Nummer 399/400 - Sept./Okt. 2007 | Solidarität

Offener Brief an die Generalbundesanwaltschaft

15. August 2007

LN

Am 31. Juli 2007 wurden die Wohnungen und teilweise auch die Arbeitsplätze von Dr. Andrej Holm und Dr. Matthias B. sowie von zwei weiteren Personen durchsucht. Dr. Andrej Holm wurde festgenommen, mit einem Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe geflogen und dort dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in Berlin. Der Vorwurf lautet bei allen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB“. Sie sollen Mitglieder einer Organisation namens „militante gruppe“ (mg) sein. Wie im Rahmen der Hausdurchsuchungen bekannt wurde, läuft das Ermittlungsverfahren unter diesem Vorwurf gegen die vier bereits seit September 2006 – und sie wurden seitdem rund um die Uhr observiert.
Wenige Stunden vor den Hausdurchsuchungen wurden in Brandenburg Florian L., Oliver R. und Axel H. festgenommen. Ihnen wird versuchte Brandstiftung auf vier Fahrzeuge der Bundeswehr vorgeworfen. Andrej Holm soll einen der drei im ersten Halbjahr 2007 zweimal unter angeblich konspirativen Umständen getroffen haben. (…)
Der Vorwurf gegen die vier Erstgenannten wird laut Haftbefehl gegen Andrej Holm derzeit so begründet: Dr. Matthias B. habe in seinen wissenschaftlichen Abhandlungen „Phrasen und Schlagwörter“ verwendet habe, die auch die „mg“ verwende. Er sei als promovierter Politologe intellektuell in der Lage, „die anspruchsvollen Texte der ‚militanten gruppe‘“ zu verfassen. Darüber hinaus stünden ihm „als Mitarbeiter eines Forschungsinstituts Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der ‚militanten gruppe‘ erforderlichen Recherchen durchzuführen“. (…) Dr. Andrej Holm, der als Stadtsoziologe arbeitet, habe enge Kontakte zu allen drei in Freiheit befindlichen Beschuldigten. Er sei „in dem von der linksextremistischen Szene inszenierten Widerstand gegen den Weltwirtschaftsgipfel 2007 in Heiligendamm aktiv“ gewesen. (…)
Die Sozialwissenschaftler seien wegen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, ihrer intellektuellen Fähigkeiten und dem Zugang zu Bibliotheken die geistigen Köpfe der angeblichen „Terror-Organisation“. Denn eine Vereinigung „militante gruppe“ soll laut BAW dieselben Begriffe verwenden wie die beschuldigten Sozialwissenschaftler. Als Beleg dafür gilt ihr der Begriff „Gentrification“, einer der Forschungsschwerpunkte von Andrej Holm und Matthias B. in den vergangenen Jahren, zu dem sie auch international publiziert haben. (…) So wird eine intellektuelle Urheberschaft konstruiert. (…)
Einigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich „konspirativ“ verhalten zu haben: Sie hätten Gespräche geführt, ohne ihr Mobiltelefon dabei zu haben; sie hätten sich am Telefon verabredet, ohne Uhrzeit und Treffpunkt zu nennen. Kriminalisiert wird also der Versuch, seine Privatsphäre zu schützen – so wird als weiterer „Beweis“ für die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ ein konspiratives Verhalten unterstellt.
Der 1976 in Deutschland eingeführte § 129a macht es möglich, unsere Kollegen als „Terroristen“ zu kriminalisieren – so wird eine „terroristische Gruppe“ nach § 129a behauptet. Mit diesen Konstrukten wird jede wissenschaftliche Tätigkeit und politische Arbeit als potentiell kriminell dargestellt (…) damit wird kritische Forschung, und gerade die, die mit politischem Engagement verbunden ist, zu ideologischer Rädelsführerschaft und „Terrorismus“.
Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, umgehend das § 129a-Verfahren gegen alle Beteiligten einzustellen und Andrej Holm sowie die anderen Inhaftierten sofort aus der Haft zu entlassen. Wir verwahren uns aufs Schärfste gegen den unglaublichen Vorwurf, die wissenschaftliche Tätigkeit und das politische Engagement von Andrej Holm sei als intellektuelle Mittäterschaft in einer angeblichen „terroristischen Vereinigung“ zu bewerten. Aus der wissenschaftlichen und politischen Arbeit von Andrej Holm lässt sich kein Haftbefehl herleiten – vielmehr wird hier von der Bundesanwaltschaft mit dem § 129a die Freiheit von Forschung und Lehre ebenso bedroht wie gesellschaftspolitisches Engagement.

Anmerkung der Redaktion: Andrej Holm ist mittlerweile gegen Kaution auf freiem Fuß, das Verfahren gegen ihn und die anderen Beschuldigten, die sich immer noch in Haft befinden, läuft jedoch weiter.

Die LN-Redaktion schließt sich den Forderungen der InitiatorInnen des Briefes vorbehaltslos an.
Brief lesen: einstellung.so36.net/de/offenerbrief
unterzeichnen: policing-crowds.org/petition.html

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren