Dossier | Gewerkschaften | Nummer 495/496 – September/Oktober 2015

„Sie gehört doch zur Familie!“

Die Gewerkschaft Fenatrad kämpft für die Rechte der Hausangestellten in Brasilien

127 Jahre nach der Abschaffung der Sklaverei gehört die Sklav*innenarbeit immer noch zum brasilianischen Alltag. Nicht nur in Form von rechtlosen und unbezahlten Arbeitssklav*innen auf großen Fazendas oder in illegalen Kleinbetrieben, sondern häufiger noch in bürgerlichen Haushalten. Auch die jüngste Verfassungsreform des Arbeitsrechts im Juni 2015 garantiert den Hausangestellten und ihrer Gewerkschaft nicht dieselben Rechte wie anderen Berufsgruppen. Und 43 Jahre nach der Einführung formeller Arbeitsverhältnisse besitzt nur ein Viertel aller Hausangestellten einen Arbeitsvertrag.

Claudia Fix

„Wir haben kein Geld! Das ist es, was wir immer von Arbeitgebern hören. Vor allem von denen, die jedes Jahr ein neues Auto kaufen. Viele geben mehr Geld für ihre Haustiere aus als für ihre Hausangestellten“, fasst Creuza Maria Oliveira, Präsidentin der Nationalen Hausangestelltengewerkschaft (Fenatrad) den Verlauf der meisten „Tarifverhandlungen“ ihrer Berufsgruppe zusammen. Sie fügt hinzu: „Was wir auch immer noch hören: Sie gehört doch zur Familie! Aber das stimmt nicht. Was ist das für eine Familie, in die man keine Kinder oder Freunde mitbringen kann? In der man nicht das Haus verlassen kann, wann man möchte? Nicht essen kann, was man will?“
Rund acht Millionen Menschen arbeiten nach Schätzungen von Fenatrad in privaten Haushalten, offiziell sind es 6,7 Millionen. Die meisten sind afro-brasilianische Frauen, die aus Familien mit sehr geringem Einkommen kommen. Viele von ihnen konnten maximal vier Jahre die Schule besuchen, weil sie bereits als Kind im Haushalt anderer Familien arbeiten mussten. Erst seit 2008 legt ein Dekret des damaligen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme auf 18 Jahre fest. Nur ein Viertel der Hausangestellten haben einen offiziellen Arbeitsvertrag, die sogenannte „carteira assinada“, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Norden und Nordosten sind es noch weniger, im Süden des Landes etwas mehr.
„Unsere Hausangestellte“ – für die meisten Familien in Brasilien mit festem Einkommen gehört diese für ein reibungsloses Familienleben und den notwendigen Komfort einfach dazu, auch in der unteren Mittelschicht. Bis vor wenigen Jahren wurde von den Hausangestellten erwartet, im Haushalt zu leben, rund um die Uhr verfügbar zu sein und nur einmal in der Woche das Haus zu verlassen. Oft war der sonntägliche Kirchgang die einzige „Freizeit“, die nicht verweigert wurde. Der Arbeitslohn wurde unregelmäßig gezahlt, manchmal am Ende jedes Jahres. Die Arbeitgeber*innen berechneten die Kosten von Verpflegung und Unterkunft und zogen sie willkürlich vom Lohn ab. Am Ende blieb für die Mädchen und Frauen oft gar kein Geld übrig. Familiärer und sexueller Gewalt standen sie allein gegenüber, in vielen Familien durften sie nicht einmal das Geschirr der Familie mitbenutzen, sondern mussten von speziellen Tellern essen. Verônica Ferreira von der Frauenorganisation SOS Corpo bezeichnet diese Arbeitssituation als Fortsetzung der Sklaverei: „Historisch betrachtet war die Hausarbeit die einzige Möglichkeit für schwarze Frauen, sich überhaupt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig wurden ihnen die Rechte verweigert, die andere Arbeitnehmerinnen schon in den 1930er Jahren erobert hatten“.
Dass unter diesen Arbeitsbedingungen die gewerkschaftliche Organisierung trotzdem gelang, ist mutigen Hausangestellten wie Creuza Oliveira zu verdanken, aber auch dem Verfassungsprozess nach der Militärdiktatur und den Regierungen der Arbeiterpartei (PT) seit 2003. „Der Prozess war sehr langsam“, sagt Creuza Oliveira dazu. „Es gab schon vor 80 Jahren gewerkschaftliche Arbeit der Hausangestellten. Aber erst in der Verfassung von 1988 wurde festgelegt, dass wir auch eine Berufsgruppe sind – wenn auch mit eingeschränkten Arbeitnehmerrechten – und wir uns gewerkschaftlich organisieren können. Trotzdem hat es noch bis 1997 gedauert, bis wir die Gewerkschaft gegründet haben.“
Seitdem hat Fenatrad viel erreicht, mehr als in vielen anderen lateinamerikanischen Ländern: Bezahlung von Überstunden, arbeitsfreie Sonn- und Feiertage, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, das Recht auf 30 Tage bezahlten Urlaub, 72 Tage Mutterschutz, das Recht auf Rente und Kündigungsschutz für Schwangere. Creuza Oliveira sieht die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig als Fortschritt, auch wenn sie oft missachtet oder nicht eingefordert werden: „Unsere Verbündeten in diesem gewerkschaftlichen Kampf waren vor allem die sozialen Bewegungen, aber auch die Regierungen von Lula und Dilma haben für Fortschritte gesorgt. Die anderen Gewerkschaften unterstützen uns eher symbolisch.“ Fenatrad ist an den größten gewerkschaftlichen Dachverband Brasiliens, die CUT, angegliedert, aber diese setzt sich zum Beispiel nicht für die internationale ILO-Konvention für Hausangestellte ein (siehe LN 447/448). „Viele Gewerkschafter sehen uns nicht als Arbeitnehmerinnen, sondern eher als Selbstständige. Und eine besondere Aufgabe liegt immer noch darin, den Hausangestellten ihre Rechte bewusst zu machen. Oft identifizieren sie sich mit der Familie, haben sogar Mitleid, wenn diese sagt, dass sie nicht mehr zahlen kann oder sie mehr arbeiten müssen“, so Creuza Olivera.
Seit 2013 wird in Brasilien über die „Emenda Constitucional 72“ diskutiert, eine Änderung der in der Verfassung garantierten Arbeitsrechte zugunsten der Hausangestellten, da für sie diese bisher nur teilweise gelten. Nachdem das Gesetz im Kongress und im Senat verabschiedet wurde, unterzeichnete es Präsidentin Dilma Rousseff am 1. Juni 2015. Im Oktober 2015 tritt es in Kraft. Auch dieses Gesetz sieht die Präsidentin der Hausangestelltengewerkschaft als Fortschritt, auch wenn sie einräumt: „Es hätte besser sein können. Was wir nicht erreicht haben, ist eine wirkliche Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern. Sie erhalten fünf Monate Arbeitslosengeld, wir nur drei. Unser Arbeitslosengeld beträgt immer einen Mindestlohn, auch wenn wir vorher zwei Mindestlöhne verdient haben. Bei anderen Berufsgruppen richtet es sich nach dem vorherigen Verdienst.“ Neben dem Arbeitslosengeld sieht die Verfassungsänderung 72 auch eine gesetzliche Unfallversicherung, eine Nachtzulage und einen Arbeitgeberanteil zur staatlichen Rentenversicherung vor. Schwierig bleibt die Gesetzeslage auch für die gewerkschaftliche Arbeit: Bei anderen Berufsgruppen wird der Gewerkschaftsbeitrag einmal im Jahr von den Arbeitgeber*innen vom Gehalt abgezogen und an die Gewerkschaft abgeführt. Fenatrad ist auf freiwillige Monatsbeiträge der Hausangestellten angewiesen. Im August führte die Gewerkschaft dazu Gespräche mit dem Sekretariat für Frauenpolitik im Präsidentenamt, um eine Anhörung der Präsidentin zu erreichen. „Es kann nicht sein, dass wir die Arbeit von Fenatrad mit Verlosungen und Solidaritäts-Essen finanzieren müssen. Auch wenn die internationale Kooperation Projekte von Fenatrad finanziert, brauchen wir reguläre Einnahmen wie andere Gewerkschaften auch.“
In den sozialen Medien werden die neuen Bestimmungen ab Oktober bereits heiß diskutiert. Es gibt Tipps, wie man sich gesetzeskonform verhält und wie man trotzdem die Bestimmungen möglichst umgehen kann. Arbeitgeber*innen klagen, dass sie sich „ihre Hausangestellte“ nicht mehr leisten könnten. Konservative Medien warnen vor Massenentlassungen. „Ich denke, es wird so sein wie bisher, wenn es Verbesserungen für die Hausangestellten gab“, kommentiert Creuza Oliveira die Debatten. „Am Anfang werden sie maulen und schimpfen. Vielleicht wird die Anzahl der Hausangestellten, die tageweise eingestellt und bezahlt werden, auch zunehmen. Aber es gibt viele, die auf tägliche Hilfe angewiesen sind, zum Beispiel weil sie arbeiten und kleine Kinder haben. Mit der Zeit wird sich der Staub legen und sie werden uns weiterhin beschäftigen. Und bei aller Kritik sind die gesetzlichen Neuregelungen für uns ein Fortschritt.“

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