Nummer 285 - März 1998 | Peru

Verfassungsarithmetik a lo criollo: 2+1=2

Wie Fujimori mit seiner „ersten“ Wiederwahl eine dritte Amtszeit antreten will

Es wird immer eindeutiger, daß die peruanische Regierung mit allen Mitteln das Ziel der Wiederwahl Alberto Fujimoris verfolgt. Fujimori nutzt nicht nur die verheerenden Folgen des „Niño“, um sich in der Öffentlichkeit permanent als Retter der Nation zu präsentieren. Sein verlängerter Arm, der Oberste Gerichsthof, verkündete im Februar ein Urteil, das gegen ein ausdrückliches Verfassungsverbot eine erneute Kandidatur Fujimoris für zulässig erklärt.

Christian Roll

Die Peruaner haben den Begriff der „criollada“ für ein nicht nur in der Politik weit verbreitetes Phänomen geprägt: die Anwendung skrupelloser Tricks und Schliche, um sich auf Kosten anderer und der Allgemeinheit persönliche Vorteile zu verschaffen. Alberto Fujimori, wenn auch in ethnologischem Sinne kein „Criollo“, scheint die Criollada mit Hilfe der Winkeladvokaten und Rechtsverdreher seines Regimes perfektioniert zu haben. Er versteht es zudem meisterhaft, sich Bühnen zu verschaffen, auf denen er sich als Erretter der peruanischen Nation darstellen kann. In dieser Hinsicht bietet ihm das klimatische Phänomen des „Niño“ eine willkommene Gelegenheit, seine Superman–Qualitäten unter Beweis zu stellen. Rastlos fliegt er von der einen überschwemmten Stadt zum nächsten von einem Erdrutsch begrabenen Dorf – bemüht, die Katastrophenhilfe im ganzen Land persönlich und vor Ort zu leiten. Auch ist er sich nicht zu schade, quasi als verspäteter Weihnachtsmann durch das Land zu tingeln und Opfern der Katastrophe „Hilfsangebote“ zu unterbreiten: „Wollt Ihr T– Shirts?“ Der Beifall der Bevölkerung, der ihn dort überwiegend immer noch erwartet, ist aus pragmatischer Perspektive verständlich: Die Opfer des „Niño“ wissen, daß sie unverzügliche Hilfe nur von Fujimori höchstpersönlich erwarten können, denn eine effiziente Katastrophenhilfe durch die lokalen Verwaltungen gibt es nicht. Nur Fujimori zeigt medienwirksame Präsenz. Die Mehrheit der Bevölkerung ist sich bewußt, daß hinter diesem exzessiven Protagonismus des Präsidenten dessen ungebrochener Wille zur Macht steht. Fujimori scheint entschlossener denn je, sich im Jahr 2000 zum dritten Mal zu den Präsidentschaftswahlen zu stellen.
Dabei läßt er sich auch nicht im geringsten dadurch beirren, daß die Verfassung nur zwei Amtszeiten hintereinander zuläßt. Und er hat allen Grund zu solcher Zuversicht: es wäre schließlich nicht das erste Mal, daß die fujimoristische Mehrheit sich über elementare Prinzipien der Verfassung hinwegsetzt.

Die Verfassungstradition – aus der Geschichte gelernt?

Aus der wiederholten Erfahrung mit machtbesessenen Autokraten hatten die Verfassungsgeber den weisen Schluß gezogen, daß eine direkte Wiederwahl des Präsidenten nicht zulässig sein darf. Schließlich würde sonst der Amtsinhaber durch die in seinen Händen monopolisierte staatliche Macht einen unermeßlichen Startvorteil gegenüber den anderen Kandidaten besitzen. So untersagte die Verfassung von 1979 eine unmittelbare Wiederwahl. Die namhaftesten peruanischen Verfassungsrechtler stimmen darin überein, daß der Selbstputsch von 1992 insbesondere auf die Abschaffung des entsprechenden Artikels zielte. Die im Anschluß erarbeitete und 1994 in Kraft getretene neue Verfassung belegt dies. Die Vertreter des Regimes setzten durch, daß deren Artikel 112 eine „einmalige“ Wiederwahl zuläßt, womit Fujimori 1995 für weitere fünf Jahre die Präsidentschaft antreten konnte. Dem Verdacht der Opposition, daß sich Fujimori hiermit auf Dauer nicht begnügen würde, entgegnete der damalige Präsident des Verfassungsgebenden Kongresses Carlos Torres y Torres Lara – derzeit Parlamentspräsident –, daß eine zweite Wiederwahl durch die neue Verfassung definitiv ausgeschlossen sei.

Verfassung ad absurdum

Das Gesetz der „interpretación auténtica“ spricht jedoch eine andere Sprache. Im August 1996 drückte die fujimoristische Mehrheit gegen den aussichtslosen Protest der Opposition ein Gesetz durch, das auf sehr eigentümliche Weise besagten Artikel 112 „interpretiert“, so daß dieser eine faktisch zweite Wiederwahl Fujimoris zuläßt. Das Gesetz suggeriert, Fujimori habe 1995 seine erste Amtszeit angetreten, da seine Regierungszeit vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassung nicht anzurechnen sei. Eine haarsträubende „Interpretation“, die die Tatsache verkennt, daß Fujimori seit 1990 ununterbrochen an der Macht ist und sie überdies zwischenzeitlich nach dem von ihm inszenierten Putsch gar diktatorisch ausübte.
Bezeichnend war auch der Zeitpunkt, zu dem dieser Willkürakt der fujimoristischen Kongreßmehrheit erging, die weder ihrem Gewissen noch dem Wählerauftrag, sondern ausschließlich den Weisungen aus dem Regierungspalast verpflichtet scheint. Kurz zuvor waren Anschuldigungen gegen Fujimoris Berater Vladimiro Montesinos lautgeworden, die diesen mit dem Drogenhandel in Verbindung brachten. Reflexartig wurde Montesinos von hochrangigen Regierungsvertretern sowie Fujimori persönlich von jedem Verdacht freigesprochen. Kurz danach wurde das Gesetz der „interpretación auténtica“ erlassen, das so als eine Flucht nach vorn erscheint: das Regime lenkt die Aufmerksamkeit auf ein anderes umstrittenes Thema, bekräftigt seinen Willen, sich an der Macht festzukrallen und somit sicherzustellen, daß die dunklen Machenschaften nicht so schnell ans Licht gelangen.

Das Verfassungsgericht erhebt seine Stimme

Das politische System Perus verfügt, zumindest nominell, über eine autonome Verfassungsgerichtsbarkeit, die theoretisch den Exzessen der Exekutive und Legislative entgegentreten soll. Die Verankerung des „Tribunal Constitucional (TC)“ in der neuen Verfassung wird als einer ihrer spärlichen positiven Aspekte bewertet.
Doch realistischerweise muß erkannt werden, daß der „TC“ von Anfang an durch die „Ley orgánica“, die seine innere Struktur und Prozeduren regelt, faktisch geknebelt war. Die Regierungsmehrheit errichtete mittels dieses Gesetzes eine prozedurale Hürde, die es sehr unwahrscheinlich macht, daß ein im Interesse der Regierung liegendes Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird: hierzu muß eine Mehrheit von sechs der insgesamt sieben Verfassungsrichter erreicht werden. Ein Ding der Unmöglichkeit, da es der Regierung gelungen ist, zwei Richter in den „TC“ zu hieven, deren „Loyalität“ sie sich gewiß sein kann.
Dennoch beschloß die Anwaltskammer Limas in vielleicht naivem Vertrauen in die Verfassungstreue der Richter des „TC“, den Weg der Verfassungsklage gegen das Gesetz der „interpretación auténtica“ einzuschlagen.
Dies war nicht nur ein kaum aussichtsreicher, sondern zudem ein riskanter Schritt. Denn eine Klage wird als unbegründet abgewiesen, wenn die für ihre Annahme erforderliche Mehrheit nicht zustande kommt; wird eine Klage aber abgewiesen, so hat dies zur Folge, daß das betreffende Gesetz automatisch die Vermutung der Verfassungskonformität genießt. Kein Gericht wird es in konkreten Prozessen mehr infrage stellen können. Auf diese Weise ist die Funktion des „TC“ pervertiert: Anstatt verfassungswidrige Gesetze zu Fall zu bringen, verleiht es diesen unfreiwillig – sofern nur zwei regierungshörige Richter sich sperren – eine unumstößliche Geltung. Um dies zu verhindern, sahen sich drei verfassungstreue Richter des „TC“ gezwungen, einen unkonventionellen und juristisch höchst umstrittenen Weg zu gehen. Da das Quorum, um die Verfassungswidrigkeit feststellen zu können, nicht erreicht werden konnte, erklärten sie mit Billigung des Präsidenten des „TC“, Ricardo Nugent, die Unanwendbarkeit des Gesetzes im Fall Fujimoris.
Die Rache der Regierungsmehrheit ließ nicht auf sich warten. Die Untersuchungskommission des Parlamentes war ursprünglich eingerichtet worden, um Unregelmäßigkeiten innerhalb des „TC“ zu klären, so zum Beispiel die Entwendung von Dokumenten durch einen der regierungstreuen Richter. Sie beschloß kurzerhand, die Richter, die gegen das Gesetz der „interpretación autentíca“ entschieden hatten, wegen Amtsmißbrauchs vor dem Parlament anzuklagen. Dort sorgte die Regierungsmehrheit am 28. Mai 1997 für die Absetzung von Delia Revoredo Marsano, Manuel Aguirre Roca und Guillermo Rey Terry. Doch damit der Repressalien nicht genug; gegen Delia Revoredo wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblich illegaler Einfuhr eines PKWs eingeleitet – eine Anschuldigung, die sich als haltlos erwiesen hat. Die willkürliche Absetzung der Richter des „TC“ hatte zur Folge, daß er bis heute keine Klagen auf Feststellung von Verfassungswidrigkeit annehmen kann. Damit hat der „Oficialismo“ faktisch fast erreicht, was einige seiner Vertreter unverhohlen fordern: die gänzliche Abschaffung des „TC“.

Der Wahlrat hat das letzte Wort

Die Regierung verweist seit dieser vorläufigen Schlappe darauf, daß noch nichts endgültig entschieden sei; das letzte Wort habe der „Jurado Nacional de Elecciones (JNE)“, der Wahlrat der Nation. Er ist laut Verfassung die höchste Instanz in wahlrechtlichen Fragen. Bei der derzeitigen Zusammensetzung des „JNE“ hätte Fujimori vermutlich schlechte Karten. Doch die Zuversicht der Regierung gründet sich darauf, daß sie bis 1999, wenn die Entscheidung über die Kandidatur Fujimoris ansteht, die Besetzung des „JNE“ soweit manipuliert haben wird, daß die regierungshörigen Mitglieder in ihm überwiegen. Darauf zielt unter anderem das von der Opposition als „Ley del fraude“ (Betrugsgesetz) gebrandmarkte Gesetz ab. Es stellt die provisorischen Richter und Staatsanwälte bezüglich ihrer Rechte und Befugnisse den beamteten Richtern gleich. Das impliziert, daß diese auch als Vertreter der Justiz beziehungsweise Staatsanwaltschaft in den „JNE“ gewählt werden können. Dies weckt bei der Opposition die Befürchtung, daß die Regierung die ungesicherte Situation dieser Richter ausnutzen wird, um Druck auf sie auszuüben. Es wäre nur die Krönung einer schon länger zu beobachtenden Strategie, die Unabhängigkeit der Richter zu untergraben. Dabei wird unter dem Vorwand einer Justizreform der mehrheitlich provisorische Status der Richter aufrechterhalten, damit nach politischen Kriterien willkürliche Umbesetzungen im Justizapparat vorgenommen werden können (siehe LN 279/280).

Der bislang letzte Streich der fujimoristischen Justiz

Die fujimoristische Kongreßabgeordnete und ehemalige Parlamentspräsidentin Martha Chávez wollte sich jedoch nicht alleine darauf verlassen, daß ein willfähriger „JNE“ schließlich die Kandidatur Fujimoris absegnen wird. Chávez hatte ihren Zynismus schon mehrfach unter Beweis gestellt, so zum Beispiel, als sie nahelegte, daß die von ihren Kollegen gefolterte Ex–Geheimdienstlerin Leonor La Rosa sich ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Auch diesmal tat sie sich besonders in der Verteidigung der Interessen des Regimes hervor. Chávez, von Haus aus Rechtsanwältin, zog gegen die Entscheidung des „TC“ vor die Gerichte, da sie ihr vermeintliches Grundrecht, Fujimori auch im Jahre 2000 wählen zu können, verletzt sah. Zunächst scheiterte sie an der Vernunft und Redlichkeit der zuständigen Richter, doch nachdem die Richterstühle der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofes umbesetzt worden waren, brachte ihr eine erneute Klage am 9. Februar das erwünschte Urteil.
Die Richter dieser Kammer – auch sie mehrheitlich in provisorischem Status und teils mit fragwürdiger Qualifikation – maßten es sich mit ihrem skandalösen Spruch nicht nur an, sich über das Verfassungsgericht hinwegzusetzen. Sie stellten darüber hinaus fest, daß keine Instanz Chávez’ unumschränktes Wahlrecht beschneiden könne. Sie übersehen dabei, daß keine geringere Instanz als die Verfassung dies tut, indem sie die Kandidatur zu den Präsidentschaftswahlen an bestimmte Bedingungen knüpft, die eben Fujimori nach seinen zwei Amtszeiten nicht mehr erfüllt. Einige Juristen kommentieren sarkastisch, daß dieses gegen jede Rechtssprechung verstoßende Urteil allerhöchstens Wirkung für Chávez selbst entfaltet: sie könnte unter Umständen verlangen, daß eigens für sie im Jahre 2000 ein Wahlzettel angefertigt wird, auf dem sie ihr Kreuzchen für Fujimori machen kann.

Referendum als Waffe gegen den Volkstribun?

Es gibt eine parteienübergreifende oppositionelle Plattform gegen das autoritäre Regime, das sogenannte „Foro Democrático“. Das Forum entschied sich, den Wiederwahlbestrebungen Fujimoris auf politischem Wege entgegenzutreten, statt auf juristischem wie die Anwaltskammer von Lima. Das „Foro“, dem auch prominente Verfassungsrechtler angehören, beschloß im September 1996, das in der Verfassung verankerte Recht des Referendums zu aktivieren. Damit können die Wahlberechtigten ein Gesetz zu Fall bringen.
Mit diesem Rückgriff auf das Instrument direkter politischer Partizipation wollen sie Fujimori mit seinen eigenen Waffen schlagen. Denn er höchstselbst pries das Referendum in seiner Diskreditierungskampagne gegen die Institutionen der repräsentativen Demokratie als Alternative an. Allerdings hatte es der putschende Präsident dabei eher auf von der Regierung eingeleitete Plebiszite abgesehen – seit jeher ein klassisches Instrument von Demagogen.
Die Angst der Regierung vor einem allzu autonomen Gebrauch dieses Instrumentes durch die Bevölkerung wurde schon im April 1996 deutlich, als die fujimoristische Kongreßmehrheit zusätzliche Bedingungen für die Einleitung eines Referendums einführte. Es wurde ein Gesetz erlassen, mit dem ein Referendum über den umstrittenen Verkauf der staatlichen Erdölgesellschaft abgeblockt wurde. Seither muß eine Initiative zum Referendum zunächst eine parlamentarische Hürde nehmen: Eine von den Bürgern ausgehende Gesetzesinitiative bedarf zuerst einer Zwei–Fünftel Zustimmung des Parlaments.
Durch diese Rückkopplung an das Parlament wäre dem Referendum sein Sinn und Wesen als autonome Initiative der Bevölkerung genommen. So urteilte auch der „Jurado Nacional de Elecciones“, der befand, daß dieses Gesetz nicht auf diese Form des Referendums angewendet werden dürfe, da sonst das in der Verfassung verankerte Recht auf politische Partizipation entfallen würde. Daher ordnete dieses höchste Wahlorgan Ende September 1996 an, dem „Foro“ die angeforderten Unterlagen zur Sammlung der für die Beantragung des Referendums erforderlichen 1,2 Millionen Unterschriften auszuhändigen. Es bekräftigte hiermit seine Autonomie der Regierung gegenüber – was immer seltener geschieht. Die Reaktion des „Oficialismo“ im Parlament: ein weiteres Gesetz, das die Modifizierung der Bestimmungen zum Referendum nochmals modifizierte. Doch der „JNE“ ließ sich nicht beirren und stellte abermals die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes fest. Zudem hätte es, um auf den bereits im Gang befindlichen Prozeß des Referendums noch Anwendung zu finden, rückwirkende Geltung beanspruchen müssen. Der „JNE“ gab daher am 30. Oktober 1996 folgerichtig grünes Licht für das Referendum, das über die Verfassungskonformität beziehungsweise –widrigkeit der „interpretación auténtica“ urteilen soll.
Seither haben die Initiatoren des Referendums annähernd eine Million Unterschriften sammeln können. Da bei den Überprüfungen der Listen gewöhnlich ein erheblicher Prozentsatz der Unterschriften nicht anerkannt wird, müssen insgesamt vermutlich circa 1.5 Millionen eingereicht werden, unter denen dann 1,2 Millionen gültig sein müssen. Vor kurzem noch schien dieses Ziel in einigen Monaten erreichbar, doch seitdem die Meldungen über die Verheerungen des Niño die Schlagzeilen beherrschen, wird es als unmoralisch angesehen, in solchen Zeiten nationalen Notstands konfrontative Politik zu betreiben, weshalb die Unterschriftenkampagne vorerst auf Eis gelegt ist. Sollten die erforderlichen Unterschriften vielleicht gegen Ende des Jahres dann doch einmal erreicht sein, bleibt noch immer die Herausforderung, folgende Bedingungen zu erfüllen: Werden im dann abzuhaltenden Referendum mindestens 50 Prozent gegen das Gesetz der authentisch absurden Interpretation stimmen? Und werden diese auch mindestens 30 Prozent der gesamten wahlberechtigten Bevölkerung entsprechen? Doch die größte Ungewißheit ist wohl: Wird das Regime einen sauberen Ablauf des Referendums zulassen?

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