Guatemala | Nummer 485 - November 2014

Nach dem Frühling

Menschenrechtsanwalt Michael Mörth über den Völkermordprozess und Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz in Guatemala

Mit Efraín Ríos Montt wurde 2013 in Guatemala zum ersten Mal in der Geschichte ein ehemaliger Staatpräsident im eigenen Land wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen verurteilt. Doch das Verfassungsgericht Guatemalas ordnete nach nur wenigen Tagen die Aufhebung des Urteils wegen angeblicher Verfahrensfehler an. Anfang 2015 steht jetzt die Wiederholung an.

Interview: Monika Hufnagel

Das Anwaltsbüro, für das Sie in Guatemala arbeiten, vertritt die Opfer auch weiterhin. Welche Hoffnungen setzen Sie in diesen neuen Prozess?
Die Bedingungen für einen fairen Prozess haben sich stark verschlechtert. Das System ist fest entschlossen, die Justiz zu kontrollieren und unabhängige Richter nicht mehr zuzulassen. Es besteht das Risiko, dass der Prozess zu einem Schauprozess wird. Damit stecken wir und die Opfer in einem echten Dilemma. Wenn sie nicht teilnehmen, ist die Anklage ohne Frage geschwächt, da der Prozess auf jeden Fall stattfindet; doch wenn sie teilnehmen, könnte das als Zustimmung zur betrügerischen Annullierung des Urteils interpretiert werden.

Wie verhält sich die Justiz?
Auf den Richtern lastet sehr viel Druck. Auf Yassmin Barríos, die Richterin, die das Urteil gegen Ríos Montt gesprochen hat, war zu Beginn des letzten Prozesses ein Attentat geplant, das erst in letzter Sekunde aufflog und verhindert werden konnte. Nach der Urteilssprechung wurde sie zeitweise vom Dienst suspendiert und ist heftigsten Diffamierungskampagnen ausgesetzt. Es braucht viel Mut, um diesem Druck standzuhalten.

Bestehen überhaupt Chancen für einen fairen, transparenten Prozessverlauf?
Wir können schwer einschätzen, wie sich das neue Gericht in dem Fall verhalten wird, aber wir machen uns keine großen Hoffnungen. Deshalb haben wir Ende 2013 Klage bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingereicht und hoffen, dass der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes gegen das Urteil für ungültig erklärt. Allerdings wird dieser Prozess noch Jahre dauern.

Zusammen mit Kolleg_innen, Menschenrechtsgruppen und den Opfern haben Sie bereits Ende der 1990er Jahre begonnen, Vergehen der Militärs während des Bürgerkriegs aufzuarbeiten und damit den Prozess gegen Ríos Montt vorzubereiten. Warum haben Sie sich damals entschieden, Strafverfahren in Guatemala einzuleiten und nicht in Spanien wie beispielsweise Nobelpreisträgerin Rigoberta Menchú?
Unser Ziel war nie, nur die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Nach den Friedensverträgen wollten wir mit den Prozessen, die wir führten, immer auch Debatten in der Gesellschaft anstoßen und eine funktionierende Justiz aufbauen. Das geht nur in Guatemala selbst. Dabei nutzen wir die internationalen Prozesse und Ermittlungen, um Druck im eigenen Land aufzubauen.

Wie werden in der Gesellschaft und in den Medien die Bürgerkriegsverbrechen debattiert?
In bestimmten Sektoren der Bevölkerung wurde damals noch geleugnet, dass es überhaupt Massaker gegeben habe. Präsident Arzú hatte sich Ende der 1990er Jahre noch geweigert, den Bericht der UN-Wahrheitskommission über die Verbrechen während des Bürgerkrieges öffentlich entgegenzunehmen. Dass heute selbst die Militärs zugeben, Massaker verübt zu haben, ist deshalb ein wichtiger Erfolg. Auch die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, die rund um den Ríos-Montt-Prozess geführt wurden, empfand ich als heilsam. Natürlich waren sie extrem kontrovers, aber in diesem Moment hat sich die Gesellschaft intensiv mit der eigenen Geschichte, der Gewalt und dem Rassismus, die Guatemala weiterhin so sehr prägen, auseinandergesetzt.

Was bedeutet das Urteil für die Opfer?
Das dürfen wir trotz aller Rückschläge nicht unterschätzen. Während des Prozesses sagten über 100 Zeugen vor laufenden Kameras aus. Man muss sich vorstellen, was es für sie heißt, in diesem Gericht in Anwesenheit des ehemaligen Diktators auszusagen. Sie konnten ihre Geschichte erzählen und wurden gehört. Danach gibt es kein Zurück mehr. Dennoch hat sich unsere Vorstellung, dass wir mit jedem Prozess kleine Risse in die Mauer der Straflosigkeit schlagen und der Völkermordprozess sozusagen der letzte Schlag ist, mit dem das System zusammenbricht, als Illusion erwiesen. Der Kampf ist noch nicht vorbei.

Wie meinen Sie das? Was ist seither passiert?
Nach der Verkündung des Völkermordurteils haben sich die traditionellen und die neuen ökonomischen Eliten in nie zuvor gekannter Einigkeit mit den militärisch-politischen Eliten zusammengeschlossen und zum Ziel gesetzt, die Justiz wieder unter ihre Kontrolle zu bekommen. Die Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz, unter deren Leitung die Staatsanwaltschaft zwischen 2010 und 2013 die Aufklärungsrate tödlicher Delikte von zwei auf 35 Prozent erhöhen konnte, hatte es gewagt, Ermittlungen auch gegen Bankenbesitzer und das organisierte Verbrechen durchzuführen. Der Völkermordprozess war am Ende nur der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte. Seitdem wurde nicht nur die Generalstaatsanwältin frühzeitig aus dem Amt entlassen und der Druck auf die Richter erheblich erhöht, die sich mit Fällen organisierten Verbrechens und der Aufarbeitung der Vergangenheit beschäftigen. Auch die Internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala (CICIG), die die Bekämpfung der illegalen und klandestinen Strukturen im Staatsapparat zur Aufgabe hat, scheint der Regierung zu gefährlich zu werden; ihr Mandat soll nicht mehr verlängert werden.

Die Bedingungen für die Durchsetzung einer unabhängigen Justiz und der Menschenrechte verschlechtern sich also?
Ja, wir beobachten im Moment verschärfte Repressionen, Kriminalisierungen und Angriffe auf Aktivisten der indigenen und Kleinbauernbewegungen, die ihr Land verteidigen und sich gegen agroindustrielle, Bergbau- und Energieprojekte zur Wehr setzen. Es geht also nicht nur um die Aufarbeitung der Vergangenheit. Es geht um handfeste wirtschaftliche Interessen der Gegenwart, die ein funktionierender Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz in Guatemala vereiteln könnten. Im Moment arbeiten meine Kollegen und ich vor allem daran, Akten zu scannen und die Beweise in unseren aktuellen Prozessen zu sichern. Wir befürchten, dass der Druck weiter zunehmen wird. Deshalb bin ich auch nach Deutschland gekommen, um direkte Kontakte mit deutschen Juristen und Politikern zu knüpfen, die uns im Ernstfall unterstützen könnten. In den letzten Jahren haben wir in Guatemala eine Art juristischen Frühling erlebt, aber der Sommer lässt auf sich warten.

Infokasten:

Michael Mörth

Der deutsche Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger lebt seit knapp 20 Jahren in Guatemala. In den 1990er Jahren beteiligte er sich an der Erstellung des Wahrheitsberichtes der katholischen Kirche, arbeitete in verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und war später Mitarbeiter der Kommission der Vereinten Nationen gegen die Straffreiheit in Guatemala. Mit Unterstützung von medico international ist er aktuell als rechtlicher Berater der Internationalen Jurist_innenkommission für das Bufete Jurídico de Derechos Humanos tätig. Das Anwaltsbüro führt die meisten der Prozesse gegen ehemalige Militärs in Guatemala und vertritt auch im Prozess gegen Ríos Montt die Opfer in der Nebenklage.

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