Editorial | Nummer 507/508 - Sept./Okt. 2016

// „SIGGY POP” GEGEN GLOBALE GERECHTIGKEIT

Glück gehabt: Etappensieg für die Tabakgegner*innen, für das Gesundheitswesen, für die uruguayische Regierung. Am 8. Juli verlor der Tabakkonzern Philip Morris International einen Prozess gegen den Staat Uruguay. Nicht irgendeinen Prozess, sondern ein Verfahren vor dem bei der Weltbank angesiedelten internationalen Schiedsgerichtshof ICSID außerhalb der öffentlichen Rechtsprechung Uruguays. Vor dem ICSID hatte das Unternehmen 2010 gegen die in Uruguay seit 2005 erlassenen strengeren Gesetze zur Vermarktung von Tabakartikeln geklagt. 25 Millionen Dollar Entschädigung für potenziell entgangene Umsätze verlangte Philip Morris. Das Entscheidende dabei: Die Schweizer Tochterfirmen des Konzerns hatten sich bei der Klage auf ein bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Uruguay berufen.

Schiedsgerichte sind der Zankapfel bei den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union, ob nun bei jenem mit Kanada (CETA) oder jenem mit den USA (TTIP) – in allen bisherigen Freihandelsabkommen hat die EU Schiedsgerichte außen vor gelassen, schließlich steht der Rechtsweg vor öffentlichen Gerichten immer frei. Für die Befürworter*innen von Schiedsgerichten war der Urteilsspruch von Washington Wasser auf die Mühlen: Schiedsgerichte sind neutral, Unternehmensinteressen werden nicht per se begünstigt, wie das die Kritiker*innen unterstellen. Ein Kurzschluss: Der eigentliche Skandal ist, dass eine solche Klage überhaupt von einem Gericht zugelassen wird. Eine Klage, bei der staatliche Gesundheitspolitik den Profitinteressen eines einzelnen Konzerns im juristischen Duell gegenübersteht, als handele es sich um zwei gleich gewichtete Interessen.

Der Fall Uruguay-Philip Morris ist deshalb kein Grund zur Entwarnung: Es ist nicht mehr als ein richtiges Urteil zugunsten der öffentlichen Gesundheit auf fragwürdiger Rechtsgrundlage. Das hält die EU im besten Einvernehmen mit Kanada und den USA nicht davon ab, solche Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen integrieren zu wollen, obwohl “weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht besteht“. Das sagt nicht irgendwer, sondern der nicht als besonders globalisierungskritisch bekannte Deutsche Richterbund.

Ein Freihandelsapologet wie Sigmar Gabriel lässt sich von solcher Kritik freilich nicht beeindrucken: Am 4. September hat der Wirtschaftsminister und SPD-Chef für CETA die Unterstützung des Parteivorstands erhalten. TTIP hält „Siggy Pop“ dagegen mit Bedauern für tot, weil sich die USA nicht bewegen. Mit Bewegung kennt sich der einstige Pop-Beauftragte der SPD aus. Und auf viel Bewegung von der Gegenseite muss sich Gabriel am 17. September gefasst machen: Gegen die demokratiefeindlichen Freihandelsabkommen finden in zehn deutschen Städten Großdemonstrationen statt.

Gabriel weiß sich mit der EU in bestem Einvernehmen, wenn es darum geht, im Ausland Märkte für europäische Profitinteressen zu öffnen. Auch im Globalen Süden. Den karibischen Staaten wurden die euphemistisch Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) genannten Freihandelsverträge schon aufgezwungen, afrikanische und pazifische Länder sollen folgen. Mehrfach wurden widerständige Länder mit zeitwilligem Entzug des Zugangsrechts für ihre Exportprodukte nach Europa auf Kurs gebracht – nahezu unter dem Radarschirm der hiesigen Öffentlichkeit. So werden neue Fluchtursachen geschaffen. Internationaler Widerstand ist gefragt: Für eine Freiheit, die sich auf Menschen und nicht auf Waren oder Dienstleistungen bezieht. Vom 17. September muss ein Signal für globale Gerechtigkeit ausgehen!

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