Guatemala | Nummer 371 - Mai 2005

Das Ende der Bescheidenheit

Rigoberta Menchú gewinnt den ersten Rassismus-Prozess in Lateinamerika

Aufgrund einer Klage der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú wurden Anfang April fünf Mitglieder der ultrarechten Partei FRG („Republikanische Front Guatemalas“) wegen rassistischer Verunglimpfung zu mehreren Jahren Haftstrafen verurteilt. Unter ihnen war auch ein Enkel des Ex-Diktators Efraín Ríos Montt. Das Urteil hat große historische und politische Bedeutung, ist Rassismus in Guatemala doch Teil der gesellschaftlichen Normalität. Es zeigt auch einen zaghaften Reformwillen des Staates, sich von der ultrarechten FRG zu distanzieren.

Stefanie Kron

Wir haben Geschichte geschrieben. Heute können wir unseren Kindern mitteilen, dass in diesem Land niemand diskriminiert werden darf.“ Unter großem Beifall kommentierte die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú Túm die Verkündung des Urteils. Am 4. April 2005 verurteilte ein Gericht in Guatemala-Stadt fünf PolitikerInnen wegen ethnischer Diskriminierung, Nötigung und Störung der öffentlichen Ordnung zu Haftstrafen von je drei Jahren und zwei Monaten. Damit hat die Klägerin Menchú erreicht, dass Rassismus in Guatemala erstmalig als Straftat verurteilt wurde, obgleich ethnische Diskriminierung seit dem Jahr 2002 im Gesetzbuch als Straftatbestand definiert ist.
Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht wegweisend. Zunächst stellt es einen Präzedenzfall mit großer symbolischer Wirkung für ganz Lateinamerika dar. So erklärte Ricardo Cajas, Koordinator der kürzlich in Guatemala eingerichteten staatlichen „Kommission zum Schutz vor Rassismus und Diskriminierung“ nach der Urteilsverkündung: „Nirgendwo auf dem gesamten Subkontinent wurde bisher ein Fall von rassistischer Diskriminierung vor Gericht gebracht.“ Von besonderer Bedeutung ist auch, dass Guatemala der Ort ist, an dem der Prozess stattfand und das Urteil gefällt wurde. Die Journalistin Marielos Monzón sprach von „einem historischen Ereignis in einer Gesellschaft, für die der Rassismus normal ist“. Seit der Gründung des Staates 1871 gehörte der Rassismus zur nationalen Identität der mestizischen und weißen Minderheit des Landes und die ethnische Segregation zum Fundament ihrer Herrschaft. Noch Anfang der 1990er Jahre hatte der französische Anthropologe Yvon Le Bot die gesellschaftliche Ordnung in Guatemala als „Apartheidregime“ bezeichnet. Daran konnten auch die Friedensverträge von 1996 nicht viel ändern, die ein Abkommen über Rechte und Identität der indigenen Bevölkerung beinhalten. „Die Idee, dass das Indigene ein Synonym für Minderwertigkeit ist, hat unsere Gesellschaft so durchdrungen, dass rassistische Praktiken Teil des Alltags sind“, analysiert Monzón. Für Aussagen wie diese hatte die Journalistin noch im März Morddrohungen erhalten, wie amnesty international berichtete.

In den Fußstapfen des Krieges

Zu dem Prozess war es gekommen, weil Rigoberta Menchú Ende 2003 eine Klage gegen fünf Mitglieder oder SympathisantInnen der ultrarechten Partei „Republikanische Front Guatemalas“ (FRG) einreichte. In ihrer Aussage schilderte sie, wie diese sie bei einer öffentlichen Anhörung bezüglich der Präsidentschaftskandidatur des früheren Militärdiktators Efraín Rios Montt im Oktober 2003 als „dreckige Indianerin“ beschimpft und wegen ihrer traditionellen indigenen Kleidung, traje, beleidigt und bedrängt hatten. Unter den Verurteilten befindet sich auch Juan Carlos Ríos, ein Enkel des früheren Militärdiktators und Begründers der FRG. Während der nur 18-monatigen Herrschaft von Ríos Montt (1982/83), der die soziale Opposition und die Guerillabewegungen mit dem blutigen Aufstandsbekämpfungsprogramm der „verbrannten Erde“ bekämpfte, waren 75.000 Menschen von Streitkräften und paramilitärischen Einheiten ermordet worden. Die Mehrheit von ihnen gehörte indigenen Gruppen an. Im Jahr 2000 zog Ríos Montt nach dem Wahlsieg seiner Partei als Vorsitzender in den Kongress ein. Als er bei den Wahlen Ende 2003 gar das Amt des Staatschefs anstrebte, kam es zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Verfassungsgericht und der Menschenrechtsbewegung des Landes um die Zulässigkeit einer Präsidentschaftskandidatur eines ehemaligen Putschisten. In diesem Zusammenhang fand die öffentliche Anhörung statt, bei der sich Menchú gegen die Kandidatur von Ríos Montt aussprach.

Indigene Frauen mischen auf

Das Urteil zugunsten von Rigoberta Menchú spricht auch die bisher tabuisierte Vergangenheit des Krieges (1960-1996) an. Es stellt eine Verbindung zwischen dem Rassismus und den Kriegsverbrechen der Militärs her. So bezeichnet der 1999 veröffentlichte Bericht der internationalen Kommission zur historischen Aufklärung (CEH) die Kriegsverbrechen als „Genozid“ an der indigenen Bevölkerung. Auch die Stiftung Rigoberta Menchú Túm (FRMT) erinnerte in einer Erklärung zur Eröffnung des Prozesses im März daran, dass Rassismus und Diskriminierung ihren Höhepunkt während des internen bewaffneten Konfliktes fanden“.
Es ist weder Zufall noch ausschließlich dem hohen Bekanntheitsgrad Menchús geschuldet, dass die Klägerin im ersten Rassismusprozess eine Frau ist. Auch alle weiteren Fälle ethnischer Diskriminierung, die in den vergangenen Jahren an die Öffentlichkeit gelangten, wurden von indigenen Frauen vorgetragen. Denn der Rassismus geht nicht nur mit der sozialen Marginalisierung der indigenen Gruppen einher – in den indigen geprägten und kleinbäuerlichen Gegenden des bis heute infrastrukturell wenig erschlossenen und kargen Hochlandes nähern sich die Armutsraten mitunter der 90-Prozent-Marke – sondern auch mit geschlechtlicher Diskriminierung.
In den öffentlich gewordenen Fällen der letzten Jahre hatten die indigenen Frauen nicht nur die räumliche, sondern auch die soziale Trennung überschritten und versucht ihr Recht auf Präsenz, Partizipation und nicht zuletzt Konsum in denjenigen öffentlichen urbanen Räumen wahrzunehmen, die bislang Weißen und ladinos/as vorbehalten geblieben waren: Universitäten, Restaurants oder Cafés. So kursierte im Jahr 2002 in der guatemaltekischen Presse der Fall einer Gruppe von Jurastudentinnen, die bei einem Berufspraktikum getadelt wurden, weil sie die traje trugen. Ebenfalls 2002 wurde der Anthropologin Irma Alicia Velásquez der Zutritt zu einem Restaurant in einem Nobelviertel von Guatemala-Stadt verwehrt, weil ihre traje sie als indigen auswies. Vergangenes Jahr sorgte der Fall der Rechtsanwältin María Tuyuc für öffentliches Aufsehen. Beim Betreten einer Bar in Guatemala-Stadt wurde sie vom Personal mit den Worten „Die Dienstboten warten draußen“ wieder weggeschickt. Die Staatsanwaltschaft wies ihre Klage gegen besseres Wissen mit der Begründung ab, es handele sich dabei nicht um ein Delikt. Das kreolische Establishment von Guatemala-Stadt verstand seinerseits Tuyucs Forderung, in dem Club in Folge dessen eine Veranstaltung über Rassismus und Diskriminierung durchzuführen, als schweren Affront.

Zaghafter staatlicher Antirassismus

In Spanien liegt seit dem Jahr 2000 eine Völkermordklage gegen Ríos Montt vor. Seine Partei leugnet jedoch bis heute Montts Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen an den indigenen Gruppen. Sie verschärfte während ihrer Regierungszeit stattdessen die Repression gegen MenschenrechtsaktivistInnen, remilitarisierte das Land und legte die Umsetzung der Friedensabkommen auf Eis. So ist das Urteil nicht zuletzt auch ein Zeichen der Justiz für die Anerkennung der Friedensverträge. Denn ein Teil der Urteilsbegründung nimmt Bezug auf das Abkommen über die Rechte der indigenen Bevölkerung. Dort heißt es, dass das Tragen ihrer traditionellen Kleidung zu respektieren sei. Deshalb weist das Urteil auf einen zaghaften Reformwillen des Staates hin und demonstriert eine Distanzierung zur FRG, die die öffentlichen Institutionen lange Zeit dominierte.

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