Nummer 373/374 - Juli/August 2005 | Regionale Integration

Stop and Go

Wirtschaftsverhandlungen zwischen der EU und dem MERCOSUR

Die Verhandlungen der „Interregionalen Assoziation“ zwischen der Europäischen Union und dem Gemeinsamen Markt des Südens (MERCOSUR) pausieren seit Oktober 2004. Dies verschafft sozialen Akteuren eine Atempause.

Sandra Schuster

Nach zwölf Runden zäher Verhandlungen scheiterten im Oktober 2004 die Freihandelsgespräche zwischen der EU und den Staaten des MERCOSUR, zumindest vorerst: Offiziell wurde der Fortgang der Verhandlungen zu der angestrebten „strategischen Partnerschaft“ nur verschoben und zwar auf das erste Quartal dieses Jahres. Diese Planung gestaltete sich allerdings mehr als schwierig und ist von den Realitäten inzwischen weitgehend eingeholt worden. Einerseits lief am 31. Oktober angesichts der Einsetzung der neuen EU-Kommission das Verhandlungsmandat aus und damit auch die Legitimationsgrundlage des letztlich entscheidenden 133er-Ausschusses der EU. Andererseits stieß der im Frühjahr 2005 gemachte Vorschlag, die Blockade des Verhandlungsprozesses durch ein „4+4“-Treffen mit Frankreich, Spanien, Deutschland und Großbritannien auf europäischer Seite und den vier MERCOSUR-Mitgliedstaaten auf der andere Seite, auf harsche Kritik der restlichen 21 EU-Mitgliedstaaten.
„Das vorläufige Scheitern der Verhandlungen verschafft vor allem den sozialen Bewegungen des MERCOSUR eine willkommene Atempause“, so Thomas Fritz, Handelsexperte der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21), schon im Oktober letzten Jahres. Mit zahlreichen Protestaktionen hatten im MERCOSUR vor allem soziale Bewegungen, Gewerkschaften, Bauernorganisationen oder auch die Landlosenbewegung versucht, die Regierungen des MERCOSUR zur Nichtunterzeichnung des Vertrags zu bewegen. Sie machten dabei vor allem auf die desaströsen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Freihandelsabkommens aufmerksam.

Allgegenwart ALCA

Nachdem der MERCOSUR und die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 ein Abkommen über die „Interinstitutionelle Kooperation“ abgeschlossen hatten, wurde 1995 ein Rahmenvertrag zum Abschluss einer „Interregionalen Assoziation“ unterzeichnet. Neben den Bestandteilen der „Kooperation“ und „politischem Dialog“ ist die Schaffung einer Freihandelszone wesentliches Ziel dieses Abkommens. Ähnliche Abkommen dieser sogenannten „4. Generation“ hat die EU 1997 mit Mexiko und 2002 mit Chile abgeschlossen. Zusammenfassend sind sie Ausdruck der neuen Lateinamerika-Strategie, mit der die Europäische Union auf die Bestrebungen der USA hinsichtlich einer gesamtamerikanischen Freihandelszone zu reagieren versucht. Im Wettlauf mit den USA ist eine zeitliche Koinzidenz bei der Aufnahme und Gestaltung der Handelsbeziehungen zu diesen Staaten, bzw. Staatengruppen nicht zu übersehen. So hat etwa zeitgleich zum „Gipfel der Amerikas“ in Miami, auf dem 1994 die ALCA-Initiative beschlossen wurde, der Europäische Rat auf seinem Treffen in Essen die Konkretisierung und Vertiefung der Beziehungen zu diesen Ländern wie auch zum MERCOSUR nahegelegt. Auf Seiten der EU war die Befürchtung ausschlaggebend, dass bei einer möglichen Freihandelszone mit den USA europäische Wirtschaftsakteure an den Rand gedrängt werden könnten, wie es in der diesbezüglichen Mitteilung des Europäischen Parlamentes heißt. Dementsprechend schien der EU-Verhandlungsführung ein „rasches“ und „zügiges“ Vorgehen geboten.

Forderungen
und Konfliktlinien

Der MERCOSUR selbst ist der größte Handelspartner der EU und der wichtigste Markt für Direktinvestitionen in Lateinamerika, um so schmerzhafter dürfte daher das bisherige glücklose Unterfangen für die europäischen Wirtschaftsführer sein: Die Interessen deutscher Wirtschaftsakteure beziehen sich dabei traditionell auf den Automobil- und Chemiesektor sowie im Außenhandelsbereich auf den Export von Maschinen und langlebigen Konsumgütern.
Im Banken- und Versicherungswesen wie auch in der Telekommunikation sind spanische Unternehmen stark vertreten, während der Strom- und Wassermarkt von französischen Unternehmen dominiert wird, teilweise auch mittels Konsortien mit spanischen und britischen Anbietern.
Während sich die Verhandlungen hinsichtlich der weichen Punkte „Kooperation“ und „Politischer Dialog“ als verhältnismäßig konsensfähig erwiesen, gilt dieses Einvernehmen im Bereich „Handel“ offenkundig nicht: Der MERCOSUR besteht explizit auf dem erweiterten Zugang zu den europäischen Agrarmärkten, wohingegen die Europäer die weitgehende Öffnung des Dienstleistungsmarktes in den Bereichen Telekommunikation, Finanzen und maritimen Handel fordern. Weit oben auf der EU-Verhandlungsagenda stehen zudem Regelungen zum staatlich garantierten Schutz von Investitionen wie auch zur rechtlichen Bindung der Gleichbehandlung ausländischer Investitionstätigkeit. Zudem ist die EU um einen rechtlich verankerten Zugang zum Ausschreibungsmarkt im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesens bemüht und fordert die Durchsetzung von Patenten.

„Strategische Partnerschaft“ oder einfach ein schlechter Deal?

Von Seiten der Europäischen Union wird das Abkommen als Grundstein einer „strategischen Partnerschaft“ im Kontext der Herausforderungen der Globalisierung gepriesen. Formuliertes Ziel einer vertieften Wirtschaftskooperation ist es gemäß dem Rahmenabkommen von 1995, ein „Klima zu schaffen, das die ökonomische Entwicklung im gegenseitigen Interesse begünstigen sollte“. Als tragendes Konzept wird dabei auf die Bildung und Stärkung von Netzwerken vor allem zwischen kleineren und mittelständischen Unternehmen beider Regionen gesetzt, um den Transfer von Know-how zu ermöglichen. Kritiker weisen darauf hin, dass dieses Prinzip aufgrund der strengen Patentschutzbestimmungen in der Praxis kaum greifen wird können.
Auch machen sie deutlich, dass die tiefgreifenden Deregulierungsforderungen der Europäer eher den großen transnational operierenden Konzernen nützen. Für die Länder des Südens sind sie mit erheblichen Konsequenzen verbunden, zielen sie doch nicht nur auf die Öffnung der Märkte, sondern auch auf die Gesetzgebung der vier MERCOSUR-Staaten ab.
Vor allem der von Brasilien vehement verteidigte Anspruch, über Industriepolitik wie auch Wege der Entwicklung souverän entscheiden zu können, wäre damit hinfällig. Wenn das Prinzip, dass in den Markt nicht eingegriffen werden soll, und die Gleichbehandlung ausländischer Investoren mit inländischen Anbietern rechtskräftig wird, würde der handelsrelevante Spielraum für die Politik deutlich verkleinert. Dadurch stellt sich nicht zuletzt auch die Frage nach Demokratie und der Organisation gesellschaftlichen Zusammenlebens. Eine souveräne Industriepolitik mit all ihren möglichen Komponenten von Schutz der weniger konkurrenzstarken Industriesektoren, der lokalen und regionalen Wertschöpfung oder der Möglichkeit, im Fall von drohenden Finanzkrisen Auflagen zum freien Kapitalverkehr zu erteilen, wäre – folgte der MERCOSUR den Vorstellungen der Europäer – nicht mehr möglich.
Doch auch innerhalb des MERCOSUR wird von Seiten des mächtigen Agroexportbusiness – mit Blick auf einen möglichen freien Zugang zum Agrarmarkt der Europäer – nach wie vor erheblicher Druck ausgeübt, auf die Forderungen der Europäer in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Auftragswesen einzugehen. Gleichwohl hat sich etwa in Brasilien selbst der nationale Verband der Industrie schon im Mai letzten Jahres gegen einen solch schlechten Tausch ausgesprochen und für einen Verzicht zu derart einseitigen Vorteilen für die Agrarexportindustrie plädiert.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und auch die sozialen Bewegungen im Cono Sur haben aufgezeigt, dass die Möglichkeit Alternativen einzufordern durchaus vorhanden ist. Wie das Netzwerk der kontinentalen Alianza Social in seiner Erklärung vom Oktober des letzten Jahres andeutete, bietet sich nun, angesichts des vorläufigen Scheiterns der Verhandlungen, eine neue Chance für soziale Bewegungen beiderseits des Atlantiks. Diese gilt es zu nutzen, um im Folgeprozess der Verhandlungen neben Transparenz konsequent die Förderung von Entwicklung und Menschenrechten einzuklagen.

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