Dominikanische Republik | Nummer 428 - Februar 2010

Generelles Abtreibungsverbot

Menschenrechtsorganisationen sorgen sich um Rechte der Frauen und warnen vor erhöhter Müttersterblichkeit

Die Versammlung zur Überprüfung der Verfassung der Dominikanischen Republik hat am 17. September 2009 über den Entwurf des Lebensrechtsartikels für die neue Verfassung entschieden. „Das Recht auf Leben ist unantastbar von der Empfängnis bis zum Tod“, ist der Wortlaut des neuen Artikels, der eine Abtreibung, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt auch immer, verbietet. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die Verfassungsänderung Frauen und Mädchen einem Risiko aussetzt und zu einem Anstieg der Müttersterblichkeit führen wird.

Claudia Winkler de Peña

Bereits 2006 war in der Dominikanischen Republik der Kongress mit der Änderung und Korrektur von Unstimmigkeiten im Strafgesetzbuch beauftragt worden. Im Rahmen der Überarbeitung fanden unter anderem auch öffentliche Anhörungen zur Entkriminalisierung von Abtreibungen statt. Bisher war lediglich die Unantastbarkeit des Lebens in der Verfassung verankert gewesen. Der Vorschlag für die Verfassungsreform war vom Präsidenten der Dominikanischen Republik, Leonel Fernández Reyna, im Oktober 2008 eingebracht worden. Während die Delegierten der sozialdemokratischen Revolutionären Dominikanischen Partei (PRD) sowie der konservativen Reformistisch-Sozial-Christlichen Partei (PRSC) für den schließlich angenommenen Vorschlag stimmten, hatte innerhalb der neoliberalen Partei der Dominikanischen Befreiung (PLD) Uneinigkeit bestanden.
In dem nun als Artikel 38 in die Verfassung eingehenden Passus, der in zweiter Lesung akzeptiert wurde, heißt es: „Das Recht auf Leben ist von der Empfängnis bis zum Tod unantastbar. In keinem Fall darf die Todesstrafe angedroht oder verhängt werden.“ Damit kann einerseits die 1966 abgeschaffte Todesstrafe nicht wieder eingeführt werden, andererseits ist nun in der Dominikanischen Republik auch die Abtreibung grundsätzlich verboten. Mit 127 zu 34 Stimmen fiel das Ergebnis der Abstimmung dabei deutlicher aus als erwartet. Für die Änderung des Gesetzes wären lediglich 108 Stimmen notwendig gewesen. Die Annahme der Gesetzesvorlage erfolgte im Anschluss an eine intensive Debatte. Einige Vorlagen, die unter gewissen Umständen Ausnahmen zulassen wollten, wurden zur Abstimmung gebracht und mehrheitlich abgelehnt. Darunter auch der Vorschlag, den vierten Artikel der Amerikanischen Menschenrechtskonvention zu übernehmen, in dem es heißt: „Das Recht auf Leben ist im Allgemeinen (Hervorhebung d. Red.) von der Empfängnis bis zum Tod unantastbar. In keinem Fall darf die Todesstrafe angedroht oder verhängt werden.“
Die katholische Kirche hatte ihren Standpunkt schon im April 2009 angesichts der ersten Abstimmung über den Artikel durch eine Stellungnahme von Kardinal Nicolás de Jesús López Rodríguez klargemacht, Abtreibungen unter keinen Umständen zu billigen. Nichtregierungsorganisationen, Frauenrechtsorganisationen und auch die UNO hatte er als unverantwortlich und unmoralisch verurteilt.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte explizit, dass alle Mädchen und Frauen Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen ohne Einschränkungen haben sollten, wenn die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist oder wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Mädchens gefährden würde. Die Verpflichtung, Leben von der Empfängnis bis zum Tod zu schützen, sollte auf eine mit den Rechten der Frau vereinbare Art und Weise erfüllt werden. Fehl- und Totgeburten sollten durch eine flächendeckende medizinische Versorgung verhindert sowie pränatalmedizinische Maßnahmen, qualifizierte Geburtsbegleitung und Versorgung im Wochenbett ermöglicht werden.
Um den Verpflichtungen internationaler Menschenrechtsabkommen gerecht zu werden, forderte die Menschenrechtsorganisation die Dominikanische Republik außerdem auf, das Strafgesetzbuch neu zu verfassen. Damit solle sichergestellt werden, dass Frauen und Mädchen nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie eine Abtreibung planen oder sich einer Abtreibung, aus welchen Gründen auch immer, unterzogen haben.
Der eingebrachte Lebensrechtsartikel löste auch bei medizinischen Fachberufen Bedenken aus. Besonders die Dominikanische Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie wies darauf hin, dass der Artikel katastrophale Folgen für die Müttersterblichkeit haben könnte, da die Interpretation des Artikels den Einrichtungen des Gesundheitswesens erhebliche Beschränkungen auferlegt. Beispielsweise ist eine straffreie medizinische Versorgung der Frauen nun auch bei Eintritt einer Eileiterschwangerschaft nicht mehr möglich.
Um sich die drastischen Folgen des absoluten Abtreibungsverbots vorzustellen, reicht ein Blick auf Nicaragua. Dort war im November 2006 das bislang geltende Recht auf therapeutische Abtreibung abgeschafft und die Durchführung unter Strafe gestellt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Abtreibung erlaubt, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung war oder Gefahr für Leib und Leben der Mutter bestand. Die Sandinistische Befreiungsfront (FSLN) hatte sich vor der Präsidentschaftswahl von 2006 der katholischen Kirche angenähert und deren Forderung nach einem absoluten Verbot von Abtreibungen unterstützt. Ärzteverbände, Frauenorganisationen und internationale Gremien wie die Interamerikanische Menschenrechtskommission und die Weltgesundheitsorganisation hatten schon damals vor den Folgen für die betroffenen Frauen gewarnt. Kurze Zeit nach Änderung des Gesetzes war die 18-jährige Nicaraguanerin Yasmina Bojorge in einem Krankenhaus in Managua an den Folgen eines intrauterinen Fruchttodes verstorben, da die Ärzte sich aus Angst vor juristischen Konsequenzen weigerten, den verstorbenen Fötus per Kaiserschnitt aus der Gebärmutter zu entfernen. Und obwohl eine signifikante, durch offizielle Angaben bestätigte Müttersterblichkeit in Nicaragua zu verzeichnen war, beschlossen die ParlamentarierInnen dort, das absolute Abtreibungsverbot in der neu formulierten Strafgesetzordnung festzuschreiben. Frauen und Mädchen sowie MedizinerInnen, die Abtreibungen vornehmen, müssen in Nicaragua nun mit Haftstrafen rechnen, auch wenn die Leibesfrucht nicht überlebensfähig und das Leben der Mutter gefährdet ist.
Unter diesen Umständen durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche werden aufgrund des Zwanges zu heimlichen Eingriffen oft mit gesundheitsgefährdenden Methoden und unter unzureichenden Bedingungen ausgeführt. Nach dem Eingriff droht den Frauen auch noch die strafrechtliche Verfolgung mit Haftstrafen, was den Druck auf sie noch enorm erhöht.
Die katholische Kirche mag die neue Gesetzgebung der Dominikanischen Republik zum Schutz des Lebens als beispielhaft für die ganze Welt begrüßen. Ein Gesetz, das jedoch sogar im Falle einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau Abtreibung unter Strafe stellt, ist ein Angriff auf elementarste Frauenrechte.

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