Nummer 462 - Dezember 2012 | Uruguay

Nicht legal, aber entkriminalisiert

In Uruguay wurde das Gesetz zur Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft in Kraft gesetzt

Seit 25 Jahren wird in Uruguay heftig über Abtreibung diskutiert, sieben Gesetzesentwürfe wurden in dieser Zeit zu dem Thema vorgelegt. Nachdem beide Kammern des uruguayischen Parlaments, die äußerst knapp von der regierenden Mitte-Links-Koalition Frente Amplio dominiert werden, dem Gesetzentwurf zugestimmt hatten, unterzeichnete Präsident José Mujica am 22. Oktober das Gesetz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft.

Stefan Thimmel

Der ehemalige und möglicherweise auch zukünftige Präsident Tabaré Vázquez hatte beim letzten Anlauf Ende 2008 ein entsprechendes Gesetz zur reproduktiven Gesundheit, das vor allem in Bezug auf die Rechte der betroffenen Frauen deutlich über die jetzt verhandelte Regelung hinausging, noch mit seinem Veto blockiert. Dies obwohl schon vor fast vier Jahren eine knappe Mehrheit in beiden Kammern des uruguayischen Parlaments dem Gesetzentwurf, der unter anderem eine Lockerung des strengen Abtreibungsverbots vorsah, zugestimmt hatte. Eine Haltung des praktizierenden Katholiken Vázquez, die vor allem an der Basis viele Mitglieder des seit März 2005 regierenden Mitte-Links-Parteienbündnisses Frente Amplio empört hatte.
Nach einer erneut sehr polemisch geführten Diskussion hat nun aber der amtierende Präsident José „Pepe“ Mujica im Oktober 2012 das Gesetz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabruchs innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen unterzeichnet, nachdem zuvor das uruguayische Abgeordnetenhaus am 25. September mit 50 zu 49 Stimmen und dann am 17. Oktober auch der Senat den Gesetzentwurf gebilligt hatten. Für das Gesetzesvorhaben stimmten 17 von 31 Senator_innen – alle Mitglieder der regierenden Frente Amplio sowie ein Senator der Blancos, einer der beiden Oppositionsparteien. Nach Guayana ist Uruguay somit das dritte lateinamerikanische Land nach Kuba und Guayana, in dem eine Abtreibung straffrei ist. Damit verliert ein Gesetz aus dem Jahre 1938, entworfen während der ersten Militärdiktatur unter Gabriel Terra, seine Gültigkeit, das jeglichen Abbruch strikt verboten hatte und Haftstrafen zwischen drei und neun Monaten für die betroffenen Frauen und zwischen sechs und 24 Monaten für die Ausführenden vorsah. Allerdings wurde in der Praxis nur ein Bruchteil der Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich verfolgt. Auch insofern war die jetzt erfolgte Entkriminalisierung längst überfällig.
Das neue Gesetz, mit dem die Frente Amplio eines ihrer Wahlversprechen einlöst, sieht vor, dass Frauen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ein Gespräch mit einem interdisziplinären Team aus Mediziner_innen, Psycholog_innen und Sozialarbeiter_innen führen müssen, in dem sowohl über die Risiken eines Abbruchs als auch über die Alternativen und die staatlichen Unterstützungsprogramme informiert wird. Erst nach diesem Gespräch und einer Bedenkzeit von fünf Tagen dürfen sie sich dem Eingriff unterziehen. Eine Regelung, die von den traditionell in Uruguay sehr starken Frauenorganisationen, die sich seit Jahrzehnten für einen legalen, sicheren und kostenfreien Schwangerschaftsabbruch einsetzen, kritisiert wird. Ihrer Ansicht nach werden die Frauen so einem unzumutbaren Druck ausgesetzt und es wird ihnen das Recht vorbehalten, selbst über ihren Körper zu entscheiden. Nicht das Recht auf Abtreibung wurde legalisiert, sondern die Abtreibung wird mit dem neuen Gesetz entkriminalisiert, so zusammengefasst ihre Kritik. Insgesamt überwiegt bei den sozialen Organisationen und fortschrittlichen Frauenverbänden aber die Erleichterung, dass der Kampf um die Selbstbestimmung zu einem Teilerfolg geführt hat. Das Land kehrt nun zu einer Praxis zurück, die so ähnlich schon von 1934 bis 1938 gegolten hatte. Sie war ein Resultat der zu Beginn des 20. Jahrhunderts herrschenden fortschrittlichen Sozial- und Familienpolitik in Uruguay, in dem seit 1916 eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat herrscht.
Allerdings streben Abtreibungsgegner_innen in Uruguay, die von der katholischen Kirche unterstützt werden, ein Referendum über das Gesetz an. Im seit 1964 offiziell laizistischen Uruguay bekennen sich zwar über 60 Prozent zum katholischen Glauben, aber der Einfluss der Amtskirche ist im Vergleich zu anderen Staaten Lateinamerikas deutlich geringer. Und von einer direkten Einmischung der katholischen Kirche in die Politik hält die übergroße Mehrheit der Uruguayer_innen schon gar nichts. Dementsprechend erregte eine Meldung, die am 19. Oktober dieses Jahres, nur zwei Tage nach der Zustimmung des uruguayischen Senats zur Gesetzesvorlage über die Ticker lief, mehr Aufmerksamkeit im Ausland als in Uruguay selbst. In einem Bericht der konservativen Tageszeitung El Observador wurden Erwägungen der katholischen Kirche erwähnt, die Parlamentarier_innen, die dem Gesetz zugestimmt hatten, zu exkommunizieren. Nur wenige Tage später ruderte der Generalsekretär der uruguayischen Bischofskonferenz allerdings zurück: „Kein Bischof wird irgendeinen Parlamentarier exkommunizieren“, so Bischof Heriberto Bodeant am 22. OKtober in der Tageszeitung El Pais.
Unterstützer_innen der Reform aus der Frente Amplio sehen das alles eher gelassen: Zuverlässige Statistiken gehen davon aus, dass die Straffreiheit von einer Mehrheit der Uruguayer_innen begrüßt wird. In einer jüngsten Umfrage von Mitte Oktober sprachen sich über 60 Prozent der Befragten, quer durch alle Parteizugehörigkeiten, dafür aus. Auch weil in der vorwiegend städtisch geprägten Bevölkerung die sozialen Folgen der über 33.000 illegalen Abtreibungen (tatsächlich wird die Zahl der Abbrüche auf über 60.000 geschätzt) bekannt sind. Unzumutbare hygienische und medizinische Bedingungen und viele Todesfälle in Folge der Abbrüche sind in der Öffentlichkeit des Landes schon seit Jahren ein Thema. Betroffen sind von den 800.000 Frauen im gebärfähigen Alter in dem 3,4 Millionen Einwohner_innen zählenden Land vor allem Frauen aus der Mittel- und der Unterschicht, die sich eine Abtreibung im Ausland nicht leisten können. Für eine Volksabstimmung über die Legalisierung der Abtreibung ist auch Mujica. Am 29. Oktober, nur wenige Tage nachdem er das Gesetz unterzeichnet hatte, sagte er, „dass die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in unserem Land durch das Votum des Volkes gelöst werden müsste“.

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