Chile | Colonia Dignidad | Nummer 466 - April 2013

Allez Hopp!

Mit bilateralen Aktionen bringen Menschenrechtler_innen Bewegung in den deutsch-chilenischen Fall Colonia Dignidad

Angehörige von Verschwundenen und Aktivist_innen protestieren am Tor der Deutschensiedlung Colonia Dignidad und zugleich vor dem Haus von Hartmut Hopp in Krefeld. Ihre Forderungen nach Vollstreckung des chilenischen Urteils in Deutschland gegen den früheren Arzt der Colonia Dignidad und nach Errichtung einer Gedenkstätte in Chile erscheinen umsetzbar.

Paul Heller und Daniela Schildmann

In Argentinien heißt es escrache. In Chile: funa. Wenn die gerichtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen unterbleibt, veranstalten Angehörige von „verschwundenen“ politischen Gefangenen Kundgebungen am Wohn- oder Arbeitsplatz der Täter_innen, um sie vor der Öffentlichkeit zu „outen“. So wird der Forderung nach Aufarbeitung und Gerechtigkeit Nachdruck verliehen (siehe LN 333).
In Krefeld fand am 23.3.2013 eine funa vor dem Haus von Hartmut Hopp statt. Etwa 50 Personen versammelten sich trotz eisiger Temperaturen und Schneetreibens und machten durch Flugblätter, Redebeiträge, Trommeln und Musik auf sich aufmerksam. Am Tag darauf hielten in Chile Folteropfer und Angehörige an den Toren der Deutschensiedlung eine Mahnwache ab. „Die hier Ermordeten leben in unserer Erinnerung weiter“ und „Wahrheit-Gerechtigkeit-Erinnerung“ stand auf ihren Transparenten. Beide Aktionen, die sich aufeinander bezogen, wurden in der regionalen und nationalen Presse Chiles und Deutschlands ausführlich rezipiert. Die Aktivist_innen erhoben übereinstimmende Forderungen: Die konsequente und rasche Strafverfolgung der Täter_innen der Colonia Dignidad in beiden Ländern sowie die Errichtung einer Gedenkstätte am Eingang des Koloniegeländes. Zusätzlich forderten die Protestierenden in Krefeld auf Schildern: „Allez Hopp – in den Knast“.
Hartmut Hopp floh im Mai 2011 von Chile nach Deutschland (siehe LN 450) vor verschiedenen gegen ihn laufenden Gerichtsverfahren. Die Krefelder Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2011 gegen ihn wegen Mordes an politischen Häftlingen, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern und schwerer Körperverletzung durch Verabreichung von Psychopharmaka zur Ruhigstellung von Mitgliedern der Siedlung. Am 25. Januar 2013 verurteilte ihn der Oberste Gerichtshof Chiles rechtskräftig als Mittäter von systematischem sexuellen Missbrauch von Kindern zu fünf Jahren Haft (siehe LN 465). Doch während fünf andere Mittäter nun im Gefängnis der südchilenischen Stadt Cauquenes sitzen, lebt Hartmut Hopp als freier Mann in Krefeld. Eine neue Wendung erhielt der Fall durch Äußerungen des neuen Krefelder Staatsanwalts Axel Stahl. Dieser vertrat kürzlich in einem Interview die Auffassung, dass das chilenische Hafturteil gegen Hopp in Deutschland vollstreckt werden könne. Das wäre ein Präzedenzfall: „Die chilenischen Behörden haben nun die Möglichkeit, die deutschen Behörden um die Übernahme der Strafverfolgung zu ersuchen“, so Stahl. Die chilenische Presse berichtete daraufhin, dass der zuständige Richter ein Haftvollstreckungsersuchen an die deutsche Justiz bereits vorbereite. Liegt dies vor, so muss ein hiesiges Landgericht prüfen, ob das chilenische Verfahren gegen Hopp juristischen Mindeststandards genüge. Da dies wahrscheinlich ist, bestehen gute Chancen, dass Hopp seine chilenische Haftstrafe in Deutschland absitzen muss.
Diese Nachricht allein reichte den Protestierenden jedoch nicht: „Neben der Vollstreckung des chilenischen Strafurteils begrüßen wir natürlich auch die rasche Fortführung der Ermittlungen seitens der Krefelder Staatsanwaltschaft“, sagte der Menschenrechtsaktivist Dieter Maier auf der funa. Denn auch die weiteren Hopp vorgeworfenen Taten sollten seiner Ansicht nach nicht straflos bleiben.
Zur Aufklärung der in Chile begangenen Verbrechen braucht die deutsche Justiz Unterstützung seitens chilenischer Strafverfolgungsbehörden. Die bilaterale Rechtshilfe ist ein mühsamer Weg, insbesondere wenn die betroffenen Staaten kein Rechtshilfeabkommen unterzeichnet haben, wie es zwischen Deutschland und Chile der Fall ist. Die Vollstreckung von Hopps chilenischer Haftstrafe in Deutschland und das Vorankommen der Krefelder Ermittlungsverfahren gegen Hopp ist laut Dieter Maier „daher auch eine Frage des politischen Willens“. In Deutschland sind die Verjährungsfristen kürzer und die Beweiserhebung ist schwieriger als in Chile, wo die ihm vorgeworfenen Taten begangen wurden. Das macht sich der Justizflüchtling Hopp zum Vorteil und darum ist der Fall Hopp ein Politikum. Die Zivilgesellschaft hat hier eine wichtige Funktion. „Ein fehlendes Auslieferungsabkommen und die Unterschiede zwischen nationalen Rechtssystemen dürfen nicht zur faktischen Straffreiheit deutscher Menschenrechtsverbrecher führen“, so Maier.
Unter den etwa 80 Trauernden in Chile, die im Gedenken an die ermordeten politischen Häftlinge zum Eingangstor der Colonia Dignidad zogen, befand sich auch Adriana Bórquez; Sie hat die Folter in der Colonia Dignidad überlebt und sagt dazu: „Dies ist ein für immer düsterer Ort, der mit Tod und Folter befleckt ist”. Völliges Unverständnis zeigten die Protestierenden für die heutigen Tourismusprojekte der Deutschensiedlung, die von der dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstellten Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt werden. „Während hier folkloristische Oktoberfeste gefeiert werden, finden die hier begangenen Verbrechen mit keinem Wort Erwähnung“, so Bórquez. „Mit Schmerz und Tod macht man keine glanzvollen Bierfeste. Der deutsche und der chilenische Staat sollten hier stattdessen eine Gedenkstätte errichten, damit die Erinnerung gewahrt wird und so etwas nie wieder geschieht.“
Die besondere Symbolik dieser beiden Aktionen in Krefeld und der Colonia Dignidad liegt darin, dass sich Teile der Zivilgesellschaft zweier Staaten in die bilateralen Beziehungen – deren Handlungen in der Regel langwierig und von vielen diplomatischen Rücksichten und Bedenken geprägt sind – einmischen. „Wenn Deutschland zum sicheren Hafen für Menschen wird, die in anderen Ländern in Menschenrechtsverbrechen verwickelt waren, dann ist ein weiteres Mal die internationale Solidarität gefragt“, so der Aufruf zur funa.
Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hat unterdessen im Bundestag eine kleine Anfrage eingereicht unter dem Titel „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad“. Diese besteht aus 32 Fragen, die die Bundesregierung nun zeitnah beantworten muss. „Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Aufarbeitung der in der Colonia Dignidad von Deutschen an Deutschen und Chilenen begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen […]?“, wird dort unter anderem gefragt. Eine Antwort auf diese Frage haben die Opfer der Colonia Dignidad und ihre Angehörigen noch nicht, wobei sie schon seit Jahrzehnten darauf warten.

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