Deutschland | Dossier 18 - Vivas nos queremos

GEWALT UND GESETZ: DEUTSCHLAND

Gewalt und Gesetz. Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer 
Rechtsprechung in 19 Ländern

Von Irene & Marthe Sommer

Illustration: Valeria Araya, @onreivni

In Deutschland werden Feminizide noch nicht staatlich anerkannt. Bisher vermied es die Bundesregierung in Antworten auf zwei kleine Anfragen der Parteifraktion DIE LINKE, die Tötung von Frauen als strukturelles Problem einzuordnen und als Feminizide zu benennen. Gleichzeitig hat Deutschland den größten finanziellen Anteil an der Spotlight Initiative, einer Kooperation zwischen EU und Vereinten Nationen (UN) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Afrika, Asien, der Karibik, Lateinamerika und der Pazifik-Region. Für den lateinamerikanischen Raum wird der Schwerpunkt auf die Beendigung von Femiziden gelegt. Wegen fehlender Daten fordert die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen Dubravka Šimonovic die Etablierung eines „Femicide Watch“ in allen Ländern, der Statistiken zu geschlechtsspezifischen Tötungen und ihrer juristische Verfolgung erfassen und analysieren soll.

Im Unterschied zu 25 anderen Ländern ist Deutschland dieser Forderung bisher nicht gefolgt. Zwar wurden internationale Konventionen ratifiziert und in nationales Recht umgewandelt, es herrscht jedoch noch großer Nachholbedarf. So bemängelt die CEDAW-Allianz, ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Gruppen, die Unterfinanzierung von Hilfsangeboten, den Mangel effektiver Schutzmaßnahmen und, dass der Zugang zu Beratungsstellen etwa für Migrant*innen und geflüchtete Frauen oft nicht gewährleistet sei. Eine auf Grundlage der Istanbul-Konvention umzusetzende Monitoring-Stelle gegen Gewalt an Frauen befindet sich erst seit Januar 2020 im Aufbau.

Juristisch werden Feminizide nicht gesondert betrachtet, sondern als Mord, Totschlag oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge erfasst. Lena Foljanty und Ulrike Lembke analysierten in einer Studie von 2014 dabei einen rassistischen Bias in der Rechtsprechung: Von Mehrheitsdeutschen begangene Taten wurden meist als Partnerschaftsverbrechen und Totschlag verurteilt, die von Nichtmehrheitsdeutschen mehrheitlich als Mord („Ehrenmorde”).

Aussagekräftige Statistiken fehlen bislang. Seit 2011 erfasst die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts die Beziehung zwischen Opfern und Täter*innen. Seit 2015 veröffentlicht die Stelle jährlich eine kriminalstatistische Auswertung zu Gewaltdelikten in Partnerschaften. 2018 gab es demnach 324 Fälle versuchter oder vollendeter Tötung an Frauen, 122 Frauen wurden von (Ex-)Partnern getötet – eine weitere Analyse bleibt aber aus.

Aktivist*innen kritisieren, dass Morde außerhalb von (Ex-)Partnerschaften in der Statistik außen vor bleiben. Zudem werden ermordete trans Frauen, die keine Personenstandsänderung vorgenommen haben, in der Statistik als männlich erfasst. Aktivistische Gruppen wie Feminicide Map, der Arbeitskreis Feministische Geographie oder das #KeineMehr-Dokumentationsprojekt haben deshalb angefangen, auf Grundlage von Presseberichten selbstständig Statistiken anzufertigen. Dort werden Feminizide vor allem dann skandalisiert, wenn rassistische Ressentiments bedient werden, etwa bei sogenannten Ehrenmorden. Privatisierende Begriffe wie „Beziehungsdrama“ oder „Familientragödie“ verschleiern häufig die strukturelle Dimension von Feminiziden.

Erst seit wenigen Jahren findet eine größere öffentliche Sensibilisierung für die strukturellen Ursachen von Feminiziden statt. Gruppen wie die 2017 gegründete Initiative #Keine Mehr mobilisieren gegen Feminizide und rücken das Thema auch in Deutschland in den Fokus.

Dieser Text ist Teil der Übersicht Gewalt und Gesetz aus unserem Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.


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