Mexiko | Nummer 353 - November 2003

Ermittlungsergebnis: Selbstmord

Die Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen zu Digna Ochoas Tod

Zwei Jahre nachdem die Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa in ihrem Büro in Mexiko-Stadt von Unbekannten ermordet wurde, hat am 19. September die städtische Justizbehörde (PGJDF) das Ende der Ermittlungen bekannt gegeben. Denn – so die Begründung – es habe sich erwiesen, dass Digna Ochoa Selbstmord begangen habe. Die als Nebenkläger fungierenden Anwälte der Familie Digna Ochoas reichten daraufhin bei der Justizbehörde eine Klage wegen Nichtberücksichtigung von Beweismaterial ein und fordern die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Die Lateinamerika Nachrichten sprachen mit der früheren Kollegin Digna Ochoas, Emma Maza vom Menschenrechtszentrum Miguel Augustín Pro Juárez (PRODH), über die mangelhaft durchgeführten Ermittlungen und die Unantastbarkeit der Militärs.

Anne Becker

Frau Maza, Mitte September hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Fall Digna Ochoa wegen angeblich erwiesenen Selbstmordes für beendet erklärt. Wie ist die Position des PRODH in Hinblick auf das Ergebnis?

Das Ermittlungsergebnis ist nicht haltbar. Es basiert auf einer vollkommen inadäquat durchgeführten, katastrophalen Ermittlung und gründet sich auf keine überzeugenden Beweise. Wir lehnen es deshalb rigoros ab. Ich denke, die Selbstmordhypothese wurde auch vom Großteil der mexikanischen Bevölkerung zurückgewiesen, und von Menschenrechtsorganisationen sowieso. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft keiner der Empfehlungen der beauftragten Experten der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte CIDH nachgekommen ist, nachdem diese im Mai die Ermittlungen zu Digna Ochoa in ihrem offiziellen Bericht heftig kritisierten und Forderungen an die Justiz stellten.

Können Sie ein paar Beispiele ihrer Kritik nennen?

Zum Beispiel wurde die Autopsie nicht ordentlich durchgeführt und die Uhrzeit des Todes nicht eindeutig bestimmt. Seitens des ersten Ermittlungsteams hieß es, Digna könne die Pistole nicht ausgelöst haben. Als die Besetzung des Teams Anfang 2002 wechselte, hieß es plötzlich, nur Digna könne geschossen haben. Auch was die Spurensicherung anging, gab es Probleme. So hat man einfach gar keine Spuren am Tatort gefunden, noch nicht einmal von Digna. Genauso wenig ist eine körperliche Untersuchung auf Tatspuren erfolgt, wie zum Beispiel auf Hautreste unter den Fingernägeln. Hinzu kam das Chaos mit einer Tüte mit weißem Pulver, mit dem sie sich die Hände imprägniert haben soll. Die Tüte tauchte anderthalb Jahre nach Aufnahme der Ermittlungen auf, sollte aber die ganze Zeit schon am Tatort gewesen und nur übersehen worden sein. Entweder muss man der Staatsanwaltschaft also absolute technische Inkompetenz vorwerfen oder den Versuch, ein Ergebnis zu erzwingen, für das sie keine Beweise hat. Zudem sind auch die Umgangsformen der Staatsanwaltschaft sehr merkwürdig. Es spricht für fehlende Seriösität, wenn die Presse vor offizieller Verkündung des Ergebnisses informiert wird, Journalisten Einblick in die Akten über Dignas Privatleben gewährt und Dignas Integrität als Menschenrechtlerin in Zweifel gezogen wird, so wie es in diesem Fall passierte.

Wäre es nach all solchen Versäumnissen jetzt überhaupt noch möglich, die Verantwortlichen zu finden?

Das ist sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Denn viele der Untersuchungen lassen sich nach so langer Zeit nicht wiederholen, und Spuren wurden getilgt. Dies ist leider die Art und Weise, wie in Mexiko ermittelt wird. Es handelt sich um ein strukturelles Problem. Deshalb war die zentrale, eigentlich einzige Forderung der CIDH nach ihrer Evaluation auch die nach einer Justizreform. Natürlich hoffen wir, dass man den Fall vielleicht noch aufklären kann. Ansonsten aber ist unsere Forderung, dass die Staatsanwaltschaft eingestehen sollte, dass sie nicht in der Lage ist, den Fall aufzuklären.

Das hört sich an, als würden Sie vor allem von strukturellen Mängeln technischer Art ausgehen und weniger von einem Interesse, die Verantwortlichen zu decken? Immerhin führte eine Fährte zum Militär (siehe Kasten).

Hier bei PRODH denken wir nicht, dass es der Staatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt darum ging, Militärangehörige zu decken, sondern wir kommen eher zu dem Schluss, dass es sich um eine absolute Unfähigkeit und um einen Mangel an Ermittlungstechnik, an Ermittlungsteams, an beispielhafter Ermittlungserfahrung und an Fortbildung handelt. Doch es stimmt auch, dass die Hypothese, der Mord hinge mit Dignas Verteidigung der ökologisch engagierten Bauern in Guerrerro zusammen, auf das Militär hindeuten würde. Wir glauben zwar nicht, dass es eine direkte Verbindung der Staatsanwaltschaft zum Militär gibt, aber sogar im Bericht der CIDH wird deutlich, dass das Verteidigungsministerium Sedena nicht alle Information zugänglich gemacht oder nur sehr langsam zur Verfügung gestellt hat. Der Fall zeigt damit auch die begrenzten Möglichkeiten lokaler Behörden, gegen das Militär zu ermitteln.

Wäre denn von höherer Ebene nicht eine Möglichkeit da gewesen, nachdrücklicher gegen Militärangehörige zu ermitteln? Hätte die Regierung nicht selbst Interesse haben müssen an einer glaubwürdigen Aufklärung dieses international beobachteten Falls, schon aus eigennützigen Zwecken, um ihre Rhetorik des demokratischen Wandels nach außen und nach innen zu unterfüttern?

Interesse hin oder her, das Militär ist in Mexiko unantastbar. In Fox´ Regierungsbericht waren das Militär und die Menschenrechte die einzigen Themen, in denen er nicht auch selbstkritisch gewesen ist. Sein diesjähriger Vortrag war voller Lobeshymnen auf das Militär. Kein Angehörger des Militärs wurde bis jetzt wegen Verwicklung in Menschenrechtsverbrechen verurteilt. In Mexiko beträgt die Straflosigkeit 95 Prozent. Überträgt man das auf die Verbrechen gegen Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen kommt man auf 100 Prozent. Es gab nicht einen ordentlichen Prozess, nicht eine Verurteilung in den letzten zehn Jahren in einem solchen Fall. Eine unserer schärfsten Kritiken an der Regierung Fox ist die, dass es einen Militär in der zivilen Staatsanwaltschaft gibt, dass ein General Präsident der Bundesstaatsanwaltschaft ist und dass die Ermittlung gegen Militärangehörige immer noch um jeden Preis vermieden wird. Dass das Militär so viel Macht hat, zeigt sich auch daran, dass Fox zwar die UN Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen unterschrieben, den Artikel 9 davon aber ausgenommen hat, der besagt, dass die Fälle von Verschwindenlassen von der Zivil- und nicht von der Militärgerichtsbarkeit geahndet werden.

Dann ist im Grunde die Zivilgerichtsbarkeit auch eine militärisch geführte?

Na ja, offiziell nicht, denn der Bundesstaatsanwalt Maceo de la Concha hat eine zivile Lizenz. Aber im Endeffekt ist seine Ausbildung und Führung eine militärische. Seit er 1996 zum Präsidenten ernannt wurde, wurden die meisten hohen Posten mit Militärs besetzt. In der Bundespolizei zur Verbrechensprävention PFP gibt es heute ca. 5000 Militärs, und auch in der Bundeskriminalpolizei gibt es viele Militärangehörige. Man kann also von einer zunehmenden Militarisierung der Justiz sprechen.

Am 30. September präsentierten die Anwälte der Angehörigen Digna Ochoas Fotos, aus denen hervorgehen soll, dass Digna Ochoa vor ihrer Ermordung Opfer von Gewalt wurde. Auf den Fotos erkenne man deutlich zahlreiche Blutergüsse an Oberschenkel, Hals und im Gesicht. Die Anwälte klagen an, dass diese Beweise bis jetzt nicht berücksichtigt wurden und fordern die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Wie schätzen Sie die Situation unter dem neu einberufenen Sonderbeauftragten für den Fall ein?

Die Beweise müssen erst gestattet und überprüft werden. Der neue Sonderbeauftragte entscheidet bis zum 24. Oktober nur darüber, ob der Anfechtung des Beschlusses stattgegeben wird. Es ist durchaus denkbar, dass der Fall vor den Interamerikanischen Gerichtshof gebracht wird. In diesem Fall kann es jedoch nicht mehr um die Frage der Verantwortlichen gehen, sondern allein um die Frage, ob es sich um eine rechtmäßige und gerechte Ermittlung gehandelt hat.

KASTEN:

Digna Ochoa Y Plácido

Digna Ochoa y Plácido gehörte zu den berühmtesten MenschenrechtsanwältInnen Mexikos. Als Anwältin setzte sie sich jahrelang für die Rechte von Indígenas und politisch Verfolgten ein und erhielt mehrere Auszeichnungen für ihre Arbeit. Viele der von ihr erhobenen Anklagen und geführten Prozesse richteten sich gegen Angehörige des Militärs oder der Sicherheitskräfte. 1988 hatte sie sich dem Menschenrechtszentrum Miguel Augustín Pro Juárez (PRODH) angeschlossen und konnte viele ihrer Fälle vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Als Anwältin war sie an Strafprozessen gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen mehrerer Massaker beteiligt. Nicht zuletzt deshalb wurde ihr national und international große Anerkennung zuteil.
Am 19. Oktober 2001 wurde Digna Ochoa von Unbekannten in ihrer Anwaltskanzlei ermordet. Zuvor hatte sie immer wieder Morddrohungen erhalten, war entführt worden und überlebte einen Mordversuch. Doch schon damals ermittelte die Polizei nachlässig.
Kurz vor ihrer Ermordung war sie im Rahmen ihrer Verteidigung zwei ökologisch engagierter Bauern in Guerrero gewesen, wo es auch zu einer Begegnung mit dem Militär kam (Interview LN 334). Die beiden Umweltschutzaktivisten hatten sich gegen die Abholzung der Wälder in Guerrero eingesetzt und damit die wirtschaftlichen Interessen lokaler Kaziken und großer Unternehmen berührt. Sie wurden darauf hin vom Militär verhaftet und gefoltert und später zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Kurz nach Aufnahme der Ermittlungen hatte der Generalstaatsanwalt von Mexiko-Stadt Bernardo Bátiz noch öffentlich darauf hingewiesen, dass eine heiße Spur nach Guerrero führe. Nach der Neubesetzung des Ermittlungsteams wenige Monate später rückte die Selbstmordhypothese in den Vordergrund. Am 19. Juli diesen Jahres erklärte die Staatsanwältin Margarita Guerra, die als Sonderbeauftragte für diesen Fall eingesetzt wurde, der Selbstmord habe sich erwiesen und die Ermittlungen würden eingestellt. Am 19. September wurde dieses Ergebnis von der Justizbehörde bestätigt. Eine Vielzahl von mexikanischen Menschenrechtsorganisationen und internationale Organisationen wie Amnesty International wiesen das Ergebnis rigoros zurück und bestehen auf einer Fortsetzung der Ermittlungen wegen Mordes. Die als Nebenkläger fungierenden Anwälte der Familie Digna Ochoa haben am 30. September auf einer Pressekonferenz eigenes Beweismaterial präsentiert, aus denen hervorgehe, dass Digna Ochoa vor ihrer Ermordung Opfer von Gewaltanwendung gewesen sei. Diese Beweise waren von der Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht nicht berücksichtigt bzw. beschönigt worden. Die Nebenkläger fordern nun eine Wiederaufnahme der Ermittlungen und eine neue Obduktion der Leiche. Eine Antwort der Staatsanwaltschaft wird für den 24. Oktober erwartet.

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