Brasilien | Nummer 408 - Juni 2008

Agro und Atom

Brasilien und Deutschland unterzeichnen Energieabkommen und verlängern den Atomvertrag

Brasiliens Präsident Lula und Bundeskanzlerin Merkel haben am 14. Mai in Brasília ein bilaterales Energieabkommen unterzeichnet. Außerdem tauschten sie diplomatische Noten aus, in denen die Fortführung des seit 1975 gültigen deutsch-brasilianischen Atomvertrags bekräftigt wird. Soziale Bewegungen und Organisationen Brasiliens kritisieren beide Abkommen.

Christian Russau

Noch Anfang Mai hatte der bundesdeutsche Umweltminister, Sigmar Gabriel, gemeinsam mit der Umweltministerin Brasiliens, Marina Silva, die sogenannte Nachhaltigkeit der brasilianischen Ethanolproduktion gelobt. Gabriel zeigte sich angetan von den brasilianischen Beteuerungen, „nur 1 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche“ Brasiliens werde für Ethanolkraftstoffanbau genutzt, und „bestehende Kriterien“ würden die Nachhaltigkeit brasilianischen Ethanols gewährleisten. „Von dem, was ich gehört habe, können wir am Import festhalten“, sagte Gabriel, und ergänzte, man müsse den Brasilianern die „Chance geben, uns durch Zertifikate zu beweisen, dass es machbar ist“.
Schon diese Äußerungen hatten in der brasilianischen Zivilgesellschaft und unter den Sozialen Bewegungen Brasiliens für Protest gesorgt. Lucia Ortiz, Koordinatorin von Amigos da Terra/Brasil konstatierte, dass selbst nach 30jähriger Erfahrung mit Alkoholkraftstoffen Brasilien es noch immer nicht geschafft habe, die gravierenden sozialen und ökologischen Auswirkungen der Ethanolproduktion zu beherrschen. Ortiz bezweifelte die Angaben der brasilianischen Umweltministerin, Brasilien sei in der Lage, den Export von „an bestehenden Kriterien“ messbarem, nachhaltigen Ethanol nach Deutschland zu gewährleisten. „Wenn die Staatsfirma Petrobrás in der gesamten Produktionskette des Ethanols allein die Erfordernisse des Waldgesetzes, der Arbeitsgesetzgebung und der ILO-Konvention 169 durchsetzen und respektieren würde, dann wäre sie heute nicht einmal in der Lage, den Inlandsmarkt zu bedienen“, betont Ortiz.
Camila Moreno von der Nichtregierungsorganisation (NRO) Terra de Direitos aus Paraná bezweifelte die von Silva und Gabriel genannten Zahlen der für den Ethanolkraftstoffanbau genutzten Fläche. Sie betonte, dass die Definition dessen, was als „landwirtschaftlich nutzbares Land“ oder als „degradierte Fläche“ gelte, auf denen die Ausweitung der Agrokraftstoffe erfolgen könnte, sehr umstritten ist. „Es ist unverantwortlich, nicht-existente Produktionskriterien zuzusagen, und die kumulativen Umweltauswirkungen der Ausweitung des Agroenergiebusiness‘ sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen – vor allem im Bereich des Zuckerrohranbaus – zu ignorieren“, hob Moreno hervor.
Die sozialen Bewegungen und Organisationen Brasiliens verfassten eine gemeinsame Erklärung, in der sie den Export von Agroenergie und die weltweite Expansion des Agrokraftstoffmarktes ablehnen. Auch bezweifeln sie die von Sigmar Gabriel und Marina Silva propagierte Existenz von Nachhaltigkeitskriterien, die vermeintlich in Brasilien in der Produktion von Agrotreibstoffen Anwendung finden würden. Weder seien solche Kriterien von der Regierung definiert worden, noch fände dergleichen in der Praxis Anwendung, heißt es in der Erklärung.
Für die Glaubwürdigkeit der Beteuerungen, brasilianisches Ethanol sei „nachhaltig“ und „sozialverträglich“, kam es einen Tag vor der Unterzeichnung des Energieabkommens zu einem weiteren herben PR-Mißerfolg: Marina Silva erklärte ihren Rücktritt als brasilianische Umweltministerin. „Widerstand, den ihre Umweltpolitik in wichtigen Sektoren der Regierung und der Zivilgesellschaft erfahren hat“, hätte sie zu dem Schritt bewogen, erläuterte Silva in ihrem Rücktrittsschreiben, das von brasilianischen Medien zitiert wird. Mit Marina Silva traten auch ihr Staatssekretär Capobianco sowie der Direktor der Umweltbehörde Ibama zurück.
Ungeachtet dieser Vorgänge unterzeichneten Brasiliens Präsident Lula und Bundeskanzlerin Merkel am Tag nach dem Rücktritt Marina Silvas das deutsch-brasilianische Energieabkommen. In dem Abkommen ist auch die „zeitnahe“ Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorgesehen, die sich der Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien, Zertifizierungssystemen sowie gemeinsamen Standards für die umstrittenen Agrokraftstoffe widmen soll. Zuerst die taz und später auch andere deutsche Medien meldeten, das Abkommen sei „weniger spektakulär“, weil es „keine Angaben über die von den NRO kritisierten Importe von Agrosprit nach Deutschland“ enthalte. Diese Interpretation ist insofern blauäugig, da die deutsch-brasilianische Arbeitsgruppe die technische Wegbereitung hin zu den heftig kritisierten Agrokraftstoffimporten bietet. Erst auf Basis der entwickelten gemeinsamen Standards können die Quoten und Kontingente für Agroenergieimporte vereinbart werden und zwar dann in Brüssel, im Rahmen der gemeinsamen EU-Außenhandelspolitik. Das deutsch-brasilianische Energieabkommen mit seinem Schwerpunkt „erneuerbarer Energien und Energieeffizienz“ bereitet den Boden dafür.
Doch Lula und Merkel beließen es nicht bei einem Abkommen: Vielmehr wurde, gleichsam im Handstreich, wieder einmal das schon seit 1975 gültige „Abkommen zwischen der Föderativen Republik Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ per Austausch diplomatischer Noten verlängert.
Auf Basis dieses Vertrages konnte die damalige Militärregierung Brasiliens die begehrte deutsche Atomtechnik erwerben. Das Land hatte den Reaktor Angra II von der damaligen Siemens/KWU im Jahre 1976 gekauft, mit Hilfe einer deutschen Hermes-Bürgschaft finanziert und im Jahr 2000 in Betrieb genommen (siehe LN 312). Dieses „deutsch-brasilianische Bombengeschäft“ (siehe LN-Sondernummer aus dem Jahre 1980) umfaßte des Weiteren die Lieferung der Technik für Angra III, deren Bestandteile laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag aus dem Jahr 2000 zu „75 Prozent der Komponenten für Angra III nach Brasilien geliefert und dort aus Qualitätssicherungsgründen mit hohem Aufwand eingelagert“ wurden.
Die Schulden- und Zinszahlungen für dieses Geschäft haben den brasilianischen Staatshaushalt über Jahre extrem belastet. Gebaut wurden die Reaktoren Angra I und II ohne vorherige Standortprüfung am Strand von Itaorna („Fauler Stein“) bei Angra dos Reis auf zu sandigem Boden. Zudem wurden die von KritikerInnen stets geäußerten Befürchtungen, das brasilianische Militär hätte in den 1980er Jahren versucht, Atombomben zu bauen, dann nach dem Übergang zur Demokratie durch die offizielle Einstellung sämtlicher diesbezüglicher Aktivitäten bestätigt. Nach Angaben des ehemaligen Präsidenten der Nationalen Kommission für Nuklearenergie CNEN, José Luiz Santana, standen für die brasilianischen Militärs Ort und Zeitpunkt der Testzündung bereits fest. „Wir waren nah dran“, hatte der damalige Präsident Collor gesagt, bevor er das Programm einstellen und die beiden Testlöcher in der Serra do Cachimbo, im Bundesstaat Pará, durch konventionelle Sprengung zuschütten ließ.
Die brasilianische Regierung plant zurzeit neben weiteren Atomkraftwerken auch den Ausbau der Urangewinnung und -anreicherung sowie ein Atom-U-Boot. Mit der Fortführung des Atomvertrags handelt sich die deutsche Bundesregierung ihrerseits neuen Ärger ein: Sie wird einerseits begründen müssen, wie sich der „Atomausstieg“ im eigenen Land mit dem Export von Atomtechnik ins Ausland verträgt. Zweitens wird sich die Bundesregierung mit der brasilianischen Forderung nach Absicherung des Geschäfts „Angra III“ durch einen Hermes-Kredit sowie den ins Hause stehenden Protesten von NRO konfrontiert sehen.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren