Arbeiten in der Legalität
Die Definition von Kinderarbeit in Bolivien bleibt kontrovers
Kinder in Lateinamerika arbeiten aus unterschiedlichen Gründen. Oft zwingt sie die finanzielle Notwendigkeit dazu, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Viele Kinder sind zudem Vollwaisen und auf sich allein gestellt. Auch ist die Arbeit von Kindern häufig Teil der indigenen oder bäuerlichen Lebenssituation. In Bolivien arbeiten nach Statistiken von internationalen Organisationen etwa 850.000 Kinder. Damit ist fast jedes vierte Kind erwerbstätig.
In der UN-Kinderrechtskonvention ist die Arbeit von Kindern nicht ausdrücklich verboten, sondern, nach Artikel 32, lediglich die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern untersagt. Die Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO), die 1999 beschlossen wurde, stellt ein Übereinkommen über die schlimmsten Formen, ihr Verbot und die Maßnahmen zur Beseitigung von „Kinderarbeit“ dar.
Das strikte Verbot von „Kinderarbeit“ wird von arbeitenden Kindern und Expert*innen in Lateinamerika als weltfremd eingeschätzt, da es die Situation von arbeitenden Kindern tendenziell verschlechtert als verbessert. Es zwingt die Kinder in die Illegalität und provoziert ausbeuterische und gefährliche Arbeitsbedingungen. Wer „Kinderarbeit“ per se verurteile und ein generelles Verbot durch internationales Recht fordere, ignoriere die kultur- und situationsspezifischen Lebensbedingungen.
In Bolivien haben sich Delegierte der einzelnen Kinder- und Jugendgewerkschaften zu der nationalen Vereinigung arbeitender Kinder und Jugendlicher Boliviens, UNATSBO, zusammengeschlossen. Die Kinder fordern das Recht auf Arbeit, denn ein solcher Rechtsanspruch stellt die Grundlage für die Einforderung besserer Arbeitsbedingungen dar. Beispielsweise solche, die einen parallelen Schulbesuch ermöglichen und maximale Arbeitszeiten festlegen. Eine weitere Forderung ist die Inanspruchnahme von rechtlichen Mitteln, um sich besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.
Das bolivianische Gesetz zu Kindern und Jugendlichen, der Código Niño, Niña y Adolescente, legalisiert die Arbeit von Kindern unter strengen Auflagen. Es besagt, dass Kinder mit einer Sondergenehmigung ab 12 Jahren in Anstellung und ab zehn Jahren bei selbständiger Tätigkeit arbeiten dürfen. 14-jährige Kinder müssen ebenfalls eine Erlaubnis haben. Die Kinder müssen aus eigenem Willen heraus arbeiten, in Kinderschutzkommissionen registriert sein und ihr Recht auf Bildung und Menschenwürde muss gewährleistet sein. Es gibt dennoch Arbeiten, die nach wie vor für Kinder verboten bleiben, da sie zu gefährlich sind. Außerdem muss ein arbeitendes Kind genauso entlohnt werden, wie eine erwachsene Person.
Das neue Gesetz bringt einen großen Verwaltungsaufwand mit sich, weshalb Kritiker*innen an seiner Umsetzung zweifeln. Besonders in Europa stieß das bolivianische Gesetz auf Kritik: Im Europaparlament wurde von der Europäischen Volkspartei vorgeschlagen, Handelssanktionen gegen Bolivien einzuleiten.
In Europa ist die gängige Meinung zum Thema „Kinderarbeit“ überwiegend negativ, dabei wird oftmals der gesellschaftliche Kontext ungenügend berücksichtigt. Die Frage nach Definitionen, Auffassungen und Konzepten zu Arbeit und Kindheit verhindert die Debatte oft bereits in ihren Wurzeln. Die Arbeit von Kindern stellt eine Realität dar, der Begriff „Kinderarbeit“ hingegen ist eine soziale Konstruktion, die mit negativen Zuweisungen belastet ist und den kulturellen Kontext der arbeitenden Kinder ungenügend erfasst. In Europa ist der Terminus „Kinderarbeit“ vor allem vom Zeitalter der Industrialisierung geprägt und mit einer extremen Ausbeutung von Kindern verbunden. In der Forschung zum Thema wird daher der Begriff „arbeitende Kinder“ benutzt, um eine Klassifizierung zu vermeiden. Abgesehen von vielschichtigen Konzepten und Begrifflichkeiten, bleibt es eine Tatsche, dass weltweit Kinder arbeiten und auf diese Arbeit angewiesen sind.
Die negativen Reaktionen in Europa hängen auch mit unterschiedlichen Kindheitskonzepten zusammen. In Lateinamerika wird der Arbeit auf dem Feld oder als Schuhputzer*in ebenfalls ein bildender Wert zuerkannt und in bäuerlichen sowie indigenen Traditionen sind Kinder stärker in die Arbeit der Gemeinschaft integriert. In vielen lateinamerikanischen Traditionen ist es verankert, dass Kinder als „kleine Erwachsene“ stärker in Verantwortung genommen werden, was sich beispielsweise in ihrer Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin oder durch ein Fest anlässlich des traditionellen Eintritts ins Erwachsenenleben mit dem 15. Lebensjahr ausdrückt. Bei den internationalen Konferenzen großer Organisationen zum Thema „Kinderarbeit“, werden Kinder hingegen oft nicht als eigenständige Rechtssubjekte wahrgenommen. Meist wird ihnen nur eine beobachtende Rolle zugeschrieben, ohne Recht auf Partizipation an den Entscheidungen, die sie selbst betreffen.
Das Besondere an dem Gesetz in Bolivien ist gerade die Partizipation der Kinder bei seiner Ausarbeitung. Die Auswirkungen des Gesetzes 548 auf die Situation arbeitender Kinder in Lateinamerika sind noch nicht abzusehen. In diesem Kontext ist jedoch die Aufhebung des Jugendarbeitsgesetzes Ley Pulpín Anfang Februar in Peru zu nennen. Der Druck, den Jugendliche, studentische Organisationen und Gewerkschaften aufbauten, führte zur Annullierung des im Dezember letzten Jahres verabschiedeten Gesetzes. Es sollte laut Regierung 18- bis 24-Jährigen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Gegner*innen des Gesetzes sehen in ihm jedoch ein neoliberales Erbe des Fujimori-Regimes, das prekäre Arbeitsbedingungen fördert, da es den Zugang zu elementaren Arbeits- und Sozialrechten verweigert. Die sozialen Bewegungen in Peru sehen in der Aufhebung einen ersten Erfolg auf dem Weg hin zu grundsätzlich neuen Arbeitsregelungen. Boliviens Gesetzgebung besitzt also durchaus eine gewisse Symbolkraft.