Mexiko | Nummer 336 - Juni 2002

Indigene Autonomie vor Gericht

In Mexiko geht der indigene Widerstand gegen die Regierung, ihre neoliberale Wirtschaftspolitik und die indigene Gesetzgebung weiter

Über 300 VertreterInnen indigener Gemeinden stellen seit dem 6. Mai ihre ablehnende Haltung zu dem neuen Gesetz zur indigenen Kultur und Autonomie vor dem Obersten Gerichtshof in Mexiko dar. Nach kurzen Anhörungen werden die Richter Mitte Juni darüber entscheiden, ob über das Gesetz im Kongress neu verhandelt werden muss.

Harry Thomaß

Die Indígenas stehen wieder einmal im Rampenlicht der Medien. In ihrem Kampf um ein selbstbestimmtes Leben in Würde und ihre Autonomie haben die indigenen Organisationen ein neues Kapitel aufgeschlagen. Zusammen mit dem Gouverneur von Tlaxcala und VertreterInnen des Kongresses von Chiapas bringen über 300 VertreterInnen von indigenen Gemeinden aus verschiedenen Bundesstaaten ihre Argumente gegen das Gesetz zur indigenen Kultur und Autonomie vor. Vor der Tür des Obersten Gerichts in Mexiko City nimmt der Protest bunte For-men an. Ein gesellschaftliches Ereignis wird mit indigener Musik und indigenem Tanz dort inszeniert. Im Gebäude des Obersten Gerichts laufen derweil die Anhörungen. Jede dauert nur knappe 30 Minuten, gerade einmal genug Zeit für die Anwesenden Personen Platz zu nehmen und ein paar Dokumente vorlegen zu können. Am 18. Juni werden die Anhörungen enden. So haben es die elf Richter des Obersten Gerichtshofes beschlossen. Warum die Richter diesen Beschluss ge-fasst haben, der die Anhörungen unter einen enormen Zeitdruck setzt, bleibt im Dunkeln. Vor diesem Beschluss hat keine öffentliche Diskussion über diesen Punkt stattgefunden.

Mexikanischen Gerichte auf dem Prüfstand

Nun ist die Neugier geweckt, und nicht nur die der Mexikaner sondern auch die von internationalen Organisationen: Ist das mexikanische System der Rechtsprechung korrupt oder schaffen sich die Gerichte, Anwälte und Staats-anwälte einen unabhängigen Raum, in dem Rechtsprechung möglich wird? Ein Bericht der UNO bezeichnet die Hälfte der mexikani-schen Gerichte als korrupt. So sehen viele BeobachterInnen diese Anhörungen als eine erste Prüfung für das juristische System nach dem Machtverlust der ehemals allmächtigen Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI).

Nur wertloses Papier

Die VertreterInnen der indigenen Gemeinden berufen sich in ihrer Argumentation auf das Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO: International Labour Organization), eine Unterorganisation der UNO. Dieses Abkommen über die Rechte indigener Völker, wurde von der mexikansichen Regierung unterschrieben und ratifiziert. Danach muss jedes Gesetz, das die Belange von indigenen Gemeinden berührt, in den Gemeinden breit diskutiert und der Standpunkt der Betroffenen in die Gesetzgebung mit einbezogen werden. Eine Tatsache, die bei dem Gesetz zur indigenen Kultur und Autonomie nicht berücksichtigt wurde.
Die indigenen VertreterInnen wurden zwar gehört, aber ihre Haltung zu der Verfassungsreform wurde nicht mit einbezogen. Dreh und Angelpunkt für die indigenen VertreterInnen ist das Abkommen von San Andrés Larainzar aus dem Jahr 1996, das zwischen den ZapatistInnen und der mexikanischen Regierung geschlossen, aber nie wirklich in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wurde. In diesem Abkommen wurden indigene Gemeinden als Subjekte öffentlichen Rechts verstanden. Dadurch wurde es ihnen ermöglicht, ihre Interessen auch juristisch durchzusetzten. In der Verfassungsreform aus dem letzten Jahr versteht der Staat die indigenen Gemeinden aber wie jeher: als Objekte öffentliches Interesses, denen so ein eigenverantwortliches Handeln verwehrt wird.

Verwirrende Koalitionen

Die mexikanische Verfassung besagt, dass ein nationales Gesetz von den einzelnen Bundesstaaten ratifiziert werden muss, ehe es auf nationaler Ebene bindenen Charakter bekommt. Das ist nicht geschehen.
Verschiedene Bundesstaaten haben das Gesetz abgelehnt, aufgrund unterschiedlicher Zusammensetzungen der einzelnen Parlamente. Die rechtskonservative PAN stimmte in den meisten Bundesstaaten für das Gesetz. Die sozialdemokratische PRD stimmte in den meisten Fällen gegen das Ge-setz und die PRI hatte keinen eindeutigen Standpunkt. In einigen Bundesstaaten votierte die PRI für eine Ratifizierung des Gesetztes in anderen dagegen. In Oaxaca zum Beispiel war die Sache schon lange klar. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der PRI, die den Gouverneur stellt, und den Stimmen der PRD abgelehnt. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes im Nationalen Kongress 2001 legte der Gouverneur von Oaxaca Klage gegen das Gesetz beim Obersten Gerichtshof ein. Diese Klage wurde jedoch aus formalen Gründen abgewiesen, da das Gesetz weder von Präsident Fox ausgefertigt und unterschrieben, noch im offiziellen Blatt der Regierung veröffentlicht war. Eine ausgesprochen formale Argumentation des Obersten Gerichtshofs, die den Eindruck bestärkt, dass dieser keine unabhängige Gewalt im Staat darstellt.

Inhaltlich breiter Protest

Die gegenwärtigen Proteste richten sich nicht nur gegen die Verfassungsänderung aus dem letzten Jahr. Auf dem fünften nationalen Konvent der indigenen Ver-treterInnen Anfang Mai wurde ein inhaltlich sehr viel breiterer Protest formuliert. Sauberes Trinkwasser und die Nutzung des Bodens einschließlich seiner Ressourcen stellen zentrale Punkte im Kampf der indigenen Gemeinden gegen den alles vereinnahmenden Staat dar. Außerdem wandten sich die VertreterInnen auf dem Nationalen Konvent gegen ein Gesetz aus dem Jahre 1999, das den Gebrauch von fast achtzig medizinischen Pflanzen verbietet. Eine Gefahr für Mensch und Natur sehen die VertreterInnen in der massiven Ausbreitung von Versuchsfeldern mit genetisch verändertem Mais und Tomaten . Besonders das Megaprojekt des Plans Puebla-Panamá wurde auf dem Indigenen Konvent als eine Ausbeutung des Menschen und der Natur abgelehnt (siehe vorheriger Artikel zum Plan Puebla-Panamá).
Viele BeobachterInnen fragen sich, wo denn die ZapatistInnen auf der Medienbühne bleiben und der wortgewandte Subcommandante Marcos mit seinen herzerfrischenden Kommunikees. Aus Berlin ist das schwer zu beurteilen, es sei aber daran erinnert, dass die ZapatistInnen bei ihrer Rückkehr vom Marsch für die indigene Würde nach Mexiko City im letzten Jahr von der chiapanekischen Bevölkerung mit Sprechchöhren begrüßt wurde: „Marcos ruh dich aus, das Volk holt auf!“ Und das hat die Zivilgesellschaft getan, was die offiziellen Anhörungen vor dem Obersten Gericht zeigen.

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