Land und Freiheit | Nummer 447/448 - Sept./Okt. 2011

Glossar

LN

Ernährungssicherherheit
bezeichnet das Ziel, allen Menschen Zugang zu „sicherer und nahrhafter Nahrung“ zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise auch über den Import von Lebensmitteln geschehen. Das Konzept ist somit mit der Öffnung von Märkten und nicht nachhaltigen Produktionssteigerungen kompatibel. Der Begriff gilt innerhalb des offiziellen Diskurses um Hungerbekämpfung als vorherrschend, wird von internationalen Organisationen, etwa der UNO, verwendet und von kleinbäuerlichen Organisationen kritisiert (siehe Ernährungssouveränität).

Ernährungssouveränität
gilt als Gegenentwurf sozialer Bewegungen zum Begriff der Ernährungssicherheit. Das 1996 von der Bauern- und Bäuerinnenorganisation La Via Campesina (Der bäuerliche Weg) vorgestellte Paradigma sieht die Landbevölkerung, die paradoxerweise am meisten von Hunger betroffen ist, als Protagonistin der Hungerbekämpfungsstrategien. Es geht dabei darum, dass ländliche Gemeinschaften ihre natürlichen Ressourcen wie Land oder Wasser demokratisch kontrollieren, um Selbstbestimmung sowie eine nachhaltige und würdevolle Ernährung zu erreichen. In Lateinamerika ist das Konzept der Ernährungssouveränität heute nicht mehr nur innerhalb der sozialen Bewegungen populär, sondern wurde in den vergangenen Jahren von mehreren linken Regierungen aufgegriffen.

Industrielle Landwirtschaft
ist eine rein auf Profitmaximierung und in der Regel auf den Weltmarkt ausgerichtete Produktionsweise landwirtschaftlicher Güter. Wesentliche Merkmale sind ein hoher Kapitaleinsatz, technisierte Verfahren, Anbau in Monokultur und der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden. In Lateinamerika werden zudem häufig gentechnisch veränderte Organismen verwendet. Angebaut wird vor allem für den Export. Dabei werden landwirtschaftlich nutzbare Flächen nicht notwendigerweise zur Produktion von Lebensmitteln verwendet, sondern auch zur Herstellung von Tierfutter, Agrokraftstoff oder Schnittblumen. In Lateinamerika ist beispielsweise der Anbau von Soja und Ölpalmen auf dem Vormarsch. Arbeitsplätze entstehen in der hochindustrialisierten Landwirtschaft kaum, qualifizierte Angestellte bringen die Investor_innen häufig selber mit. Da für Kleinbäuerinnen und -bauern ohne Kapital diese Produktionsweise zu teuer ist, werden in offiziellen Entwicklungsdiskursen seit einigen Jahren statt bewährten Modellen wie Kooperativen immer wieder Zusammenschlüsse mit Unternehmer_innen propagiert.

Kleinbäuerliche Landwirtschaft
ist eine auf die lokale Dimension ausgerichtete Produktionsweise landwirtschaftlicher Güter, bei der die Bedürfnisse der Landbevölkerung stärker im Mittelpunkt stehen. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft ernährt weltweit noch immer mehr Menschen als die industrielle Landwirtschaft. Gleichzeitig lebt der Großteil der hungernden Menschen auf dem Land. Rund 85 Prozent der Betriebe im globalen Süden sind kleiner als zwei Hektar. Diese verkaufen ihre Güter vorwiegend auf lokalen Märkten. Zusätzliche Subsistenzwirtschaft ist aber immer noch unverzichtbar für den größten Teil der Bevölkerung, um den Einfluss des geringen und schwankenden Einkommens zu vermindern – vor allem da es keine hinreichende soziale Sicherungssysteme gibt. In Lateinamerika wird kleinbäuerliche Subsistenzwirtschaft auch häufig von indigenen Gruppen betrieben. Zur Artikulation der kleinbäuerlichen Interessen hat sich 1993 das Netzwerk La Vía Campesina (Der bäuerliche Weg) gegründet, dem weltweit heute über 150 Organisationen angehören (siehe auch Ernährungssouveränität).

Land Grabbing
Seit der globalen Finanzkrise gelten Agrarinvestitionen als langfristig aussichtsreiche Kapitalanlagen. Private Investor_innen und Fonds aus Industrie- und Schwellenländern sowie staatliche Akteure sichern sich durch sogenannte Auslandsdirektinvestitionen und mittels langfristiger Pacht- oder Kaufverträge große Agrarflächen in ärmeren Ländern des globalen Südens. Dort werden vorrangig Nahrungsmittel oder Energiepflanzen für den Export angebaut, die der Ernährungs- und Energiesicherung der Investorenländer dienen. Über die Art der Investition entscheidet in der Regel die Profitrate. Auch die Sicherung von Süßwasserquellen und Rohstoffen ist ein entscheidendes Motiv, als CO2-Senken im Emissionshandel werden Landflächen ebenfalls aufgekauft. Befürworter_innen argumentieren, dass Investitionen in die Landwirtschaft dringend notwendig seien und einen Technologietransfer, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Impulse für die lokale Wirtschaft und einen Ausbau der Infrastruktur mit sich brächten. In der Realität hat die Landnahme jedoch enorme soziale, ökonomische sowie ökologische Folgen in den betroffenen Ländern. Die großflächige Bewirtschaftung der Agrarflächen durch ausländische Investor_innen marginalisiert die kleinbäuerliche Landwirtschaft und vernichtet die Existenzgrundlage der Kleinbäuerinnen und -bauern. Dadurch werden vor allem über den Anbau von Weltmarktprodukten bei gleichzeitig geringem Rückgriff auf lokale Arbeitskräfte die Ernährungssicherheit gefährdet, Landkonflikte verschärft und in hohem Maße die Umwelt geschädigt (siehe „Industrielle Landwirtschaft“).

Landreform
stellt eine Neujustierung von Eigentum oder Nutzungsrechten an Boden dar. In der Regel soll hierbei Land von Großgrundbesitzer_innen an Landlose sowie Kleinbäuerinnen und -bauern verteilt werden. Die Gründe für Agrarreformen sind unterschiedlich. Technokratisch betrachtet kann es um die Steigerung der Produktivität gehen, etwa wenn brachliegender Großgrundbesitz landwirtschaftliche Entwicklung behindert. Eine gerechtere Landverteilung kann ökonomisch und sozial auch dadurch begründet werden, dass sie die Kaufkraft in einer Gesellschaft steigert. Nicht zuletzt können durch die Verteilung von Land soziale Konflikte abgeschwächt werden; Regierungen erhoffen sich dadurch auch Wählerstimmen der ländlichen Bevölkerung. Viele Landreformen kommen allerdings nicht über die Verteilung von staatseigenem Boden hinaus; eine tatsächliche Umverteilung findet dann kaum statt. Zum Teil wird auch nur die Agrargrenze in Waldgebiete hinein ausgeweitet und Parzellen verteilt, die von Kleinbäuerinnen und -bauern erst urbar gemacht werden müssen

Latifundium
ist eine landwirtschaftliche Großfläche. Ab wie viel Hektar ein Landgut als Großgrundbesitz gilt, ist von Staat zu Staat unterschiedlich.

Landlose
Bauern und Bäuerinnen, die kein eigenes Land besitzen, werden als Landlose bezeichnet. In Lateinamerika verfügen Großgrundbesitzer_innen über einen Großteil der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche, weswegen die Zahl der Landlosen vergleichsweise hoch ist. Die bekannteste und größte Landlosenbewegung ist die MST in Brasilien, die Land besetzt und landwirtschaftliche Alternativen propagiert.

Menschenrecht auf Nahrung
Das Menschenrecht auf Nahrung, das sich in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sowie Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte (Sozialpakt, 1976 in Kraft getreten) findet, geht über Ernährungssicherheit hinaus. Es stellt eine qualitative, quantitative und kulturelle „Angemessenheit“ der Nahrung und den Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Saatgut oder Wasser in den Mittelpunkt. Im Gegensatz zum Konzept der Ernährungssicherheit begründet das Menschenrecht auf Nahrung einen völkerrechtlich bindenden Rechtsanspruch.

Minifundium
ist eine landwirtschaftlich nutzbare Kleinfläche von wenigen Hektar.

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