Chile | Nummer 319 - Januar 2001

Menschenrechte auf der Tagesordnung

Juristisches Geplänkel und chilenisches Demokratieverständnis

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Haftbefehl gegen Ex-Diktator Augusto Pinochet in Chile. Auf seiner Ermittlungstour in Sachen „Todeskarawane“ durch den Norden des Landes war Richter Guzmán zu der Überzeugung gelangt, genügend Beweismaterial für eine Anklageerhebung gesammelt zu haben. Doch dürfte dies nicht der einzige Grund für die überraschende Entscheidung gewesen sein. Der chilenischen Rechten war es in den letzten Wochen wiederholt gelungen, unliebsame Juristen, die Verbrechen der Diktatur verfolgten, aus ihren Positionen zu verdrängen. Zuletzt schickte sie sich mit wachsendem Nachdruck an, dem unermüdlichen Menschenrechtsankläger Guzmán den Fall Pinochet zu entziehen.

Jens Holst

Auf den ersten Blick scheint alles wie immer zu sein. Die Fernsehnachrichten berichten über dieselben Einzelschicksale wie ein Jahr zuvor, der Präsident reist durch das Land, und es geht um Krise, Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit. Die Reform der pinochetistischen Arbeitsrechtsreform ist zunächst am Widerstand des Unternehmertums gescheitert, die seit dem Regierungswechsel im März angekündigte Arbeitslosenversicherung lässt auf sich warten und in der allseits erwarteten Gesundheitsreform zeichnen sich eher Nachbesserungen des Bestehenden als Umwälzungen ab.
In einem Punkt hat sich jedoch etwas geändert: Die zahllosen Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur sind nicht mehr so abstrakt wie vor Jahresfrist. Sie haben neue Namen bekommen, die Namen der Täter. Und viele dieser Mörder, die unter dem Schutz einer eisenharten Militärherrschaft Gegner des Pinochet-Regimes aus dem Wege räumen konnten, sitzen heute hinter Schloss und Riegel, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Prozesse und Verhaftungen haben die bisher eiserne Front des Schweigens bröckeln lassen. Anfangs nur ganz zögerlich, doch dann kamen immer mehr Namen auch der Hintermänner ans Licht. Darunter auch ein aktiver General, der die Tatwaffe an die Mörder des ehemaligen Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft ANEF, Tucapel Jiménez, im Jahr 1981 übergeben haben soll. Nach einem Übereinkommen zwischen Präsident Ricardo Lagos und Heereschef General Ricardo Izurieta sollen alle Militärs aus dem Amt entfernt werden, sofern sie in den Ruch geraten, an Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein. Eine mögliche Strafverfolgung soll nach Vorstellung der Uniformierten nicht die „Würde der Institution Armee“ verletzen – so als ob sie das nicht schon lange selbst erledigt hätte.

CIA bestätigt das Schwarzbuch Chile

Aufsehen erregte in diesem Umfeld im November 2000 die Offenlegung weiterer Akten des US-Geheimdienstes über die Machenschaften der Weltmacht während der dreijährigen UP-Regierung von Salvador Allende. Einmal mehr zeigte sich, dass alle Verschwörungstheorie oftmals weit hinter der Realität zurückbleibt. Die Zusammenhänge, die beispielsweise im „Schwarzbuch Chile“ schon in den 70er-Jahren dem deutschen Soli-Publikum aufgezeigt wurden, bestätigen die nun offen gelegten und weiterhin zensierten CIA-Akten nicht nur in vielen Punkten, sondern gehen durchaus darüber hinaus. So schmuggelten vermeintliche Botschaftsangehörige der USA Waffen im Diplomatengepäck nach Chile. Sie finanzierten beispielsweise die Waffen, mit denen der Allende-loyale Heereschef und Pinochet-Vorgänger General Schneider 1972 bei einem gescheiterten Entführungsversuch umgebracht wurde. Diese und viele andere üble Machenschaften mehr konnten sich die ChilenInnen in einer Frühsommernacht im November ausführlich während einer vierstündigen Sondersendung des chilenischen Nationalfernsehens in Erinnerung rufen. Das war auch dringend nötig, wie die Reaktionen zeigten. Die jahrzehntelange Regimepropaganda hatte selbst bei Linken ihre Spuren hinterlassen, vieles war in der kollektiven Erinnerung gänzlich in Vergessenheit geraten.
In diesem Umfeld erfolgte die formale Anklageerhebung gegen Ex-Diktator Augusto Pinochet. Sechs Tage zuvor hatte der welkende General seinen 85sten Geburtstag gefeiert. Besser gesagt, feiern lassen, denn zu der eigens für ihn ausgerichteten Feier erschien er nicht. Seine Gebrechlichkeit und vermutlich seine zunehmende Senilität hindern ihn seit Monaten an öffentlichen Auftritten. Der Schleier der Altersdemenz dürfte den greisen Ex-Diktator auch davor schützen zu begreifen, was eigentlich vor sich geht, auch wenn sich seine Anhängerschaft und insbesondere die Armee bisher dem Eingeständnis verweigern, dass ihr einst angebeteter Erretter nicht mehr voll zurechnungsfähig ist. Damit wäre Pinochet ein für alle mal dem Zugriff der Gerichte entzogen. Doch der Preis der endgültigen Demontage ihres Idols, die mit dem eineinhalbjährigen Hausarrest in London ihren Anfang nahm und mittlerweile unaufhaltsam erscheint, ist ihnen offenbar zu hoch.
Diese Aufgabe haben sie unter anderem Ermittlungsrichter Juan Guzmán überlassen. Der als besonnen und politisch eher konservativ geltende Jurist, in dessen Verwandtschaft mehrere Militärs zu finden sind, hat sich eigentlich Zeit gelassen mit diesem Schritt. Schon seit Januar 1998 befasst er sich ernstlich mit den Menschenrechtsverletzungen des Militärregimes. Auslöser war die von Gladys Marín, der Vorsitzenden der Kommunistischen Partei und Witwe eines verschwundenen Häftlings, eingereichte Klage gegen General Pinochet. Knapp drei Jahre später, Anfang Dezember 2000, belief sich die Zahl derartiger Klagen auf 186. Dabei akzeptiert der penible Jurist die Klagen nur dann, wenn die Leichen nicht gefunden werden können, was in verschiedenen Fällen auf Grund von Aussagen beteiligter Uniformierter gelang, denen als Gegenleistung die Anonymität und keine Strafverfolgung in Aussicht gestellt wurden.

Auf den Spuren der Todeskarawane

Im November reiste Guzmán mehrere Tage lang durch die nordchilenischen Städte Copiapó, Antofagasta, Calama und Iquique. Er tat dies auf den Spuren der so genannten Todeskarawane und in Begleitung dreier Ex-Militärs. Diese stehen im Verdacht, an jener Strafexpedition beteiligt gewesen zu sein, die unter Leitung des bereits in dieser Sache verurteilten Generals Arellano Stark politische Gegner des Regimes eliminierte. Offenbar bestätigten die Untersuchungen des Ermittlungsrichters den dringenden Verdacht, dass diese Morde nicht nur im Wissen, sondern auf Befehl des Putschgenerals erfolgten. So erhob Guzmán am Freitag vor dem ersten Advent Anklage gegen den Ex-Diktator der sich einst brüstete, in Chile bewege sich kein Blatt, ohne dass er davon wüsste. 57 Morde und 19 Entführungen legt er Pinochet im Fall „Todeskarawane“ zur Last.
Die Armeeführung äußerte sich erwartungsgemäß besorgt und verärgert über diese Maßnahme. Mehrstündige Gespräche von Heereschef Izurieta mit Vizepräsident José Miguel Insulza und Verteidigungsminister Mario Fernández folgten. Präsident Lagos nutzte die Gelegenheit, den Militärs und auch den Pinochet-Hardlinern aus Mexiko eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Gewaltenteilung zu geben: „Wir Chilenen müssen in der Lage sein zu verstehen, dass in einer Demokratie die Institutionen frei und souverän arbeiten müssen.“
Ob das diejenigen beeindruckt, die sich schon vor 20 Jahren einen Dreck um Demokratie und Gewaltenteilung kümmerten, ist indes zu bezweifeln. Schließlich ist der ehemalige Chef der ultrarechten Bewegung „Patria y Libertad“ (Vaterland und Freiheit) Pablo Rodríguez heute wichtigster Pinochet-Anwalt. Der Ex-Terrorist gegen die von der Armee gestürzten Regierung von Präsident Salvador Allende zog noch am Tag der Anklageerhebung die Prozessbegründung in Zweifel und bezeichnete die für alle überraschende Entscheidung von Richter Guzmán als „aberwitzig“. Er argumentiert, dass sich Pinochet bisher nicht zu den Vorwürfen habe äußern können und verweist außerdem auf die wegen dieser Strafsache noch nicht aufgehobene Immunität des Senators. Gúzman hält im ersten Punkt dagegen, dass er Pinochet eine entsprechende Anfrage nach England geschickt habe, die dieser unbeantwortet, lediglich mit Lamentos versehen, zurückgesendet habe.
Bereits kurz nach der offiziellen Anklageerhebung gegen den einst allmächtigen Diktator gab das Berufungsgericht in Santiago dem Einspruch der Pinochet-Anwälte statt. Am 4.12. setzten sie die Anklageerhebung und den von Guzmán verhängten Hausarrest außer Kraft.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren