Dossier 18 - Vivas nos queremos | Honduras

GEWALT UND GESETZ: HONDURAS

Gewalt und Gesetz. Beginn einer Dokumentation geschlechtsspezifischer 
Rechtsprechung in 19 Ländern

Von Sonja Schmidt

Zusammen sind wir stark Zusammen sind wir Feuer

Illustration: Paulyna Ardilla,@paulyna_ardilla

Obwohl es in Honduras kein spezifisches Gesetz gibt, das sich umfassend mit geschlechtsspezifischer Gewalt befasst, hat das mittelamerikanische Land 2013 den Straftatbestand des Femizids in sein Strafregister aufgenommen. Er wurde in Artikel 118 A (Dekret 23/2013) als Sondergesetz integriert. Die Strafen wurden auf 30 bis 40 Jahre festgelegt, wobei diese durch die Reform des Strafgesetzbuches von 2018, die 2020 in Kraft getreten ist, auf 20 bis 30 Jahre reduziert wurden. Länder, die wie Honduras keine umfassenden Gesetze haben, stehen vor der Schwie-*rigkeit, dass sie nur den Aspekt der Kriminalisierung berücksichtigen, aber keine Vorkehrungen zur Prävention, zum Schutz, zur Untersuchung und zur Wiedergutmachung für die Opfer treffen.

Im Zeitraum von 2012 bis 2019 gab es 4.427 Gewaltverbrechen an Frauen in Honduras. Davon wurden seit der Einführung des Straftatbestands vor sieben Jahren nur 15 Fälle zur Verurteilung als Femizide zugelassen. In den offiziellen Statistiken gab es 2019 insgesamt 319 Morde an Frauen. Im Durchschnitt wurde laut den Daten der Beobachtungsstelle für Gewalt der Nationalen Autonomen Universität Honduras 2020 alle 16 Stunden eine Frau ermordet. Die Fälle ereignen sich in einem Justizsystem, das in geschlechtsspezifischer Gewalt wenig ausgebildet ist und mit einer Gesetzgebung arbeitet, die die Strafdauer tendenziell verringert. Frauen, die es wagen, häusliche Gewalt anzuzeigen, werden nicht rechtzeitig betreut und sind nicht sicher vor Bedrohung und Diskriminierung.

In Honduras gibt es keine Gesetze, die die Menschenrechte der LGBTIQ*-Bevölkerung garantieren (siehe auch LN 504). Gegenwärtig sind die einzigen juristischen Ressourcen, über die sie verfügen, Artikel 321 des Strafgesetzbuches und das Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Multiplikator*innen und Mitarbeiter*innen der Justiz, das nur diejenigen schützt, die als Menschenrechtsverteidiger*innen zertifiziert wurden.

Dieser Text ist Teil der Übersicht Gewalt und Gesetz aus unserem Dossier ¡Vivas nos queremos! Perspektiven auf und gegen patriarchale Gewalt. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden oder über unser Aboformular gegen Versandkosten bestellt werden.

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