Chile | Nummer 322 - April 2001

Folter als Straftatbestand

Wahrheit und Gerechtigkeit oder sozialer Friede in Chile

Auch mehr als ein Jahrzent nach dem Ende der Militärdiktatur Pinochets spaltet sich die chilenische Gesellschaft in Täter und Opfer, Komplizen und Verfolgte, Folterer und Angehörige von Ermordeten. In jene, die nichts mehr von der Vergangenheit wissen wollen und jene, die sich nichts sehnlicher wünschen, als die Vergangenheit neu aufzurollen, um endlich die Wahrheit über das Schicksal der Opfer der Diktatur zu erlangen. Wahrheit und Gerechtigkeit oder sozialer Friede, das ist immer noch die zentrale Frage in Chile. Die Prozesse vor der chilenischen Justiz gegen Angehörige der Streitkräfte und nicht zuletzt gegen Pinochet selbst sind vorangekommen: vielfach werden die Täter nun auch wegen Folter angeklagt. Doch gleichzeitig erheben sich zahlreiche Stimmen, die vor „exzessiver Gerechtigkeit” warnen, die das Wohl der Nation gefährde.

Sandra Grüninger

Der Prozess gegen den Ex-Diktator Pinochet vor der chilenischen Justiz galt von Beginn an als Messlatte für die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur. Pinochet hat der chilenischen Militärregierung und ihren Taten sein Gesicht gegeben, doch tatsächlich gefoltert, geschossen, Leichen begraben und wieder ausgegraben haben andere. In dem Prozess gegen Pinochet soll unter anderem geklärt werden, wann er von den illegalen Erschießungen im Fall der so genannten Todeskarawane erfahren hat. Im Jahre 1973, kurz nach dem Putsch der Militärs, waren über 70 Gewerkschafter und Funktionäre linker Parteien exekutiert worden. Unterdessen bleiben die Täter, die die Verbrechen unmittelbar ausführten, im Dunkeln. Die chilenischen Gerichte gehen mittlerweile davon aus, dass Pinochet von den Erschießungen seines Gesandten Sergio Arrellano Stark im Rahmen der Todeskarawane erst nachträglich erfahren, dann aber keine disziplinären Maßnahmen unternommen hat. Das heißt, dass der Chef der Militärjunta nicht mehr wie zu Beginn als Anstifter und Komplize der unmittelbar handelnden Täter, sondern nur noch wegen der Verdeckung ihrer Taten angeklagt wird. Für Pinochet bedeutet das im Falle einer Verurteilung, dass sich das Höchststrafmaß von zuvor lebenslänglicher Freiheitsstrafe auf fünf Jahre und einen Tag verringert. Kurz nach dieser Entscheidung der chilenischen Gerichte im März wurde der Hausarrest des Ex-Diktators gegen Kaution aufgehoben, weil er „keine Gefahr für die Gesellschaft” darstelle.

Die Suche nach den Leichen geht weiter

Unterdessen wird in Chile an verschiedenen Stellen des Landes weiter nach Leichen von Verhaftet-Verschwundenen gesucht. Die Suche richtet sich nach Informationen, die Militärangehörige im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches (Mesa de diálogo) geliefert hatten. Eingerichtet nach Pinochets Verhaftung, um einen Dialog über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Militärdiktatur zu führen, saßen sich an diesem Tisch VertreterInnen der Streitkräfte, von Menschenrechtsvereinigungen, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen gegenüber (siehe LN 305). Gefunden werden allerdings oftmals nur Leichenteile. So etwa an der Cuesta Barriga, 30 km von Santiago entfernt, wo 80 Leichenteile entdeckt wurden. Die Knochen wurden nach zunächst wochenlang erfolgloser Suche in dem Belüftungsschacht einer ehemaligen Kupfermine gefunden. Es handelt sich vermutlich um die Mitglieder der Direktion der Kommunistischen Partei, die nach dem Militärputsch durch Pinochet vom 11. September 1973 im Untergrund arbeiteten und im Dezember 1976 festgenommen wurden. In den Informationen der Militärs war die Rede von nur sechs Personen, die an der Cuesta Barriga verscharrt worden seien. Bisher lassen die Reste jedoch auf zumindest acht Personen schließen. Es wird vermutet, dass dort sogar die Überreste von allen 13 Kommunistenführern gefunden werden.
Laut Informationen, die der Bischof Carlos Gonzales aus Talca als Geistlicher und unter Berufung auf seine Schweigepflicht erhalten hat, wurden die 33 Personen, die beim Putsch im Regierungspalast La Moneda verhaftet wurden, zwei Tage später in Pedehue erschossen. 13 davon wurden anonym im Patio 29 des Zentralfriedhofs von Santiago begraben. Sie sind bereits identifiziert, die restlichen 20 seien ins Meer geworfen worden.
Einmal mehr zeigt sich im Zusammenhang mit den Leichenfunden das zentrale Problem der Vereinbarung des Runden Tisches. Zwar lassen sich auf Grund der von den Militärs dem Runden Tisch übergebenen Informationen Leichenteile finden, die den Tod vieler der seit 25 Jahren Verhaftet-Verschwundenen beweisen. Völlig unklar bleiben allerdings die Umstände ihres Todes. Diese können am Runden Tisch auch niemals aufgeklärt werden, denn die Frage nach den Umständen des Todes würde unweigerlich zu der Frage nach den Tätern führen. Und auf diese Frage wollte der Runde Tisch niemals eine Antwort geben. Vielmehr geniessen all jene, die dem Runden Tisch Informationen über das Schicksal der Opfer der Diktatur zukommen lassen, den Schutz des „Berufsgeheimnisses“.

Klagen wegen Folter

Viele der Militärangehörigen, die in die Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur verwickelt waren, gehörten damals zu den Jungen, zu den Neuen, die die Drecksarbeit erledigen mussten oder aber zu den ehrgeizigen Aufsteigern, die heute Karriere gemacht und viel zu verlieren haben. Einer dieser heute prominenten Täter ist Hernan Gabrielli, zweiter Mann an der Spitze der chilenischen Luftwaffe. Er wurde im vergangenen Februar von drei Mitgliedern der damaligen MAPU-Partei als derjenige wiedererkannt, der 1976 in der politischen Haft den Minen-Ingenieur Eugenio Ruiz-Tagle brutal zusammengeschlagen hat. Ruiz-Tagle wurde wenig später durch die Anführer der Todeskarawane ohne vorheriges Urteil erschossen.
Die Beteiligung an der Ermordung Ruiz-Tagles kann General Gabrielli niemand beweisen. Das Prügeln schon. Die Mithäftlinge Ruiz-Tagles haben nun wegen Folter Klage gegen Gabrielli erhoben. Bei den Anklägern handelt es sich nicht nur um angesehene Persönlichkeiten, der eine Buchhalter, der andere Philosophie-Professor in einer wichtigen Position im Bildungsministerium, sondern auch um ehemalige MAPU-Parteigenossen des heutigen Vizepräsidenten und Innenministers Jose Miguel Insulza. Gabrielli wiederum ging mit Rückendeckung der Streitkräfte unmittelbar zum Gegenangriff. Er nutzte seine zeitweilige Position als Oberkommandierender der Luftwaffe in Vertretung des erkrankten Generals Rios und erhob selbst Gegenklage unter Berufung auf das Staatssicherheitsgesetz. Eine Machtdemonstration, die von der Regierung nicht gerne gesehen wurde, aber auch nicht verhindert werden konnte.
Mit der Klage gegen Gabrielli hat eine neue Ära der gerichtlichen Vorgehensweise in Chile begonnen: die Täter werden nun nicht mehr nur wegen Ermordung und Verschwindenlassen, sondern auch wegen Folter angeklagt. Die Folterfälle werden in Chile auf 400.000 bis 800.000 geschätzt, je nachdem wie Folter interpretiert wird. Gingen alle Opfer vor Gericht, würde das eine Lawine an strafrechtlichen Ermittlungen auslösen. „An den chilenischen Gerichten sind nicht die Bedingungen gegeben, um 15.000 bis 20.000 zusätzliche Klagen zu verfolgen“, machte Innenminister Insulza sofort klar. Es sei nicht zum Wohle Chiles, „das Trauma auszudehnen”. Für Insulza macht es keinen Sinn, Tausende von Personen strafrechtlich zu verfolgen, um zu einer Wahrheit zu gelangen, „die wir alle kennen“.

Exzessive Gerechtigkeit?

Zur Strategie des juristischen Gegenangriffs der politischen Rechten gehört auch die Klage gegen Mitglieder der Unidad Popular, heute Senatoren und Abgeordnete, wegen terroristischer Waffenvereinigung zur Verteidigung Chiles in den Wochen vor dem Putsch.
Während Präsident Ricardo Lagos seit der Rückkehr Pinochets aus London immer wieder betont, die Menschenrechts-Problematik und vor allem der Fall Pinochet sei Sache der Gerichte, nicht der Politik, macht das derzeitige Klagen-Gefecht klar, dass die Menschenrechtsverletzungen nicht das Problem einzelner Kläger sind, sondern ein gesamtgesellschaftliches. „Es muss mit Vorsicht gehandelt werden“, warnt deshalb auch der Sozialist José Miguel Insulza, „denn das Ziel der Rechten ist ein neues Amnestie-Gesetz“. Ziel ist es, den „Übergang zur Demokratie“ offiziell zu beschliessen, um so der „Militärparade in den Gerichtssälen“ ein Ende zu bereiten.
In Menschenrechtskreisen wird inzwischen von einer „politischen Lösung auf dem juristischen Weg“ gesprochen, auf die die Freilassung Pinochets auf Kaution, die Verminderung seiner strafrechtlichen Verantwortung und das Abschmettern der Klage gegen die Kommandanten der Streitkräfte hindeuten. In dieses Ambiente passen die Kommentare von Insulza, im Zusammenhang mit den Folterungen „nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen“, ebenso wie die Warnungen der Obersten der chilenischen Justiz und der katholischen Kirche vor „exzessiver Gerechtigkeit“.
„Gerechtigkeit, die bis aufs Maximale ausgereizt wird, kann sich in Ungerechtigkeit umkehren“, mahnt der neue chilenische Kardinal Errazuriz und ruft zur Abwechslung die Opfer zur Verzeihung auf. Hernan Alvarez, Präsident des Obersten Gerichtshofes, schlägt vor, „die Rolle der Justiz in diesem historischen Moment neu zu definieren“. Der noch von Pinochet ernannte Richter verteidigt die Amnestie zum Wohl der höheren Interessen des Landes: „Es wird ein Wert wie Gerechtigkeit geopfert, der in diesen Fällen weniger wert ist als das Wohlergehen der Nation“.
Während hinter den Kulissen weiter politische Lösungen gesucht werden, die vor allem bei den Verhandlungen um die anstehenden Verfassungsänderungen als Verhandlungspotenzial interessant werden könnten, beharren die Menschenrechtsorganisationen darauf, dass Verhaftung, Folter und Mord in Chile zu Diktaturzeiten systematisch betrieben wurden und sich die Menschenrechtsverletzungen nicht auf so genannten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit” reduzieren lassen. Solange von den über 1000 Verhaftet-Verschwundenen gerade mal der Verbleib von 180 geklärt ist, von denen zudem angeblich der Großteil ins Meer geworfen wurde und Verhaftungs- und Todesdatum identisch sind, scheint eine ehrliche und seriöse Aufarbeitung der Vergangenheit noch nicht gegeben.

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