Argentinien | Nummer 356 - Februar 2004

Weißwäscherei für Mercedes Benz

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erläßt Haftbefehle gegen argentinische Militärs und stellt Verfahren gegen Mercedes Benz-Manager ein

“Der Kampf für die juristische Verfolgung von Menschenrechtsverletzern ist gekennzeichnet von einem ständigen Wechselbad der Gefühle.” So ist erst vor wenigen Monaten der seit 1999 in Deutschland geführte Kampf gegen die Straflosigkeit in Argentinien charakterisiert worden. Die Ereignisse der letzten Wochen bestätigen diesen Befund nachdrücklich. Denn obwohl sie Haftbefehle gegen argentinische Militärs erließ, sieht die Nürnberger Staatsanwaltschaft die Beteiligung von Mercedes Benz Argentinien als nicht bewiesen an. Ein Bericht des Hochschulprofessors Christian Tomuschat wäscht dem Unternehmen nun die blutige Wäsche rein.

Wolfgang Kaleck

Am 3. Dezember 2003 teilte der Pressesprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth der Öffentlichkeit mit, dass das Amtsgericht Nürnberg Haftbefehle gegen die beiden Ex-Militärjuntachefs Jorge Rafael Videla und Emilio Eduardo Massera sowie gegen den Kommandeur der Militärzone 1, Carlos Guilermo Suarez Mason, erlassen habe.
Diese Nachricht wurde in zahlreichen Medien auf der gesamten Welt gewürdigt. Als die ersten Strafanzeigen gegen argentinische Militärs in Deutschland 1998 eingereicht wurden, hatte noch niemand den Umfang der Ermittlungen erwartet, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mittlerweile betreibt. Nun, wenige Jahre später, werden die Chefs der Militärjunta nicht nur in Deutschland per Haftbefehl gesucht, sondern auch eine internationale Fahndung durch Interpol ist gegen sie ausgeschrieben. Den Ex-Militärs wird nicht die unmittelbare Tatbeteiligung an den Morden an Elisabeth Käsemann am 9. März 1977 und Klaus Zieschank am 26. März 1976 zum Vorwurf gemacht. Vielmehr wird ihnen die so genannte mittelbare Täterschaft zur Last gelegt. Sie haben – so das Amtsgericht – in ihrer Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Luftwaffe und der Marine „ein Terrorregime samt Repressionsapparat mit hierarchischen Befehlsstrukturen errichtet mit dem Ziel der systematischen Tötung politisch anders Denkender, so genannter Subversiver“.

Kommt es zur Auslieferung?
Damit ist zumindest in Deutschland endgültig der Legende der Boden entzogen worden, dass die Militärs angeblich nur auf Terrorismus von links reagiert und dabei ein klein wenig übertrieben hätten; dass Menschenrechtsverletzungen nur unrühmliche Exzesse Einzelner waren. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat vielmehr das bekräftigt, was Historiker, Sozialwissenschaftler und Juristen seit Jahren zu diesem Thema schreiben. Bei der Militärjunta in Argentinien handelte es sich um einen von oben nach unten durchorganisierten Apparat, der geplant politisch anders denkende Menschen verschwinden ließ und in geheimen Haftlagern folterte und ermordete.
Es steht derzeit noch nicht fest, ob Deutschland ein Auslieferungsersuchen in diesen drei Fällen stellen wird. Bekanntlich sind bereits drei andere deutsche Auslieferungsersuche (gegen drei Offiziere wegen unmittelbarer Tatbeteiligung im Falle Käsemann) zurzeit in Argentinien anhängig. Die Gerichtsverhandlungen über die Zulässigkeit der Auslieferungen haben noch nicht stattgefunden. Es bleibt abzuwarten, ob die argentinische Regierung ihr Versprechen wahr macht, die deutschen Auslieferungsersuche an die argentinische Justiz weiterzuleiten, damit diese unabhängig von politischen Hindernissen entscheiden kann.
Doch gab es auch eine bittere Enttäuschung. Der Nürnberger Justizpressesprecher teilte am gleichen Tag mit, dass das Verfahren gegen den Mercedes Benz-Manager Juan Tasselkraut wegen Beihilfe zum Mord an dem Gewerkschafter Diego Nuñez eingestellt sei. Mit einer äußerst dürftigen Begründung lehnte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Anklageerhebung gegen Tasselkraut ab. Sie berief sich dabei insbesondere auf angebliche Widersprüche in den Aussagen eines Überlebenden der Folterhaft, des Zeugen Hector Ratto. Sie hielt es auch nicht für erwiesen, dass die seinerzeit Verschwundenen, unter anderem der am 13. August 1977 entführte Nuñez, tatsächlich auch ermordet worden wären. Damit lässt die Staatsanwaltschaft große Unkenntnis der tatsächlichen Abläufe in der argentinischen Militärdiktatur erkennen. Aus dem System des Verschwindenlassens mit Entführung und klandestiner Folterhaft gab es nur drei Wege: wenige Verschwundene wurden freigelassen, einige wurden in offizielle Haft überführt und etwa 30.000 Menschen wurden ermordet. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass freigelassene oder zunächst in offizielle Haft überführte Menschen sich nicht im Nachhinein bei ihren Verwandten oder Bekannten gemeldet hätten. Es ist ausgeschlossen, dass Überlebende weiterhin verschwunden wären.
Die Auffassung der Staatsanwaltschaft wird für alle weiteren in Nürnberg anhängigen Fälle der argentinischen Militärdiktatur bedeutend sein. Schlimm wiegt die Ignoranz angesichts der vielen Indizien hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen der Mercedes Benz-Geschäftsführung und den Militärs.

Wissenschaft im Dienste der Straflosigkeit
Noch deutlicher zeigte sich diese Ignoranz in dem wenige Tage später veröffentlichten Bericht der so genannten Untersuchungskommission von Professor Tomuschat zum Fall Mercedes Benz Argentinien (MBA). Das Unternehmen sah sich, vier Jahre nach Einreichung der Strafanzeigen gegen ihren ehemaligen Produktionschef wegen Beihilfe zum Mord, gezwungen, in irgendeiner Form zu reagieren – auf Druck vor allem der kritischen Aktionäre in den jährlichen Jahreshauptversammlungen und der Öffentlichkeit. Da zu dieser Zeit Gespräche der Firma mit Amnesty International über den so genannten Code of Conduct, also über ethische Standards für Unternehmen geführt wurden, ließ man sich von Amnesty International (AI) über die Einsetzung und den Auftrag einer Untersuchungskommission beraten. Hierbei verhielt sich AI taktisch sehr unklug. Auf der einen Seite berief AI sich auf seine Neutralität und verweigerte jegliche inhaltliche Mitarbeit und Verantwortlichkeit für die Arbeit der Kommission. Andererseits läßt es die Menschenrechtsorganisation zu, dass die Firma bis zum heutigen Tage unbestritten für sich in Anspruch nimmt, dass Amnesty International an der personellen Zusammensetzung, Auftrag und Verfahren der Komission mitgearbeitet habe. Tatsächlich wurde aber ihr ehemaliger Generalsekretär, der wegen seiner Arbeit in Chile hoch geschätzte ehemalige Bischof Helmut Frenz von Mercedes Benz als zu parteiisch für die Leitung der Kommission abgelehnt. Ebenso erging es dem Friedensnobelpreisträger Adolfo Perez Esquivel. Übrig blieb dann der wegen seiner Leitung der Wahrheitskommission in Guatemala ebenfalls geschätzte Völkerrechtsprofessor der Humboldt-Universität, Christian Tomuschat. Jedoch machte sich mit Tomuschat keine Untersuchungskommission an die Arbeit, sondern mit ihm lediglich ein deutscher und ein argentinischer Assistent. Keiner der drei Beteiligten verfügt über besondere Kenntnisse der argentinischen Militärdiktatur. Die Recherche dauerte wenig länger als ein halbes Jahr. Aus Argentinien wurde berichtet, dass eine Vielzahl der zur Verfügung stehenden Zeugen entweder gar nicht oder nur rasch angehört wurden.
Es überrascht daher nicht sonderlich, dass die Präsentation des Berichts am 10. Dezember 2003 mit der Schlussfolgerung aufmachte, es gäbe „keinerlei Belege für die Richtigkeit der These, dass die zehn während der Zeit der Militärdiktatur in den Jahren 1976/1977 verschwundenen Betriebsangehörigen von MBA auf Betreiben der Unternehmensleitung von den staatlichen Sicherheitskräften verschleppt und ermordet worden wären“. Die erschreckend schwachen Ergebnisse der Recherche gipfelten darin, dass in den Entführungen der Mercedesarbeiter „keine Verkörperung einer gezielten antigewerkschaftlichen Strategie zu sehen“ sei und dass die Mitglieder des internen Betriebsrates nicht „auf Grund dieser Mitgliedschaft das Ziel einer staatlichen Mordpolitik“ wurden. Damit ignorierte die Kommission allgemein zugängliche Erkenntnisse, dass alle Verschleppten im Umfeld des Betriebsrates gearbeitet hatten und keiner weiteren politischen Tätigkeit nachgingen. Folglich konnten sie nur auf Grund dieser einen politischen Tätigkeit zur Zielscheibe der Militärs geworden sein. Weiterhin wurden alle Anhaltspunkte ignoriert, die in den letzten Jahren von der Journalistin Gabi Weber recherchiert worden waren, wonach es vielfältige Beziehungen zwischen Militärs und Mercedes Benz gab. Es wurden auch keine Schlussfolgerungen aus den Fakten gezogen, welche die Kommission selbst ermittelt hatte. So wurde der verschwundene Esteban Reimer von Mercedes Benz als Agitator bei den Militärs denunziert, was in jenen Jahren einem Todesurteil nahe kam. In einem weiteren Fall wurden nachweislich Personaldaten mit Passbildern an den staatlichen Geheimdienst geliefert.

Schlechte Presse für Daimler-Chrysler
Das Presseecho auf die Vorstellung des Berichtes war durchweg kritisch. Der Bericht wurde als Weißwäscherei tituliert. Kritiker aus den Reihen der kritischen Aktionäre, der Koalition gegen Straflosigkeit und aus Argentinien wurden ausführlich zitiert. Die Frankfurter Rundschau beschrieb die Verbitterung am deutlichsten: „Dass ein Unternehmen seine Hände derart in Unschuld wäscht, ist erwartbar. Dass ein renommierter Wissenschaftler sich dafür hergibt, ist skandalös.“ (FR 11.12. 2003)
Am 14. Januar 2004 haben die beiden Gewerkschaftsanwälte Terry Collingsworth und Daniel Kovalik aus Washington und Pittsburgh beim Bezirksgericht in Kalifornien eine zivilrechtliche Entschädigungsklage gegen Daimler Chrysler wegen Tötung, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen an Mercedes Benz-Arbeitern eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Klage von dem zuständigen Gericht angenommen wird.
Gegen die Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde inzwischen auch Beschwerde eingelegt, da die Staatsanwaltschaft zahlreiche mögliche Recherchen in Argentinien aber auch in Deutschland nicht angestellt habe. Außerdem wurde nochmals ausgeführt, warum Juan Tasselkraut der Beihilfe zum Mord an Diego Nuñez hinreichend verdächtig ist.
Es liegt nun an den interessierten Personen und der Öffentlichkeit diesseits und jenseits des Atlantiks, sowohl in den Fällen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen als auch vor allem im Falle Mercedes Benz durch engagierte Arbeit und Berichterstattung den Menschenrechtsverletzern und ihren Unterstützern in beiden Ländern das Handwerk zu legen. Die Akten sind noch lange nicht geschlossen.

Weiterführende Materialien:
– www.kritischeaktionäre.de
– Koalition gegen Straflosigkeit: www.menschenrechte.org
– Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein www.rav.de
– www.labournet.de

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren