Mexiko | Nummer 445/446 - Juli/August 2011

Kontinuierliche Straflosigkeit

Das Menschenrechtszentrum Tlachinollan aus dem mexikanischen Bundesstaat Guerrero erhält Preis von amnesty international

Seit 1993 unterstützt das Menschenrechtszentrum Tlachinollan indigene und Mestizo-Gemeinden im Bundesstaat Guerrero bei der Wahrung ihrer Rechte. Am 27. Mai dieses Jahres erhielt der Direktor des Zentrums, Abel Barrera, für die herausragende Leistung dieser Organisation den Menschenrechtspreis der Deutschen Sektion von Amnesty International. Doch der mexikanische Staat behindert weiterhin deren Arbeit.

Françoise Greve

Für den Preisträger ist es eine deutliche Geste der internationalen Solidarität mit den indigenen Gemeinden. Am 27. Mai 2011 erhielt Abel Barrera, Direktor des Menschenrechtszentrums Tlachinollan im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero, den sechsten Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von Amnesty International.
„Für mich bedeutet es eine Anerkennung der Bemühungen von vielen Menschenrechtsverteidigern“, freut sich Barrera. „Ich spreche von den Menschen, die in den indigenen Gemeinden unter sehr schwierigen Bedingungen leben. Es ist eine Anerkennung all dieser anonymen Aktivisten, die alles dafür geben, damit ihre Kinder ein würdigeres Leben führen können. Doch bis jetzt ist es ihnen nicht gelungen.“
Die Menschen kommen in die Sprechstunden des Zentrums in Tlapa de Commonfort. Die MitarbeiterInnen fahren aber auch in die Dörfer der kargen Bergregion. Wichtige Themen sind die Durchsetzung von Grundrechten wie dem Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem, den die Behörden nicht bereitstellen oder verweigern. Guerrero zählt zu den ärmsten Bundesstaaten Mexikos. Neben Oaxaca und Chiapas weist er den höchsten Anteil an indigener Bevölkerung auf, die täglich mit Armut, Diskriminierung, Willkür, oft auch mit Übergriffen durch Polizei und Militärs konfrontiert ist. Frauen sind dieser Gewalt am häufigsten ausgesetzt. Die Straflosigkeit dieser Menschenrechtsverletzungen in Guerrero ist durch Kontinuität gekennzeichnet. Es geht um die Suche nach politischer und militärischer Kontrolle über eine Region mit zahlreichen Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen, aber auch über eine potentiell aufrührerische Bevölkerung.
Bei der Preisverleihung an Abel Barrera in Berlin sprach Valentina Rosendo Cantú von der Organisation des indigenen Volkes der Me`phaa OPIM. Drei Wochen befand sie sich in Europa, um die Geschichte ihrer Forderung nach Gerechtigkeit und die Menschenrechtssituation in ihrem Land öffentlich zu machen. An ihrem Fall zeigt sich exemplarisch die gravierende Menschenrechtssituation in Mexiko sowie der fehlende Willen der Behörden, die Grundrechte vor allem der indigenen Bevölkerung zu schützen und die soziale Misere zu bekämpfen. Im Jahr 2002 war Rosendo zusammen mit Inés Fernández Ortega von mexikanischen Militärs im Bundesstaat Guerrero vergewaltigt und gefoltert worden, nachdem sie zu dem Verbleib von vermeintlichen Guerillamitgliedern verhört worden waren. Ihre Vergewaltigung war ein gezieltes Mittel der Armee, Angst und Terror in den indigenen Gemeinden zu säen und das soziale Gefüge zu schwächen. Die sexuelle Gewalt als systematisches Vorgehen hat auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober 2010 anerkannt und die politische Dimension der Vergehen hervorgehoben. Das Gericht erklärte den mexikanischen Staat in dem Fall für schuldig. Für die beiden indigenen Frauen und ihre Organisation OPIM ist es ein juristischer und politischer Sieg. Trotz der Drohungen, Diffamierungen und Übergriffe erhielten sie acht Jahre lang ihre Forderung nach einer Verurteilung der Täter aufrecht. Das Urteil fordert den mexikanischen Staat auf, eine gezielte Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die von Militärangehörigen begangen wurden, durch zivile Gerichte zu garantieren. Dies würde eine Reform der Militärgerichtsbarkeit und damit auch eine Einschränkung der Macht des Verteidigungsministeriums und der Armee nach sich ziehen. Acht Monate nach dem Urteil scheint es allerdings keine Anzeichen zu geben, dass einer der wichtigsten Punkte, die Untersuchung der Vorfälle durch ein unabhängiges ziviles Gericht und die Verurteilung der Täter, umgesetzt würden. Aber auch die Frage der Entschädigung für Inés Fernández und Valentina Rosendo zieht sich ohne nennenswerte Ergebnisse hin.
„Bis heute hat die Regierung nichts unternommen, damit die Fälle von der Generalstaatsanwaltschaft untersucht werden“, bemängelt Barrera. „Angeblich ist es nicht zu beweisen, dass es sich bei den Tätern um Militärs gehandelt hätte. Wir müssen uns streiten, als wäre kein Urteil ergangen.“
Die Weigerung der Behörden und juristischen Instanzen deute vor allem an, dass „das Militär den uneingeschränkten Schutz der Regierung“ genieße. „Sie ziehen es vor, die beiden Frauen zu retraumatisieren und gegen die internationalen Prinzipien zu verstoßen“, so Barrera. In Mexiko sei dies ein generelles Problem.
Am 9. Juni bestätigte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil in beiden Fällen gegenüber Einwänden der mexikanischen Regierung. Die Entscheidungen des Gerichtshofs sind nun endgültig und lassen keine Berufung zu. Allerdings fehlen dem Gerichtshof wirksame Sanktionsmöglichkeiten, sein Urteil hat vielmehr eine politisch-moralische Bedeutung für die internationale Reputation Mexikos.
Das wiederholt bemühte Argument des Kampfes gegen die Guerrilla als Rechtfertigung für die andauernde Militarisierung der Region (siehe Kasten) ist allmählich vom Diskurs des Krieges gegen die Drogenkartelle ersetzt worden. Die Folgen für die Bevölkerung und AktivistInnen sind die gleichen – Missachtung, Diffamierung und Bedrohung für die indigenen Gemeinden und Menschenrechtsorganisationen wie die OPIM, OFPM und Tlachinollan. Solange ihnen die offizielle Anerkennung versagt ist, sehen sich die Behörden nicht verpflichtet, die Arbeit und die Forderungen der Organisationen ernst zu nehmen und sie zu schützen. Das Zentrum Tlachinollan hatte sein Büro in Ayutla im März 2009 nach dem Mord an Raúl Lucas Lucía und Manuel Ponce Rosas, Präsident und Vizepräsident der mixtekischen Organisation OFPM, und nach den schweren Drohungen gegen Mitglieder der OPIM und Tlachinollan geschlossen. Daraufhin erließ der Interamerikanische Gerichtshof provisorische Eilmaßnahmen zum Schutz von 107 Mitgliedern der drei Organisationen. Diese verpflichten die mexikanische Regierung polizeiliche Schutzbegleitung bereitzustellen sowie Untersuchungen in mehreren Fällen einzuleiten. Dazu gehören auch die Morde an Raúl Lucas und Manuel Ponce, die 2009 von vermeintlichen Polizeibeamten verschleppt und eine Woche später mit Folterspuren aufgefunden worden waren. Gleichzeitig steigt das Risiko für MenschenrechtsverteidigerInnen unablässig in diesem Klima von extremer Militärpräsenz und Gewalt. In diesem von Straflosigkeit geprägten Panorama verengt sich der Spielraum für die Organisationen umso mehr, je stärker die Behörden von der organisierten Kriminalität infiltriert sind, allen voran die Polizei.
„Wenn einem Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten etwas geschieht, dann heißt es gleich: In welche Geschäfte war er oder sie verwickelt? Wen hat er oder sie unterstützt? Mit dieser Infiltration der Polizei durch die organisierte Kriminalität stören wir die Interessen bestimmter Gruppen innerhalb des Apparats, wenn wir sie anzeigen. Denn hinter der Polizei stehen kriminelle Gruppen. Und damit sind wir einem hohen Risiko unterworfen.“
Da inzwischen in einigen Regionen die Kontrolle bereits von den Kartellen ausgeübt wird, entledigt sich wiederum die Regierung ihrer Verantwortung für den Schutz der Organisationen, indem sie den Kartellen die Schuld an Drohungen und Übergriffen zuspricht. Laut Barrera ist dies das Schlimmste an der gegenwärtigen Situation. Obwohl das Risiko groß ist, wollen sich die AktivistInnen nicht einschüchtern lassen und ihre Arbeit auch in gefährlichen Gebieten weiterführen. Dazu gehört die öffentliche Wiedereröffnung des Büros von Tlachinollan in Ayutla am 16. Juni mit vielen Gästen.
„Die Wiedereröffnung ist ein Signal, dass wir uns nicht als besiegt ansehen“, bekräftigt Barrera. Der AI-Preis könne in diesem Zusammenhang für internationale Unterstützung und Sichtbarkeit sorgen. Wir wollen, dass jenseits von Mexiko die Augen darauf gerichtet sind, was hier passiert.“

Weitere Informationen: www.tlachinollan.org/Descargas/Ines_y_vale/inesvale_esp_eng_b.pdf

KASTEN:

Militarisierung
In den 1970er Jahren richtete sich die militärische Aufstandsbekämpfung gegen die Guerilla und ihrer UnterstützerInnen in der ländlichen Bevölkerung der Küstenregion von Guerrero. Der „Schmutzige Krieg“ der mexikanischen Regierung und Armee hinterließ viele Tote und hunderte Familienangehörige gewaltsam Verschwundener, vor allem in der Gemeinde von Atoyac. Ihre Geschichte ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt. In den 90er Jahren jagten Polizei und Armee erneut vermeintliche Aufständische. 1995 erschossen bundesstaatliche Polizeibeamte in einem Hinterhalt 17 Bauern von der Organización de Campesinos de la Sierra del Sur in Aguas Blancas. 1998 überfiel die Armee in einem Dorf der Gemeinde Ayutla de los Libres eine Versammlung und erschoss elf Menschen unter dem Vorwand, es hätte sich um Guerrilleros gehandelt – bekannt als das Massaker von „El Charco“. Die Verantwortlichen und ihre politischen und militärischen Befehlsgeber wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.

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