Erinnerung | Nummer 363/364 - Sept./Okt. 2004

Kollektive Erinnerung, ohne daran zu zerbrechen

Strategien des Erinnerns in Chile, Argentinien, Peru und Südafrika

Der Kampf gegen die impunidad, die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen, prägt nicht zu Unrecht die Debatte über die Erinnerung an Diktaturen und interne Kriege in Lateinamerika. Trotzdem ist ein differenzierter Blick auf jeden Einzelfall notwendig, denn nicht immer ist es die Bestrafung der TäterInnen, die einer Gesellschaft den moralisch und politisch produktiven Umgang mit der Erinnerung möglich macht.

Ulrich Goedeking

Pinochet in London, eine Wahrheitskommission in Peru, Verfahren gegen argentinische Generäle: Die dunkle Vergangenheit, die Zeit von Diktaturen, internen Kriegen und systematischen Menschenrechtsverletzungen ist zumindest in diesen Ländern wieder auf die Tagesordnung gekommen. Dabei schien das Thema jedenfalls teilweise schon abgehakt, lange war weder aus der Politik noch aus den betroffenen Gesellschaften massiver Druck zu spüren, die Erinnerung politisch offensiv anzugehen. Die Gegenwart ist geprägt vom Alltag parlamentarischer Demokratien – mit allen Schwächen, die diese in Lateinamerika haben. Man ärgert sich über korrupte ParteipolitikerInnen und das Ausbleiben von wirtschaftlichen Verbesserungen. Und vor allem gilt es, unter mehr oder weniger neoliberalen Rahmenbedingungen für sich und die eigene Familie ein Auskommen zu finden. Doch die Folgen der Vergangenheit sind präsent. Angehörige, Freunde und Freundinnen von Ermordeten und Verschwundenen leben ebenso weiter wie viele TäterInnen, und zahlreiche Opfer politischer Gewalt haben auch mit ökonomischen Konsequenzen zu kämpfen.
Alle demokratisch gewählten, postdiktatorialen Regierungen standen und stehen vor der Frage, wie sie politisch mit einer solchen Vergangenheit umgehen. Die Versuchung ist groß, die Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie als eine Art Stunde Null zu definieren, verbunden mit dem Versuch, sich möglichst gar nicht mit der Frage nach den Folgen der Vergangenheit für die Betroffenen, nach Schuld und Bestrafung der TäterInnen auseinander zu setzen.
Es geht nicht nur um das Handeln von Regierenden und RichterInnen. In den betroffenen lateinamerikanischen Gesellschaften herrscht keineswegs Einigkeit darüber, ob und in welchem Ausmaß Gewalt und Verbrechen der jüngeren Vergangenheit noch Thema sein sollten. Sich auf das Thema einzulassen, macht Mühe, schmerzt und bringt Risiken mit sich. Also bevorzugen nicht Wenige das Vergessen.
Die Beispiele Argentinien und Chile einerseits sowie Peru andererseits machen deutlich, wie unterschiedlich jeweils die Voraussetzungen für den Umgang mit einer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geprägten Vergangenheit sind. TäterInnen- und Opferrollen sind nicht immer eindeutig abzugrenzen. Einen nach moralischen Kriterien im Sinne des Einsatzes für Menschenrechte eindeutig „richtigen“ Weg der Erinnerung gibt es dabei nicht.

Chile und Argentinien: Der Kampf gegen Straflosigkeit

„Keine Straflosigkeit“, das ist die zentrale Forderung derer, die sich mit der Menschenrechtsthematik in den Ländern des Cono Sur beschäftigen. Einen symbolischen Höhepunkt erlebte die Bewegung, als Augusto Pinochet in Großbritannien in Arrest genommen wurde und ein spanischer Staatsanwalt seine Auslieferung forderte. Die Reaktion der chilenischen Regierung war gespenstisch. Sie tobte, beharrte auf der Immunität Pinochets, und unter den Tobenden befanden sich auch PolitikerInnen der moderaten Linken, die selber unter Pinochet verfolgt worden waren. Ihr Projekt war es seit vielen Jahren, über die Menschenrechtsthematik eine Käseglocke zu stülpen und die Verantwortlichen für die Verbrechen der Diktatur bis zu deren biologisch bedingtem Ausscheiden in Amt und Würden zu belassen. Sie setzten auf das „chilenische Wirtschaftswunder“, darauf, dass die Gesellschaft in ihrer großen Mehrheit mitziehen würde, um nicht die schöne, neue, neoliberale Stabilität nebst parlamentarischer Demokratie zu gefährden. Realpolitisch argumentiert: In einer Gesellschaft, in der eine zahlenmäßig bedeutende Rechte nach wie vor zutiefst davon überzeugt ist, das Handeln der Diktatur sei zur Rettung Chiles vor dem Kommunismus nötig und richtig gewesen, müsse man diese Rechte einbinden und dürfe sie nicht brüskieren. Die Alternative wäre, so gesehen, gesellschaftliche Polarisierung bis hin zur Lähmung.
Lange schien diese Rechnung aufzugehen, fanden sich die chilenischen MenschenrechtsaktivistInnen und Opferverbände doch in einer gesellschaftlichen Minderheitsposition wieder. Und doch haben die Ereignisse rund um den Zwangsaufenthalt Pinochets in London gezeigt, wie brüchig diese Konstruktion war. Die Diskussion flammte wieder auf, viele scheinen nur auf eine Initialzündung gewartet zu haben, um wieder über die Erinnerungen zu sprechen. Die juristische Verfolgung des Hauptverantwortlichen Augusto Pinochet wurde zum Hebel, um die für die chilenische Gesellschaft viel wichtigere Frage auf die Tagesordnung zu bringen, in welcher Form die Opfer der Diktatur und ihre Geschichten öffentlich und offiziell anerkannt und ernst genommen werden. Dass der weit über 80-jährige Pinochet nicht mehr im Gefängnis landen wird, bleibt demgegenüber letzten Endes zweitrangig. Immerhin, jüngst wurde die parlamentarische Immunität Pinochets aufgehoben und so ein mindestens symbolisches Zeichen gesetzt, dass der frühere Diktator auch in Chile nicht mehr unberührbar ist.
Kennzeichnend für den chilenischen Fall ist der Umstand, dass TäterInnen und Opfer vergleichsweise eindeutig benennbar sind. Die Generäle und Folterer lassen sich identifizieren und es war immer eine politische Frage, ob und wie sie (nicht) zur Rechenschaft gezogen wurden. Ähnliches gilt für Argentinien mit dem Unterschied, dass die ehemaligen Eliten der Diktatur nach dem Übergang zur parlamentarischen Demokratie nicht in solchem Ausmaß in Machtpositionen verbleiben konnten wie in Chile. Aber auch die demokratisch gewählten Regierungen Argentiniens taten sich schwer mit der Frage der juristischen Verfolgung der Verbrechen und damit auch mit der symbolisch so wichtigen öffentlichen Anerkennung der Opfer. Verfahren wurden eingeleitet, dann folgten Amnestien, jüngst ist wieder ein Anlauf zu verzeichnen, einige der Generäle vor Gericht zu bringen. Auch der Druck aus dem Ausland mit den Versuchen in europäischen Ländern, Verfahren gegen einige der Schuldigen – entweder allgemein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder anhand von Einzelfällen – in die Wege zu leiten, haben dazu beigetragen.
Identifizierung der Schuldigen, der Kampf um juristische Verfolgung der Verbrechen, damit verbunden eine neue öffentliche Debatte – diese Strategie geht in Peru nicht auf. Das Land bietet demgegenüber ein Beispiel dafür, wie unterschiedlichste Täterschaften und Opferrollen nebeneinander und ineinander verschränkt bestehen, die eine umfassende juristische Behandlung über Einzelfälle hinaus fast unmöglich machen.

Peru: Unklare TäterInnen- und Opferrollen

Die Welle von politischer Gewalt und Menschenrechtsverletzungen von 1980 bis 2000 steht in Peru in einem völlig anderen Kontext als in den Staaten des Cono Sur. Ausgangspunkt war nicht eine Militärdiktatur, sondern die Aufnahme des bewaffneten Kampfes durch die maoistische Guerilla Sendero Luminoso gegen eine parlamentarisch-demokratische Regierung. Insbesondere in den ersten Jahren reagierte der Staat mit undifferenzierter Gegengewalt: Jeder „Indio“ galt als potenzieller Terrorist, ganze Massaker fanden durch die Armee in Andendörfern statt. Schien Sendero Luminoso in diesen ersten Jahren noch für ein Projekt der Befreiung zu stehen, wurde in der Folgezeit schnell klar, dass das Gegenteil der Fall war. Die Guerilla setzte mit ungeahnter Brutalität ihren Herrschaftsanspruch gegen die ländliche Bevölkerung durch. Die Mehrzahl der rund 70.000 Opfer der politischen Gewalt geht auf ihr Konto. Dabei handelt es sich – und darin liegt ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den Ländern des Cono Sur – vor allem um Bäuerinnen und Bauern in den Anden und nicht etwa um politisch aktive, organisierte RegimegegnerInnen. Das Morden des Sendero Luminoso fand weitgehend jenseits der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit statt.
Auch die politisch-solidarisch Engagierten im Ausland blieben vorwiegend zurückhaltend, bot der Fall Peru doch jede Menge politische und moralische Fallstricke. Ein Guerilla, die Massaker begeht, ein Präsident, der zwar gewählt ist, aber die Demokratie mit Füßen tritt – die Opfer blieben namenlos, in Peru fehlte das positive Identifikationsangebot für die Solidarität. Das Volk, auf das sich Linke so gerne berufen, wählte 1990 und 1995 Fujimori. Das Volk jubelte, als der Präsident den Kongress und den Obersten Gerichtshof mit Gewalt entmachtete. Erst im Jahr 2000 brach das Regime nach einem Korruptionsskandal zusammen.
TäterInnen in Peru sind die Kader Sendero Luminosos, zahlreiche Militärs und die politisch Verantwortlichen, die sich samt und sonders darauf berufen können, durch das peruanische Volk gewählt worden zu sein. Für die meisten PeruanerInnen steht die Erinnerung an Menschenrechtsverletzungen und Gewalt in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erinnerung an die Angst vor dem völligen Zusammenbruch und der Machtübernahme durch Sendero Luminoso. Keine Menschenrechtsverletzung lässt sich so legitimieren, aber es wird sichtbar, warum sich der peruanische Fall so deutlich von Chile und Argentinien abhebt.
Erst nach dem Ende der Fujimori-Herrschaft unter der Übergangsregierung Paniagua wurde die Erinnerung zum Thema. Die peruanische Wahrheitskommission wurde eingesetzt, die von 2001 bis 2003 im ganzen Land Tausende von testimonios aufgenommen, die öffentliche Anhörungen veranstaltet und Massengräber geöffnet hat.

Misstrauen gegen die Regierung

Aufgabe der Kommission war die Dokumentation des Geschehenen, nicht die juristische Verfolgung und ebenso wenig die Klärung von Entschädigungsansprüchen. Die Wahrheitskommission bemühte sich, auch in entlegenen Andenregionen ihr Angebot bekannt zu machen: Jeder Mensch sollte die Gelegenheit haben, seine Geschichte zu erzählen und dokumentiert zu wissen. Dabei stieß sie oft auch auf Misstrauen. Aus Sicht der ländlichen Bevölkerung kam hier einmal mehr eine staatliche Institution aus dem fernen Lima. Konnte man ihr trauen? Würden sie im Nachhinein wegen einer Aussage vor der Kommission Nachteile haben? Außerdem waren die Grenzen der Kommissionsarbeit nicht immer klar. Wo die Ärmsten der Gesellschaft zu Opfern wurden, steht die Frage nach Entschädigungen im Vordergrund. Zehntausende Bäuerinnen und Bauern mussten fliehen, verloren ihr Vieh. Ihre Kinder schlagen sich in den Provinzstädten mit Gelegenheitsarbeiten durch oder wandern gleich nach Lima. Welche Unterstützung kann eine Regierung bieten, die erst einmal eine Wahrheitskommission schickt?
Die Kommission hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine sehr gute Arbeit geleistet, daran besteht kein Zweifel. Die juristischen Konsequenzen ihres Berichtes werden sich aber auf Einzelfälle beschränken. Dies liegt nicht nur an Ineffizienz oder Unwillen auf Seiten der Justiz, sondern auch an der Komplexität der Fragen nach Schuld, nach TäterInnen und Opfern. Auf der politischen Ebene indessen sind die Bestrebungen stark, das Thema in den Hintergrund zu verbannen. Präsident Toledo brauchte mehr als zwei Monate, um sich offiziell zum Kommissionsbericht zu äußern, und er vermied es, die peruanischen Sicherheitskräfte dabei so deutlich als Täter zu benennen, wie das im Kommissionsbericht geschieht. Mit Alan García ist einer der – als Präsident von 1985-1990 – wichtigsten politisch Verantwortlichen in der Zeit der Gewalt nach seinem politischen Comeback wieder einer der einflussreichsten Politiker des Landes. Er schickt sich an, im Jahr 2006 wieder Präsident zu werden.
Die Versuchung für die Regierenden ist groß, sich nicht in politische Minenfelder zu begeben und den Kommissionsbericht zu den Akten zu legen. Es wird Sache derjenigen politischen Kräfte sein, die seinerzeit 2001 die Einsetzung der Kommission durchgesetzt haben, für praktische politische Konsequenzen aus den Ergebnissen zu kämpfen. Im Vordergrund steht dabei, den vom Krieg verwüsteten Regionen in den Anden eine Zukunftsperspektive zu geben und damit auch ein Zeichen zu setzen, dass die peruanische Gesellschaft die Ereignisse der Vergangenheit als eine Katastrophe begreift, die sie direkt betrifft. Dies ist nicht selbstverständlich, denn vielen BewohnerInnen der Hauptstadt und der Küstentäler ist das Andenbergland nach wie vor fremd, und dies vor allem in kulturell-ethnischem Sinne.

Verzicht auf Strafverfolgung?

In Ländern wie Chile und Argentinien steht aus gutem Grund der Einsatz gegen die Straflosigkeit und damit für eine juristische Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen im Vordergrund, wenn es um Erinnerung an die Vergangenheit und entsprechende Konsequenzen geht. Der peruanische Fall macht demgegenüber deutlich, dass die juristische Ebene im Interesse der Opfer zwar nicht bedeutungslos wird, aber doch in den Hintergrund treten kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welcher Form die Opfer zunächst eine öffentliche Anerkennung erfahren können und welche konkrete Unterstützung für die Überlebenden zur Bewältigung der Gegenwart möglich ist.
Das Anliegen von Regierungen, einen realpolitisch gangbaren Weg für die Zukunft im Umgang mit der Vergangenheit zu finden, einen Weg, der nicht die Gesellschaft polarisiert und lähmt, ist im Grundsatz legitim. Die chilenischen Regierungen nach Pinochet haben dieses Anliegen auf eine wenig glaubwürdige Art und Weise umgesetzt, und es wird Thema der politischen Debatte bleiben, an welchem Punkt sie mutiger und weitergehend die Macht des Pinochet-Lagers hätten einschränken können und müssen.
Trotzdem kann die Suche nach einem gangbaren Weg durchaus bedeuten, auf die Verfolgung und Bestrafung von Schuldigen zu verzichten, zugunsten von Offenlegung der Wahrheit über das Geschehene und der – vielleicht nur langfristig denkbaren – gesellschaftlichen Versöhnung. In Südafrika hat man diesen Weg gewählt. Auf Strafverfolgung aussagewilliger TäterInnen der Apartheid-Zeit wurde verzichtet, um sie zur Aussage zu bewegen und damit die Dokumentation des Gewesenen, die Erinnerung überhaupt erst umfassend und öffentlich möglich zu machen. Der Versuch, in jedem Einzelfall Verbrechen juristisch zu verfolgen, hätte wohl nicht nur die Justiz völlig überfordert, sondern hätte möglicherweise auch auf Jahrzehnte hinaus ein leidlich friedliches Zusammenleben in Südafrika unmöglich gemacht. Diese Konstruktion stammt aus der Regierungszeit von Nelson Mandela, der mit Sicherheit über jeden Verdacht erhaben ist, insgeheim die TäterInnen schützen zu wollen. Das Prinzip „Nein zur Straflosigkeit“ ist moralisch attraktiv, und es ist in vielen Fällen auch politisch geboten. Aber es bleibt doch die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall neu die Frage zu stellen, welche Form des Umgangs mit der Vergangenheit eine Gesellschaft unter den gegebenen Rahmenbedingungen benötigt, aber auch aushalten kann, ohne daran zu zerbrechen.

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