Grenzen | Nummer 481/482 - Juli/August 2014

Unangemessene Grenzen

Die Abriegelung der Grenze zwischen Kolumbien und Ecuador zerreißt indigene Territorien

Kolumbiens und Ecuadors Regierung stärken seit 2012 ihre militärische Zusammenarbeit im Grenzgebiet. Gemeinsam wollen sie den Schmuggel von Drogen und anderen Waren unterbinden. Die Abriegelung der Grenze steht im Gegensatz zur Mobilität der indigenen Gemeinschaften, die auf beiden Seiten der Grenze leben. Sie sind bis heute Leidtragende kolonialer Grenzziehungen.

Sofía Zaragocin, Übersetzung: Bernd Stößel

Eine Kommission aus Vertreter_innen Ecuadors und Kolumbiens untersucht derzeit die Markierung des Grenzverlaufs zwischen den beiden Ländern. Als Erstes soll die Grenze in der Andenregion, in der die Grenze gemäß dem Vernaza Muñoz Suárez-Vertrag aus dem Jahr 1916 abgesteckt wurde, neu definiert werden. Das erneuerte Interesse an einer Festlegung des Grenzverlaufs seitens der Streitkräfte von Ecuador und Kolumbien steht im Gegensatz zu dem Strom an Menschen, die die Grenze in beiden Richtungen überqueren. In der Region leben indigene Gruppen, die sich nicht nur auf diese beiden Länder, sondern teilweise auch auf ein drittes Land verteilen. Die Indigenen sind ein gutes Beispiel für Mobilität über die ecuadorianisch-kolumbianische Grenze hinweg. Die klassisch eng gefassten Begriffe von „Grenze“ und „Staatsterritorium“ sind hier der Lebensrealität der Bevölkerung völlig unangemessen.
Die gegenwärtige Absteckung der Grenze ist die erste, die durch die Streitkräfte beider Länder nach gemeinsam definierten Kriterien erfolgt. Ecuador und Kolumbien wollen dem Drogenhandel sowie dem Schmuggel von Treibstoff und Waffen ein Ende bereiten. Im Rahmen der Strategie COMBIFRON zerstörten die Streitkräfte Kolumbiens und Ecuadors seit September 2013 zahlreiche illegale Grenzübergänge. Das Militär baute eine neue Grenze, aber nicht in Gestalt einer Mauer, wie es zwischen anderen Staaten der Fall ist. Durch Aushebungen des Bodens wurde ein Graben geschaffen. Statt einer Wand verhindert nun ein Abgrund den Grenzübertritt zu Fuß. In anderen Fällen wurden Behelfsbrücken zerstört, über welche die örtliche Bevölkerung den Handel mit ihren Agrarprodukten betrieb. Die Brücken dienten aber auch zum Transport für den illegalen Handel mit Treibstoff, Waffen oder anderen Gütern. Zwischen Ecuador und Kolumbien gibt es lediglich drei internationale Brücken: Rumichaca, Tufiño und San Miguel. Die gesamte ecuadorianische Provinz Esmeraldas verfügt über keinen einzigen Grenzübergang nach Kolumbien.
Zum Teil hat diese Entwicklung mit dem Aufbau einer politisch-militärischen Allianz zwischen Ecuador und Kolumbien seit Dezember 2012 zu tun. Infolge der Vereinbarungen, die beim binationalen Treffen in der ecuadorianischen Grenzstadt Tulcán im Dezember 2012 getroffenen wurden, sind 43 illegale Grenzübergänge identifiziert worden. Elf davon wurden zerstört, vier legalisiert und an den übrigen 28 die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Im November 2013 fand ein zweites Treffen der Kabinette beider Länder statt, bei dem erneut eine Erklärung verabschiedet wurde. Der seit 1916 umstrittene Verlauf der Meeresgrenze zwischen den beiden Ländern wurde im Februar 2012 festgelegt. Möglich machte all dies das erneuerte Verhältnis zwischen den beiden Präsidenten – undenkbar zu Zeiten der Präsidentschaft von Álvaro Uribe in Kolumbien. Aufgrund von Grenzzwischenfällen brach Ecuador seinerzeit die Beziehungen zu Kolumbien ab.
Die Außenministerien von Ecuador und Kolumbien haben eine gemeinsame technische Kommission gegründet, die sich mit Angelegenheiten indigener und afrikanischstämmiger Bevölkerungsgruppen befasst. Konkrete Verbesserungen für die Menschen, die im Grenzgebiet leben, sind bisher jedoch noch nicht erzielt worden. Es gibt indigene Gruppen, die im Grenzgebiet leben, aber ausschließlich auf ecuadorianischer oder kolumbianischer Seite. Im Fall Ecuadors sind dies zum Beispiel die Chachi, im Fall Kolumbiens die Inga. Die indigenen Gemeinschaften der Siona, Cofanes, Awá, Pastos und Eperara Siapidara leben dagegen auf beiden Seiten der Grenze. Ihr Territorium wird durch die ecuadorianisch-kolumbianische Grenze geteilt, während sie sich eher über die Verwandtschaft als über eine Nationalität definieren. Man versteht sich etwa als eine große Familie der Awá, und nicht als Ecuadorianer_innen oder Kolumbianer_innen.
Für Gruppen, die in mehreren Staaten oder auf zwei Seiten einer Grenze leben, haben die Begriffe „Staat“ und „Nation“ keinen Bezug zu ihrer Realität. Gegen die Teilung des indigenen Territoriums und der indigenen Kultur bildet man eine gemeinsame politische Front gegenüber den Nationalstaaten. Einige der Treffen indigener Gruppen in Ecuador und Kolumbien erhalten die Unterstützung wichtiger regionaler oder nationaler indigener Interessenvertretungen, wie zum Beispiel der Indigenen Dachorganisation Ecuadors CONAIE. Zusammenkünfte und andere Aktivitäten haben es erlaubt, eine politischen Agenda zu formulieren.
Indigene, die in zwei Staaten leben, sind bis heute Leidtragende kolonialer Grenzziehungen. Hinzu kommt, dass die Mobilität des Menschen, ob als Migrant_in oder als Geflüchtete_r, Grenzen als überholt erscheinen lässt. Angebracht wäre es daher, das Verständnis territorialer Grenzen zu überdenken.
Das Beispiel der Grenze zwischen Kolumbien und Ecuador zeigt, wie diese im Laufe der kolonialen, republikanischen und neokolonialen Geschichte einem statischen Verständnis folgend von oben auferlegt wurde. Dieses muss mit der heutigen Mobilität geradezu in Konflikt geraten. Die Eperara Siapidara zum Beispiel leben nicht nur in Ecuador und Kolumbien, sondern auch in Panama – Folge des Nomadenlebens der Vorfahren. Daher können sie sich kaum als „Migrant_innen“ oder „Geflüchtete“ bezeichnen, lebte ihr Volk doch traditionell nomadisch über ein riesiges Gebiet verteilt. Der Geschichte der Eperara Siapidara ist es viel angemessener, sich als eine große Familie zu verstehen und als solche aufzutreten. Eine Familie, die über nationalstaatliche Grenzen hinweg lebt.
Die Möglichkeit, selbst über das eigene Territorium und die indigene Identität entscheiden zu können, hat für sie enorme Bedeutung. Während die Grenze für sie kolonialen Charakter hat, berufen sich Politik und Militär darauf, dass eine klare Absteckung von Staatsgebiet notwendig sei. Diese beiden Verständnisse stehen in einem permanenten Spannungsverhältnis. Wer Grenzen territorial definiert, bezeichnet Menschen, die sie überschreiten, folgerichtig als „Geflüchtete“, „Migrant_innen“ oder „Illegale“. Wer aber die Angehörigen jener indigenen Gruppen, die in zwei oder mehreren Staaten leben, als solche bezeichnet, teilt nicht deren Verständnis von Territorialität.

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