Argentinien | Nummer 505/506 - Juli/August 2016

OPERATION CÓNDOR UND DIE ANTI-CÓNDOR-KOALITION

Das Cóndor-Urteil ist maßgeblich den Anstrengungen der argentinischen Zivilgesellschaft zu verdanken

In Argentinien wurden erstmals hochrangige Militärs wegen ihrer Mitgliedschaft in der transnationalen Geheimdienstkooperation der Operation Cóndor der 1970er Jahre zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Von Wolfgang Kaleck

Als Martín Almada, selbst Überlebender der Folter und später Menschenrechtsanwalt in Paraguay, 1992 die sogenannten Archive des Terrors entdeckte, herrschte in der gesamten Region Straflosigkeit für die staatlichen Verbrechen der zurückliegenden Dekaden. Die Archive – seitdem für Interessierte einsehbar – enthalten wertvolle Hinweise auf die geheimdienstliche Kooperation und die gemeinsamen Operationen im Zuge der Operation Cóndor, die den Zweck hatte, Staatsfeinde und Oppositionelle festzunehmen, zu foltern und hinzurichten. Neben Argentinien waren Chile, Uruguay, Paraguay, Bolivien und später Ecuador und Peru maßgeblich daran beteiligt. In allen genannten Staaten wurde seitdem mehr oder weniger erfolgreich versucht, diese Verbrechen auch juristisch aufzuarbeiten, am erfolgreichsten in Argentinien.
Den Weg, den das Land seit rund einem Jahrzehnt beschreitet, ist weltweit einzigartig: Seit 2005 wurden über 600 ehemalige Militärs, Polizist*innen und Geheimdienstler*innen vor Gericht gestellt und verurteilt. Argentinische Menschenrechtsorganisationen, Überlebende und Familienangehörige von Verschwundenen sowie Teile der Zivilgesellschaft und des Staates initiierten diesen Prozess nicht nur, sondern begleiteten in Literatur, bildender Kunst, Kino und Theater das Geschehen vor Gericht. Das zivilgesellschaftliche Engagement befruchtete sich gegenseitig.
In einem historischen Prozess wurden nun am 27. Mai 2016 15 ranghohe Militärfunktionäre in Buenos Aires wegen verschiedener Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Das Urteil des argentinischen Bundesberufungsgerichts birgt ein Novum: Erstmals werden die Verbrechen im Rahmen der Geheimoperation Cóndor von einem Gericht als Akt einer kriminellen Vereinigung bezeichnet. Dass nun nicht nur unmittelbar Verantwortliche, sondern hochrangige Militärfunktionäre im Zusammenhang mit der transnationalen Geheimdienstkooperation verurteilt wurden, ist ein großer Erfolg. Insbesondere ist bemerkenswert, dass die Richter*innen die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Operation Cóndor auch als Werk eines länderübergreifenden Netzwerkes beurteilen. Aus dieser Perspektive reicht es rechtlich aus, den Akteur*innen ihre Funktion innerhalb der Machtstrukturen nachzuweisen, ohne eine unmittelbare Verbindung zu einzelnen Verbrechen ziehen zu müssen. Dies trägt der Systematik und Zielsetzung der Operation Cóndor – aber auch ähnlicher Macht- und Gewaltapparate – Rechnung, ohne die sich die einzelnen Verbrechen nur unzureichend einordnen lassen.
Durch das Urteil wird die Verstrickung US-amerikanischer Behörden wie der CIA, des FBI und des US-Außenministeriums in die Operation Cóndor aufs Neue thematisiert. Tatsachen, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes in den vergangenen Jahren in den USA erlangt wurden, belegen unter anderem die Rolle Henry Kissingers, der von 1969 bis 1977 zunächst Nationaler Sicherheitsberater und dann Außenminister der USA war, bei der Umsetzung der Geheimdienstkooperation.
Ein genauer Blick zeigt, dass die Operation Cóndor und die Ideologie des Kalten Krieges auch das Vorgehen der USA nach dem 11. September 2001 geprägt hat. Sowohl Dick Cheney als auch Donald Rumsfeld verkörpern die Verbindung zwischen der Operation Cóndor in den 1970er bis 1980er Jahren und den Praktiken US-amerikanischer Behörden in Reaktion auf den 11. September. Cheney bekleidete zwischen 1975 und 1977 das Amt des Stabchefs des Weißen Hauses und war später als Vizepräsident unter George W. Bush intensiv mit der Ausarbeitung des US-amerikanischen Anti-Terror -Kampfes befasst. Donald Rumsfeld war zwischen 1975 und 1977 als Verteidigungsminister unter Präsident Gerald Ford für die Beziehungen zu den lateinamerikanischen Staaten zuständig. Unter George W. Bush genehmigte er als Verteidigungsminister die Verhörtechniken, die in Guantánamo, Abu Ghuraib und anderen Haftanstalten zu Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen führten. Insbesondere die von der CIA praktizierten Extraordinary Renditions (Überführungen von Terrorverdächtigen in Länder, deren Strafverfolgung von Folter geprägt ist) und geheimen Inhaftierungsprogramme (die sogenannten „Black Sites“) erwiesen sich als Wiedergänger der Operation Cóndor. Die grenzüberschreitende Kooperation mit mindestens 54 Staaten im Rahmen des CIA-Programms führte zu mindestens 136 Fällen außerordentlicher Überstellung oder heimlicher Inhaftierung. Bis heute wurden die Architekten dieses Systems nur unzureichend zur Rechenschaft gezogen.
Auch in dieser Hinsicht ist das argentinische Urteil von herausragender Bedeutung. Das Urteil benennt die Tatsachen und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft und bei den Verurteilten handelt es sich nicht um die Handlanger, sondern um hochrangige Funktionäre. Eine Lehre, die auch im Hinblick auf die genannten CIA-Programme relevant sein dürfte.
Das Urteil ist maßgeblich den Anstrengungen der argentinischen Zivilgesellschaft, insbesondere den Familienangehörigen und Überlebenden zu verdanken, die regelmäßig transnational agierten.
Die Wirkmacht solchen Engagements zeigte sich zuletzt auch in der Verurteilung von Hissène Habré, dem ehemaliger Diktator des Tschads. Am 3. Mai 2016 wurde der „afrikanische Pinochet“ vor dem Sondertribunal Chambres Africaines Extraordinaires für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während seiner achtjährigen Regierungszeit schuldig gesprochen. Nach seinem Sturz war Habré 1990 in den Senegal geflohen. Opfer und Überlebende hatten über Jahre international für eine justizielle Aufarbeitung der Taten Habrés gekämpft und sollten schließlich belohnt werden: Mit dem Mandat der Afrikanischen Union für den Prozess wurde Habré im Namen Afrikas der Prozess in Senegal gemacht. Die Verurteilung des Ex-Diktators wegen Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt als Meilenstein und offenbart die Macht zivilgesellschaftlicher Entschlossenheit.
Die Verurteilung Habrés zeigt, ebenso wie das jüngste Urteil in Argentinien, dass justizielle Aufarbeitung nicht einfach als neo-imperialistischer Impetus denunziert werden kann, sondern sich gerade auch im globalen Süden als Ausdruck zivilgesellschaftlicher Forderungen darstellt.

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