Der lange Weg zur Gerechtigkeit
Menschenrechtsverletzungen durch den mexikanischen Staat
Die Gesichter der Männer sind von Müdigkeit und Entbehrung gezeichnet. Seit zwölf Jahren bewegt sich ihr Leben jenseits der Normalität. Damals, im Jahr 1999, wurden die Bauern und Umweltschützer Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera von Militärs im mexikanischen Bundesstaat Guerrero verhaftet und gefoltert. Die spätere Anklage sprach von illegalem Waffenbesitz und Drogenanbau. Heute leben beide im Exil. Im Dezember 2010 erhielt ihre Hoffnung auf Rehabilitierung und Entschädigung wieder Nahrung, als der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica über ihren Fall entschied und den mexikanischen Staat wegen Menschenrechtsverletzung schuldig sprach.
Die Geschichte dieses Falls erzählt ein Dokumentarfilm, den das mexikanische Menschenrechtszentrums Miguel Agustín Pro Juárez (Centro Prodh) jüngst vorgestellt hat. Das Zentrum hat die Umweltaktivisten juristisch bis auf die internationale Ebene begleitet. Wie Luis Arriaga, Direktor des Prodh, im Gespräch klarstellt, ist dieser Fall jedoch keine individuelle Geschichte von Übergriffen, sondern gehört zur täglichen Realität in Mexiko. Er zeichnet ein Bild von politischen Missständen, von systematischen Menschenrechtsverletzungen, Kriminalisierung sozialer Proteste und der Rechtlosigkeit. „Die Bedrohungssituation für MenschenrechtsaktivistInnen, die sowohl Behinderung ihrer Arbeit als auch Übergriffe beinhaltet, gehören zu diesem Panorama dazu“, so Luis Arriaga.
Die Bauern Montiel und Cabrera gehörten in den 1990er Jahren zu denjenigen Campesinos, die sich in der Sierra von Petatlán im Südwesten von Guerrero gegen die Abholzung der Wälder zusammenschlossen. Verantwortlich für die Abholzung waren transnationale Unternehmen wie die US-amerikanische Boise Cascade mit Billigung der Regierung des damaligen Gouverneurs Rubén Figueroa sowie der Unterstützung der lokalen Kaziken und ihrer Mörderbanden. Greenpeace zufolge wurden zwischen 1992 und 2000 insgesamt 226.203 Hektar, also 38 Prozent der Waldbestände, illegal abgeholzt. 1998 gründeten die Bäuerinnen und Bauern die Organisation ökologischer Campesinos der Sierra de Petatlán und Coyuca de Catalán (OCESP). Ihr Protest erhielt relativ große Beachtung in den Medien und erzeugte einen öffentlichen Druck, der schließlich den internationalen Konzern zwang, sich aus dem Geschäft in Guerrero zurückzuziehen. Doch die UmweltschützerInnen hatten zu viele Interessen gestört und damit begann eine Jagd auf die Bäuerinnen und Bauern, die von ihren GegnerInnen unter anderem der Kontakte zur Guerilla bezichtigt wurden. Daran beteiligte sich auch die Armee. Sie hatte die Region nach dem Schmutzigen Krieg der 1970er Jahre nie wirklich verlassen und war seit der wieder erstarkenden Organisierung der ländlichen Bevölkerung in den 1990er Jahren und dem Massaker von Aguas Blancas 1995 an Mitgliedern einer Bauernorganisation erneut massiv präsent.
Montiel und Cabrera erhielten Gefängnisstrafen von sechs Jahren und acht Monaten sowie zehn Jahren. Der juristische Beistand und nationale sowie internationale Solidaritätskampagnen wie von Amnesty International verhinderten jedoch, dass sie für Jahre im Gefängnis verschwanden, wie viele andere AktivistInnen. Gleichzeitig verfolgte die Regierung des damaligen Präsidenten Vicente Fox (2000 bis 2006) eine außenpolitische Strategie der Weltoffenheit und Propagierung der Menschenrechte zur Aufbesserung des internationalen Images Mexikos. Die beiden Umweltschützer konnten im November 2001 das Gefängnis aus „humanitären Gründen“ verlassen. Doch nach Hause konnten sie nicht zurückkehren.
Denn bis heute ist die Region von Unsicherheit, Bedrohung und Repression geprägt, die ihre Ursachen in der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und Konflikten um Landkontrolle haben. Die Sierra war und ist Anbaugebiet für Marihuana und liegt an der Route des interregionalen und internationalen Drogenhandels. Die Macht der lokalen Kaziken scheint nach wie vor ungebrochen und das Militär präsent. Ein anderer Ökobauer, Felipe Arreaga, starb 2009 unter ungeklärten Umständen, die Behörden sprechen von einem Verkehrsunfall. Auch dies kein Einzelfall, wie Luis Arriaga vom Centro Prodh feststellt.
Arriaga zufolge hat das Rechtssystem in Mexiko versagt. Und dies habe einen systemischen Charakter. Opfer von unrechtmäßigen Verhaftungen, Folter, illegalen Hausdurchsuchungen und Hinterbliebene von Exekutierten könnten nur sehr schwer ihr Recht einklagen. Daran haben laut Arriaga auch kleine Reformen in den vergangenen Jahren nicht viel geändert. „Das System beruht weiterhin auf Modellen der Verwaltung, Exekutive und Justiz, die darauf ausgerichtet sind, jegliche Form von sozialer Unzufriedenheit zu unterdrücken. Oder anders gesagt, eine Kriminalisierung des sozialen Protests.“ Die Gewalt der Polizeieinheiten und ihre Koordination mit anderen Behörden in Atenco und Oaxaca im Jahr 2006, Schauplätze der schwersten Menschenrechtsverletzungen seitens des Staates der jüngeren Zeit, hätten dafür genügend Beweise erbracht.
Montiel und Cabrera riefen das Interamerikanische System für Menschenrechte an, um Recht zu erhalten. 2009 ging der Fall an den Interamerikanischen Gerichtshof in Costa Rica. Der Tatbestand umfasste die Verletzung der persönlichen Freiheit und Integrität, zu denen die willkürliche Verhaftung und Folter gehörten. Auch wurde das Recht auf ein rechtmäßiges Verfahren verletzt, indem die Geständnisse, die unter Folter erzwungen wurden, als Beweismittel im damaligen Prozess zugelassen waren. Hinzu kommt die damalige Untersuchung der Foltervorwürfe vor einem Militärgericht – für den Interamerikanischen Gerichtshof ein Beweis des mangelhaften Zugangs zum Rechtssystem und ein wesentlicher Grund für Straflosigkeit. Dieser Missstand verweist auf mehrere Problemfelder, die Menschenrechtsorganisationen in Mexiko seit Langem bemängeln – die Kriminalisierung der sozialen Bewegungen, Schutzlosigkeit von MenschenrechtsverteidigerInnen, das Fehlen staatlicher Mechanismen von Prävention und Schutz sowie eine unabhängige Justiz. Der Prozess vor dem Interamerikanischen Gerichtshof war ein großer Erfolg. „Er ist sehr wichtig, weil er offen die Rolle des Militärs im Bereich der Öffentlichen Sicherheit sichtbar werden ließ und die damit verbundenen Folgen für die Zivilbevölkerung anhand der Menschenrechtsverletzungen thematisierte“, so Luis Arriaga.
Die Situation der MenschenrechtsaktivistInnen sieht besorgniserregend aus. Ein Bericht des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in Mexiko von 2009 enthält 128 registrierte Attacken auf MenschenrechtsverteidigerInnen zwischen 2006 und 2009 von denen nur zwei zu Verfahren führten. Gravierend sind auch Straftaten, die von Militärangehörigen an ZivilistInnen verübt und anschließend vor Militärgerichten verhandelt werden. Das Militär gilt als heilige Kuh des mexikanischen Staates und kann kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt auch für Verbrechen der Vergangenheit. Für Luis Arriaga zeigt sich darin eine offensichtliche Ablehnung der Aufarbeitung der Vergangenheit und ihrer Verbrechen: „Das hat bewirkt, dass die grundlegenden Strukturen und Akteure des Staates straflos ausgehen und weiterhin bestehen bleiben. Es gibt Gesetze und eine Praxis, die aus dem autoritären Regime stammen und weiter wirken, ohne dass sie in Frage gestellt werden. Ein Prozess der Reinigung von diesem autoritären Regime der 1970er, 80er und 90er Jahre fand nicht statt. Und darin liegt der Grund für die tiefe Verwurzelung der Straflosigkeit im mexikanischen Staat.“
Im vorliegenden Fall von Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera verpflichtete der Interamerikanische Gerichtshof in seinem Urteil im Dezember 2010 den mexikanischen Staat zur Untersuchung der Vergehen und insbesondere der Folter durch ein ziviles Gericht, Entschädigung der Kläger, Sanktionierung der Täter, und zum Entzug der Zuständigkeit von Militärgerichten für alle Vergehen, die als Menschenrechtsverletzungen deklariert sind.
Der mexikanische Staat hat mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention auch die interamerikanischen Instanzen akzeptiert und ist zur Umsetzung des Urteils verpflichtet. Ein Recht auf Berufung ist ausgeschlossen. Jedoch existieren keine internationalen Sanktionsmittel. Der Gerichtshof hat als juristische Instanz vor allem eine politisch-moralische Bedeutung. Und so sendet die mexikanische Regierung regelmäßig kleine Signale der Kooperationsbereitschaft an die internationale Gemeinschaft wie zum Beispiel die Ankündigung, einen Dialog mit den mexikanischen Menschenrechtsorganisationen zu initiieren und verbindliche Kontroll- und Schutzmechanismen von MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen zu etablieren. Oder der Reformentwurf vom vergangenen Oktober, der drei Delikte aus der bisherigen Militärjurisdiktion herauszunehmen beabsichtigt, darunter Vergewaltigung, gewaltsames Verschwinden und Folter. Für Luis Arriaga ist dieser Entwurf unzureichend. Auch hätten die Urteile und Empfehlungen vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahre 2009, die unter anderem auch eine Reform der Militärjustiz für unabdingbar erachteten, kaum nennenswerte Resultate hervorgebracht. Mexiko müsse die internationalen Standards einhalten, so Arriaga. Deshalb bedarf es aus seiner Sicht des Drucks von internationalen Instanzen und der solidarischen Bewegung im Ausland. „Der mexikanische Staat vermittelt auf internationaler Ebene ein anderes Gesicht, als jenes, das er im Land selbst zeigt. Deshalb ist es wichtig, das wahre Gesicht Mexikos mit konkreten Fällen, Zahlen und Daten zu präsentieren. Wir müssen die internationale Bühne mit ihren Institutionen nutzen, damit Mexiko angehalten ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.“
Die Beanstandung der Zuständigkeit von Militärgerichten stellt auch kein Novum in der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Costa Rica dar. Bereits in zwei früheren Fällen wurde die Verantwortlichkeit des mexikanischen Militärs für schwere Menschenrechtsverletzungen festgestellt und eine Justizreform in Mexiko angemahnt. Es handelt sich um den Fall des gewaltsamen Verschwindens von Rosendo Radilla, der 1974 an einem Militär-Checkpoint ebenfalls im Bundesstaat Guerrero von Soldaten verhaftet wurde und verschwand. Er gilt als exemplarischer Fall der mehr als fünfhundert Verschwundenen in Guerrero während des Schmutzigen Krieges (siehe LN 427). Der zweite Fall betrifft Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú, zwei Frauen vom Volk der Me‘phaa, die 2002 im Bundesstaat Guerrero von Soldaten bedroht und vergewaltigt wurden. Auch dieser Fall trägt emblematischen Charakter, da er auf die systematische Repression und Gewalt gegen die indigene Bevölkerung und insbesondere gegen Frauen und AktvistInnen durch staatliche Institutionen und das Militär hinwies. Doch trotz dieser Urteile ist in Mexiko in den letzten Jahre keine Kehrtwendung der Rolle des Militärs feststellbar, im Gegenteil.
Denn der Regierungsdiskurs über innere Sicherheit und den Krieg gegen die Drogenkartelle prägt die innenpolitische Situation und führt die militärische Logik fort. Dazu gehören die Entsendung von mehr als 50.000 Soldaten und die Militarisierung verschiedener Regionen mit einer Etablierung des Ausnahmezustands. Selbst die mexikanische Regierung spricht von über 36.000 Toten seit 2006, dem Jahr des Amtsbeginns von Präsident Felipe Calderón und dem damit verbundenen Beginn des „Krieges gegen die Drogen“.
Als Lösung in diesem aussichtslos scheinenden Szenario sieht Luis Arriaga nur einen Ausstieg aus dieser Logik vom inneren Feind und militärischer Konfrontation: „Die Erfolglosigkeit des Krieges ist eine deutliche Antwort. Weder ist die Produktion von und der Handel mit Drogen zurückgegangen, noch sind die Drogenkartelle geschwächt worden.“ Für Arriaga können nur eine klare Menschenrechtspolitik als Priorität und strukturelle Reformen einen Wandel bringen. Der Abzug der Armee aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und die Abschaffung der Militärjustiz wären erste unabdingbare Schritte. Vielleicht werden eines Tages Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera endlich ihr Recht auch in Mexiko erlangen und nach Hause zurückkehren können. Der Weg bis dahin ist aber noch weit.