Chile | Nummer 572 - Februar 2022 | Politik

DIE ZWEITE HALBZEIT LÄUFT

Der Verfassungskonvent arbeitet gegen die Zeit

Viel Zeit bleibt nicht mehr. Spätestens im Juli 2022 muss der neue Verfassungstext vorliegen, über den die chilenische Bevölkerung dann per Plebiszit abstimmen soll. Noch gibt es keine konkreten Entscheidungen, doch die ersten inhaltlichen Abstimmungen laufen bereits. Worüber wird debattiert? Und wird das Gremium die Frist einhalten können?

Von Caroline Kassin & Martin Schäfer

Altes Gebäude, neue Ideen Das Plenum des Konvents muss bis Juli die neue Verfassung beschließen (Foto: LuisCG11 via Wikimedia Commons (CC-BY-SA-4.0))

Es ist Halbzeit: Anfang Juli 2021 konstituierte sich der chilenische Verfassungskonvent mit dem Auftrag, innerhalb von maximal zwölf Monaten eine neue Verfassung zu erarbeiten. Zwölf Monate – das ist wahrlich keine lange Zeit, um die Weichen für ein ganzes Land auf Jahrzehnte zu stellen. Bisher ging es im Verfassungskonvent jedoch vor allem um Verfahrens- und Abstimmungsregeln und die Wahl der Vorsitzenden. Erst am 18. Oktober 2021, genau zwei Jahre nach Ausbruch der Massenproteste, die den Prozess ins Rollen gebracht hatten, wurden die sieben Fachausschüsse ins Leben gerufen, in denen nun die ersten Abstimmungen über den Inhalt der neuen Verfassung begonnen haben.

Auf den Schultern der 155 gewählten Mitglieder liegt eine große Verantwortung. Mit der neuen Verfassung soll das neoliberale Kapitel in Chiles Geschichte beendet und ein neues aufgeschlagen werden. Die Hoffnungen auf ein sozial gerechteres, umweltfreundlicheres und progressiveres Chile sind groß. Die Wahl von Gabriel Boric zum Präsidenten (siehe den Infokasten zu diesem Artikel) gibt diesen Erwartungen noch einmal neuen Schwung. Doch noch ist nichts gewonnen. Sollte es dem Gremium bis Juli nicht gelingen, einen fertigen Text vorzulegen, ist das Verfassungsprojekt Geschichte.

Die zweite Halbzeit lief jedoch holprig an: Ganze neun Wahlgänge an zwei Tagen waren Anfang Januar für die Wahl der neuen Konventspräsidentin nötig, da sich die Mitte-Links-Delegierten nicht auf eine Kandidatur einigen konnten. Am Ende wurde María Elisa Quinteros mit den exakt nötigen 78 Stimmen ins Amt gewählt, ohne Unterstützung des Linksbündnisses Frente Amplio und der Sozialist*innen. Auch die Konsultationen der indigenen Gemeinschaften starteten aufgrund fehlender Finanzierung erst Ende Januar statt wie geplant schon im Dezember 2021. Die Öffentlichkeit fragte sich: Kriegen die das hin mit der neuen Verfassung?

Auf der Webseite des Konvents konnte die chilenische Bevölkerung in den vergangenen Wochen – und nach ebenfalls verspäteter Freischaltung – bereits selbst konkrete Vorschläge für den Verfassungstext einbringen und über die verschiedenen Initiativen abstimmen. Solche iniciativas populares, die mindestens 15.000 digitale Unterschriften erhalten haben, werden in den Abstimmungsprozess im Konvent aufgenommen. Über 6.000 Initiativen gingen ein, fast 2.500 standen nach Prüfung aller Voraussetzungen zur Abstimmung. Nur 38 hatten kurz vor Ablauf der Frist am 1. Februar die nötigen Unterschriften zusammen. “Wir haben anfangs nicht abgesehen, dass wir weder Zugang zu den Medien noch die Unterstützung der Regierung haben würden, um die Beteiligung zu erhöhen“, kommentierte der Delegierte Jorge Baradit gegenüber La Tercera die anfänglich schleppende Beteiligung.

Nur 5 Minuten Redezeit pro Verfassungsnorm im Grundrechteausschuss

Die 38 Initiativen mit der nötigen Anzahl an Unterschriften werden nun im jeweiligen Fachausschuss diskutiert und könnten schließlich in den endgültigen Verfassungstext einfließen. Die Initiative „Será Ley“ kam als erste auf die 15.000 Unterschriften. Sie fordert eine Verfassungsnorm über sexuelle und reproduktive Rechte, insbesondere das Recht auf Abtreibung. Über 31.000 Menschen haben die Initiative inzwischen unterzeichnet. Die zweite Initiative mit über 15.000 Unterschriften heißt „Con mi plata NO“ und fordert die Sicherung der Renten. Sie plädiert unter anderem für das Eigentumsrecht an Rentenfonds, die Wahlfreiheit zwischen öffentlichen und privaten Fonds und eine universelle und steuerfinanzierte Grundrente. Mit rund 49.000 Unterschriften hat diese Initiative mittlerweile die höchste Unterstützung – dicht gefolgt von der Legalisierungsinitiative “Cannabis a la Constitución Ahora” mit rund 40.000 Unterschriften.

Die Bandbreite der Initiativen mit mehr als 15.000 Unterschriften ist enorm. Die Forderungen reichen von einem Recht auf Eigentum über die Verstaatlichung der Bergbaukonzerne, einer autonomen Zentralbank und Tierrechten bis hin zu einer feministischen Bildung. Die tatsächliche Umsetzung einiger Initiativen in der neuen Verfassung gilt als fraglich. Trotzdem erreichte etwa die Initiative „Cárcel para Sebastián Piñera“ (Gefängnis für Sebastián Piñera, Chiles amtierenden Präsidenten) die Schwelle von 15.000 Unterschriften in weniger als einer Woche. Zum Teil sind die Forderungen auch widersprüchlich. So hat nicht nur die Initiative „Será Ley“ die nötige Unterstützung erhalten. Auch das Vorhaben „Derecho a la vida“ gegen das Recht auf Abtreibung hat rund 25.000 Unterschriften gesammelt. Beide Vorschläge werden jetzt im Grundrechteausschuss verhandelt, in der die Delegierten schon in der letzten Januarwoche nur fünf Minuten Redezeit zur Erläuterung jedes vorgeschlagenen Grundrechts hatten – geplant war ursprünglich je eine Stunde.
Natürlich können auch die 155 Mitglieder des Konvents Vorschläge einbringen. Sogenannte iniciativas convencionales, die von mindestens acht Konventsmitgliedern unterzeichnet wurden, werden vom Präsidium geprüft und an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet. Alle Initiativen, populares oder convencionales, werden zunächst in den Fachausschüssen diskutiert und abgestimmt. Erst nach dortiger erfolgreicher Abstimmung wandern die Verfassungsinitiativen ins Plenum, wo sie ab dem 8. Februar mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Am 27. April soll dann ein erster grober Verfassungsentwurf stehen. Da es noch Unstimmigkeiten und Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen geben kann, nimmt dann ein Harmonisierungsausschuss seine Arbeit auf, der den endgültigen Entwurf ausarbeitet.

Die erste Verfassungsnorm wurde im Umweltausschuss angenommen. Sie sieht vor, die Erdatmosphäre als öffentliches Gut anzuerkennen und zu schützen. Außerdem hat der Ausschuss beschlossen, dass alle Konzessionen für Bergbau, Wasser- und Waldnutzung sowie andere Großprojekte in indigenen Gebieten annulliert und neu beantragt werden müssen, sofern sie nicht die vorgeschriebene Zustimmung der betreffenden indigenen Gruppen erhalten haben. Dies erregte einiges Aufsehen, der Unternehmensverband beklagte sogleich die daraus folgende Unsicherheit für Investitionen und dass der Konvent die juristische Ordnung missachten würde. Bis zur Abstimmung im Plenum ist jedoch noch nichts endgültig beschlossen.

Interessant sind dennoch auch die Beschlüsse zum politischen System. Der zuständige Ausschuss stimmte in allgemeiner Lesung zwar keineswegs radikalen, aber doch merklichen Änderungen zu. So wird es voraussichtlich beim bestehenden Präsidialsystem bleiben – fast alle Delegierten meinen, eine parlamentarische Demokratie entspreche nicht der Kultur und den Erwartungen der Bevölkerung. Stattdessen soll es künftig eine*n paritätisch besetzten Vizepräsident*in geben und das bisher schwache Parlament mehr Befugnisse erhalten. Das Parlament soll geschlechterparitätisch besetzt werden und reservierte Sitze für Indigene haben. Um den Gesetzgebungsprozess effizienter zu gestalten, soll es künftig nur noch aus einer Kammer bestehen. Der Ausschuss beschloss zudem, dass die Regionen mehr Autonomie bekommen und Chile als plurinationaler Staat definiert wird. Bevor die Beschlüsse dem Plenum vorgelegt werden, könnten sie in weiteren Lesungen jedoch noch Veränderungen erfahren.

„Der Prozess ist so weit weg für die Menschen“

Schlagzeilen macht derzeit auch der Justizausschuss. Er hat die Gründung eines Obersten Justizrats beschlossen, der in Zukunft das Justizsystem verwalten soll, die Richter*innen ernennt und in dem auch Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sitzen sollen. Die Richter*innen am Obersten Gericht haben in einer Stellungnahme dagegen protestiert, dass sie künftig nicht mehr auf Lebenszeit ernannt werden sollen, sondern nur noch für etwa 10 Jahre. Sie fürchten um die Unabhängigkeit der Justiz, verteidigen dabei aber auch ihre Privilegien. Noch debattiert wird eine mögliche Abschaffung des Verfassungsgerichtshofes, der in der Vergangenheit viele wichtige Gesetze zu Fall brachte und in weiten Teilen der Bevölkerung nicht als politisch unabhängig wahrgenommen wird. Seine Funktionen könnten dann vom Obersten Gerichtshof übernommen werden.

Während die Verfassung langsam Gestalt annimmt, naht nicht nur die Abgabefrist, sondern auch das Plebiszit, bei dem sich voraussichtlich im August entscheiden wird, ob die neue Verfassung angenommen wird. Die Ausgangslage könnte besser sein: Laut Umfragen war fast die Hälfte der Bevölkerung mit der Arbeit des Konvents während der letzten Monate unzufrieden bzw. vertraute ihm nicht oder nur wenig. Nur 38 Prozent der Befragten kennen die Mechanismen für Bürgerbeteiligung wie die iniciativas populares.

Halbzeit benannte die neue Konventspräsidentin María Elisa Quinteros neben der Einbeziehung der indigenen Bevölkerung die bessere Information der Bevölkerung. „Der Konvent muss zu den Leuten zurückkommen, der ganze Prozess sollte sie einbeziehen und der ihrige sein. Bisher haben wir keine kraftvolle Kommunikation gehabt, es ist so weit weg für die Menschen. Nur die besonders Engagierten sind auf dem Laufenden“, sagte sie gegenüber Interferencia. „Wir müssen auch alle angemessen darüber informieren, was für einen Verfassungsvorschlag wir im Plenum beschließen – also mit genug Zeit und nicht erst eine Woche vor dem Plebiszit“.

Aber die Zweifel sind da, ob die Delegierten wirklich genug Zeit für die gründliche Ausarbeitung der neuen Verfassung haben und dafür, sie den Wähler*innen rechtzeitig zu erklären. „Wir rennen der Zeit hinterher“, so die sozialistische Delegierte Malucha Pinto kürzlich gegenüber El Mercurio Online. „Ab einem Moment war es unmöglich, die Normen noch zu lesen und zu analysieren. Wir haben angefangen, danach zu entscheiden, von wem sie kamen oder ob wir das Thema wichtig fanden. Ich denke, wir müssen versuchen, eine Verlängerung über Juli hinaus zu beantragen.” Mit dieser Meinung ist sie nicht allein. Eine Verlängerung könnte jedoch nur der Kongress mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Ob die rechten Parteien im Parlament, die zum großen Teil gar keine neue Verfassung wollen, da mitmachen würden, ist allerdings unklar. Besser wäre es also, das Verfassungstor vor Ende der zweiten Halbzeit zu schließen.

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