Europa | Kolumbien | Lateinamerika | Nummer 380 - Februar 2006

Nestlé auf die Finger klopfen

Schweizer MultiWatch-Kampagne untersucht Konzernpolitik in Kolumbien

Der Lebensmittelmulti Nestlé rühmt sich gern seines guten Rufes. Dass der Konzern die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte in seinem kolumbianischen Werk CICOLAC mit Füßen tritt, passt da nicht ins Bild. Entsprechend irritiert reagierte die Konzernzentrale, als der Schweizer Verein MultiWatch konkrete Vorfälle unter die Lupe nahm und auf einer Anhörung Ende Oktober 2005 deutliche Ergebnisse zu verkünden hatte.

Stephan Suhner

Im Februar 2002 kam es in der Nestlé-Milchpulverfabrik CICOLAC in Kolumbien zu einem heftigen Konflikt über den neuen Gesamtarbeitsvertrag. Das Unternehmen in Valledupar, in der nordöstlichen Provinz Cesar gelegen, wollte die in den Arbeitsverträgen festgelegten Rechte massiv beschneiden und den ArbeiterInnen wesentliche Errungenschaften ihrer jahrelangen Arbeitskämpfe wieder entreißen. Nestlé setzte die ArbeiterInnen unter enormen Druck und führte einseitig neue Regeln ein. Während des Konflikts kam es zudem mehrfach zu Drohungen von paramilitärischen Gruppen gegen die GewerkschafterInnen der Lebensmittelindustrie SINALTRAINAL, ohne dass sich Nestlé klar von diesen Drohungen distanziert hätte. Einen geplanten Streik musste die Gewerkschaft im April 2002 aus Sicherheitsgründen abblasen. Am 12. Juli 2002 führte SINALTRAINAL außerhalb des Fabrikgeländes eine Protestversammlung durch, die vom Arbeitsministerium nachträglich als illegale Arbeitsniederlegung beurteilt wurde. Sich darauf berufend, entließ Nestlé neun ArbeiterInnen, darunter sechs Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft. Diese neun Personen waren jedoch willkürlich ausgewählt worden und arbeiteten nicht in demjenigen Fabrikteil, in welchem die Arbeitsniederlegung angeblich stattgefunden haben soll. Zudem missachtete das Unternehmen verschiedene Artikel des kolumbianischen Arbeitsgesetzes.
Ein loser Zusammenschluss verschiedener Organisationen, darunter Attac Bern, die Gewerkschaft Bau und Industrie Bern, die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien, der Solifonds und das SchülerInnenkollektiv CAKE, begann daraufhin, die Entwicklung dieses Konflikts bei der Nestlé-Tochterfirma zu beobachten. Das Bündnis organisierte eine Menschenrechtskampagne, um Druck auf den Schweizer Multi auszuüben, damit er seine fragwürdige Personalpolitik ändere. Verschiedene Organisationen bemühten sich, VertreterInnen von SINALTRAINAL Gespräche am Nestlé-Hauptsitz im westschweizerischen Vevey zu ermöglichen. Nestlé lehnte jedoch sämtliche Gesprächsangebote ab, woraufhin SINALTRAINAL auf dem Europäischen Sozialforum 2003 eine internationale Kampagne ankündigte. Im Rahmen dieser Kampagne sollten auch öffentliche Anhörungen über Vorfälle bei Nestlé-Niederlassungen in Kolumbien durchgeführt werden. Zu diesem Zweck gründete sich im März 2005 in der Schweiz die Organisation MultiWatch.
Der Verein MultiWatch ist ein sehr breites Bündnis, in der verschiedenste Organisationen aus unterschiedlichen Beweggründen mitarbeiten. So liegt kirchlichen Gruppen insbesondere die Wasserproblematik am Herzen, während Entwicklungsorganisationen die negative Rolle Nestlés in der globalisierten Landwirtschaft hervorheben. Für Gewerkschaften stehen Arbeitsrechte sowie die durch den kolumbianischen Staat nicht gewährleistete Versammlungs- und Organisationsfreiheit im Vordergrund. In den Statuten von MultiWatch heißt es: „Der Zweck des Vereins besteht darin, auf die Verletzung von Menschenrechten durch multinationale Konzerne aufmerksam zu machen und auf verbindliche Menschenrechtsnormen für Konzerne hinzuwirken. Dies soll erreicht werden durch gezielte Aktionen und Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit.“
In einem Land wie Kolumbien, wo der Rechtsstaat und die zivilgesellschaftliche Kontrolle sehr schwach sind, die Menschenrechte der Bevölkerung mit Füßen getreten werden und ein komplexer bewaffneter Konflikt herrscht, ist es besonders wichtig, die Praktiken multinationaler Unternehmen genau unter die Lupe zu nehmen.

Multis als Konfliktakteur

Multinationale Konzerne sind in Kolumbien ein wesentlicher Konfliktakteur und tragen eine Mitverantwortung bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Die Schweizer Wirtschaft hat in Kolumbien trotz Bürgerkrieg und Rechtsunsicherheit massive Investitionen getätigt. Die nationale Gesetzgebung (Arbeits- und Gewerkschaftsrechte) und international geltende Sozial- und Umweltstandards werden nur ungenügend beachtet.
Um auf das Verhalten von Nestlé in Kolumbien öffentlich verstärkt aufmerksam zu machen, veranstaltete MultiWatch Ende Oktober 2005 in Bern eine öffentliche Anhörung. Verknüpft wurde die Anhörung mit einem Internationalen Forum über Nestlé. 200 Personen informierten sich an diesen beiden Tagen aus erster Hand über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten, über Wasserprivatisierungen, den negativen Einfluss von Nahrungsmittel-Multis auf die lokale Landwirtschaft sowie über die Entwicklung internationaler Menschenrechtsnormen für Unternehmen in Kolumbien.
Nicht zuletzt leistet MultiWatch einen Beitrag zu einer kohärenteren Schweizer Außenpolitik. Der Widerspruch, dass Hilfswerke und einige Schweizer Regierungsstellen in Kolumbien Programme zur Friedensförderung und zur Überwindung der sozialen Gegensätze fördern, während Schweizer Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeiten Konflikte und soziale Ungleichheit fördern, ist unübersehbar.

Keine argumentative Stellungnahme

Die öffentliche Anhörung zu dem Geschäftsgebaren von Nestlé war die erste ihrer Art in der Schweiz. Von der Form her entspricht dieses Instrument alternativer Rechtsprechung den so genannten Meinungstribunalen. Obwohl im Unterschied zu einem Meinungstribunal die Anklage im Fall Nestlé keine rein juristische Grundlage hatten und auch ethisch-moralische Kriterien einflossen, wurde mit dieser Anhörung in der Schweiz eine Pionierleistung erbracht.
SINALTRAINAL hatte vier Fälle aufgearbeitet – darunter der eingangs erwähnte Arbeitskonflikt bei CICOLAC –, diese umfassend mit Beweismitteln dokumentiert und Anklageschriften verfasst. Aus Kolumbien kamen vier ZeugInnen sowie der Ankläger zur Anhörung angereist. Einem Rat von fünf gesellschaftlichen Persönlichkeiten – Carlo Sommaruga, Rudolf Schaller, Carola Meier-Seethaler, Dom Tomas Balduino und Anne-Catherine Menétrey-Savary – oblag die Beurteilung der Fälle. Bei der Anhörung selbst wurden die ZeugInnen, ExpertInnen sowie der Ankläger durch den Rat befragt.
Nestlé hatte die offizielle Einladung von MultiWatch, an der Anhörung teilzunehmen, abgelehnt, um sich zu verteidigen, und reagierte sichtlich irritiert. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 20. Oktober hielt Nestlé fest, dass es sich bei diesem „symbolischen Tribunal“ um einen „selbsternannten Volksgerichtshof“ und um eine „Perversion jeglichen rechtlichen Denkens“ handele. Der Konzern bezeichnete die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als „abstrus“ und „teilweise verleumderisch“, die zudem nicht neu seien. Es seien zum Teil „bewusste Unwahrheiten“, welche auf einer „Fehlinterpretation der gesetzlichen Grundlagen“ oder auf „unvollständigen Informationen“ beruhten.
Der Rat bedauerte das Fernbleiben von Nestlé, berücksichtigte aber die Argumente aus Nestlés Stellungnahme bei der Zeugenbefragung.

Am liebsten ohne Gewerkschaften

In seiner Schlusserklärung hob der Rat die gute Vorbereitung der Anhörung sowie die Qualität der Dossiers hervor. Er hielt fest, dass die von der Anklage vorgebrachten Argumente viel überzeugender seien und die Ausführungen wesentlich weiter gingen als die summarischen Rechtfertigungen des Konzerns. Nestlé wurde vom Rat als Unternehmen bezeichnet, das Importe und Exporte ausschließlich auf Profite ausrichtet, ohne auf die Bedürfnisse des Landes Rücksicht zu nehmen. Die Konzernpolitik zeichne sich durch den klaren Willen aus, Gewerkschaftsarbeit zu verhindern. In Bezug auf die von Paramilitärs begangenen Morde an GewerkschafterInnen, die in der Regel während Arbeitskonflikten verübt wurden, hielt der Rat fest, dass Nestlé zwar nicht direkt verantwortlich gemacht werden könne, aber die angewandten Einschüchterungs- und Erpressungsmethoden eine indirekte Verantwortung mit sich brächten. Nestlé habe weder etwas unternommen, um die Schuldigen einer Verurteilung zuzuführen, noch um seine Angestellten zu beschützen. Der Rat kam zu dem Schluss, dass Nestlé sich Unterlassungen zu Schulden kommen ließ und somit indirekt verantwortlich gemacht werden könne.
In Bezug auf die gewerkschaftsfeindliche Politik und die Entlassung von neun GewerkschafterInnen im Herbst 2002 resümierte der Rat, dass Nestlé dabei weder die nationale Gesetzgebung noch die internationalen Konventionen respektiert habe. Er verurteilte das Vorgehen von Nestlé in Kolumbien als unannehmbar für ein Unternehmen, das sich seines guten Rufes und des Vertrauens seiner Kunden rühme. In der Schweiz und auf internationaler Ebene sollten Maßnahmen getroffen werden, um Nestlé dazu zu verpflichten, die in den internationalen Konventionen und in der kolumbianischen Verfassung vorgesehenen Gewerkschaftsrechte zu respektieren. Die Schweizer Regierung wurde aufgefordert, ihre Außenwirtschaftspolitik in Bezug auf die Respektierung der Menschenrechte kohärenter zu gestalten.

Der Autor vertritt die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien bei MultiWatch. Für weitere Informationen: www.multiwatch.ch

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