Chile | Nummer 240 - Juni 1994

Kinder im Knast

Kinder im Knast

Wie geht eine Gesellschaft mit Kindern und Jugendlichen um, die keine Chance haben, die straffällig werden, die nicht in das Bild der Mittelschichtssozialisa­tion passen? In Chile landen sie in Knästen oder in “Rehabilitationszentren”. Dort lernen sie erst die Brutalität, mit der sie sich im Leben auf der Straße be­haupten. Versuche, das zu ändern, scheitern an der ultrarechten Opposition im Senat. Die Öffentlichkeit nimmt das Problem nur als Kriminalität wahr, vor der es sich zu schützen gilt.

LN

Das Problem einsitzender Kinder und Ju­gendlicher wurde durch eine Katastro­phenmeldung dem Vergessen entrissen: Im Februar starben im Gefängnis von La Serena acht Minderjährige, nachdem sie einen Brand gelegt hatten, darunter zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren. Weitere Jugendliche überlebten schwer­verletzt. Eigentlich hätten sie gar nicht als Insassen in einem Gefängnis sein dürfen, denn auch nach chilenischem Recht sind Kinder nicht strafmündig. Daß sie doch dort waren, ist aber kein Einzelfall: Nach Angaben des Justizministeriums be­fanden sich im Juni 1993 etwa 700 Kinder in chilenischen Knästen.
Die Opfer des Brandes in La Serena wa­ren von einem Jugendrichter eingewiesen worden, der die Haft für eine “Für­sorge­maßnahme” hielt. Für viele Kin­der ist das Ge­fängnis eine Station zwi­schen ihren Heim­aufenthalten. Es gibt keine Straf­anstalten für Minderjährige; Allenfalls ein spe­zieller Trakt für Jugend­liche, in dem diese zwar theoretisch, je­doch nicht tat­sächlich von den erwachse­nen Häftlingen ge­trennt untergebracht werden.
Daß Kinder im Knast sind, ist aber nur die skandalöse Oberfläche des Problems. Kaum weniger bedrückend ist die Situa­tion der Jugendlichen, die in “Re­ha­bi­li­ta­tions­zentren” leben. Mit diesen ge­schlossenen Anstalten will sich die Ge­sellschaft vor einem Teil ihrer Jugend schützen, durch den sie sich bedroht fühlt. 8.000 Jugendliche kamen unter dem Pino­chet-Regime jährlich hinter Gitter, in Ge­fängnisse oder geschlossene “Rehabili­tationszentren”. Unter Aylwin sank diese Zahl auf ca. 6.500 im Jahr – eine Min­derung, keinesfalls aber ein Bruch mit der gängigen Verwahrpraxis.

Klassenjustiz

Der Großteil der Jugendlichen und Kin­der, die in Knästen leben, gehört den ar­men Bevölkerungsschichten an. Festge­nommen werden sie wegen Diebstahl, Vagabundieren, Alkoholkonsum oder Klebstoffschnüffeln in der Öffentlichkeit. Die chilenische Gesellschaft bietet diesen jungen Menschen keine Chance zur Inte­gration. Während nach offiziellen Anga­ben der Anteil der Armen an der Gesamt­bevölkerung während der Amtszeit Ayl­wins von 42 auf 33 Prozent sank, lebt die Hälfte der Kinder nach wie vor in Armut. Die Probleme bündeln sich: Zur materiel­len Armut kommt oft eine generelle Ver­nachlässigung durch das Elternhaus. Die schlecht ausgestatteten staatlichen Kin­dergärten und Schulen können diese Defi­zite nicht ausgleichen. 60 Prozent aller chilenischen Jugendlichen besuchen kom­mu­nale Schulen. Wer es sich leisten kann, schickt sein Kind auf eine der teuren Privatschulen oder wenigstens auf eine staatlich subventionierte Privatschule. Beide Schultypen können ihre SchülerIn­nenschaft auswählen, leistungsschwache oder problematische SchülerInnen also ablehnen. Diese Selektion und die völlig unzureichende Finanzierung haben das öf­fentliche Schulwesen ruiniert. Der neue Erziehungsminister faßt das Versagen in folgenden Zahlen zusammen: Vier von zehn ViertklässlerInnen verstehen die Texte nicht, die sie mühsam buchstabie­rend lesen. An Schulen in armen Gemein­den trifft dies sogar auf drei von vier SchülerInnen zu. Wenn sie von der Schule abgehen, bleiben die meisten Jugendli­chen bei der Suche nach Arbeit sich selbst überlassen. Ein berufsvorbereitendes Sy­stem, das gerade Kindern armer Eltern helfen könnte, gibt es nicht.
In den vergangenen vier Jahren wurden 700.000 Jugendliche auf bloßen Verdacht hin festgenommen. Werden Jugendliche unter 16 Jahren von der Polizei aufgegrif­fen, gibt es zwei Möglichkeiten: Stammt der/die Betroffene aus besseren Kreisen, wird das Problem mit einem Anruf zu Hause gelöst. Ein armes Kind wird dem JugendrichterInnen vorgeführt, der/die es entweder der Familie übergibt – sofern diese Interesse daran hat – oder in ein “Rehabilitationszentrum” einweist. Wäh­rend der/die RichterInnen seine/ihre Ent­scheidung trifft, ohne dabei an zeitliche Vorgaben gebunden zu sein, werden die Jugendlichen in einem Diagnosezentrum (COD) aufbewahrt. Mitunter verfügen RichterInnen jedoch unter klarer Rechts­beugung, daß die Betroffenen zunächst in einem Gefängnis unterzubringen sind.

Je früher in den Knast desto besser

Chile ist das einzige Land in Lateiname­rika, in dem das Strafrecht für 16 bis 18jährige Jugendliche ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert darstellt: Die Ent­scheidung über die strafrechtliche Urteils­fähigkeit. Kommt ein/e RichterIn anhand eines psychologischen Gutachtens zu der Überzeugung, der oder die Jugendliche habe das Unrecht der Tat erkennen kön­nen, wird er oder sie als ErwachseneR be­handelt; lediglich das Strafmaß wird im Falle einer Verurteilung leicht abge­schwächt. Wird keine Strafmündigkeit un­ter­stellt, entscheidet der/die RichterIn nach Gutdünken.
Pfiffige Jugendliche wissen das Für und Wider des Unrechtsbewußtseins abzuwä­gen. Mit 16 Jahren strafrechtlich als er­wachsen behandelt zu werden, bringt nicht notwendigerweise Nachteile mit sich. Der/die RichterIn muß nämlich innerhalb von fünf Tagen eine konkrete Anschuldi­gung erheben oder aber die Freilassung aussprechen. Die Beschuldigten haben das Recht auf anwaltlichen Beistand und eventuell auf Haftverschonung.

Richterliche Willkür

Hält der/die RichterIn das Unrechtsbe­wußtsein für nicht gegeben, ist aber davon überzeugt, daß der oder die Jugendliche eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, beschließt die Justiz die Einweisung in ein “Rehabilitationszentrum”. Sie entscheidet dabei nach eigenem Ermessen und ist an keinerlei Verfahren gebunden. Es gibt weder Anspruch auf einen Rechtsbeistand noch auf die Hinzuziehung von Sozialar­beiterInnen. Die RichterInnen sind nicht einmal dazu verpflichtet, die Betroffenen über­haupt anzuhören. Die allgemeine Ten­denz der Rechtsprechung ist nach An­gaben der Kinderrechtsorganisation GAN deutlich von Medienkampagnen über stei­gende Jugendkriminalität abhängig. Steigt die Zahl der Delikte – sei es tatsächlich oder nur in der öffentlichen Wahrneh­mung – nimmt offensichtlich auch die unterstellte Einsichtsfähigkeit der verhaf­teten Jugendlichen zu.
Die Chancen für eine Reform stehen schlecht. 1993 brachte die Aylwin-Regie­rung eine Gesetzesvorlage ein, mit der die Entscheidung über das Unrechtsbewußt­sein abgeschafft werden sollte. Die ultra­rechte Senatsmehrheit blockierte diese Novelle nicht nur, sondern trat im Ge­genteil für eine Verschärfung des Straf­rechts ein. Die Altersgrenze für Strafmün­digkeit sollte auf 17 Jahre gesenkt und die Feststellung des Unrechtsbewußtseins auch auf 14jährige ausgedehnt werden. Um Schlimmeres zu verhüten, zog die Regierung ihre Vorlage zurück.

Resozialisierung: Der Einstieg in die Kriminalität

Nach Ansicht von GAN bieten weder Ge­fängnisse noch “Rehabilitationszentren” den Jugendlichen die Chance zur Reso­zialisierung. Während der langen Ein­schlußzeiten in den Massenzellen von 17 Uhr nachmittags bis 8 Uhr morgens blei­ben die Jugendlichen sich selbst überlas­sen. In diesem Zeitraum entfaltet sich die interne Hierarchie der Insassen in ihrer ganzen Brutalität. Die “Sozialisierung”, die die Minderjährigen im Knast erfahren, fördert das Abrutschen in die Kriminalität.
In den “Rehabilitationszentren” mangelt es sowohl an ausgebildetem Personal als auch an sinnvollen Betreuungsprogram­men. Angesichts des Milieus, aus dem die meisten Jugendlichen kommen, müßte statt für Resozialisierung zunächst einmal für Sozialisierung gesorgt werden. Der Personalmangel macht individuelle Be­treuung unmöglich. Die handwerklichen Ausbildungsprogramme sind schlecht und reichen kaum für eine berufliche Qualifi­zierung aus. Die Jugendlichen merken nur allzu deutlich, daß die Gesellschaft nicht bereit ist, ihnen positive Perspektiven zu bieten.
Vor wenigen Wochen wurde in Santiago, in der Kommune San Bernardo, das erste Jugendgefängnis Chiles eröffnet. In einem Pilotprojekt sollen 120 Jugendliche von SozialarbeiterInnen und PsychologInnen betreut werden und ein sinnvolles Ausbil­dungsprogramm angeboten bekommen. Die herkömmlichen bewaffneten Gefäng­niswärter sollen nur noch den Außenring der Anstalt sichern. Doch auch wenn die­ses Projekt positiv verlaufen sollte, bliebe vieles zu tun.
Noch immer fehlt das öffentliche Bewußt­sein darüber, Jugendkriminalität als Folge sozialer Ungerechtigkeit wahrzunehmen. Diejenigen, die lauthals nach einer Ver­schärfung der bestehenden Gesetze schrei­en, sind keinesfalls eine kleine Min­der­heit. Im gegenwärtigen innenpoliti­schen Klima für das Problem der Kinder in Knästen keine Lösung in Sicht.

Kasten:

Das Diagnosezentrum in San Joaquín

Auch wo guter Wille für den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen vor­handen ist, lassen die bestehenden Struk­turen nur wenig Spielraum. Welche Mög­lichkeiten haben Dia­gnosezentren (COD), in denen Minderjährige unter­gebracht wer­den, die am Knast vorbeigekommen sind?
Bis zum Ende der Diktatur war das COD in San Joaquín, einem Stadtteil Santiagos, ein privates Unternehmen. Die ursprüng­liche Belegzahl von 120 Jugendlichen im Jahr 1982 erwies sich als unrenta­bel. Die staatlichen Sub­ventionen stagnierten. Um einen Gewinn zu erzielen, wurden schließlich 300 Ju­gendliche zusam­men­gep­fercht. Die drohenden Fol­gen der Über­belegung soll­ten durch das harte Durch­greifen des Wach­personals unter­bunden werden.
Das COD in Dan Joaquín be­treut heute 120 Jungen im Alter zwischen 14 und 17 Jah­ren. Die reduzierte Be­legung hat dazu geführt, daß die Gewalt unter den Jugend­lichen abgenommen hat. In der Regel reicht die Androhung von Rauch­verbot, um Schläge­reien zu verhindern. Jeden Montag werden neue Insassen vom Poli­zei­sammelrevier für Kinder und Jugendli­che “angeliefert”. Sie bleiben im Durch­schnitt 29 Tage, wäh­rend ein Richter über ihr weiteres Schicksal entscheidet. Einige von ihnen bringen zwei Tage in San Joaquín zu, andere warten bis zu neun Mona­ten. Die Dauer des Aufent­halts ist unvorhersehbar und entzieht sich dem Ein­fluß des COD. Entscheidet die Justiz, die Jungen nach Hause zu entlassen? Wird die Einweisung in ein Rehabilitationszen­trum verfügt? In diesem Fall sucht der Leiter des COD nach einem freien Platz. In schwierigen Fällen kann dies mehrere Monate dau­ern. Viele Zentren weigern sich, Jugendliche aufzu­nehmen, die be­reits mehr­fach geflohen sind.
Im COD arbeiten siebzig Personen. Nach Abzug des Küchen- und Reinigungsper­sonals bleiben dreißig Be­treuerInnen, die sich im Drei-Schicht-Betrieb um die Ju­gendlichen kümmern. Auf jede anwesende Betreu­ungsperson kommen also 12 Ju­gendliche. Nur insgesamt fünf Betreue­rInnen sind PsychologInnen oder Sozial­arbeiterInnen. Ihre Kol­legInnen verfü­gen über keinerlei berufliche Aus­bildung.
Die Insassen werden drei unterschiedli­chen Gruppen zugeordnet: Erstzugänge, Wie­derholungsfälle und Ju­gendliche, die wegen guter Führung oder stabilisier­ter famili­ärer Verhält­nisse bald entlassen wer­den sollen. Die Anstalt ist zwar ge­schlossen, doch es gibt keine bewaffneten Wächter. Flucht ist also möglich. Nur we­nige Insas­sen sind FreigängerInnen, die einen Arbeitsplatz ha­ben. Eine Minderheit er­hält infolge guter Führung das Recht, sich ohne Be­gleitung außerhalb des Zen­trums aufzuhalten – etwa, um ein polizei­liches Führungszeugnis oder einen Perso­nalausweis zu bean­tragen, kleinere Ein­käufe zu erledigen. Das Fluchtrisiko wird bei die­sen Jugendlichen einkalku­liert. Das engmaschige Be­treuungssystem läßt keine weiteren Möglichkeiten zu, Eigenständig­keit zu erler­nen.
In einer kleinen Werkstatt lernt ein Dut­zend Jugend­licher, wie mit einfachen Werk­zeugen Holz bearbeitet wird. In der Hoffnung, ei­nes Tages eine Anstellung als Ange­lernter/e zu fin­den, ziehen die Jun­gen mit. Auf dem betonierten Innenhof können die Ju­gendlichen Fußball spie­len. In einem Aufenthalts­raum steht ein Fern­seher. Zwei Lehrer bieten Unter­richt im Lesen, Schreiben und Rechnen an. Dar­über hinaus gibt es keine ge­zielten För­derprogramme. Wozu auch? Das COD dient in erster Li­nie als Durchgangsstation und Verwahr­anstalt. Daran hat sich auch nach dem Ende der Dik­tatur nichts geän­dert.

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