Editorial | Nummer 306 - Dezember 1999

Zum Rendezvous mit Garzón

Es ist Frühling im Cono Sur. Und mit ihm sprießen auch einzelne Blüten der Zivilcourage, nachdem der spanische Richter Baltasar Garzón am 2. November Haftbefehl gegen 98 Verantwortliche der argentinischen Militärdiktatur erlassen hat. Zum Beispiel in einer Bar im argentinischen Rosario, Ecke Paraguay und Mendoza: Statt dem bestellten café cortado erhält José Rubén Lofiego, Nummer 66 der Angeklagten, die höfliche, aber bestimmte Aufforderung, das Lokal zu verlassen: „Mein Herr, ich denke, Sie sollten besser gehen. Erstens, weil sich die Kunden beschweren. Zweitens, weil auch ich finde, daß jemand wie Sie nicht ungestraft durch argentinische Straßen laufen darf.“ Eine schöne Geschichte. Doch herrscht wirklich Tauwetter in der Menschenrechtsfrage?

Drei lateinamerikanische Länder haben gewählt. In Guatemala ist einer der beiden wichtigsten Kandidaten selbst ein Mörder, und der andere trägt zumindest Mitverantwortung für deren Straflosigkeit. Und Argentiniens designierter Präsident Fernando de la Rúa hat auf Garzóns Haftbefehl nicht so reagiert, wie man es sich von einem erwartet, in dessen Reihen ehemalige Menschenrechtsaktivisten sitzen. Doch gibt es da nicht noch diesen kleinen Fleck auf der Landkarte, der nicht aufhört, dem Vergessen Widerstand zu leisten? Nach dem ersten Urnengang in Uruguay und zehn Jahre nach dem Mauerfall glaubt Eduardo Galeano die „winds of change“ in seinem Land zu spüren. Tatsächlich verlief die erste Runde dort vielversprechend und macht Lust auf mehr.

Doch sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen. Wenn sich nicht auf einmal ganz viele wie unser Kneipenwirt in Rosario finden, werden die Henker Lateinamerikas zunächst weiter frei herumlaufen und in jeder anderen Bar ihren Kaffee bekommen. In Argentinien liegt das unter anderem daran, daß die wichtigsten zwar amnestiert, aber formal bereits verurteilt sind. Was auch bedeutet, daß es hier eben nicht wie bei Pinochet darum geht, die Verantwortlichen öffentlich als Verbrecher hinzustellen. Garzóns Aktivitäten haben dennoch ihren Sinn. Erstens tragen sie dazu bei, daß insgesamt mehr Einzelheiten und damit auch Besonderheiten der lateinamerikanischen Diktaturen bekannt werden. Daß Antisemitismus ein wichtiges Merkmal der argentinischen Militärregierung war, wissen manche vielleicht schon länger. Zum ersten Mal jedoch ist jetzt auch in der bürgerlichen argentinischen Presse die Rede davon.

Zweitens ist der Haftbefehl ein Ansporn für die Justiz in Lateinamerika, endlich selbst aktiv zu werden. Während in Europa der Fall Pinochet über die Bühne lief, konnte man beobachten, wie in Chile eine Klage nach der anderen eingereicht wurde. Und wahrscheinlich sind die derzeit laufenden Prozesse wegen Kindesentführung in Argentinien ebenfalls eine Folge von Garzóns Eifer. Ohne diese zaghaften Fortschritte könnte schließlich kein Präsident vollmundig Justizsouveränität für sein Land einfordern.

Drittens ist es zu begrüßen, daß überhaupt über die Menschenrechtsverletzungen gesprochen wird. Das ist nicht selbverständlich. Betrachtet man die Wahlergebnisse, scheint es, als wollten viele nichts wissen von den Schatten der Vergangenheit. Der Mörder Alfonso Portillo hat bei den guatemaltekischen Präsidentschaftswahlen am 7. November einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Kontrahenten errungen. Keine tausend Kilometer nordwestlich von Rosario wurde mit Antonio Bussi ein argentinischer Abgeordneter gewählt, der den Blutrausch der siebziger Jahre mitorganisiert hat. Und noch ein bißchen weiter im Norden regiert – vom Volk gewählt – seit über zwei Jahren Hugo Bánzer, Boliviens Diktator von 1971–78. Vielleicht knöpft sich Garzón ihn als nächsten vor.

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