Guatemala | Nummer 456 - Juni 2012

Späte Gerechtigkeit?

Dem ehemaligen Junta-Chef Ríos Montt droht nach 30 Jahren ein Prozess wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

José Efraín Ríos Montt gilt als das Symbol für die Gräueltaten des guatemaltekischen Staates während der jahrzehntelangen Militärdiktatur, der in dem kleinen zentralamerikanischen Land geschätzte 200.000 Menschen zum Opfer fielen. Als Junta-Chef von 1982 bis 1983 soll er mindestens elf Massaker an indigenen Dorfgemeinschaften befohlen haben. Nun, dreißig Jahre später, soll Ríos Montt endlich der Prozess gemacht werden.

Markus Plate

Am Mittwoch, dem 23. Mai, demonstrieren vor dem Obersten Gerichtshof Guatemalas rund 300 Angehörige der indigenen Bevölkerungsmehrheit des kleinen, zentralamerikanischen Landes. Sie fordern Gerechtigkeit für die Gräueltaten, die während der Militärdiktatur von Soldaten und Milizen an Maya-Gemeinden begangen wurden. Auch Juana Sánchez Tom aus der kleinen Gemeinde San Juan Cotzál in der Hochlandprovinz Quiché ist heute hier. Sie schildert den Angriff des Militärs auf ihr Dorf vor fast genau dreißig Jahren: „Am 19. April 1982 sind Soldaten in unser Dorf eingefallen. Sie haben mich in die Kirche verschleppt und mich und viele Frauen mehr dort vergewaltigt.“ Viele Dorfbewohner_innen, Familienangehörige wie Nachbar_innen, seien an diesem Tag massakriert oder verschleppt worden. Die Soldaten hätten die gesamte Ernte und viele Häuser niedergebrannt. Juana muss auch nach dreißig Jahren noch mit den Tränen ringen: „Warum haben sie das getan? Wir hatten keine Waffen, wir waren arm, wie hatten gar nichts. Wir sind doch nur einfache Bauern.“
Anfang der 1980er Jahre überzogen die Militärs das Land mit einer Politik der verbrannten Erde. Die Armee löschte ganze Maya-Dörfer im Hochland Guatemalas aus, weil sie die Indigenen verdächtigten, die Guerilla zu unterstützen. Anhand von Juana Sánchez‘ Dorf San Juan Cotzál, zwei Nachbargemeinden im sogenannten Ixil-Dreieck im Departamento Quiché, sowie an einem weiteren Massaker in der Gemeinde Dos Erres, im nördlichen Departamento Petén, versucht die Staatsanwaltschaft, dem ehemaligen Staatschef Ríos Montt den Tatbestand des Völkermordes nachzuweisen.
Bereits Ende Januar hatte die Richterin Carol Patricia Flores die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen der Massaker in Quiché angeordnet und den Ex-General unter Hausarrest gestellt. Auch für das Massaker in Dos Erres sieht sich Ríos Montt nun mit einer Strafverfolgung konfrontiert, eine Untersuchungshaft bleibt ihm aber gegen Zahlung von weiteren 50.000 Euro Kaution erspart.
Francisco Soto vom Menschenrechtszentrum CALDH, das die Hinterbliebenen als Nebenkläger vertritt, fasst die Begründung der Anklage zusammen. Ríos Montt habe als Präsident der Republik und oberster Armeechef die Verantwortung für die sogenannte „Aufstandsbekämpfungspolitik“ gehabt. Dokumente und Aussagen von ehemaligen Offizieren belegen, dass Ríos Montt über die Truppenbewegungen informiert war und die blutigen Offensiven „Victoria `82“ und „Firmeza `83“ mitentworfen habe. Ríos Montt sei somit einer der Erfinder dieser Politik, in deren Folge all jene Massaker begangen wurden.
Die juristische Aufbereitung des guatemaltekischen Völkermordes hat erst in den letzten Jahren entscheidende Fortschritte gemacht. 2011 sind mit den Generälen López Fuentes und Rodríguez Sánchez zwei hochrangige Vertreter der damaligen Militärjunta verhaftet worden und müssen sich vor Gericht verantworten, mit General Mendoza Garcia ist ein weiterer flüchtig. Fünf Angehörige der Streitkräfte und der Sondereinheit Kaibiles, die für das Massaker in Dos Erres verantwortlich waren, sind in der Vergangenheit zu je 6.000 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Diese astronomische Höhe der Strafe ist symbolisch, da das guatemaltekische Recht verbietet, einen Menschen für länger als 50 Jahre hinter Gitter zu setzen. Efraín Ríos Montt genoss dagegen als Abgeordneter und sogar Kongresspräsident über ein Jahrzehnt lang Immunität. Erst jetzt, nach dem Ende seiner politischen Laufbahn, ist eine Verfolgung des ehemaligen Regierungschefs möglich.
Doch bis zu rechtskräftigen Verurteilungen ist es noch ein weiter Weg. Die Verteidigung der Generäle Ríos Montt, López Fuentes und Rodríguez Sánchez sorgt mit Verfassungsbeschwerden und Befangenheitsanträge immer wieder für Verzögerungen des Prozessauftakts. Nur zwei Richter_innen befassen sich in Guatemala überhaupt mit Anklagen dieser Schwere. Die erste Richterin konnten die Verteidiger_innen bereits ausbooten, der aktuelle Richter, Miguel Ángel Gálvez, ist ebenfalls schon in das Visier der Verteidigung geraten. Bis zur Bestellung eines neuen Richters wäre der Prozessbeginn für unbestimmte Zeit vertagt worden. Doch der Befangenheitsantrag der Verteidigung wurde zurückgewiesen.
Bereits im Januar hatten Menschenrechtsorganisationen und Opfervereinigungen die Verfahrenseröffnung gegen Ríos Montt gefeiert. Nery Rodenas, Direktor des erzbischöflichen Büros für Menschenrechte Guatemalas, lobte damals Richterin Flores für ihre „mutige Entscheidung“, die nun die Möglichkeit eröffne, Befehlsketten und Verantwortlichkeiten für die Verbrechen der Diktatur zu klären. Dies zeige, dass niemand über dem Gesetz stehe. Der Strafrechtler Oswaldo Samayoa vom Institut für Vergleichende Studien in der Kriminalwissenschaft (ICCPG) kritisierte hingegen die Entscheidung der Richterin, Ríos Montt nur unter Hausarrest zu stellen. Für eine Anklage dieser Schwere sehe das guatemaltekische Strafrecht ausschließlich Untersuchungshaft vor, zumal bei Ríos Montt Fluchtgefahr bestehe und er seine politischen Kontakte zur Strafvereitelung nutzen könnte.
Beobachter_innen gehen davon aus, dass die Verteidigung für den nun wahrscheinlichen Fall, dass es zu einem Prozess kommt, versuchen wird, dem Genozidvorwurf zu entgegnen, dass es gar keinen Völkermord in Guatemala gegeben habe. Ríos Montts Anwält_innen räumen zwar ein, dass es während der Militärdiktatur Massaker an Zivilist_innen gegeben hätte, argumentieren aber, dass Anzahl und Schwere dieser Verbrechen in der „Regierungszeit“ ihres Mandanten abgenommen hätten. Zudem wäre die militärisch-politische Linie, in deren Folge die Massaker in Guatemala begangen wurden, bereits im Jahr 1965 ins Leben gerufen worden. Deshalb sei es unzulässig, den Mandanten als Verantwortlichen dieser Doktrin zur Rechenschaft zu ziehen. Auch Ríos Montt selbst versucht seine 16-monatige, blutige Herrschaft in ein für ihn günstigeres Licht zu rücken. Sein Putsch gegen den damaligen Junta-Chef Fernando Romeo Lucas García sei unter anderem mit dem Ziel erfolgt, die Schreckensherrschaft abzumildern und eine Art „Nationbuilding“ in Guatemala zu initiieren – Ríos Montt als erster Friedensgeneral, diese Theorie müssen Opferverbände und Menschenrechtsorganisationen als Verhöhnung empfinden.
Auch die Untersuchungsberichte über den bewaffneten Konflikt in Guatemala sprechen hinsichtlich Ríos Montt eine deutliche Sprache: Der Abschlussbericht der UNO-Kommission für geschichtliche Aufklärung (CEH) aus dem Jahr 1999 weist rund die Hälfte aller Menschenrechtsverbrechen der 36-jährigen Militärdiktatur der Regierungszeit Ríos Montt zu. Gemäß des UNO-Berichtes ist der guatemaltekische Staat durch Armee und Paramilitärs für über 80 Prozent aller während der Diktatur begangenen Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich.
Dennoch ist die Strategie der Verteidigung, im Prozessfall den Völkermordvorwurf an sich auszuhebeln, nicht ohne mächtige Fürsprecher_innen. Guatemalas neuer Präsident, Otto Pérez Molina, erneuerte seine Behauptung, in Guatemala habe es keinen Völkermord gegeben, sondern (nur) einen bewaffneten internen Konflikt. In einem Interview mit dem Internetmedium PlazaPública erklärte Pérez Molina im vergangenen Jahr, dass die seinerzeit im Quiché operierende „Guerilla-Armee der Armen“ Kinder und Frauen bewaffnet habe. Die Massaker im Quiché seien geschehen, „weil da Menschen an Guerilla-Aktionen beteiligt und auf dem Schlachtfeld waren.“ Weil die massakrierten Dörfer somit direkte Kriegsteilnehmer waren, habe es keinen Genozid gegeben.
Diese Einschätzungen stammen noch aus der Zeit des Wahlkampfes. Wie sich der Präsident Otto Pérez Molina im Prozessfalle verhalten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Immerhin hatte der Staatschef angekündigt, die unter seinem Vorgänger Alvaro Colom eingesetzte und sehr engagierte Oberstaatsanwältin Claudia Paz y Paz im Amt zu belassen. Francisco Soto vom Menschenrechtszentrum erwartet vom Präsidenten Neutralität, wie es die guatemaltekischen Verfassung gebiete: „Der Fall Ríos Montt ist wie jeder andere Strafrechtsfall Sache der Gerichte und wir erwarten, dass der Präsident die Gewaltenteilung und die Justiz in Guatemala respektiert.
Die internationale Gemeinschaft spielt in den Bemühungen, Ríos Montt den Prozess zu machen, ebenfalls eine Rolle. Auch wenn die UNO-Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) keinen Einfluss auf die Ermittlungen und den Prozess hat, so trage die von der Kommission betriebene Stärkung der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft und Justiz doch Früchte. Die Schaffung der Position von Sonderrichter_innen, die sich speziell mit Verfahren dieser Schwere beschäftigen, gehe beispielsweise auf die CICIG zurück. Für Ríos Montts Verteidigung hingegen würden vor allem „die internationalen Gemeinschaft und jene, die von der Armut Guatemalas leben würden, ihn (Ríos Montt, Anm. d. Autors) im Gefängnis sehen“ wollen.
Ein Schuldspruch wäre laut Francisco Soto ein wichtiges Signal. Zum einen würde den Opfern späte Gerechtigkeit widerfahren. Zum anderen bedeute eine Verurteilung eine deutliche Stärkung der guatemaltekischen Justiz und einen wichtigen Erfolg gegen die notorische Straflosigkeit in Guatemala. Nur wenn die Justiz in der Lage sei, solche Verbrechen zu verfolgen, könne es eine Garantie geben, dass sich Derartiges niemals wiederhole. Ein Schuldspruch wäre darüber hinaus eine Warnung an die junge Generation von Offizieren, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, sollten sie jemals solche Verbrechen begehen. Und nicht zuletzt würde ein Prozess gegen Efraín Ríos Montt eine Botschaft an alle Guatemaltek_innen in hohen Positionen sein, dass sie nicht mehr damit rechnen können, bei von ihnen begangenen oder in Auftrag gegebenen Delikten und Verbrechen in Zukunft straffrei zu bleiben.

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