El Salvador | Nummer 489 - März 2015

Zwei von siebzehn

Von den wegen Schwangerschaftsabbruchs inhaftierten Frauen in El Salvador sind endlich zwei auf freiem Fuß

Sieben Jahre ihres Lebens saß Guadalupe Vásquez für einen angeblichen Kindsmord im Gefängnis, den sie gar nicht begangen hat. Im Januar begnadigte sie das salvadorianische Parlament, seit Ende Februar ist sie wieder in Freiheit. Auch dank einer Kampagne, die sich für ursprünglich 17 inhaftierte Frauen einsetzt. Sie alle sind Opfer eines vorurteilsbeladenen Justizsystems und einer repressiven Abtreibungsgesetzgebung, die keinerlei Ausnahmen zulässt.

Michael Krämer

Und dann fing Guadalupe Vásquez an zu weinen. „Nein, ich habe niemandem etwas davon gesagt. Aus Angst und aus Scham“. Es hätte ihr „ja doch niemand geglaubt“. „Davon“, das ist dieses schreckliche Ereignis vor acht Jahren, das ihr Leben komplett verändert hat. Wie jeden Tag hatte die damals 17-Jährige auf ein kleines Mädchen aufgepasst und war abends auf dem Nachhauseweg, als sie von einem Mann überfallen und vergewaltigt wurde.

Nun ist Vásquez 25 Jahre alt. Sieben davon hat sie eingesperrt im Gefängnis von Ilopango verbracht, der größten Frauenhaftanstalt El Salvadors. Verurteilt wegen Mordes an dem Kind, dass sie etwa acht Monate nach ihrer Vergewaltigung zur Welt brachte. Zunächst bemerkte sie gar nicht, dass sie schwanger geworden war.
Weil sie nicht mehr den Weg gehen wollte, auf dem sie vergewaltigt worden war, hatte sie ihre Arbeitsstelle gewechselt. Erneut passte sie auf ein kleines Kind auf. Das konnte sie gut, schließlich arbeitete sie schon seit ihrem dreizehnten Lebensjahr als Kindermädchen und Haushaltshilfe. Aufgewachsen in Armut und ohne Vater, der die Familie verlassen hatte, als Vásquez noch sehr klein war, dafür aber mit neun Geschwistern, musste sie schon früh zum Lebensunterhalt beitragen.

Diesmal wohnte sie bei der Familie, deren Kind sie hütete. Ihr Bauch wuchs, sie hatte Probleme mit der Schwangerschaft. Eigentlich wollte sie nach Hause, zu ihrer Mutter, die schon damals in Paraíso de Osorio lebte, einem kleinen Landkreis rund 40 Kilometer von der Hauptstadt San Salvador entfernt. Doch das wollte ihre patrona, ihre Chefin, nicht. Eines Nachts setzen plötzlich die Wehen ein, doch die patrona und ihr Mann kümmerten sich nicht um sie. Vásquez konnte nicht einmal mehr aufstehen und erlitt eine Fehlgeburt, sie verlor viel Blut. Was in dieser ganzen Zeit passierte, daran kann Guadalupe Vásquez sich kaum erinnern. Als die patrona merkte, dass es ihrer Haushaltshilfe sehr schlecht ging, brachte sie sie ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort wurde Vásquez verhaftet, wegen Abtreibung. Doch angeklagt wurde sie wegen Mord. Sie hätte das Kind zur Welt gebracht und danach getötet. Sie bekam einen Pflichtverteidiger, der sich in ihren Fall gar nicht erst einarbeitete und der das gesamte Verfahren über kaum etwas sagte. „Als sie mich zu dreißig Jahren Haft verurteilten, beglückwünschte er mich, dass es nicht fünfzig Jahre waren“, erinnert sich Vásquez an das Gerichtsverfahren, in dem Richter und Staatsanwalt sie von vornherein schuldig sahen.

Guadalupe Vásquez wurde Opfer eines Justizsystems, in dem Vorurteile mehr zählen als die Rechte von armen Frauen. Jahrelang kümmerte sich niemand um sie, fürchtete sie, dass sie dreißig lange Jahre im Gefängnis von Ilopango verbringen müsse. In einem Gefängnis, das einst für 700 Frauen gebaut wurde und das heute mit über 2.000 Insassinnen komplett überbelegt ist. In dem sich mehr als 200 Frauen in einem Schlafsaal drängen und es nicht einmal für jede zweite ein Bett gibt. Wo es Abendessen um 15 oder 15.30 Uhr gibt und die Frauen von 17 Uhr bis sechs Uhr morgens weggesperrt werden. Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr.

Immerhin, ihre Mutter hält zu ihr und kommt sie einmal im Monat besuchen. Zum Glück ist Ilopango nicht weit von Paraíso de Osorio entfernt. Doch ihre Mutter ist arm und Geld kann sie ihr nur selten geben. Ohne Geld aber ist das Leben im Gefängnis noch härter. Doch Vásquez gibt nicht auf. Sie beginnt zu sticken und verdient sich ein wenig Geld damit. Sie besucht den Anstaltsunterricht und alle möglichen Weiterbildungskurse, die im Lauf der Jahre in Ilopango angeboten werden.

Die erste Zeit sei am schlimmsten gewesen. „Die anderen Frauen nannten mich eine Kindsmörderin und behandelten mich schlecht“, erzählt Vásquez. Die meisten Frauen in Ilopango sind wegen Raubes, Erpressung und anderer Gewaltdelikte inhaftiert, viele gehören einer der berüchtigten Jugendbanden El Salvadors an. Nur wenige sollen jedoch eine so lange Strafe verbüßen wie Vásquez.

Sie hatte Glück im Unglück. Vor etwa zwei Jahren bekam sie Kontakt zur „Bürger*innenvereinigung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“, die sich für eine Reform des repressiven Abtreibungsrechts einsetzt. El Salvador ist zwar nicht das einzige Land Lateinamerikas, in dem Abtreibung unter allen Umständen verboten ist, selbst bei Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Frau. In keinem Land aber sind die Strafen so hoch und sitzen so viele Frauen wegen (angeblicher) Abtreibung im Gefängnis (siehe LN 480).

Im April 2014 startete die Organisation gemeinsam mit anderen eine Kampagne zur Begnadigung von 17 Frauen, die zu bis zu vierzig Jahren Haft verurteilt worden sind. Sie hatten Fehlgeburten erlitten, fernab eines Krankenhauses. In den meisten Fällen verstarb das Kind oder kam schon tot zur Welt. Die Begnadigung muss in einem relativ komplizierten Verfahren vom Parlament beschlossen werden. Der wichtigste Schritt dabei ist ein juristisches Gutachten des Obersten Gerichtshofs. Doch der ließ sich Zeit. Und lehnte dann fast alle Anträge ab.
Nur bei zwei Frauen fiel das Gutachten positiv aus. Im Herbst 2014 bei einer weiteren Frau, doch deren Haftzeit ging ohnehin zu Ende, und so wollte sich das Parlament gar nicht mehr mit dem Fall befassen. Und bei Guadalupe Vásquez. Sie wurde im Januar begnadigt, als einzige der 17 Frauen. Ende Februar kam sie frei.
Das Ergebnis im Parlament war denkbar knapp. Erst im zweiten Anlauf wurde die Mehrheit von 43 Ja-Stimmen knapp erreicht. Die rechte Oppositionspartei ARENA stimmte geschlossen gegen die Begnadigung und regte sich über die „Aufweichung des Abtreibungsverbots“ aus.

Guadalupe Vásquez hätte niemals wegen Mordes verurteilt werden dürfen. Die Autopsie konnte die Todesursache nicht klären und hat keinerlei Anzeichen von Gewalteinwirkung festgestellt. Indizien, die das Gericht dazu brachten, sie wegen Mordes zu verurteilen: Sie habe ihr Kind alleine, außerhalb eines Krankenhauses zur Welt gebracht.
Das achtseitige Gutachten des Obersten Gerichtshofs ist eine richtiggehende Ohrfeige für die 2. Strafkammer von San Salvador, die Vásquez 2008 zu 30 Jahren Haft verurteilt hatte. Diese habe das Prinzip des „Im Zweifel für die Angeklagte“ missachtet, Vásquez habe kein faires Gerichtsverfahren bekommen. Außerdem sei die Angeklagte „ein Opfer von Geschlechterstereotypen geworden“. „Der Justizirrtum“ könne der Angeklagten „das Recht auf Entschädigung“ für die Haftzeit geben.

Vásquez‘ Freilassung ist ein großer Erfolg. Sie möchte wieder bei ihrer Mutter und den kleinen Geschwistern leben, die noch nicht aus dem Haus sind. Ein vorurteilsbeladenes Gericht hat ihr über sieben Jahre ihres Lebens geraubt.
Guadalupe Vásquez ist frei. Die fünfzehn anderen Frauen jedoch nicht. Deren Gutachten vom Obersten Gerichtshof sind alle negativ ausgefallen, und das Parlament wird sich sicherlich nicht über die Empfehlung der Obersten Richter*innen hinwegsetzen und die Frauen begnadigen.

„Das ist eine riesengroße Ungerechtigkeit“, erklärt Morena Herrera, die seit vielen Jahren für Frauenrechte in El Salvador streitet und eine der Sprecherinnen der Kampagne für die 17 ist. „Wir werden nun prüfen, welcher Weg der beste ist, um die einzelnen Frauen freizubekommen. Wir werden bis zum Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof gehen.“

Die Kampagne war jedoch kein Misserfolg. Erstmals seit vielen Jahren wird wieder intensiv über die reproduktiven Rechte in El Salvador diskutiert. Und darüber, wie ungerecht die salvadorianische Gesetzgebung ist. Im Mai vergangenen Jahres hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf El Salvador wegen des absoluten Abtreibungsverbots gerügt. Dieses sei ein klarer Verstoß gegen mehrere Menschenrechtspakte. Im Herbst 2014 gab es neuen Aufwind, als auch Amnesty International eine Kampagne für reproduktive Rechte startete und für das erste halbe Jahr El Salvador als Beispielland auswählte.

Die regierende ehemalige Guerilla FMLN, die sich lange Zeit geweigert hatte, das Thema aufzunehmen, weil sie den Verlust von Wähler*innenstimmen fürchtete, hat einstimmig für die Begnadigung Vásquez‘ gestimmt. Auch Präsident Salvador Sánchez Cerén sprach sich im vergangenen Sommer für Gesetzesänderungen aus. Doch die wird es so schnell kaum geben. Die Parlamentswahlen am 1. März dürften die Kräfteverhältnisse im Parlament kaum veränderen, die FMLN hat keine eigene Mehrheit.

Zudem hat die Kampagne einflussreiche Gegner. Neben ARENA sind dies die meisten Kirchen und sogenannte Lebensschützergruppen wie Ja zum Leben. Im Diario de Hoy, der größten Zeitung des Landes, verbreiten sie regelmäßig ihre Lügen und schrecken auch vor den schlimmsten Verleumdungen nicht zurück. Aus dem Einsatz für Frauenrechte machen sie eine Kampagne, die zu einem „Genozid an wehrlosen Kindern führt“ – und bringen die Kampagne sogar mit dem Holocaust, den Massakern an Christ*innen in Syrien und anderen schweren Menschenrechtsverbrechen in Verbindung. Auch José Miguel Fortín Magaña, Direktor des Gerichtsmedizinischen Instituts El Salvadors, selbst ein vehementer Befürworter der Todesstrafe, verleumdet die 17 Frauen immer wieder als Kindsmörderinnen.

Guadalupe Vásquez hofft nun auf eine bessere Zukunft. „Ich möchte der Kampagne helfen. Ich habe ihr so viel zu verdanken“, erklärt sie und blickt dabei auf Daniela Ramos, eine der Anwält*innen der Kampagne, die Inhaftierten regelmäßig besucht. Sie wird noch lange viel Arbeit haben.

Spendenaufruf für die Kampagne in El Salvador
INKOTA unterstützt die Kampagne zur Freilassung der 17 Frauen von Deutschland aus. Jeweils fast 1.000 Menschen haben Briefe von der INKOTA-Webseite aus an das salvadorianische Parlament und an den Obersten Gerichtshof geschrieben, um die Begnadigung der 17 einzufordern.
INKOTA wird die Kampagne weiterhin durch Öffentlichkeitsarbeit und finanziell unterstützen.

Bitte spenden Sie auf das Konto:
INKOTA-Netzwerk
KD-Bank
IBAN DE06 3506 0190 1555 0000 10
BIC GENODED1DKD
Stichwort: Frauenrechte El Salvador.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren