LAND IN GEFAHR
Der Gesetzesentwurf zu Land und Territorien besorgt Indigene sowie Kleinbäuerinnen und -bauern
Warum braucht Ecuador eine neue Landreform?
Die ersten Landreformen Ecuadors kamen 1964 und 1973 unter Militärdiktaturen zustande. Unter Einfluss des Neoliberalismus und dem Präsidenten Sixto Durán Ballén wurde 1994 das Gesetz zur landwirtschaftlichen Entwicklung verabschiedet, das dem schleichenden Prozess der 30-jährigen Landreform ein Ende setzte. Dieses Gesetz schränkte die Möglichkeiten für Enteignungen massiv ein, liberalisierte den Markt für landwirtschaftliche Flächen, intensivierte den Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und erlaubte die Zersplitterung von Gemeinschaftsflächen.
Seit wann wird eine Landreform gefordert?
Im Zuge des Gesetzes zur landwirtschaftlichen Entwicklung und des ebenfalls 1994 verabschiedeten Gesetzes für Finanzinstitutionen nutzten Banker und Landeigentümer die Möglichkeit, ihre Grundstücke überzubewerten und sogenannte gekoppelte Kredite zu vergeben. Auf vielen dieser Grundstücke lebten und arbeiteten kleinbäuerliche Familien. Sie organisierten sich und forderten, dass das Land denen gehören solle, die es bearbeiten. Sie kämpften gegen die Räumung ihrer Landflächen durch die Agentur für Schuldengarantien und die Banken. Seither fordern sie rechtliche Landtitel.
Was hat sich seither getan?
Ich glaube, dass es wichtig ist, uns in Erinnerung zu rufen, dass nach einem Jahrzehnt der politischen, ökonomischen und sozialen Krise von 1997 bis 2007 der Ökonom Rafael Correa Präsident wurde, der für die Realisierung einer landwirtschaftlichen Revolution warb. Bis dato bleibt diese Schuld unerfüllt, wie er selbst oftmals betont hat.
Welche Erfolge gab es in puncto Landreform unter der Präsidentschaft von Correa bisher?
Zunächst einmal muss auf die Verabschiedung der neuen Verfassung 2008 eingegangen werden, mit welcher umfangreiche Konzepte und Rechte eingeführt wurden, die auch im internationalen Vergleich als fortschrittlich gelten. So garantiert sie das Recht auf Ernährung; das Recht auf Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und das gute Leben (buen vivir). Sie verbietet den Großgrundbesitz, die Konzentration von Landeigentum und fördert den gleichberechtigten Zugang zu Produktionsmitteln, darunter auch den zu Land.
Wie ging es nach der Verabschiedung der Verfassung dann weiter?
In der Verfassung selbst wurde festgehalten, dass die Legislative binnen 120 Tagen ein Gesetz zur Ernährungssouveränität verabschieden soll.
Innerhalb dieser Frist wurde das Gesetz zur Regelung der Ernährungssouveränität verabschiedet. Ironischerweise sagt dieses Gesetz alles und nichts. Es beschließt in erster Linie die Gründung der Plurinationalen und Interkulturellen Konferenz für Ernährungssouveränität, besser bekannt unter der Abkürzung COPISA. Diese soll innerhalb von zwei Jahren einen breiten Prozess für Debatten eröffnen, in welchem verschiedene Gesetzesvorschläge ausgearbeitet werden sollen, darunter das Gesetz über Land und Territorien.
Wie weit ist der Gesetzesentwurf über Land und Territorien fortgeschritten?
Der Nationalversammlung wurden zwischen März und April 2012 fünf verschiedene Gesetzesentwürfe vorgestellt. Einer davon wurde von COPISA entwickelt und von einem Agrarnetzwerk vorgestellt. Es handelte sich um eine zivilgesellschaftliche Initiative, die mit 43.000 Unterschriften unterstützt wurde. Nach der Verfassung hätte dieser Entwurf binnen 180 Tagen verhandelt werden müssen, dies ist jedoch nicht passiert. Das ist alarmierend. Zwei andere Gesetzesentwürfe wurden von Abgeordneten der Regierungspartei eingereicht, ein weiterer von einem parteilosen Abgeordneten und der letzte Entwurf, ein sehr interessanter, von Abgeordneten der Partei Volksbewegung für Demokratie (MPD).
Was hat die Nationalversammlung mit den Gesetzesentwürfen dann gemacht?
Sie beschloss, dass die Kommission für Ernährungssouveränität einen Gesetzestext aus den fünf vorgestellten Entwürfen erarbeiten sollte. Im Oktober 2014 wurde dann das Gesetz über Land und Territorien vorgestellt. Nach einer ersten Parlamentsdebatte beschloss die Nationalversammlung, dass es unverbindliche, prelegislative Konsultationen über drei Themen geben sollte, die indigene Gemeinschaften betreffen. Ihre Teilnahme war jedoch begrenzt. Im Anschluss an diese Konsultationen stellte die Kommission für Ernährungssouveränität im Oktober 2015 einen Bericht vor, damit er in der zweiten Parlamentsdebatte im November diesen Jahres berücksichtigt würde. Diese Debatte fand jedoch bisher nicht statt, weil sich die Regierung auf die Verabschiedung von Verfassungsänderungen konzentrierte.
Wer kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf und worin besteht die Kritik?
Die Hauptkritik ist, dass das neue Gesetz das neoliberale Modell ausbaut; gefordert wird hingegen eine umfassende Landreform. Diese Kritik kommt in erster Linie von Indigenen und kleinbäuerlichen Organisationen, zum Teil wird sie von Gewerkschaften unterstützt. Es ist wichtig, aufzuzeigen, dass die Kritik nicht von Landeigentümern oder Unternehmen kommt. Das ist ein klarer Indikator, dass sie von dem Gesetzesvorhaben profitieren würden. Der Gesetzesentwurf beschränkt auch nicht das Eigentum und die Konzentration von Land. Des Weiteren sieht er die Einführung eines Landfonds vor, der von einer öffentlichen Bank verwaltet werden soll und im Grunde dazu dienen würde, Landkäufe zu finanzieren. Da frage ich mich: Was ist hier der große Unterschied zu dem Landfond, mit welchem die Weltbank in den 90er Jahren in vielen Ländern der Region Einfluss nahm? Außerdem beschränkt der Gesetzesentwurf nicht den Landkauf durch fremde Regierungen.
Allgemein ist der Gesetzesentwurf im Zusammenhang mit dem geplanten Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union zu sehen und das ist besorgniserregend. Denn wenn die Türen für Investitionen geöffnet werden, ist anzunehmen, dass ein transnationaler Investor nicht einen Hektar kaufen wird, um Reis oder Kartoffeln anzubauen. Er wird tausende von Hektar kaufen, um Ölpalmen, Zucker, Mais und andere Biotreibstoffe anzubauen. Mit dem Eintritt von europäischen Investoren besteht das Risiko, dass die kleinbäuerliche Familienlandwirtschaft verschwindet. Derzeit produziert sie, trotz aller historischer Benachteiligung, 70 Prozent der Nahrungsmittel, die hierzulande konsumiert werden. Gegen die stark subventionierte Landwirtschaft Europas sind wir nicht wettbewerbsfähig. Wir sehen das schon beispielhaft bei unserem Nachbarland Kolumbien, wo die Produzenten aufgrund der Einfuhr von Milchpulver Pleite gehen.
Milton Yulán Morán
ist Anwalt und engagiert sich seit über 30 Jahren für die Verteidigung der Land- und Territorialrechte von Indigenen und Bäuerinnen und Bauern in Ecuador. Er ist zudem Mitbegründer der Organisation Land und Leben (Tierra y Vida) und seit 2013 Mitglied der Geschäftsführung der Menschrechtsorganisation FIAN International. Seit Juli 2015 ist er außerdem Vorstandsmitglied von FIAN Ecuador.