Mexiko | Nummer 413 - November 2008

Zwölf Wochen Entscheidungsfreiheit

Der Oberste Gerichtshof bestätigt die liberale Abtreibungsregelung in Mexikp Stadt

In einer historischen und vor allem in ihrer Eindeutigkeit überraschenden Entscheidung hat Ende August dieses Jahres das Oberste Gericht Mexikos die Verfassungsmäßigkeit der für Mexiko-Stadt geltenden Abtreibungsregelung bestätigt. Diese erlaubt es Frauen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche straffrei durchzuführen. Mit acht zu drei Stimmen wiesen die RichterInnen damit die Klage der AbtreibungsgegnerInnen von Generalstaatsanwaltschaft und der Nationalen Menschenrechtskommission zurück.

Andreas Knobloch

Mit unterschiedlichen Nuancen, aber im Kern übereinstimmend, erklärten acht RichterInnen des Obersten Gerichtshofes, darunter zwei Frauen, dass weder in der mexikanischen Verfassung, noch in den von Mexiko unterzeichneten internationalen Abkommen ein „Recht auf Leben vom Moment der Empfängnis an“ bestehe. Genauso wenig sehe die Verfassung die strafrechtliche Verfolgung von Abtreibung vor, hieß es in der Ende August veröffentlichten Erklärung.
Nur der Vorsitzende Richter Guillermo I. Ortiz Mayagoitia und einer seiner KollegInnen unterstützten den wenige Tage vor der abschließenden Abstimmung eingebrachten Antrag, der vorsah, Abtreibungen mit drei bis sechs Monaten Gefängnis zu bestrafen. Die AbtreibungsgegnerInnen stellten zudem die legislative Zuständigkeit des Parlaments von Mexiko-Stadt (ALDF) für die Themen Abtreibung und Gesundheit im Allgemeinen in Frage. Das ALDF hatte am 24. April letzten Jahres mit großer Mehrheit der Gesetzesinitiative der Hauptstadtfraktion der Partei der Demokratischen Revolution (PRD) zur Änderung des Strafrechtsartikels 144 zugestimmt. Seitdem können in Mexiko-Stadt als einzigem mexikanischen Bundesstaat Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche straffrei durchgeführt werden. Dagegen hatten die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) und die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) geklagt.
In ihrer Urteilsbegründung stellte eine der RichterInnen klar: „Abtreibung zu legalisieren, ist eine wirksame Art, sie aus der Verborgenheit zu holen, ihr entgegenzutreten und sie zu bekämpfen, um den Tod von Frauen zu verhindern, die nicht aus Schlechtigkeit oder Verbrecherinnentum abtreiben, sondern aus Notwendigkeit.“ Ein anderer Richter nahm den mexikanischen Staat ins Visier. Dieser sei nicht in der Lage gewesen, die herrschende soziale Ungleichheit in der Gesellschaft zu mildern, die sich in der Armut, Marginalisierung und Unwissenheit einer immer noch sehr großen Anzahl von Frauen ausdrückt. Auch habe er nicht seine verfassungsgemäße Aufgabe erfüllt, für eine umfassende sexuelle Aufklärung zu sorgen und breiten Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen.
Umfragen zufolge unterstützt die Mehrheit der mexikanischen Bevölkerung eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze. Der Bürgermeister von Mexiko-Stadt, Marcelo Ebrard Casaubon (PRD), zeigte sich zufrieden ob der höchstrichterlichen Entscheidung: „Eine Entscheidung gegen ein Gesetz, das seit mehr als einem Jahr sehr gut funktioniert, wäre ohne Beispiel und aus juristischer und jeder anderen Sicht sehr bedauerlich, sie wäre ein großer Rückschritt für das Land, mit sehr fragwürdigen Auswirkungen.“
Doch auch die Front derer, die gegen die Regelung in der Hauptstadt mobilisiert hatten, ist breit: Ihr gehören die gesamte politische Rechte vom konservativen Präsidenten Felipe Calderón über die Wirtschaftseliten bis hin zu den Medien und vor allem die Katholische Kirche an. Insbesondere diese äußerte sich dementsprechend enttäuscht von dem Urteil. Verbrechen werde legal, so Kardinal Norberto Rivera Carrera in einer ersten Stellungnahme. Diejenigen, die Abtreibungen durchführten, seien „Mörder“. In einem auch von seinen acht beistehenden Bischöfen unterzeichneten Aufruf an ÄrztInnen sowie Krankenschwestern und -pfleger forderte er die im Gesundheitswesen des Distrito Federal Beschäftigten auf, ihrem Gewissen zu folgen und „Akte der Unmenschlichkeit“ zu verweigern. Gleichzeitig appellierte er an die Behörden, solche „Gewissensentscheidungen“ zugunsten ungeborenen Lebens zu respektieren. In dem Papier verstieg sich der höchste kirchliche Würdenträger Mexikos gar zu der Aussage, Mexiko erlebe eine „Tragödie des Kindermordes“. Zu der Gewalt und Zerstörung, mit der das Organisierte Verbrechen das Land überziehe, komme nun „institutionelle Gewalt, die dem Verlust des Lebens von Millionen unschuldigen Kindern nicht Einhalt gebiete, und die der Grund sein werde für die physischen, moralischen und spirituellen Schäden der Frauen.“
Indem die Kirche offen zum Gesetzesbruch aufruft, missachtet sie die laizistische Ordnung des Staates und verkennt die gesellschaftlichen Realitäten. Zumal sie sich einer zeitgemäßen Sexualerziehung und Familienplanung immer noch verschließt, indem sie die Benutzung von Verhütungsmitteln geißelt und eine mittelalterlich anmutende Sexualmoral aufrechterhält.
Während der Zeit der sechs öffentlichen Anhörungen, die der Entscheidung des Obersten Gerichts voran gegangen waren, bestimmte daher von Anfang an viel Polemik die Auseinandersetzung. So kam es zu Entgleisungen wie die des Bischofs von San Cristóbal de las Casas in Chiapas, der Abtreibungen mit der Vernichtungspolitik Hitlers verglich. Vor allem aber der Vorschlag des Richters Aguirre Anguiano, Abtreibungen mit Haftstrafen zu kriminalisieren, sorgte für einige Kontroversen. Aguirre brachte auch den Einwand vor, dass das Leben mit der befruchteten Eizelle beginne, eine Meinung, die auch von Gruppen wie der Mexikanischen Menschenrechtskommission (CMDH) oder der Vereinigung Red Familia vertreten wird.
PGR-Generalstaatsanwalt Eduardo Medina Mora stellte zudem die Verfassungsmäßigkeit der Abtreibungserlaubnis in Frage, da die Gesetzesänderung in Mexiko-Stadt „den Menschen“ erst ab der 13. Schwangerschaftswoche schütze. Dem widersprachen die BefürworterInnen der Regelung. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche handele es sich bei dem Embryo noch keineswegs um eine eigenständige Person. Vielmehr sei die Liberalisierung der Abtreibungsregelung in Mexiko-Stadt eine „historische Errungenschaft“, die es der Frau erlaube selbst über ihren Körper zu verfügen, so die juristische Beraterin der Regierung von Mexiko-Stadt.
Indes hat es sich gezeigt, dass – trotz der liberalen Handhabe – keineswegs alle Welt nach Mexiko-Stadt kommt, um abzutreiben, wie von der Kirche behauptet. Vor allem aber hat die Gesetzesänderung in Mexiko-Stadt dazu geführt, dass in den ersten 16 Monaten mehr als 11.500 Frauen Schwangerschaftsabbrüche unter hygienisch sauberen und sicheren Bedingungen vornehmen lassen konnten.
Die Praxis illegaler Schwangerschaftsabbrüche führt im Gegensatz dazu vor allem zu einer hohen Sterblichkeitsrate der Betroffenen (heute fünfthäufigste Todesursache von Frauen in Mexiko) und bringt denjenigen, die klandestine Abtreibungen vornehmen, nach Schätzungen der Vereinten Nationen bis zu 100 Millionen US-Dollar jährlich.
Die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze in Mexiko-Stadt korrigiert damit zumindest eine der vielen legislativen Ungerechtigkeiten: Viele Frauen mit ungewünschten Schwangerschaften sind nun nicht mehr dazu gezwungen, Abtreibungen illegal vorzunehmen, was vor allem negative Folgen für sozial benachteiligte Frauen ausschließt. Denn neben der öffentlichen Gesundheit berühren illegale Schwangerschaftsabbrüche auch das Feld sozialer Gerechtigkeit. Während die sozial besser gestellten Frauen Abtreibungen im Ausland oder zumindest in einem sicheren und hygienisch sauberen Umfeld vornehmen lassen, sind die meisten Frauen gezwungen, dies unter unhygienischen, entwürdigenden und oft gefährlichen Bedingungen zu tun. Daten des Gesundheitsministeriums zeigen, dass jede Woche zwei Frauen wegen schlecht durchgeführter Abtreibungen sterben. Einige NRO schätzen allerdings, dass die Zahl fünfmal so hoch sein könnte.
Auch in den meisten anderen Ländern Lateinamerikas werden Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in der Regel illegalisiert. Oft ist es aufgrund der Heimlichkeit der Eingriffe schwierig, eine genaue Anzahl der Fälle zu beziffern. In Peru gibt es nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums 410.000 Abbrüche pro Jahr, in Kolumbien gab es nach den letzten Zahlen von Ende der 1990er-Jahre 350.000 Abtreibungen, in Argentinien im Jahr 2005 80.000. In Chile, wo Abtreibung komplett illegal ist, schätzen ExpertInnen 150.000 Abbrüche pro Jahr.
Ebenfalls komplett verboten ist Abtreibung in Nicaragua. Das überrascht zunächst, da das Land einen „linken“ Präsidenten und eine sandinistische Vergangenheit hat. Doch hier zeigt sich die Korrumpierung der Macht. Wie kein anderer hatte sich der Präsidentschaftskandidat der Sandinistischen Befreiungsfront (FSLN), Daniel Ortega, im Vorfeld für eine „Versöhnung” mit der Kirche stark gemacht und deren Forderung nach einem Abtreibungsverbot übernommen – wohl nicht zuletzt, um seine Wahlchancen zu erhöhen. Mitten im Wahlkampf, wenige Tage vor den Präsidentschaftswahlen 2006, beschloss daher das Parlament, das seit über 100 Jahren bestehende Recht auf therapeutische Abtreibung abzuschaffen. Auch alle anwesenden Abgeordneten der FSLN stimmten für die Gesetzesinitiative. „Gewöhnliche“ Schwangerschaftsabbrüche waren in Nicaragua ohnehin verboten. Doch bis dahin war der Eingriff erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter bedrohte oder schwere psychische Schäden als Folge einer Vergewaltigung zu befürchten waren. Mit der Änderung des Strafrechtsartikels wird jede Frau, der nachgewiesen werden kann abgetrieben zu haben, mit einer Gefängnisstrafe von vier bis acht Jahren bestraft. Den ausführenden ÄrztInnen droht bis zu sechs Jahren Haft sowie der Entzug ihrer Lizenz.
In vielen Ländern der Region gibt es dagegen gewisse Ausnahmeregelungen bei Vergewaltigungen, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder einer Missbildung des Fötus. Einzig in Kuba und Guayana sind Abtreibungen vollständig legalisiert.
Die Entscheidung des Obersten Gerichts in Mexiko, die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche als verfassungskonform anzuerkennen, ist vor diesem Hintergrund hoch anzuerkennen. Nach dem Willen der mexikanischen AbtreibungsbefürworterInnen müssen nun weitere Schritte folgen. Dazu gehören eine umfassend Sexualerziehung und -aufklärung, die Verteilung von Verhütungsmitteln für Frauen, eine Debatte über die Verantwortung von Männern und Vätern sowie die Ausweitung der Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen auf alle Bundesstaaten. Vor allem aber ist die Liberalisierung der Abtreibungsregelung in MexikowStadt die erste wirkliche Niederlage für die AbtreibungsgegnerInnen in Mexiko seit Jahrzehnten – und dies trotz des Drucks und der Diffamierungskampagnen von Seiten der mexikanischen Rechten, allen voran der Katholischen Kirche.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren