Nummer 321 - März 2001 | Straflosigkeit

Hoffnung auf Gerechtigkeit

Ein neuer Versuch verdrängte Geschichte richtig zu stellen

Die 78-jährige, in Berlin geborene Jüdin Ellen Marx floh vor den Nationalsozialisten nach Argentinien. Dort wurde ihre Tochter 1976 von Militärs ermordet. Heute sucht sie vor der deutschen Justiz Gerechtigkeit.

Boris Kanzleiter

Nach 25 Jahren in der Wüste sehe ich eine Oase.“ Zum ersten Mal erblickt die 78-jährige Ellen Marx eine Chance, dass die mutmaßliche Ermordung ihrer Tochter Nora Marx doch noch aufgeklärt wird, und die Täter von einem Gericht verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth nahm jetzt eine lange Zeugenaussage von Frau Marx auf. Ihre Tochter Nora, eine 28-jährige linke Gewerkschafterin, war am Nachmittag des 21. August 1976 in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires von Militärs entführt worden. Bis heute weiß Ellen Marx nicht, was mit ihr danach geschah.

Der Fall Nora Marx

Der Fall Nora Marx ist kein Einzelfall. Die Militärs führten einen schmutzigen Krieg gegen die linke Opposition, welche in den Jahren vor dem Putsch an Kraft gewonnen hatte.
Etwa 30.000 GewerkschafterInnen, BasisaktivistInnen und MenschenrechtlerInnen ermordeten die Militärs in Argentinien zwischen 1976 und 1983, viele von ihnen ließen sie „verschwinden“. Tausende quälten sie in Folterzentren. Die Militärs warfen ihre Opfer aus Flugzeugen ins Meer oder vergruben sie in oftmals bis heute unentdeckten Massengräbern.
Für Ellen Marx begann die Suche nach ihrer Tochter am Tag nach Noras Verschwinden. Sie fragte bei Polizeikommissariaten und Kasernen nach und stellte noch im August 1976 Anzeige, als dies in Buenos Aires auch für sie selbst noch lebensgefährlich war. „Ich habe in Argentinien an alle Türen geklopft, um das Schicksal meiner Tochter aufzuklären“, erzählt Frau Marx, „aber sie blieben geschlossen.“ Dennoch hat sie die Hoffnung bis heute nicht aufgegeben. „Solange ich noch am Leben bin werde ich für Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen“, sagt die zierliche Frau energisch.
Kämpfen musste Frau Marx ihr ganzes Lebens lang. 1921 wurde sie in Berlin-Mitte geboren. Vor dem Terror der Nationalsozialisten floh sie mit Hilfe jüdischer Hilfsorganisationen 1939 nach Argentinien. Viele ihrer Angehörigen wurden in Deutschland umgebracht. Unter schwierigen Bedingungen gelang es Frau Marx, in Buenos Aires Fuß zu fassen. Sie heiratete einen ebenfalls emigrierten deutschen Juden aus Mainz und arbeitete viele Jahre an einer deutschsprachigen Schule und in einem jüdischen Kinderheim in Buenos Aires. 1948 gebar sie ihre Tochter Nora, die 1976 von den Militärs ermordet werden sollte.
Die Zeugenaussage in Nürnberg-Führt gibt ihr nun zum ersten Mal das Gefühl, dass ihre Bemühungen, das Schicksal ihrer Tochter aufzuklären, erfolgreich sein könnten.
In Argentinien wurden Militärs, die an Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur beteiligt waren, amnestiert. Zu groß ist der Druck, den die Generäle bis heute gegenüber der Regierung ausüben. Doch im Juni 1999 hatte Ellen Marx in Deutschland Strafanzeige gegen die argentinischen Militärs gestellt, von denen sie vermutet, dass sie für den Tod ihrer Tochter verantwortlich sind.
Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraph sieben des deutschen Strafrechts. Demnach können von der deutschen Justiz Täter belangt werden, die im Ausland Straftaten gegen deutsche Staatsbürger begehen, wenn diese auch im Tatland strafbar sind.
Bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg ermittelt Staatsanwalt Walther Granpair mittlerweile nun in elf Fällen, in denen Deutsche Opfer des argentinischen Militärs geworden sind. In einem weiteren Fall wird ein deutscher Staatsbürger beschuldigt, an der Ermordung argentinischer Gewerkschafter im Mercedes Werk in Buenos Aires beteiligt gewesen zu sein. Über 70 weitere Fälle, in denen Deutsche Opfer wurden sind mittlerweile bekannt.
Unterstützt werden die Strafanzeigen von einer „Koalition gegen Straflosigkeit“. In diesem Zusammenschluss haben sich Menschenrechtsgruppen wie amnesty international mit Rechtsanwälten zusammengetan. „Wir möchten unseren Beitrag leisten, dass die argentinischen Militärs nicht straflos bleiben“, erklärt Frau Marx’ Anwalt Wolfgang Kaleck das Engagement. „Dabei nutzen wir das deutsche Strafrecht. Für uns ist allerdings klar, dass alle Opfer der Diktatur Gerechtigkeit erfahren müssen, auch die Argentinier. Wir hoffen die Verfahren in Deutschland können dazu beitragen“, so der Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins.
Zunächst wurden die Verfahren eher schleppend betrieben. „Wir mussten die Jäger zum Jagen tragen“, meint der Sprecher des Zusammenschlusses Kuno Hauck. Doch jetzt setzt sich auch die Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) öffentlich für die Verfahren ein. Nach Zeugenvernehmungen in unterschiedlichen Fällen während der letzten Wochen, möchte Staatsanwalt Granpair in den nächsten Tagen nun zum ersten Mal Akteneinsicht in Unterlagen des Auswärtigen Amtes nehmen, in denen Anhaltspunkte für die Verfahren zu finden sein könnten.
Damit nimmt die Situation eine eher unerwartete Wendung, die den Optimismus der resoluten Frau Marx begründet. Noch im letzten Jahr nämlich stand das Verfahren kurz vor der Einstellung und die Justiz vor einem „Skandal“, wie Anwalt Kaleck meint. Anlass dafür war, dass im März 2000 die Absicht der Staatsanwaltschaft bekannt wurde, den Fall Marx und drei weitere Fälle jüdisch-deutscher Opfer, ohne jegliche Ermittlungsarbeit einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sah sich als „nicht zuständig“, weil nicht geklärt sei, ob die Opfer deutsche Staatsangehörige seien.
Hintergrund ist, dass Ellen Marx am 25.11.1941 nach einer Verordnung des „Reichsbürgergesetzes“ von den Nationalsozialisten die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Zwar bürgerte sie sich 1964 wieder ein, ihre verschwundene Tochter Nora aber hatte wie der aus Mainz kommende Vater die argentinische Staatsbürgerschaft angenommen. Nur durch internationale Proteste, denen sich unter anderem der argentinische Friedensnobelpreisträger Adolfo Perez Esquivel anschloss, konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, das Verfahren dennoch weiter zu führen. Hätten die Nationalsozialisten Ellen Marx nicht unrechtsmäßig ausgebürgert, wäre Nora deutsche Staatsbürgerin, argumentiert Anwalt Kaleck.
Mittlerweile wird die Anzeige von Frau Marx auch von Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) ausdrücklich unterstützt. Auf einer Tagung der Koalition gegen Straflosigkeit in der evangelischen Akademie Bad Boll erklärte die Ministerin in Anwesenheit von Frau Marx: „Ich teile Ihre Forderung nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Wahrheit, das bedeutet Aufklärung der Taten, und Gerechtigkeit, das bedeutet Strafverfolgung der Veranwortlichen.“ Däubler-Gmelin unterstütze dort auch die Arbeit der Menschenrechtsgruppen, die insgesamt elf Fälle deutscher Opfer der argentinischen Diktatur zur Anzeige gebracht haben.
Die Ermittlungspraxis der Staatsanwaltschaft traf allerdings auch auf die Kritik der Menschenrechtskoalition. Es könne nicht angehen, dass, wie im Fall Marx, Menschenrechtsgruppen die Kosten für die Einladung von Zeugen an Stelle der Justiz bezahlen würden, meinte Stefen Herbst, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit. Da muss sich die Justizministerin die Wahrheit eben auch etwas kosten lassen.


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