BITTERSÜSSER ETAPPENSIEG
Weltbankschiedsgericht weist Klage von Bergbaukonzern gegen El Salvador wegen vermeintlich „künftig entgangener Gewinne“ ab
Im Jahr 2009 reichte die ursprünglich kanadische Pacific Rim (mittlerweile vom australischen Konzern OceanaGold gekauft) vor dem Weltbankschiedsgericht ICSID gegen den Staat El Salvador wegen angeblich entgangener Gewinne in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar eine Klage ein. Das Motiv: El Salvadors Regierung hatte zwei Jahre zuvor dem Konzern die Genehmigung zum Betrieb der Goldmine El Dorado verweigert. Sie begründete dies mit dem hohen Wasserbedarf der Mine und der zu befürchtenden Wasserverunreinigungen. El Salvador hatte da schlechte Erfahrungen gemacht: Bergbauaktivitäten in San Sebastián, im Osten des Landes, hatten die Oberflächengewässer so verseucht, dass sich der rechte und eigentlich sehr unternehmerfreundliche Ex-Präsident, Antonio Saca, gezwungen sah, ein Moratorium für neue Schürflizenzen zu verkünden.
Da Pacific Rim/OceanaGold den Betrieb ihrer Mine in der Folge erst gar nicht aufnehmen konnte, errechnete das Unternehmen für sich selbst einen Schaden von zwischenzeitlich mehr als 300 Millionen US Dollar. Künftige entgangene Gewinne nennt sich das im Fachjargon. Für das kleine zentralamerikanische Land kein Pappenstiel, entspricht diese Summe doch satten zwei Prozent seiner jährlichen Wirtschaftsleistung.
Pacific Rim hatte ursprünglich argumentiert, El Salvador hätte das CAFTA-Freihandelsabkommen zwischen den USA und Zentralamerika (siehe LN 403 und 431) verletzt, ein Abkommen, dass gerade US-amerikanische Investitionen – nach Kritiker*innenansicht sehr einseitig – in Zentralamerika schützt. Allerdings zwang ein kleines Detail den Konzern zur Änderung seiner Klage. Das Tribunal hatte 2012 erklärt, dass sich Pacific Rim als kanadisches Unternehmen gar nicht auf CAFTA berufen könne. Was das Unternehmen nicht dazu bewog, seine Klage zurückzuziehen, sondern nur abzuwandeln. Nun klagte Pacific Rim direkt gegen El Salvador wegen Verstoßes gegen sein eigenes Investitionsgesetz.
Doch auch dieser Argumentation folgten die drei „Schiedsrichter*innen“ des Tribunals, die Französin Stern, der Argentinier Tawil sowie der britische Vorsitzende Veeder, am Ende nicht und schmetterten die Ansprüche des Konzerns einstimmig ab. Für Douglas Meléndez, den nach Washington gereisten salvadorianischen Oberstaatsanwalt, bedeutet das Urteil nicht nur einen juristischen Sieg, sondern einen des salvadorianischen Volkes und seiner Regierung, die sich von Anfang an zusammen mit internationalen Anwält*innen gewehrt hätten. Auch die Pressemitteilung der Präsidentschaft El Salvadors liest sich euphorisch: Darin gratuliert man sich selbst, der Staatsanwaltschaft und den Gemeinden von Cabañas, Chalatenango und San Isidro für ihren mutigen und erfolgreichen Einsatz.
Allerdings geht auch El Salvador nicht unbeschadet aus dem Verfahren: Das Gericht verdonnerte Pacific Rim zwar dazu, die acht Millionen Dollar teuren Schiedsgerichtskosten zu zahlen, auf den über 13 Millionen US Dollar, die El Salvador für seine Verteidigung berappen musste, bleibt das Land dagegen sitzen. Darüber hinaus kündigte das Bergbauunternehmen an, die Resolution „im Detail“ zu prüfen, so dass nicht auszuschließen ist, dass der Konzern El Salvador auch in Zukunft mit langwierigen und teuren Verfahren überziehen könnte.
Die für den salvadorianischen Staat günstige Entscheidung ist also allenfalls ein Etappensieg – und einer mit bitterem Beigeschmack. Denn der Kampf gegen die umweltzerstörerischen Schürf- oder besser gesagt: Bergpulverisierungsaktivitäten transnationaler Konzerne hat viele Opfer gefordert. Journalist*innen wurden eingeschüchtert, Umweltaktivist*innen erhielten Todesdrohungen, sechs Anti-Bergbauaktivist*innen sind ermordet worden. Ihr gewaltsamer Tod, die allenfalls schlampig geführten Ermittlungen und die daraus resultierende Straflosigkeit hat kein*e salvadorianischer Regierungsvertreter*in oder Staatsdiener*in erwähnt. So werden Angehörige, kommunitäre und Umweltorganisationen auch in Zukunft die salvadorianischen Institutionen an ihre Verfehlungen erinnern und Gerechtigkeit einfordern.
Für den „Nationalen Tisch gegen den Metallbergbau“ in El Salvador ist der Schiedsspruch ebenfalls kein Grund zum Jubeln: „Auch wenn uns das Ergebnis erfreut, muss man sagen, dass El Salvador in dem Schiedsverfahren nichts gewonnen hat.“ El Salvador bleibe es zwar erspart, einen Millionenschadensersatz dafür zu zahlen, dass es seine eigenen Gesetze angewandt habe. Aber am Ende bleibe El Salvador auf 13 Millionen Dollar Rechtskosten sitzen, in einem Land, das so viele drängende soziale Probleme habe.
Auch hätten die Menschen El Salvadors in den sieben Jahren des Schiedsverfahrens keinerlei Verbesserungen im Umwelt- und Gewässerschutz wahrgenommen, so die Anti-Bergbaukoalition. Aus Angst vor einem Wegbrechen ausländischer Investitionen habe sich der Gesetzgeber in El Salvador bis heute nicht zu einem Gesetz durchringen können, das den offenen Tagebau als extrem umweltzerstörerische Tätigkeit dauerhaft verbietet. In der Folge bleibt OceanaGold in El Salvador präsent: Über ihre Tochtergesellschaften El Dorado und Minerales Torogoz bringt der Konzern seine „Wohltaten“ über die Bevölkerung der goldreichen Region Cabañas. Englischklassen für Kinder zum Beispiel, Existenzgründungskurse, Mikrokredite oder ärztliche Untersuchungen – alles kostenlos und alles mit dem Zweck, die Zustimmung der Bevölkerung zu Bergbauaktivitäten zu erkaufen.
Durch den Schiedsspruch vom Oktober werden sich die Begehrlichkeiten der Konzerne nicht in Luft auflösen. Die geschätzten 1,4 Millionen Unzen Gold in den Bergen El Salvadors versprechen immer noch üppige Gewinne. Angesichts der Tatenlosigkeit von El Salvadors Regierung und Kongress, sind es Menschen und Initiativen vor Ort, die über Bevölkerungsbefragungen möglichst viele Gemeinden des Landes für „bergbaufrei“ erklären lassen wollen. In vier Gemeinden ist dies schon gelungen. Der Nationale Tisch gegen den Metallbergbau hofft auf einen Dominoeffekt mit dem Ziel, dass sich über den kommunalen Weg das ganze Land gegen den Bergbau auspricht.
Der günstige Schiedsspruch des Tribunals in Washington mag ein Etappensieg sein, vielleicht sogar ein Präzedenzfall, ein Grund zum Feiern oder gar zum Füße hochlegen ist er nicht. Denn der Kampf gegen den Bergbau in El Salvador wurde und wird nicht in Washington entschieden, zumindest nicht von drei Richter*in eines Schiedsgerichts.