in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Bundesstaaten und den betroffenen Kommunen ähnliche Programme ausar­beiten.
B: Die bundesstaatlichen und kommuna­len Regierungen werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die indige­nen Kommunen in grundlegender Weise an der Definition der sie betreffenden Entwicklungsprogramme teilnehmen kön­nen. Bei der Überwachung der ihnen zu­gedachten Ressourcen sollen soziale Kontrollorgane geschaffen werden, die von den Betroffenen kontrolliert werden.
C: Für die Erfüllung der Übereinkünfte, die sich auf die regionalen Entwicklungs­projekte beziehen, wird durch eine Verfü­gung des Prä­sidenten eine dezentrale und autonome öf­fentliche Institution geschaf­fen.
Diese Institution wird über ein Regie­rungsorgan verfügen, das sich aus den Vertretern der indianischen Kommunen zusammensetzt, Vertretern der Bundesre­gierung und aus Bürgern von anerkanntem moralischem Prestige und erwiesenem Engagement in der Arbeit mit indiani­schen und ländlichen Kommunen.

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