Brasilien | Nummer 445/446 - Juli/August 2011

Die langen Schatten der bleiernen Zeit

Streit um Wahrheitskommission zur Aufarbeitung der Verbrechen der Diktatur, die Öffnung der Militärarchive und den Umgang mit Folterern

Nicht vieles wiegt schwerer als Blei. Und wie Blei legen sich die Schatten der Zeit der Militärdiktatur auf den aktuellen Streit in Brasília um die Öffnung der noch geheimen Archive, die Einrichtung einer Wahrheitskommission zur Aufarbeitung der Verbrechen der Diktatur sowie den straf- und zivilrechtlichen Umgang mit Folterern.

Christian Russau

Die „bleiernen Jahre“ Brasiliens sind noch lange nicht aufgearbeitet. Regelmäßig sorgen diese sogenannten anos de chumbo für Auseinandersetzungen darüber, wie heute mit ihnen umgegangen wird. Die brasilianische Militärdiktatur, die das Land von 1964 bis 1985 hart im Griff hatte, hatte Ende 1968 mit dem Erlass des sogenannten „AI-5“ die Repression massiv verschärft – in Anlehnung an den Spielfilm Die bleierne Zeit (1981) der deutschen Regisseurin Margarethe von Trotta werden diese Jahre in Brasilien die „Bleiernen“ genannt.
So ging auch der seit Jahren schwelende Streit um die Öffnung der noch geheimen Regierungs- und Militärakten (siehe LN 407) im Juni in eine neue Runde. Die seit Januar dieses Jahres amtierende Präsidentin Dilma Rousseff hatte angekündigt, die Öffnung der Archive endlich mit Nachdruck voranzutreiben. Zurzeit gilt laut brasilianischer Rechtsprechung für als höchst sensibel eingestufte Dokumente eine maximale Sperrfrist von 30 Jahren – nach Ablauf der Frist kann diese jedoch beliebig oft um weitere 30 Jahre verlängert werden. Seit 2005 fungiert das damals neu geschaffene Nationalarchiv als zentrale Sammelstelle für alle Dokumente aus der Zeit der Militärdiktatur. Es steht unter der Aufsicht des Präsidialamts Casa Civil und führt, laut Auskunft des Generaldirektors Jaime Antunes, einen Bestand von 13.850.000 Seiten.
Doch nicht nur die in Brasilien gültigen Klassifizierungsgesetze verhindern die Einsicht in als geheim eingestufte Dokumente. Auch das Militär wehrt sich nach wie vor gegen die Veröffentlichung geheimer Akten und Dokumente aus der Zeit der bleiernen Jahre. Und auch die Kritik aus der Politik an Dilmas Rousseffs angekündigtem Kurs ließ nicht lange auf sich warten. So sprach sich Ex-Präsident José Sarney, der Brasilien von 1985 bis 1990 regierte, gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur Agência Brasil mit Nachdruck gegen die uneingeschränkte Veröffentlichung aller brasilianischen Geheimakten aus. Für ihn berge die Öffnung der Archive die Gefahr, dass die „Wunden der Vergangenheit wieder aufreißen“ könnten. Neben der harschen Kritik von Sarney übten auch ein weiterer Ex-Präsident des Landes, Fernando Collor (1990 bis 1992), sowie das Militär Druck auf Dilma Rousseff aus, ihren Kurs zu ändern.
Diese änderte daraufhin laut Medienberichten beinahe wöchentlich ihre Meinung: Erst hieß es, sie wolle die Öffnung der Archive durchsetzen, aber eine maximale Sperrzeit von 50 Jahren für als geheim klassifizierte Dokumente einrichten. Auch laut der Tageszeitung Estado de São Paulo sei Dilma bereit, die im Senat anhängige Entscheidung über die Öffnung der Geheimarchive im Sinne der beiden Ex-Präsidenten umzuändern, indem sie die Möglichkeit einer verlängerbaren Sperrfrist einräume. Wenig später wurde in der Tageszeitung O Globo Dilmas angebliche Meinungsänderung wieder dementiert. Zum Redaktionsschluss zeichnete sich im Senat, wie eine von der Tageszeitung Folha de São Paulo erhobene Befragung der SenatorInnen ergab, eine Mehrheit für die maximale Sperrfrist von 50 Jahren ab.
Familienangehörige von verschwundenen und ermordeten GegnerInnen der Militärdiktatur kämpfen hingegen seit Jahren unermüdlich um die Offenlegung aller geheimen Informationen, die Licht in das Dunkel um das Schicksal der Verschwundenen bringen könnten. Angehörige der seit 1974 verschwundenen Mitglieder der Guerilla im Gebiet der Araguaia führen seit 26 Jahren einen Rechtsstreit gegen den brasilianischen Staat, damit dieser sich endlich der eigenen Verantwortung stellt. Die Guerillagruppe wurde Anfang der 1970er Jahre von Mitgliedern der damals verbotenen Kommunistischen Partei (PCdoB) gegründet und operierte bis Ende 1974 im Grenzgebiet der damaligen brasilianischen Bundesstaaten Pará, Maranhão und Goiás, das Gebiet des heutigen Tocantins. Die geschätzten siebzig bis achtzig Mitglieder sowie eine unbekannte Zahl von BewohnerInnen der Region, denen das Militär „Kollaboration mit den Subversiven“ vorgeworfen hatte, sind seitdem verschwunden. Das brasilianische Justizministerium hatte im Jahr 2004 einen als „abschließend“ deklarierten Bericht veröffentlicht, in dem 71 Personen offiziell als verschwunden und die Fälle als abgeschlossen deklariert wurden. Im vergangenen Jahr jedoch konnten erstmals sterbliche Überreste von Verschwundenen exhumiert und identifiziert werden, nachdem Militärangehörige in der Presse Hinweise zu mögliche Fundstellen gemacht hatten.
Nachdem das Anliegen der Angehörigen in Brasilien von den Behörden immer wieder auf Eis gelegt worden war, reichten sie ihre Klage beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten ein. Dieser verurteilte den brasilianischen Staat Ende letzten Jahres wegen der Verschleppung und Ermordung von 62 der verschwundenen Mitglieder der Araguaia-Guerilla. Die RichterInnen des CIDH verlangten von Brasilien, alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen. Im 126 Seiten umfassenden Urteilsspruch wurde den Behörden vorgeworfen, die Verantwortlichen für die Morde nicht ermittelt zu haben. Darüber hinaus wurden Entschädigungszahlen für die Angehörigen festgesetzt und der Staat dazu verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Leichen der Ermordeten ausfindig zu machen.
Um diesem Ziel endlich näher zu kommen, setzen die Angehörigen der Verschwundenen auf die Deklassifizierung der Geheimakten. Doch nicht nur PolitikerInnen und das Militär selbst weigern sich, die Geheimnisse der Vergangenheit zu lüften. Auch die Politik des brasilianischen Außenministeriums versuchte bisher, die Veröffentlichung von geheimen Akten zu verhindern. 2005 hatte der damalige Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ein Dekret erlassen, nach dem alle Dokumente, die „die Souveränität, die territoriale Integrität oder die Außenbeziehungen“ Brasiliens beeinträchtigen könnten, weiterhin unter Verschluss gehalten werden müssen.
So gibt es beispielsweise noch immer als streng-geheim klassifizierte Dokumente aus der Zeit des brasilianisch-argentinischen-uruguayischen Kriegs gegen Paraguay (1864 bis 1870), die die im Anschluss an den Krieg getroffenen Grenzziehungen betreffen. In diesem Krieg starben über zwei Millionen Menschen, und Paraguay musste in Folge der Niederlage 144.000 Quadratkilometer Land an Brasilien und Argentinien abtreten. Die brasilianische Regierung, allen voran das Außenministerium, verweigerte stets die Herausgabe dieser Dokumente, mit dem Hinweis, eine Veröffentlichung könne „das gute Verhältnis und die Kooperation im MERCOSUR“ gefährden. Paraguays Regierung verurteilte diese Argumentation als „absolut unangemessen“.
Angesichts Rousseffs Engagement zur Offenlegung der Geheimakten ruderte im Juni dieses Jahres das Außenministerium zurück und verkündete, es gebe nach Durchsicht der Aktenlage „keine weiteren Bedenken“ mehr gegen eine Veröffentlichung der Dokumente. Nicht nur HistorikerInnen warten nun gespannt auf die Möglichkeit, die Archive des Außenministeriums einsehen zu dürfen.
Neben der Archivöffnung steht zurzeit ein weiteres Gesetz in der Diskussion, das die Aufarbeitung der repressiven Vergangenheit betrifft. Das Gesetz Nr. 7.376 sieht die Einrichtung einer Wahrheitskommission vor, welche die Verbrechen aus der Zeit der Militärdiktatur untersuchen soll. Ende April hatten Kongressabgeordnete der Regierungsallianz gemeinsam mit ParlamentarierInnen der oppositionellen Parteien im brasilianischen Abgeordnetenhaus die zügige Verabschiedung des Gesetzes gefordert. Für Maria do Rosário, Ministerin des Sondersekretariats für Menschenrechte, wäre die Einrichtung einer solchen Kommission „ein Zeichen für das Recht auf Erinnerung“. Auch Justizminister José Eduardo Cardozo sprach sich vehement für die Wahrheitskommission aus: „Die Wahrheitskommission, die zurzeit im Nationalkongress diskutiert wird, ist eine Pflicht des brasilianischen Staates. Dieser ist historisch und demokratisch dazu verpflichtet, die Verbrechen der Diktatur aufzuklären“, erklärte der Minister. „Wer sich der Suche nach Wahrheit widersetzen möchte, kann dies im Rahmen demokratischer Meinungsäußerung, die wir heute haben, tun. Doch ich bin sicher, dass das, was die brasilianische Gesellschaft heute will, die Wahrheit ist.“
Die Gesetzesvorlage wurde letztes Jahr noch unter der Regierung Lula in den Kongress eingebracht. Sogleich rief es KritikerInnen auf den Plan, die lieber einen Schlusspunkt hinter der Vergangenheit sehen wollen. Etliche Abgeordnete rechter Parteien und das Militär lehnen das Gesetz rundheraus ab. So wandte sich Nelson Jobim, unter Lula Verteidigungsminister, Anfang dieses Jahres gegen die Einrichtung einer Wahrheitskommission. Später ruderte er zurück und erklärte sich mit ihr einverstanden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Wahrheitskommission nicht mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werde, sondern die Fälle nur untersuchen dürfe.
Führende Militärangehörige hatten zuvor in einem Brief an das Verteidigungsministerium damit gedroht, dass die Wahrheitskommission „Spannungen und ernsten Zwist“ hervorrufen könnte. Die zunehmende Unruhe unter den Militärs über die aktuellen Entwicklungen offenbarte sich abermals, als im April der Sender SBT die Telenovela „Amor e Revolução“ (Liebe und Revolution) gezeigt hatte, die sich kritisch mit der Zeit der Militärdiktatur auseinandersetzt. Zunächst protestierten die Militärs in einer offenen Petition gegen die Telenovela; der Versuch juristisch gegen die Ausstrahlung der Fernsehserie vorzugehen, scheiterte jedoch.
Noch mehr besorgt ist das Militär aber um die Zukunft des bis heute geltenden Amnestiegesetzes von 1979. Dieses verhindert strafrechtliche Anklagen gegen Angehörige des Militärs wegen Verbrechen, die während der Diktatur begangen wurden. 2008 gelang es Opfern der Militärdiktatur jedoch erstmals, einen Folterer vor Gericht zu bringen (siehe LN 405): Im Prozess gegen den ehemaligen Chef vom in den 1970er Jahren berüchtigten Folterzentrum DOI-CODI in São Paulo ging es um das Recht, den Folterer als Folterer bezeichnen zu dürfen. Eine Bestrafung von Oberst Carlos Alberto Brilhante Ustra oder eine Entschädigung der Familie war in der Klage nie vorgesehen. Die KlägerInnen gewannen den Prozess: Sie dürfen Ustra heute einen Folterer nennen.
Das Urteil hatte Signalwirkung. Die Staatsanwaltschaft erhob in Folge dessen weitere zivilrechtliche Klagen gegen Ustra sowie andere Täter der Diktatur. Strafrechtliche Klagen werden jedoch durch das Amnestiegesetz verhindert. Dessen Gültigkeit wurde erst 2010 vom Obersten Gerichtshof Brasiliens erneut bestätigt, nachdem der brasilianische Anwaltsverband OAB auf Aufhebung des Amnestiegesetzes geklagt hatte. So bleiben die Folterer der bleiernen Jahre in Brasilien weiter straffrei. Doch das unedle Gebrauchsmetall Blei zeichnet sich neben seiner Schwere vor allem durch seine Formbarkeit aus – es muss nur jemand ernsthaft in Angriff nehmen.

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