Erinnerung | Nummer 378 - Dezember 2005

Gerechtigkeit heilt – der internationale Kampf gegen Straflosigkeit

Bilanz eines internationalen Menschenrechtskongresses

Vom 14. bis 16. Oktober fand im Bochumer Kulturzentrum Bahnhof Langendreer ein Kongress mit international bekannten MenschenrechtlerInnen aus aller Welt zum Thema Weltweite Bekämpfung der Straflosigkeit statt. Er wurde von der Medizinischen Flüchtlingshilfe e.V. (MFH) im Rahmen eines zweijährigen Projekts konzipiert und organisiert.

Annette Fingscheidt

Im Zuge ihrer langjährigen Arbeit mit Flüchtlingen im Raum Rhein-Ruhr hat die Medizinische Flüchtlingshilfe in Bochum stets ein spezielles Augenmerk auf die politischen Hintergründe für Flucht und Vertreibung geworfen. Seit ihrer 2002 ins Leben gerufenen Kampagne „Gerechtigkeit heilt“ setzt sie sich für die strafrechtliche Verfolgung und gesellschaftliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen ein.
Im November 2004 wurde das zweijährige Forschungsprojekt „Kampf gegen Straflosigkeit“ gestartet, finanziert von der NRW-Stiftung für Umwelt und Entwicklung. Eine vergleichende Studie untersucht Erfahrungen und Umgang mit Straflosigkeit in verschiedenen Ländern. Die Ergebnisse werden Anfang 2007 auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch veröffentlicht. Wichtiges Ziel des Projektes ist auch der Ausbau der weltweiten Vernetzung von Nichtregierungsorganisationen, die zum Thema Straflosigkeit aktiv sind.
Der Kongress als zentraler Bestandteil dieses Projekts bot die in der Bundesrepublik wohl erstmalige Gelegenheit für MenschenrechtlerInnen aus allen Erdteilen, sich über ihre Erfahrungen mit Straflosigkeit auszutauschen und gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren. Die als Gesprächsforen gestalteten Vorträge und Diskussionen waren in vier thematische Schwerpunkte unterteilt: Wahrheitsfindung, strafrechtliche Verfolgung, Traumaarbeit und Therapie sowie Entschädigung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Bei der Konzipierung der Veranstaltung hatte die MFH gezielt ReferentInnen aus Ländern eingeladen, in denen bereits Erfahrungen im Kampf gegen Straflosigkeit vorliegen. So wurde beispielsweise die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission mit der chilenischen Variante gleichen Namens und der Valech-Kommission, eingesetzt zur Untersuchung der geheimen Folterungen unter Pinochet, verglichen. Der kambodschanische Referent schilderte die Bemühungen einer NRO seines Landes, bei den Vereinten Nationen Unterstützung in der Wahrheitsfindung zum größten Völkermord seit dem Zweiten Weltkrieg zu erhalten. Die ruandischen Gacaca-Tribunale wurden mit den UN-Tribunalen zu Ex-Jugoslawien und Sierra Leone verglichen. Lateinamerikanische Delegierte berichteten von ihren Anstrengungen, die Abschaffung von Amnestieregelungen zu erwirken und so die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land zu ermöglichen. Die Anwältin Hebe Martínez aus Uruguay erläuterte das noch geltende Verjährungsgesetz „Ley de Caducidad“ und die Niederlage des Referendums von 1989. Florencia Plazas von der Menschenrechtsorganisation CELS zeichnete den langen Weg Argentiniens bis zum endgültigen Fall der Amnestiegesetze nach. Beatriz Brinkmann von der chilenischen Organisation CINTRAS, die im psychosozialen Bereich tätig ist, berichtete von der Zunahme von Konsultationen seit Pinochets Rückkehr aus der Londoner Haft. Im Gegensatz dazu sind in Ruanda angesichts hunderttausender traumatisierter Opfer lediglich Gruppentherapien möglich, wie der Psychologe Simon Gasibirege darlegte. Die gesellschaftlichen Auswirkungen von staatlicher Repression, bewaffneten Konflikten und Völkermord in den verschiedenen Ländern wurden vergleichend diskutiert und die Erfahrungen der Menschenrechtsbewegungen einander gegenüber gestellt.
Der Kongress schloss mit einer Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten weiterer Vernetzung und Zusammenarbeit. Wenngleich alle Teilnehmenden einstimmig für eine Weiterführung des begonnenen Austauschs plädierten, machten die individuellen Beiträge deutlich, dass in verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich hoher Bedarf an internationaler Vernetzung herrscht. Francisco Soberón, Leiter der nationalen Koordination Peru und Vize-Präsident der Internationalen Menschenrechtsföderation (FIDH), empfahl, sich bereits bestehenden Netzwerken anzuschließen. Auch die Stimmen prominenter lateinamerikanischer Organisationen wie das CELS in Argentinien oder die Fundación Myrna Mack in Guatemala blieben hinsichtlich der Stärkung der internationalen Vernetzung eher verhalten. Ganz anders die afrikanischen TeilnehmerInnen: John Caulker aus Sierra Leone warb dafür, ein weltweites Netzwerk gegen Straflosigkeit aufzubauen und Simon Gasibirege äußerte den Wunsch nach verstärkter Zusammenarbeit von PsychologInnen und Menschenrechtsorganisationen auf internationaler Ebene. Insgesamt wurde deutlich: In Lateinamerika besteht nach rund 40 Jahren organisierter staatlicher Repression und Menschenrechtsverletzungen ein anderes Erfahrungspotenzial als in den mit Bürgerkriegen und Völkermord konfrontierten afrikanischen Ländern, deren Menschenrechtsbewegungen größtenteils noch sehr jung sind. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die VertreterInnen der eingeladenen Organisationen den tatsächlichen weltweiten Bedarf an Vernetzung repräsentativ widerspiegeln. In der Nachbearbeitung des Kongresses hat sich die MFH daher die Aufgabe gestellt, Antworten auf diese Frage auch bei anderen Menschenrechtsorganisationen in aller Welt, die auf verschiedenen Gebieten der Straflosigkeitsbekämpfung tätig sind, zu suchen. Die Aufforderung der TeilnehmerInnen, bei der weltweiten Vernetzung eine zentrale Rolle einzunehmen, nimmt die MFH in jedem Fall sehr ernst.

Die vollständige Dokumentation des Kongresses wird demnächst auf der Homepage des MFH-Projekts veröffentlicht (www.gerechtigkeit-heilt.de).

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