Entwicklungspolitik | Nummer 291/292 - Sept./Okt. 1998

Hilfe! Polizei!!!

Die Geschenke des BMZ an die guatemaltekischen Sicherheitskräfte

Guatemala hatte 1986 unter der Regie der vorherigen militärischen Machthaber „demokratisch – zivil“ gewählt. Nun erschien dem deutschen Entwicklungshilfeministerium BMZ „der rasche Aufbau einer funktionsfähigen und rechtsstaatlich handelnden Polizei ein unerläßlicher Schritt zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung im Interesse der Bürger und somit auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage.“

Helgi Kaissling, Informationsstelle Guatemala e.V.

Mittwoch, 12. Februar 1987 in Guatemala Stadt: Vor dem Präsidentenpalast fahren 55 Funkstreifenwagen und 60 Motorräder der Marke BMW sowie 5 Autobusse der Marke Mercedes-Benz auf. Fünf Millionen Mark kostete das Geschenk der deutschen Bundesregierung an die guatemaltekische Polizei. Überbracht wurde es vom damaligen deutschen Botschafter Peter Bensch, ein enger Freund des guatemaltekischen Ex-Diktators General Mejía Victores. Kurze Zeit später treffen die ersten guatemaltekischen PolizistInnen „zu Ausbildungszwecken“ in Deutschland ein, darunter auch der damalige Chef der Nationalpolizei, ein Armeeoberst. Für dieses Programm sind weitere 5,6 Millionen DM der bundesdeutschen Polizeihilfe für Guatemala vorgesehen. Von Anfang an begleiteten laute Proteste in der bundesdeutschen Öffentlichkeit das Projekt: Schwerste Menschenrechtsverletzungen waren auch während der Fassadendemokratie unter dem zivilen Präsidenten Cerezo an der Tagesordnung. Die Spuren der Verbrechen wiesen immer wieder deutlich in die Richtung der eng mit dem Militär verknüpften zivilen Sicherheitskräfte und Geheimdienste. Skandalös war das deutsche Polizeihilfeprojekt zudem, da die Gelder aus dem Entwicklungshilfeetat des BMZ stammten. Seit 1962 fließt die Ausstattungshilfe für zivile wie militärische Sicherheitskräfte im Ausland in der Regel aus den Taschen des Außen-, Verteidigungs- oder Innenministeriums. Begünstigt wurden und werden Länder, in denen gefoltert wird: Nigeria, Indonesien, die Türkei, Kolumbien, das ehemalige Zaire, Äthiopien, und eben zwischen 1986 und 1991 auch Guatemala. Die Interessen der deutschen Regierung sind dabei eindeutig: Die „Hilfe“ soll die Loyalität der Sicherheitsapparate dieser Länder zu Deutschland bzw. zum Westen sicher stellen, sie dient als Türöffner für deutsche Technologie und Wirtschaftsinteressen in den Empfängerländern, und sie bedient schließlich eigene sicherheitspolitische Interessen an einer engeren Zusammenarbeit zur weltweiten Verbrechensbekämpfung.

Autos und Motorräder für die Militärs

Daß die guatemaltekische Polizei auf Kosten des Entwicklungshaushaltes der Bundesrepublik BMW-Motorräder fahren durfte, war also ein Sonderfall. Eilig versuchte man sich im BMZ zu rechtfertigen, es handele sich ja im wesentlichen um eine Ausbildungshilfe und nur in geringem Maße um eine Hilfe zur Austattung der Polizei. Im November 1986 fällte dann der Bundestag einen Haushaltsbeschluß, der Polizeihilfe aus Entwicklungshilfegeldern für die Zukunft verbot.

Der neue Trend heißt Frieden schaffen…

Der Fall Guatemala war jedoch schon vorher beschlossene Sache. Eingefädelt wurde das Projekt nach gelungener Vorarbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung vom damaligen Entwicklungshilfeminister Warnke (CSU), Innenminister Zimmermann (CSU) und dem heutigen Entwicklungsminister Spranger (CSU), der kurz zuvor als Staatssekretär des Innenministeriums Guatemala besucht hatte. Während die inner- und außerparlamentarische Opposition in ihrem Protest nicht nachließ und endlich im Oktober 1990 im Auswärtigen Ausschuß immerhin den Beschluß durchsetzen konnte, die Polizeihilfe an Guatemala „auslaufen“ zu lassen, rang sich die Regierung erst im Februar 1991 dazu durch, die Unterstützung an die Polizei auch tatsächlich abzubrechen. Anlaß war ein neuerliches Massaker des Militärs zusammen mit örtlichen Sicherheitskräften an 13 Indígenas in Santiago Atitlán im Dezember 1990. Rund neun Millionen DM waren bis dato ausgezahlt worden!
Also wurde umgesattelt. Der neue, „gefälligere“ Trend des BMZ im sich befriedenden Mittelamerika hieß Förderung der Menschenrechte. Die restlichen 1,4 Millionen DM sollten, so die Auskunft des BMZ von Januar 1994, in die Unterstützung des guatemaltekischen Menschenrechtsbeauftragten gehen. Dieser erhielt in den darauffolgenden Jahren ca. 400.000 DM.
Auch das erzbischöfliche Menschenrechtsbüro, dessen Leiter Weihbischof Gerardi im April diesen Jahres ermordet wurde, erhielt eine Zusage über 1,4 Millionen DM aus Mitteln der technischen Zusamenarbeit. Wurden also aus der Vergangenheit Lehren gezogen?
Als Entwicklungsminister Spranger im Februar diesen Jahres von seiner Guatemalareise zurückkam, beschäftigte ihn laut Pressemeldungen vor allem die Frage, „warum Deutschland nicht auch bei Aufbau und Ausbildung der (nach Friedensschluß geschaffenen, Anm.d.Red.) neuen Polizeitruppe mithelfen“ solle. Erneut scheint er von der Mär einer „neuen Polizei“ überzeugt, ohne daß es in der Zwischenzeit personelle Auslesen oder ernsthafte Untersuchungen über die andauernden Verbindungen zwischen zivilen und militärischen Sicherheitskräften in Guatemala gegeben hätte.

…aber ohne Waffen?

„Gerade eine rechtsstaatliche Polizei, wie wir sie in Deutschland haben, bietet sich als Partner im Bereich der Rechtssicherheit besonders an,“ hieß die altbekannte Rechtfertigung aus dem BMZ. Und weiter: Ein neues Projekt der Polizeihilfe würde wesentlich zu Rechtsstaatlichkeit und Garantie der inneren Sicherheit in Guatemala beitragen.
Wegen der bestehenden Beschlußlage im Haushaltsausschuß des Bundestages sei ein konkretes bilaterales Projekt aus Mitteln des BMZ derzeit allerdings nicht vorgesehen.
Nun gut, für die Zwischenzeit gibt es ja noch die „Hilfe“ aus den Etats der anderen Ministerien…

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