Mexiko | Nummer 483/484 - Sept./Okt. 2014

Televisa geht shoppen

Interview mit Aleida Calleja zu Hintergründen und Folgen der Reformgesetze im Telekommunikationsbereich

Nach monatelangen Verhandlungen hat das mexikanische Abgeordnetenhaus am 9. Juli die Ausführungsgesetze (leyes secundarias) der Telekommunikationsreform, eine der großen Strukturreformen der Regierung Peña Nieto, verabschiedet. Die vorausgegangene Verfassungsreform hatte 2013 den Optimismus vieler Aktivist_innen geweckt – die Ausführungsgesetze schützen nun aber erneut die Interessen des Fernsehduopols Televisa und TV Azteca. Im Gespräch mit den LN erklärt die Medienexpertin Aleida Calleja die Hintergründe und Auswirkungen der Reformgesetze.

Interview: Eva Bräth

Die Verfassungsreform, die 2013 im Telekommunikationsbereich verabschiedet wurde, ist von vielen Aktivist_innen, auch von Ihnen, positiv bewertet worden. Sie schien das Fernsehduopol von Televisa und TV Azteca zu schwächen. Wie kann man erklären, dass die Ausführungsgesetze eine völlig andere Stoßrichtung haben?
Im Wesentlichen sind zwei Dinge passiert: Die Verfassungsreform aus dem Jahr 2013 war ein sehr wichtiger Fortschritt und hat die Grundlage für einen Wandel des Mediensystems geschaffen. Aber im Anschluss daran ist die Vereinbarung „Pakt für Mexiko“ auseinandergebrochen. Im Dezember 2012 hatten sich im Rahmen des Paktes die politische Linke und Rechte zusammengeschlossen, um Reformen wie die Telekommunikationsreform zu verabschieden. Die Partei der Demokratischen Revolution (PRD) hat den Pakt im April 2014 wegen der geplanten Reformen im Energiebereich verlassen. Nachdem der Pakt auseinanderbrach, wurden die alten Vereinbarungen zwischen der Regierung und dem Fernsehsender Televisa wiederhergestellt. Die Partei der Nationalen Aktion (PAN) hat die Durchsetzung einer Telekommunikationsreform, die der Verfassungsreform entspricht, aufgegeben, um bei der geplanten Energiereform ihre Position durchzubringen. Und während sich die politische Rechte für die Energiereform verkauft hat, haben die Regierung und Televisa ihre historisch gewachsene Beziehung wieder gestärkt. Das Ergebnis besteht in Ausführungsgesetzen, die eindeutig Televisa begünstigen.

Welche Inhalte der Gesetze schützen die Interessen von Televisa besonders?
Sie schränken beispielsweise die Befugnisse des Föderalen Telekommunikationsinstituts (IFT) erheblich ein. Diese Institution wurde 2012 gegründet. Ihre Aufgabe ist vor allem die Regulierung und Überwachung der Radio- und Telekommunikationsmärkte, um eine Marktkonzentration zu verhindern. Die Übergangsregelung 9 ermöglicht es Unternehmen im Radio- und Telekommunikationssektor nun aber zu fusionieren und Zukäufe zu tätigen, ohne dass die Regulierungsbehörde zustimmen muss. Zumindest, wenn es sich nicht um ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Position handelt. Damit wird der Behörde eine ihrer wichtigsten Kompetenzen entzogen. Nur einen Tag nach Inkrafttreten der Gesetze hat Televisa den Kauf von Cablecom, einem der größten Kabelfernsehanbieter des Landes, angekündigt. Die entsprechende Regelung im Gesetz nennen wir mittlerweile Cablecom-Klausel, weil sie ganz offensichtlich für Televisa eingeführt wurde. Damit kontrolliert Televisa nun 63 Prozent des Pay-TV-Marktes in Mexiko. Und das Unternehmen kann weitere Kabelanbieter aufkaufen. Im Augenblick befindet es sich auf einer Shoppingtour. Und die Behörde kann nichts dagegen unternehmen, weil die Gesetze es unmöglich machen.

Aber Televisa hat doch eine marktbeherrschende Position und sollte dementsprechend reguliert werden können…
Die sogenannte marktbeherrschende Position wird innerhalb eines Sektors bestimmt. Das bedeutet, dass es im gesamten Telekommunikationssektor per Definition nur einen Anbieter mit marktbeherrschender Position geben kann. Dabei ist es offensichtlich, dass es auch auf Teilmärkten Unternehmen mit einer solchen Position gibt. Im mexikanischen Telekommunikationssektor sollten eigentlich zwei anerkannt sein: im Bereich der Telefonanbieter die Unternehmen von Carlos Slim (Telmex und América Móvil, Anm. d. Red.). und im Bereich des Fernsehens Televisa. Televisa beherrscht 50 Prozent des mexikanischen Fernsehmarktes, in bestimmten Stadtteilen der Hauptstadt sind es sogar 70 Prozent. Da Televisa jedoch in der Folge des Gesetzes nicht als marktbeherrschend gilt, können keine regulierenden Maßnahmen ergriffen werden.

Im März hatte die Regierung eine erste Gesetzesinitiative eingebracht, die breite Proteste hervorgerufen hat. Stellen die Ausführungsgesetze vom 9. Juli eine Verbesserung dar?
Nein, in vielen Punkten gab es gravierende Rückschritte. Neben den bereits genannten Aspekten gab es Verschlechterungen, die die Medieninhalte und den Schutz der Zuschauer betreffen. Es gibt bestimmte normative Maßgaben, die Medien erfüllen müssen. Im Gesetzestext sind die Vorgaben sehr knapp gehalten und es wird auf die Ethikcodes der jeweiligen Medien verwiesen, die damit die Rechte der Zuschauer zu einem Großteil selbst festlegen können. Das Gesetz kann Zuschauerrechte auch aus einem anderen Grund nicht effektiv schützen: Jedes elektronische Medium ist verpflichtet, einen Verteidiger von Zuschauerrechten einzusetzen. Wenn ein Medium die Rechte der Zuschauer verletzt, wird dieser Verteidiger sanktioniert, nicht der Lizenzinhaber oder die jeweilige Sendeanstalt. Das ist absurd – der Überbringer einer schlechten Nachricht wird verantwortlich gemacht. Und wenn der Betreiber nichts ändern möchte, wird auch nicht passieren – denn er kann ja nicht bestraft werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Gesetze weiterhin die Überwachung von Telefongesprächen ermöglichen, ohne dass es dafür rechtliche Kontrollinstrumente oder Transparenzmechanismen gibt. Die Tatsache, dass Sicherheitsbeamte Telefongespräche abhören, Personen orten und die Daten zwei Jahre speichern können, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, öffnet einer massiven Überwachung Tür und Tor.

Die Möglichkeit, gegen zivilgesellschaftliche Akteur_innen mit Zensur vorzugehen, war einer der großen Kritikpunkte an der Gesetzesinitiative im März. Welche Veränderungen gibt es in diesem Bereich?
Die Gesetzesinitiative sah es vor, Internetverbindungen und -seiten im Falle der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu sperren. Das ist mit den verabschiedeten Gesetzen nicht mehr möglich. So gibt es zwar keine direkte Möglichkeit mehr, sozialen Protest mit Zensur zu bekämpfen. Aber Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger können auf Grundlage der Artikel 189 und 190 überwacht werden, wie ich gerade erklärt habe.
Sehr bedenklich ist, dass gegen diese Artikel kein Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit erhoben wurde. Weder im Senat noch im Abgeordnetenhaus konnten bis zum Ablauf der Frist 33 Prozent der Unterschriften gesammelt werden, die dafür notwendig sind. Auch das Bundesinstitut für den Zugang zu Information und Datenschutz IFAI, das eigentlich für den Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre zuständig ist, hat keinen Einspruch erhoben. Also sind die Bürger der Überwachung schutzlos ausgesetzt.

Sie setzen sich seit vielen Jahren für die Stärkung kommunitärer Radios ein. Welche Folgen hat die Reform in diesem Bereich?
Die Gesetze beinhalten eine Reihe technischer und finanzieller Restriktionen, die kommunitäre Radios erheblich diskriminieren. Auch hier kam es zu Verschlechterungen im Vergleich zur Gesetzesinitiative. Kommunitäre Radios sind erstens dadurch im Nachteil, dass ihnen die Frequenzen zugeteilt werden, die niemand haben möchte. Dadurch haben sie keinerlei Vermarktungsmöglichkeiten und sind von Werbung der Regierung abhängig. Zweitens beschränken die Gesetze die Werbeeinnahmen erheblich – lediglich ein Prozent der Werbeausgaben der Bundesregierung darf an kommunitäre Radios fließen. Regierungen von Bundesstaaten und Kommunen sind zu Werbeausgaben an kommunitäre Radios nicht verpflichtet. Der entsprechende Etat muss zudem zwischen allen Stationen in gleichen Anteilen aufgeteilt werden. Je mehr kommunitäre Radiosender es gibt, desto weniger finanzielle Ressourcen stehen ihnen also zu.

Was kann unternommen werden, um der Reform etwas entgegenzusetzen?
Die Zivilgesellschaft hat große Anstrengungen unternommen. Sie hat sowohl die Abgeordneten als auch das IFAI unter Druck gesetzt, damit sie Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit erheben. Gemeinsam mit anderen Medienexperten habe ich im August das IFT aufgefordert, eine sogenannte controversia constitucional einzuleiten. In diesem Fall muss die Institution beim Obersten Gerichtshof beantragen, dass er überprüft, ob das Gesetz ihre verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzen verletzt. Das IFT hat sich geweigert. Uns bleiben nur noch Verfassungsbeschwerden von Personen, die durch das Gesetz betroffen sind. Dass keine der Institutionen etwas unternommen hat, ist gravierend. Es zeigt, dass es kein Gegengewicht zur Regierung gibt. Diese kontrolliert ihre Kontrollinstanzen wie etwa den Kongress oder das IFAI. Es ist unfassbar, wie die Revolutionäre Institutionelle Partei (PRI) die Kontrolle nach ihrer Wiederwahl wiedererlangt hat. Wie kann es unter diesen Bedingungen gelingen, die demokratische Qualität zu verbessern und Debatten anzustoßen? Die Situation ist komplizierter für uns geworden – die PRI ist zurückgekehrt.

Infokasten

Aleida Calleja
ist Kommunikationswissenschaftlerin, Autorin und politische Aktivistin. Sie ist Expertin im Bereich Medienanalyse und Medienpolitik. Derzeit arbeitet sie als Advocacy-Koordinatorin für das Observatorio Latinoamericano de Regulación, Medios y Convergencia (OBSERVACOM), das die gesetzlichen Rahmenbedingungen und öffentlichen Politiken im Medienbereich Lateinamerikas analysiert. Von 2011 bis 2013 war sie Präsidentin der Mexikanischen Vereinigung für das Recht auf Kommunikation AMEDI. Zuvor war sie unter anderem Vizepräsidentin der Weltweiten Vereinigung kommunitärer Radios (AMARC) sowie Direktorin des Programms „Gesetzgebung und Recht auf Kommunikation“ der Sektion Lateinamerika und Karibik von AMARC. Aleida Calleja wurde 2009 für den Nationalen Journalist_innenpreis in Mexiko nominiert. Sie ist Mitherausgeberin zahlreicher Bücher im Bereich kommunitäre Medien und Recht auf Kommunikation

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