Guatemala | Nummer 272 - Februar 1997

Friedensschluß in Guatemala

Es geht nun um wirklichen Frieden für alle

Als am 29. Dezember der Friedensvertrag in Guatemala-Stadt unterzeichnet wurde, überlappten sich echte Freude über das endlich Erreichte, selbstzufriedene Imagepolitur und ein aufwendiges Medienspektakel. Offen ist, wie weit der Schwung reicht, der von diesem Tag ausging. Die Zweifel darüber, wie konsequent die Be­schlüsse umgesetzt werden, erhielten durch den Amnestiebeschluß des Parlaments vom Dezember frische Nahrung.

Helgi Kaissling

Der Wind hat sich gedreht. Als Anfang Dezember 1996 das deutsche Projekt zur Begleitung der Rückkehr der guatemalteki­schen Flüchtlinge CAREA und die Informationsstelle Guatemala wieder einmal hiesige Abgeord­nete um ihre Unterschrift baten, um in einer bezahlten Pressean­zeige vor der Regierung in Gua­temala gegen die drohende Ent­kräftung des Rückkehrvertrages mit den Flüchtlingen zu prote­stieren, war die Resonanz bei ei­nigen bewährten Ansprechpart­nerInnen verhalten: Jetzt müsse das Protestieren doch mal ein Ende haben, schließlich stehe man kurz vor dem Friedens­schluß…
Auch das deutsche Fernseh­publikum war am 29. Dezember 1996 Zeuge der Feierlichkeiten zur Unterzeichnung des “Ab­kom­mens über einen festen und dau­erhaften Frieden” in Gua­te­ma­la-Stadt, das den seit 36 Jah­ren andauernden Konflikt been­det. Zutiefst bewegende und op­ti­mistisch stimmende Bilder: Die vier Kommandanten der Guerilla Re­volutionäre Nationale Einheit Guatemalas (URNG) werden von Basisorganisationen und Gue­rilla-Einheiten am Flug­hafen em­pfangen, ein langer Marsch im Gedenken an die über 150.000 Opfer führt zum Fried­hof der Hauptstadt; Treffen, Umarmun­gen und Freude über das Wieder­se­hen. Verbrüderung auch zwi­schen der Guerilla und hoch­ran­gigen Militärs, und schließlich der letzte große Auf­tritt Boutros Boutros Ghalis, der den Frie­dens­vertrag vor zirka 1000 ge­la­de­nen Gästen unter­zeichnete. Etwa 1,7 Millionen US-Dollar ließ sich die Regie­rung die Fei­er­lich­keiten kosten, etwas mehr als ein Viertel der Summe, die sie für 1997 zum Erwerb von drin­gend benötigtem Land für meh­re­re zehntausend Rückkehrer, Land­lose und intern Vertriebene vor­sieht.
“Der Frieden muß durch eine partizipative sozioökonomische Entwicklung untermauert wer­den, die auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist”, heißt es in Punkt sechs des Friedensab­kommens. Entwicklung erfor­dere soziale Gerechtigkeit sowie nachhaltiges Wirtschaftswachs­tum. Ehrenwerte Ziele: Landes­weit gelten gegenwärtig 75,5 Prozent der Haushalte als arm bis extrem arm, im ländlichen Raum bis zu 94 Prozent. Gua­temala weist immer noch eine der ungerechtesten Landvertei­lungen Lateinamerikas auf, der Mindestlohn in der Landwirt­schaft liegt heute mit knapp 3 US-Dollar pro Tag unter dem von 1980. Auch das ebenfalls am 29. Dezember unterzeichnete Abkommen zum Zeitplan der Umsetzung der Friedensverein­barungen schweigt sich über konkrete Mechanismen aus, “sozialen Gerechtigkeit” erreicht werden soll. Es betont lediglich die Notwendigkeit, jegliche Vor­haben “mit Vorsicht und Reali­tätssinn” anzugehen. Nicht nur Celso Cuxil zweifelt daher als Vertreter der Widerstandsdörfer (CPR) am Durchsetzungswillen der Regierung: “Schon jetzt kämpfen wir mit der Regierung um die Einhaltung des Abkom­mens über die vom Konflikt entwurzelte Bevölkerung. Wer garantiert uns, daß sie die ande­ren Abmachungen einhält?” Un­terdessen wurden in den ersten Wochen dieses Jahres erneut eine gewalttätige Räumung so­wie zwei Morde an Bauern be­kannt, die sich für die Wieder­erlangung von widerrechtlich enteignetem Land einsetzten.

Amnestie: Die Verbrechen bleiben unge­straft

Aber nicht nur die wirtschaft­lichen Sorgen trüben bei der großen Mehrheit der Bevölke­rung die allgemeine Erleichte­rung über das Kriegsende. Seit Präsident Arzús Partei des Na­tionalen Fortschritts (PAN) und die Ultrarechten von Ríos Montts Republikanischer Front Gua­temalas (FRG) Mitte Dezember in nur zwei Tagen das “Gesetz zur Nationalen Versöhnung” durch den Kongreß peitschten, wurde auch die Hoffnung auf ein Ende der im Land herrschenden Straflosigkeit geschmälert. Die Verantwortlichen für die politi­schen Morde, die Massaker, Vertreibungen und weiteren schweren Menschenrechtsverlet­zungen in den letzten 36 Jahren bleiben vermutlich unbehelligt.
Das Gesetz war in erster Li­nie notwendig geworden, um recht­zeitig zur Friedensunter­zeich­nung die Voraussetzungen für eine Amnestie der Guerilla zu schaffen. Das Abkommen zur Wie­dereingliederung der URNG-Käm­pferInnen bildet dafür die Grundlage. Nun sieht das Gesetz aber vor, daß auch für den Staat, das Militär und deren Helfershel­fer bei Delikten jeglicher Art, die aus politischen Motiven began­gen wurden, eine Amnestie gel­ten soll. Zwar sollen die Tatbe­stände Genozid, Folter und ge­waltsames Verschwindenlassen sowie – gemäß dem internatio­nalen “Vertrag über die Unver­jähr­barkeit von Verbre­chen ge­gen die Menschlichkeit” – auch Mas­saker und außerge­richtliche Hin­richtungen von der Amnestie aus­genommen werden. Inter­na­tio­nale Verträge aber sollen laut Ge­setzestext nur dann zur An­wen­dung kommen, wenn sie bereits ratifiziert sind, und das ist bei dem genannten Ver­trag nicht der Fall. Anwaltskreise sind sich da­her einig, daß das in sich völ­lig unschlüssige Gesetz kaum eine rechtliche Grundlage zur ef­fektiven strafrechtlichen Verfol­gung der Täter bietet.
Diese Regelung wirft einen dunklen Schatten auf die Zukunft und spottet der jahrelangen Ar­beit verschiedenster Menschen­rechtsgruppen. Seit 1990 ver­sucht beispielsweise Helen Mack gerichtlich gegen zwei Armee­generäle als Drahtzieher des Mordes an ihrer Schwester, der Anthropologin Myrna Mack, vorzugehen. Sämtliche Be­mühungen wurden bislang mit dem Argument abgewiesen, es habe sich um ein allgemeines Verbrechen gehandelt, der Täter säße bereits in Haft. Nun reichte der Anwalt der Generäle einen Amnestieantrag ein. Begrün­dung: Da die Klägerin darauf be­stehe, der Mord sei aus politi­schen Motiven begangen wor­den, müßte nach dem neuen Ge­setz der Mörder straffrei ausge­hen. Daher beantrage er auch Amnestie für den bereits ver­hafteten Täter. Der Bock wird zum Gärtner. Der zuständige Staatsanwalt erklärt, die Amne­stieregelung fände auf den Fall Myrna Mack keine Anwendung, da diese nachgewiesenermaßen nicht der Guerilla angehörte. An­fang Januar legte die 1996 als breites Menschenrechtsbündnis gegründete “Allianz gegen Straf­freiheit” Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. Der Ober­ste Gerichtshof allerdings ent­schied bereits, daß die Be­schwer­de keine aufschiebende Wir­kung hat. Fieberhaft beantra­gen seitdem die Militärs noch vor einem Entscheid über die Verfassungsmäßigkeit ihre Am­nestie. Nicht nur Menschen­rechts­prokurator Languardia be­klagt daher, daß die getroffene Regelung zwar die begrüßens­wer­te Eingliederung der Guerilla erleichtere, in ihrer unklaren Formulierung aber einen schwe­ren Rückschlag für den Kampf gegen die Straflosigkeit in Staat und Militär bedeute.

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Ist dies ein erster Vorge­schmack darauf, wie die ausge­handelten Vereinbarungen in Gesetzesform gegossen werden? Denn auch die anderen aus den Abkommen hervorgehenden Ver­fas­sungsänderungen und Vor­haben sollen nicht etwa in einer Verfassungsgebenden Ver­sammlung, sondern noch inner­halb der Regierungszeit von Prä­sident Arzú verabschiedet wer­den. Die PAN hat 1995 bei einer Wahlbeteiligung von nur 35 Pro­zent über die Hälfte der Parla­mentssitze erhalten. Als interne Kontrollinstanz soll zwar ein Ausschuß geschaffen werden, in dem Regierung und Guerilla pa­ritätisch neben vier noch zu er­nennenden “Vertretern der Zivil­gesellschaft” und einer interna­tionalen BeobachterIn sitzen werden. Schon in seiner Rede am 29. Dezember machte Arzú je­doch deutlich, daß der Beitrag der friedenswilligen Kräfte aus Unternehmertum und Militär überaus überraschend und be­grüßenswert sei. Vom Präsiden­ten ist also in dieser Richtung wohl nicht viel Druck zu erwarten.
Während Arzú nach Friedens­abschluß die Ankunft des inter­nationalen Kapitals erwartet, verkündet die URNG, die spätestens mit dem Bekanntwer­den der Verwicklung eines ihrer Ex-Kommandos in einen Entfüh­rungsfall in den Verhandlungen deutlich an Kraft verloren hatte, eifrig die Gründung einer ein­heitlichen, breiten Massenpartei. Im Vordergrund steht für sie je­doch vorerst die Wiedereinglie­derung ihrer etwa 3500 Kämpfe­rInnen. Eigentlich sollten seit dem 15. Januar 155 militärische BeobachterInnen der UNO die Konzentration und Entwaffnung der verschiedenen Fronten be­gleiten. In zwei weiteren Phasen ist vorgesehen, die Sicherung der Lebensgrundlagen und die be­rufliche Wiedereingliederung der Ex-Guerilleros zu regeln. Dem lag zwischenzeitlich ein Stein im Wege, da Arzú ausgerechnet dem taiwanesischen Außenmini­ster John Chang bei der Frie­densunterzeichnung einen inter­nationalen Rang zugestanden hat. Verärgert legte daraufhin China im UNO-Sicherheitsrat sein Veto gegen die Entsendung von UNO-BeobachterInnen ein. Taiwan jedoch ist nicht nur wichtiger Handelspartner und Investor, die guten Beziehungen zu Guatemala gründen auf der langjährigen militärischen Zu­sammenarbeit bei der Auf­standsbekämpfung. Zuletzt zeig­te sich China wieder dia­log­wil­lig, Menschenrechtskreise in Gua­temala vermuten aber, daß es sich bei der diplomatischen Klün­gelei um einen vom Militär geforderten Versuch handelte, der internationalen Beobachtung durch die UNO nach Friedens­schluß auszuweichen.
Die guatemaltekische Regie­rung ihrerseits reiste Ende Januar erst einmal nach Brüssel. Zusa­gen in Höhe von über 1,8 Milli­arden US-Dollar erhofft sie dort auf dem Konsultativtreffen der Geberländer und internationalen Finanzinstitutionen als “Frie­dens­dividende” zu erhalten, bei­na­he das Doppelte des durch­schnittlichen Regierungshaus­hal­tes der letzten Jahre. Dafür hat sie in Windeseile einen Ka­talog von um die 300 Projekten zu­sam­mengeschustert, ohne je­doch, wie vorher zugesagt, die zum Teil gemeinsam mit der Versammlung der zivilen Sekto­ren Guatemalas (ASC) erarbei­teten Projektvorschläge zu be­rücksichtigen. Dies ist nicht neu. Aber so einfach will sich die ASC nicht ausbooten lassen. Wenn nämlich mit dem Frie­densschluß für die Bevölkerung Guatemalas etwas gewonnen wurde, dann die Entstehung neuer politischer und demokrati­scher Freiräume und die Hoff­nung auf wirkliche gesellschaft­liche Partizipation, die unzählige Male in allen Abkommen betont wird. Nicht umsonst gilt daher in der guatemaltekischen Opposi­tion die Devise, die Abkommen als “ersten Schritt” zu begreifen, ihre Umsetzung nun mit Hart­näckigkeit und über breite Bünd­nisse einzufordern und selbst zu gestalten. “Der Krieg war schwer, aber ich denke, der Auf­bau eines wirklichen Friedens wird noch schwerer sein”, kom­mentiert Celso Cuxil die nahe Zukunft. Auch kurz nach dem Friedensschluß wird und kann das Protestieren kein Ende haben.

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