Bewegung | Nicaragua | Nummer 547 - Januar 2020 | Politik

DIE WASSERBANDE

Amaya Coppens Zamora und 15 weitere Aktivist*innen erneut in Haft

In einer Pressemitteilung bestätigte die sandinistische Polizei Mitte November 2019 die Verhaftung von 16 Menschen, darunter 13 Aktivist*innen des Nationalen Einheitsbündnisses Blau und Weiß (UNAB), ein Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und sozialer Bewegungen. Zur Gruppe der Verhafteten gehört auch Amaya Coppens Zamora, die erst im Juni 2019 aus neunmonatiger Haft entlassen worden war.

Von Elisabeth Erdtmann


„Respektiere das Vaterland!“ Protestierende in Granada, Nicaragua kritisieren Ortega als Mörder (Foto: Julio Vannini via flickr.com, CC BY-NC 2.0)

Erst im vergangenen September hatte Amaya Coppens, während sie in Europa auf die Menschenrechtssituation in Nicaragua aufmerksam machte, den LN ein Interview gegeben (siehe LN 545). Darin hatte sie über die Haftbedingungen der politischen Gefangenen und die Notwendigkeit gesprochen, die Proteste ungeachtet der Repression im Land fortzusetzen: „Wir protestieren weiter wie wir können. (…) Der Protest ist wichtig, damit die Situation in Nicaragua sichtbar bleibt.”

Ihr Fall hatte europaweit Kreise gezogen, auch, weil Amaya Coppens neben der nicaraguanischen auch die belgische Staatsangehörigkeit besitzt. Während ihrer Haftzeit besuchte eine Delegation des Europäischen Parlaments unter der Leitung von Ramón Jáuregui das Frauengefängnis in Managua. Dessen Angebot, sich für ihre Freiheit „als belgische Staatsbürgerin” einzusetzen, hatte sie mit der Begründung abgelehnt, sie würde das Gefängnis nicht ohne ihre Mitgefangenen verlassen. Aufgrund des von der Regierung erlassenen Amnestiegesetzes vom Juni 2019 war Amaya Coppens schließlich zusammen mit etwa 100 weiteren politischen Gefangenen freigekommen. Seit ihrer Rückkehr aus Europa beteiligte sie sich an den Protestaktionen des Einheitsbündnisses.

Am 14. November 2019 wurden sie und zwölf weitere Aktivist*innen verhaftet, weil sie ihre Solidarität mit dem Hungerstreik der Mütter der politischen Gefangenen bekundet hatten, die mit der Aktion für die Freilassung ihrer Familienangehörigen kämpften. Im nahe der Hauptstadt Managua gelegenen Masaya harrten zehn Mütter in der Kirche San Miguel Arcáncel ohne Wasser aus. Der Gemeindepfarrer Edwin Román, der sich ebenfalls dort aufhielt, prangerte an, dass die Polizei das Gebäude umstellt und die Regierung Wasser- und Stromversorgung unterbrochen habe. Sämtliche Personen im Gebäude waren praktisch eingeschlossen. Ein massives Polizeiaufgebot verhinderte, dass die Unterstützer*innen zu den Müttern vordringen konnten, um ihnen Wasser und Medikamente zu übergeben. Alle 13 Aktivist*innen wurden verhaftet, als sie zur Abfahrt nach Managua in ihre Fahrzeuge stiegen. Sie hatten sich etwa drei Häuserblocks entfernt, als sie von Polizeistreifen abgefangen wurden. Weitere drei Personen wurden zu Hause festgenommen.

Polizeiangaben zufolge sei die Gruppe mit zwölf Molotow-Cocktails, einer Schrotflinte und drei Revolvern plus Munition in drei Fahrzeugen der Marke Sedan unterwegs gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Waffenhandels erhoben, wobei sämtliche benannte Zeug*innen Polizist*innen sind.

Kein Wasser in den ersten zwei Tagen der Haft

Informationen der Internetzeitung Confidencial zufolge wurde Amaya Coppens vier Tage lang in einer Strafzelle im erst kürzlich erbauten Gefängnis Nuevo Chipote gefangen gehalten. Zwei Tage verbrachte sie ohne Trinkwasser − der Wasserhahn ist nur von außen zugänglich − und musste auf verdreckten Matratzen schlafen, was bei ihr, die ohnehin unter Asthma leidet, Asthmaanfälle auslöste.

Ihre Eltern berichteten gegenüber Confidencial, dass die Zelle einmal überschwemmt worden sei, weil die Wärter den Wasserhahn über Nacht offengelassen hätten. Der Bericht beschreibt die Zelle als einen vollständig geschlossenen Raum, in dem es weder Tageslicht noch Belüftung gibt. In einem Loch im Boden musste die Gefangene ihre Notdurft verrichten. 24 Stunden lang brannte in der Zelle eine Glühlampe, sodass sie unter Schlafentzug litt. Nur wenn ihr das Essen gebracht wurde, konnte sie Tag und Nacht unterscheiden.

Die Unterbrechung der Wasserversorgung ist ein Verbrechen

Der Verteidiger von Amaya Coppens gab an, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung geschlagen wurde, was zu Prellungen an Armen und Rücken und einer Bauchverletzung führte. Durch die viel zu engen Handschellen habe sie Schürfwunden an beiden Handgelenken. Wegen der Schläge könne sie den Zeigefinger der rechten Hand nicht bewegen.

Inzwischen haben Coppens Eltern bestätigt, dass ihre Tochter in eine Gemeinschaftszelle mit zwei anderen jungen Frauen verlegt wurde.
Laut der Internetzeitung articulo66 haben nicaraguanische und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie der Vatikan und die EU in Vertretung ihrer Hohen Repräsentantin Federica Mogherini Ende November die Einstellung strafrechtlicher Verfolgung sowie die sofortige Freilassung der 16 Jugendlichen gefordert. Unter dem selbstgewählten Namen „la banda de los aguadores” (die Wasserbande), der kritisieren soll, dass bereits die Versorgung von Hungerstreikenden mit Wasser als Verbrechen gewertet wird, ist die Gruppe inzwischen auch international bekannt.
Nach Monaten angespannter Ruhe, in denen jeder öffentliche Protest in Nicaragua sofort im Keim erstickt wurde, macht sich die Empörung der Menschen nun wieder Luft − in mehreren Kirchen kam es zu Solidaritätshungerstreiks. Mit der Belagerung und Abriegelung der Kirchen durch die Polizei und der Unterbrechung der Strom- und Wasserversorgung, um die hungerstreikenden Familienangehörigen der politischen Gefangenen zur Aufgabe zu zwingen, erreicht die Repression gleichzeitig eine neue Eskalationsstufe. Die Kirchengemeinden, die die wenigen Schutzräume für einen freien Meinungsaustausch bereitstellen, die den Bürger*innen noch verbleiben, werden nun ihrerseits kriminalisiert und verfolgt.

Die Familien der „banda de los aguadores” beklagen, dass Staatsanwält*innen falsche, auf Lügen basierende Anklagen erheben, Richter*innen außerhalb des Gesetzes handeln und den Befehl zur Verurteilung ihrer Angehörigen ausführen würden. Das erste Anhörungsverfahren Ende November vor dem 5. Strafgerichtshof in Managua verlief daher erwartungsgemäß: Der stellvertretende Richter, Cruz Adalberto Zeledón, wies alle Argumente der Verteidigung nach mehr als sieben Stunden Anhörung zurück und vertagte das weitere Verfahren auf den 30. Januar 2020.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren