Argentinien | Nummer 297 - März 1999

Akteneinsicht gefordert

Weitere Strafanzeigen gegen argentinische Militärs sind in Vorbereitung

Seit Juni 1998 sind bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vier Strafanzeigen gegen argentinische Militärs wegen Menschenrechtsverletzungen anhängig. Wolfgang Kaleck, Vorstandsmitglied im republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein, traf sich im Februar in Buenos Aires mit der Gruppe der Familienangehörigen deutscher und deutschstämmiger Opfer der Militärdiktatur. Nach seiner Rückkehr kündigte der Rechtsanwalt weitere Strafanzeigen gegen argentinische Militärs an.

Jürgen Vogt

Wolfgang Kaleck, sie sind im Vorstand des republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins, der wiederum der „Koalition gegen Straflosigkeit – Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien“ angehört. Wie sehen sie den Stand der Dinge?

In den letzten zwei Jahren ist bei den Ermittlungen in Spanien eine Menge passiert. Praktisch jeder Gesprächspartner, den ich bei meinem Besuch in Argentinien getroffen habe, hat sich in den letzten Monaten in Spanien aufgehalten und dort eine Zeugenaussage gemacht oder wird in den nächsten Monaten eine machen. Im Zuge der Ermittlungen bei Verschwundenen spanischer Staatsangehörigkeit tauchten mehr und mehr Dokumente auf [Siehe LN 293]. Die „Operation Condor“ wird aufgeklärt, und in Paraguay wurden die sogenannten „Archivos del Terror“ ausfindig gemacht, in denen umfangreiche Dokumente lagern [siehe folgenden Artikel]. Wir werden in Deutschland vielleicht nicht soviel erreichen wie es in Spanien der Fall ist. Wir können aber das Ganze insoweit unterstützen, daß auch in den deutschen Fällen ermittelt wird und die Bundesregierung dazu gebracht wird, diese Strafverfahren im europäischen und internationalen Zusammenhang zu unterstützen.

Sie meinen die Fälle, die letztes Jahr hier in Deutschland eingereicht wurden?

Ja, wir haben im letzten Jahr vier Fälle von Verschwundenen deutscher Staatsangehörigen hier in Deutschland zur Anzeige gebracht. Seit Juni 1998 ermittelt die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg-Fürth [Siehe LN 288]. Ich sehe die Einreichung solcher Strafanzeigen auch als den Beginn einer Dynamik, die nur dann zu Ergebnissen führt, wenn sie nicht nur juristisch angegangen, sondern auch durch eine politische und publizistische Kampagne begleitet wird. Nochmal zu Spanien: Dort hat man es geschafft, innerhalb von zweieinhalb Jahren die Öffentlichkeit und Teile der Justiz für die Sache einzunehmen.

Gibt es eine ungefähre Zahl der während der Militärdiktatur in Argentinien verschwundenen Deutschstämmigen?

Es gibt eine Liste mit über 70 deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen. Diese Liste wird aber weiter fortgeschrieben, nicht zuletzt, weil durch die Strafanzeigen in Deutschland weitere Angehörige von Verschwundenen neue Hoffnung auf eine mögliche Aufklärung schöpfen und sich melden. Wir wollen in diesem Jahr weitere zehn bis zwölf Fälle zur Anzeige bringen. Konkret werden wir zunächst Ende April, Anfang Mai vier Fälle von Verschwundenen deutschstämmiger Juden einreichen, so beispielweise den Fall der Tochter von Ellen Marx. Frau Marx mußte 1939 aus Berlin emigrieren und ging nach Argentinien. Später wurde sie von den Nazis ausgebürgert, ließ sich aber in der Bundesrepublik wieder einbürgern. Sie versteht sich als eine in Argentinien lebende Deutsche. Am 21. August 1978 wurde ihre damals 28jährige Tochter Leonora Marx von argentinischen Militärs verschleppt und gilt seitdem als verschwunden.

Gegen wen richten sich die Anzeigen?

Gegen die argentinischen Militärs, die Mitglieder der Junta, die Oberbefehlshaber der einzelnen Zonen und, soweit sie namhaft gemacht werden können, gegen die Verantwortlichen der Gefangenenlager. Bei den Nürnberger Fällen wurden 41 Militärs angezeigt. In den zehn, zwölf Fällen, die ich gerade angesprochen habe, haben wir nur ansatzweise herausgefunden, wo ein Teil der Verschwundenen hingekommen ist und, können jetzt nachforschen, welche Militärs für die Lager verantwortlich waren.

Die Militärjunta ist damals verurteilt worden, aber die einzelnen Lagerkommandanten fielen unter die argentinischen Amnestiegesetze. Woher schöpfen Sie die Hoffnung, daß ein Prozeß, der in Argentinien von Rechts wegen ausgeschlossen ist, in Deutschland nachgeholt werden kann?

Zunächst einmal besteht das juristische Ziel darin, die deutsche Strafjustiz einzuschalten, das heißt alle verfügbaren Informationen über die Einzelfälle zu sammeln und damit das System des Verschwindenlassens aufzuarbeiten. Ohne dieses System zu verstehen, kann niemand begreifen, warum die einzelnen Menschen verschwunden sind. Ein weiteres Ziel ist der Erlaß von internationalen Haftbefehlen gegen die Täter. Pinochet sitzt seit vier Monaten in London in Auslieferungshaft. Lassen Sie einen dieser Lagerkommandanten im uruguayischen Punta del Este Badeurlaub machen und lassen Sie das jemanden mitbekommen. Pinochet ist sicher ein Glücksfall, aber es ist schon viel gewonnen, wenn keiner dieser Typen sich mehr außer Landes traut.

Haben Sie außer den Zeugenaussagen von Eltern weiteres belastendes Material?

Es gibt zum Glück einige Zeugenaussagen von Nachbarn oder Arbeitskollegen, da das Verschwindenlassen zum Teil auch sehr öffentlich abgelaufen ist. Die Verhaftungstrupps haben die Menschen aus ihren Wohnungen geholt oder am Arbeitsplatz verhaftet. Und es gibt viele Ex-Gefangene, die sehr gut organisiert sind und ein gutes Informationsnetz haben. Von diesen ehemaligen Gefangenen erfahren wir dann teilweise etwas über den Verbleib der Verschwundenen, wenn sie nicht gleich in den ersten Tagen nach der Verhaftung umgebracht wurden. Oft war es aber einfach so, daß Eltern gemerkt haben, daß ihr Sohn oder ihre Tochter auf dem Weg von A nach B verschwunden ist, und nichts in Erfahrung bringen konnten.

Sie wollen mit den Strafanzeigen auch eine politische und publizistische Kampagne anstoßen. Glauben Sie, daß die Schröder-Regierung ein Interesse daran hat, bei der damaligen SPD-FDP-Koalition unter Helmut Schmidt genauer nachzuforschen?

Die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in Argentinien fielen voll und ganz in diese Periode der Schmidt/Genscher-Regierung. Außenminister Genscher prägte im Umgang mit der Militärdiktatur den verklärenden Begriff der ‘Stillen Diplomatie’. Letztlich wurde aber eine Politik betrieben, bei der die wirtschaftlichen und militärischen Interessen den Vorrang vor Menschenrechten besaßen. Wir gehen davon aus, daß die Bundesregierung und die deutsche Diplomatie in den Jahren der Diktatur nicht alles getan haben, um das Leben deutscher Staatsbürger, aber auch das anderer Nationalitäten, aus den Fängen der Militärs zu retten. Wir fordern von einer rot-grünen Bundesregierung, daß die Rolle der Regierung unter Helmut Schmidt und der deutschen Diplomatie während der Militärdiktaturen in Chile, Uruguay und Argentinien aufgearbeitet wird. Der erste Schritt dazu wäre eine Öffnung der Archive des Außenministeriums und der entsprechenden Botschaften. Wenn eine US-Regierung zumindest in Ansätzen einräumt, in den 70er Jahren bei ihrer Lateinamerikapolitik Fehler gemacht zu haben, dann sollte der kleinere Bündnispartner Deutschland dazu auch in der Lage sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, daß sie sich dafür einsetzt, endlich alle Informationen, die es zweifelsohne über den Verbleib der Verschwundenen gibt, auf den Tisch kommen zu lassen. Wie jede gute Bürokratie hat auch die argentinische Militärbürokratie mit der Wiedereinführung der Demokratie 1983 nicht alle Akten vernichtet. Außerdem leben die Täter zum Großteil noch und können Auskunft geben. Sie mögen zwar nach argentinischem Recht nicht mehr bestraft werden können, aber niemand hindert die argentinische Regierung daran, diese Menschen vorzuladen und zu befragen.

Pressegespräch im FDCL vom 1. März 1999

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