Mexiko | Nummer 324 - Juni 2001

„Das Autonomie-Gesetz ist eine Totgeburt“

Interview mit der mexikanischen Rechtsanwältin Alejandra Ancheita über das neue Indígena-Gesetz in Mexiko, den neuen Präsidenten Vicente Fox und den disziplinierenden Rechtsstaat in Deutschland

Niels Müllensiefen

Der mexikanische Kongress hat Ende April den Gesetzesvorschlag der Cocopa (Kommission der Eintracht und Befriedung) zur indigenen Autonomie verabschiedet. Ist für Sie das Gesetz aufgrund der wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Vorschlag – wie es die Zapatisten formulierten – ein Schlag ins Gesicht der Indigenas?

Ja, das ist es. Die Hauptforderung des Zapatistischen Befreiungsheeres (EZLN) war ja von Beginn an die Anerkennung der Autonomie der indigenen Völker als höchster Ausdruck ihrer Selbstbestimmung. Nach dem Gesetzesvorschlag der Cocopa sollte diese Autonomie unter anderem das Recht der indigenen Völker beinhalten, die natürlichen Ressourcen ihres Territoriums zu nutzen. Das Recht der gemeinschaftlichen Ressourcennutzung war naturgemäß der umstrittenste Punkt des Gesetzesvorschlages, da es nicht wie etwa das Recht auf eine selbstgewählte Regierung oder auf eine eigenständige Justiz bloß politische, sondern eben ganz erhebliche wirtschaftliche Interessen berührt. Denn eines darf man nicht vergessen: Chiapas ist in Mexiko einer der an natürlichen Ressourcen reichsten Bundesstaaten. Das Recht der Ressourcennutzung war Essenz und zugleich Seele des Gesetzesvorschlages der Cocopa. Denn im Gegensatz zur wirtschaftlichen Autonomie wird die politische Autonomie bereits jetzt de facto in vielen Kommunen praktiziert, auch wenn sie bisher noch nicht in der Verfassung verankert ist. Im Zuge der Gesetzesverabschiedung im mexikanischen Kongress wurde nun jedoch dieses für die indigenen Völker so wichtige Recht der Ressourcennutzung ersatzlos gestrichen.
Außerdem wird in dem Gesetzestext die Autonomie nur noch als ein „Recht des öffentlichen Interesses“ bezeichnet. An keiner Stelle wird den indigenen Völkern – wie von der Cocopa gefordert – öffentlich-rechtliche Subjektivität verliehen. Damit hat das vom Kongress verabschiedete Gesetz letztlich nur noch sehr wenig mit der Vereinbarung von San Andrés von 1996 und mit dem Gesetzesvorschlag der Cocopa zu tun. Für mich ist das Gesetz eine Totgeburt, die juristisch gesehen weder Wirkungen haben kann noch wird.

Wie beurteilen Sie dann im nachhinein den Marsch der EZLN von Chiapas in die mexikanische Hauptstadt? Kann man bei dem Ergebnis einer gesetzestechnischen Totgeburt noch von einem Erfolg der Zapatisten sprechen?

Doch, ohne Zweifel war der Marsch ein immenser Triumph der EZLN, weil er gezeigt hat, dass die zapatistische Bewegung auch auf nationaler Ebene über großen Rückhalt in der Bevölkerung des Landes verfügt, und zwar auch in den nicht indigenen Teilen. Die mexikanische Regierung wollte den Konflikt mit der EZLN ja stets regionalisieren, indem sie ihn als ein Problem allein von Chiapas darstellte. Diese Taktik kann nun nach dem Marsch endgültig nicht mehr aufrechterhalten werden. Ganz wesentlich war zudem, dass die VertreterInnen der EZLN bis zum letzten Moment ihre Würde gewahrt haben. Natürlich ändert dies nichts daran, dass das jetzt verabschiedete Gesetz zur indigenen Autonomie mit all seinen Defiziten eine herbe Enttäuschung ist, wenn auch für mich keine allzu überraschende.

Wie beurteilen Sie die Rolle der neuen mexikanischen Regierung Fox bei den Verhandlungen zu diesem Gesetz? Hat mit dem Regierungswechsel in Mexiko im letzten Jahr auch ein Wechsel in der Dialogführung mit der EZLN stattgefunden?

Ich würde sagen, dass es einen rein oberflächlichen Wechsel gab, nämlich in der öffentlich und medial kundgegebenen Haltung der beiden Präsidenten. Der neue Präsident Vicente Fox zeigte nach seinem Amtsantritt eine wesentlich offenere Haltung gegenüber der EZLN als sein Vorgänger Ernesto Zedillo. Er wollte sich ja sogar mit Subcomandante Marcos und den KommandantInnen der EZLN treffen. Oberflächlich gesehen hatte er also die volle Bereitschaft zum Dialog, was natürlich auch eine Art Pflicht für ihn war nach dem Regierungs- und Parteienwechsel und dem so genannten endgültigen Übergang Mexikos zur Demokratie. Tatsächlich jedoch war Fox von Beginn an ebenso wenig wie Zedillo bereit, mit der EZLN zu verhandeln.

Ernsthaftere Absichten scheint Fox dagegen bei seinem Projekt der Steuerreform zu haben. Er sagt, er wolle mit seinem Reformvorschlag die Armut in Mexiko bekämpfen …

… was eine völlig absurde Behauptung ist. Wenn Fox vorschlägt, die bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommenen „básicos“, also insbesondere Nahrungsmittel und Medikamente, in Zukunft zu besteuern, dann ist doch jedem klar, dass darunter gerade die 54 Millionen MexikanerInnen, die in extremer Armut leben, leiden werden. Statt eine solche absurde Reform der Steuergesetzgebung anzugehen, wäre es an der Zeit, soziale Reformen anzupacken, die wenigstens einen Teil dieser Armen in den Arbeitsmarkt integrieren beziehungsweise reintegrieren.

Ein kleiner Trost bleibt: unter der neuen Regierung Fox kam es immerhin zu der völkerrechtlich historischen Entscheidung, den in Mexiko verhafteten argentinischen Ex-Fregattenkapitän und Menschenrechtsverbrecher Miguel Angel Cavallo an Spanien auszuliefern. Glauben Sie an eine Umsetzung dieser Entscheidung, wird also der spanische Untersuchungsrichter Garzón bald die Verbrechen von Cavallo aburteilen können?

Die durch den Außenminister bestätigte Entscheidung des mexikanischen Richters, Cavallo nach Spanien auszuliefern, war enorm wichtig, sowohl für das Völkerstrafrecht als auch für Mexiko. Es hat sich hier – ganz klar als eine Konsequenz des Falles Pinochet – ein neues Bewusstsein in der mexikanischen Justiz und Politik entwickelt, sich an die vom mexikanischen Staat unterzeichneten internationalen Verträge zum Schutz der Menschenrechte gebunden zu fühlen. Diese Entwicklung geschah natürlich unter beachtlichem Druck durch die internationale Völkergemeinschaft, die ihre Augen auf die Entscheidung im Fall Cavallo gerichtet hatte. Ich bin nun jedenfalls recht optimistisch, was die Auslieferung Cavallos angeht.

Wie sieht Ihre persönliche Bilanz des 1994 von den USA, Kanada und Mexiko unterzeichneten Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA aus?

Diese Bilanz lässt sich sehr einfach darstellen: das Freihandelsabkommen NAFTA hat unzweifelhaft zu einer Verbesserung der Lebensqualität der US-AmerikanerInnen und KanadierInnen, hingegen zu einer Verschlechterung der Lebensqualität der Mehrheit der mexikanischen Bevölkerung geführt. Ein Teil der 25 Familien von Multimillionären in Mexiko mag von dem Abkommen profitiert haben, doch gesamtgesellschaftlich hat der Freihandel schlimme Entwicklungen in Mexiko ausgelöst. Dazu zählen insbesondere die Ruinierung der kleinen und mittelständischen Unternehmen und das Phänomen der „maquiladoras“ an der nördlichen Grenze Mexikos.
Die Migration in die USA ist eines der deutlichsten Zeichen dieser negativen Bilanz des Freihandelsabkommens für Mexiko: hätte das Abkommen auch nur annähernd die für Mexiko erhofften Vorteile gebracht, würden nicht täglich immer mehr MexikanerInnen auf der Suche nach einem besseren Leben in Nordamerika die Grenze überqueren wollen und dabei oftmals ihr Leben lassen.

Sie haben in Berlin als Prozessbeobachterin bei dem Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen wegen des Vorwurfs des Terrorismus und zuvor auch an den Demonstrationen zum 1. Mai in Kreuzberg teilgenommen. Wie fällt nach diesen Eindrücken ein Vergleich zwischen dem deutschen und dem mexikanischen Rechtsstaat aus? Hat der deutsche Rechtsstaat Modellfunktion?

Als Menschenrechtsanwältin in Mexiko ist es meine Hauptaufgabe, von den Autoritäten die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze einzufordern. Denn der mexikanische Staat verletzt fortwährend die Menschenrechte, etwa durch die sehr verbreiteten willkürlichen Festnahmen und Folterungen. Angesichts dieses täglichen Kampfes in Mexiko um den Rechtsstaat und seine Grundsätze erscheint mir nach meinen bisherigen Eindrücken hier in Deutschland eine exzessive Variante des Rechtsstaats zu bestehen. So gibt es hier zwar diese reife Form der Demokratie, die den Menschen erlaubt, etwa für die sexuelle Diversität auf die Straße zu gehen, was zur Zeit in Mexiko noch unvorstellbar ist. Allerdings sind die Freiheiten, die der deutsche Staat seinen BürgerInnen gibt, mit einer subtilen Kontrolle verbunden. Alles ist streng reglementiert, der deutsche Rechtsstaat wirkt sehr disziplinierend auf die Gesellschaft. Insoweit hat der deutsche Rechtsstaat meines Erachtens keine Modellfunktion.
Die Demonstration am 1. Mai in Kreuzberg ist ein gutes Beispiel für dieses Phänomen der Disziplinierung durch Legalität: meiner Ansicht nach war das Verhalten der Polizei dort in vielerlei Hinsicht exzessiv. Doch da die Demonstration ein paar Tage zuvor von den Berliner Verwaltungsgerichten verboten worden war, war dieses Verhalten eben legal. Man hatte es ja nun mit einer gerichtlich verbotenen Demonstration zu tun.

Interview: Niels Müllensiefen

KASTEN:
Zur Person: Alejandra Ancheita

Während ihres Studiums spezialisierte sich die mexikanische Rechtsanwältin Alejandra Ancheita auf die Rechte der Frauen und der indigenen Völker. Im vergangenen Jahr zeigte sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für das lateinamerikanische Zentrum für Gerechtigkeit und Völkerrecht (CEJIL) Menschenrechtsverletzungen vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte an. Zur Zeit arbeitet Ancheita in Mexiko-Stadt für eine Nichtregierungsorganisation, die sich vor allem für die Rechte von ArbeiterInnen und GewerkschafterInnen einsetzt. Ende April diesen Jahres reiste die 1976 geborene Anwältin auf Einladung des Bildungswerks der Heinrich-Böll-Stiftung nach Berlin, um an einer Konferenz zum Thema „Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika“ teilzunehmen. Sie referierte über die Situation der Menschenrechte in Mexiko und über Diskriminierungen von Frauen in Argentinien, Peru und Guatemala. Bereits Ancheitas Vater hatte sich in Chiapas als Rechtsanwalt für die Rechte der indigenen Völker eingesetzt. 1985 wurde er von der Polizei festgenommen, gefoltert und ermordet.

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