Argentinien | Nummer 288 - Juni 1998

Ende der Straflosigkeit?

Argentinische Militärs vor deutschen Gerichten

Stellvertretend für über 70 deutsche und deutschstämmige Opfer der argentinischen Militärdiktatur haben im Mai mit Idalina Tatter und Betina Ehrenhaus zwei der Betroffenen im Bonner Justizministerium Strafanzeige gegen die argentinischen Militärs erstattet. Wenn die Folterer und Mörder schon nicht in Argentinien zur Rechenschaft gezogen werden, dann sollen, so die Hoffnung, nun deutsche Gerichte der Wahrheit ans Licht verhelfen. Deutschland ist damit das vierte europäische Land, in dem ein solches Verfahren begonnen hat.

Silke Steinhilber

Als Betina Ruth Ehrenhaus am 5. August 1979 auf dem Heimweg gemeinsam mit ihrem Partner Pablo Armando Lepiscobo verhaftet wurde, war sie gerade zwanzig Jahre alt. Schwerbewaffnete Personen stoppten das Auto, fesselten sie, zogen ihnen Kapuzen über die Köpfe und verschleppten sie getrennt voneinander in zwei Autos. Betina wurde in das geheime Gefängnis in der Mechanikerschule der Marine (ESMA) im Norden von Buenos Aires geschleppt und zwei Tage lang gefoltert. Dann wurde sie freigelassen. Vielleicht hat ihr deutscher Paß sie gerettet. Noch während der folgenden acht Monate hatte Betinas Freund Pablo Telefonkontakt mit seiner Familie, seither fehlt von ihm jede Spur.
Wenn Betinas kleine Tochter heute fragt, wo denn die Militärs sind, die ihr das damals angetan haben, dann bleibt der Mutter keine andere Antwort, als zu erklären, daß die Folterer und Mörder sich auch heute noch unbehelligt in Argentinien bewegen. Dabei sind während der Militärdiktatur etwa 30.000 Menschen unter oft bis heute ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Und direkt nach der Diktatur gab es sogar ein Gerichtsverfahren in Argentinien, in dem die Verantwortung von der Militärjunta und einigen Ausführenden festgestellt wurde. Doch dann wurden unter Präsident Alfonsín auf den Druck der Militärs hin das Schlußpunkt- und das Befehlsnotstandsgesetz verabschiedet, die eine weitere Aufklärung der Taten gestoppt haben. Und alle restlichen Verantwortlichen hat später Präsident Menem begnadigt. Deshalb sitzt heute keiner der Verantwortlichen in Argentinien im Gefängnis. Und die Organisationen der Angehörigen, allen voran die „Mütter und Großmütter der Plaza de Mayo“, fordern seit nunmehr über zwanzig Jahren die Aufklärung der Verbrechen und die Bestrafung der Täter.
Unter den Opfern der Diktatur waren Männer und Frauen aus 25 Ländern, unter anderem auch 75 Deutsche und Deutschstämmige. In Anbetracht der Straffreiheit in Argentinien sind heute Gerichtsverfahren in den Herkunftsländern der Opfer die einzige Hoffnung der Betroffenen und Angehörigen, den Verbleib der Verhafteten-Verschwundenen zu klären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Fall des verschwundenen Deutsch-Paraguayers Federico Jorge Tatter, von dem es seit seiner Verhaftung im Oktober 1976 keine Spur mehr gibt, und die Geschichte von Betina Ehrenhaus sind zwei von vier Fällen, wegen derer die “Kommission der Mütter und Familienangehörigen der Verhafteten-Verschwundenen Deutschen und Deutschstämmigen in Argentinien” (Comisión de Madres y Familiares de los Detenidos-Desaparecidos Alemanes y de Origen Alemán en la Argentina) am 7. Mai im Bundesjustizministerium in Bonn Anzeige erstattet hat. Vier Fälle aus der Gruppe der über 70 Betroffenen Deutschen und Deutschstämmigen in Argentinien wurden herausgegriffen, die besonders klar und gut dokumentiert sind und so gute Chancen einer Strafverfolgung vor deutschen Gerichten haben. Zur Unterstützung des Verfahrens hat sich hier in Deutschland die Koalition gegen Straflosigkeit – Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien gegründet. Sie wird getragen vom Nürnberger Menschenrechtszentrum, der Argentinien-Koordinationsgruppe von amnesty international und einigen weiteren deutschen Menschenrechts- und Argentinien-Gruppen.
Gibt es denn überhaupt die Möglichkeit, diese Fälle hier vor einem deutschen Richter zu verhandeln? „Sofern Deutsche im Ausland von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, besteht die Möglichkeit, dies in Deutschland strafrechtlich zu ahnden“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Richter aus Nürnberg, Mitarbeiter der Kanzlei, die das Verfahren hier in Deutschland vertritt. Gemäß Paragraph 7 des deutschen Strafgesetzbuches gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist. Auch die argentinischen Straffreistellungsgesetze, das Schlußpunktgesetz und das Befehlsnotstandsgesetz, ändern daran grundsätzlich nichts, denn sie wirken wie eine Amnestie und verändern nicht die argentinische Strafnorm. Außerdem werden diese Gesetze als völkerrechtswidrig betrachtet, weil sie den bestehenden Verfolgungs- und Bestrafungspflichten für schwere Menschenrechtsverletzungen nicht nachkommen.
Die Anklage richtet sich gegen einen Kreis von etwa 40 Personen aus dem Militärapparat. Das reicht vom Verwaltungszonen-Kommandeur, der gleichzeitig die politische und militärische Verantwortung für eine Region trug, bis hinunter zu Schergen in den Haftlagern. Die Anwälte rechnen allerdings damit, daß es nur bei einer kleineren Gruppe der Beschuldigten zu einer konkreten Anklage kommen wird. Allerdings gibt es in Deutschland nicht die Möglichkeit, in Abwesenheit eines Angeklagten zu verhandeln. Es ist auch nicht zu erwarten, daß die argentinische Regierung die Täter ausliefert. Doch sollten deutsche Gerichte einen Haftbefehl ausstellen, wäre der international vollstreckbar. Das würde dann bedeuten, daß die betreffenden Personen Argentinien nicht mehr verlassen können, ohne sich in der Gefahr zu sehen, in Deutschland vor ein Gericht treten zu müssen.

Anzeigen als Zeugnisse gegen das Vergessen

Die Anzeigen und Verfahren in ganz Europa haben die argentinische Diskussion um Vergangenheitsbewältigung wieder belebt und den Hoffnungen derer, die nach der Wahrheit suchen, neuen Auftrieb gegeben. „Alle Arten von Gefühlen überkommen mich jetzt hier in Deutschland“, so erzählt Idalina Tatter, Ehefrau des 1976 verschwundenen Federico Tatter. „Diese Aktion hier bringt die schlimmen Erinnerungen der Vergangenheit hoch, aber auch so viel Enthusiasmus und Hoffnung, und immer neue Wut auf die Täter.“ Auch diese haben Reaktionen gezeigt. Sich bisher in Sicherheit wiegend, haben argentinische und chilenische Militärs teilweise heftig gegen die Prozesse protestiert.
Doch nicht nur den Tätern brennt das Thema unter den Nägeln. Auch die argentinische Öffentlichkeit insgesamt nimmt regen Anteil am Fortgang der Verfahren hier in Europa. Die großen Tageszeitungen berichten fast täglich über die Ermittlungen des Richters Baltasar Garzón in Spanien, der dort starkem internen Druck ausgesetzt ist, weil die Untersuchungen die Beziehungen zwischen Spanien und Argentinien belasten. Aber auch über die Anstrengungen, ein Verfahren hier in Deutschland einzuleiten, wurde in Zeitungen und Radio rege Bericht erstattet.
Währenddessen sind im März in einem zweiten Anlauf die Straffreiheitsgesetze in Argentinien für zukünftig nicht mehr gültig erklärt worden. Das bedeutet nicht, daß die Verfahren der Vergangenheit wieder aufgenommen werden, sondern nur, dass in Zukunft Menschenrechtsverletzungen, wie die unter der Diktatur begangenen, nicht straflos bleiben könnten. Ein noch weiter gehender Gesetzentwurf, den sechs Abgeordnete des Mitte-Linksbündnisses FREPASO Anfang des Jahres vorgelegt hatten, führten zu einer Krise in der Mitte Links-Koalition zwischen FREPASO und der früheren Regierungspartei Union Civica Radical (UCR) und war dann abgeschwächt worden.
Obwohl Umfragen zufolge zwischen 60 und 70 Prozent der ArgentinierInnen für eine vollständige Abschaffung der Gesetze sind, ist nun von den Parteien nur ein symbolischer Kompromiß gefunden worden, der zwar ein Beitrag in der Diskussion um die Vergangenheit ist, aber keine Gerechtigkeit für die Betroffenen herstellt.

Langer Atem nötig

Doch auch hier in Deutschland wird es schwierig sein, das Interesse an dem Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Koalition gegen Straflosigkeit hatte Anfang Mai zu einem Hearing in den Bundestag geladen, zu dem auch Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel aus Argentinien angereist war. Dabei ist das Anliegen der ArgentinierInnen auf „offene Ohren“ deutscher Abgeordneter gestoßen, so berichtet Betina Ehrenhaus. „Doch werden den Worten Taten folgen? Gibt es in Deutschland den gesellschaftlichen und politischen Willen, das begangene Unrecht aufzuklären und die Täter zu bestrafen?“
Dabei gäbe es auch noch Licht in andere dunkle Ecken der deutsch-argentinischen Geschichte der Vergangenheitsbewältigung zu bringen. Der Vorwurf zum Beispiel, daß die deutsche stille Diplomatie zu Zeiten der Diktatur erfolglos war und die offiziellen VertreterInnen Deutschlands die Angehörigen der Verschwundenen nicht oder nicht genügend unterstützt haben, steht weiter im Raum. Und auch die Beteiligung Deutscher und deutschstämmiger ArgentinierInnen auf der Täterseite ist nie wirklich untersucht worden. Daß deutsche Unternehmer mit den Militärs kooperiert haben, ist eine naheliegende Vermutung. Wie sonst hätten in so kurzer Zeit damals Namenslisten von Gewerkschaftsmitgliedern erstellt werden können, die alle kurz darauf verhaftet wurden und seitdem verschwunden sind? Es gibt auch Berichte darüber, daß deutsche oder deutschstämmige Militärs an den Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
Auch wenn der Umgang mit den argentinischen MenschenrechtlerInnen von seiten der Bundesregierung und des Parlamentes heute offen und sogar unterstützend war, hat die Bundesregierung natürlich kein Interesse daran, die diplomatischen Beziehungen zu Argentinien zu belasten. Das Auswärtige Amt hält sich deshalb mit Stellungnahmen zum Verfahren zurück. Und der Bundesgerichtshof muß nun erst einmal eine Zuständigkeit für das Verfahren bestimmen. Dann erst wird diejenige Staatsanwaltschaft, der es letzendlich zugeteilt werden wird, die Ermittlungen aufnehmen. Es gibt keine Zeitvorschrift für dieses Verfahren, so daß die Gefahr besteht, daß sich alles verzögert und das Interesse an dem Vorgang wieder einschläft. Die schwierige Aufgabe der Koalition gegen die Straflosigkeit besteht deshalb nun darin, nicht nur das Gerichtsverfahren selbst vorzubereiten, sondern auch ein Interesse der deutschen Öffentlichkeit an der Aufarbeitung der argentinischen Menschenrechtsverletzungen wachzuhalten.

Kontakt: Dokumentations- und Informationszentrum Menschenrechte in Lateinamerika (DIML), Adlerstr. 40, 90403 Nürnberg, Tel. 0911/ 230 55 50, Fax: 0911/ 230 55 51, Email: DIML@link-n.cl.sub.de

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